Petition der Woche: Rettet den Gockel!
Wann ist ein Dorf noch ein Dorf? Eine Petition fordert, den Sound des Landlebens als kulturelles Erbe zu schützen. Auslöser ist der Fall „Hahn Flecko“.
Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich schon mal die Stimmung in der Nachbarschaft. So war es zumindest bei Silvia Stengel im Stadtteil Marxheim im hessischen Hofheim am Taunus. Sie hat vor drei Jahren einen anonymen Brief bekommen: „Wir wollen Ruhe! Die Nachbarschaft“. Der Brief stammte von einem benachbarten Ehepaar, denen das Krähen von Stengels Hahn Flecko zu laut war.
Stengel reagierte, doch weder ein neuer Stall mit Schalldämmung noch ein elektrisches Tor, das den Hahn erst morgens um neun Uhr nach draußen ließ, konnten die Nachbarn besänftigen. Sie zogen gegen Stengel und ihren Mann vor Gericht.
Dreijähriger Streit
Es folgte ein dreijähriger Streit, an dessen Ende die Klage zurückgezogen wurde – von den Nachbarn selbst. Sie hatten gemessen und festgestellt, dass die Lautstärke des Hahns nicht ausreicht, um den Fall für sie zu entscheiden.
Der Fall „Hahn Flecko“ war damit abgeschlossen, doch wenig später ging in Marxheim eine neue Beschwerde wegen Lärmbelästigung ein, diesmal beim Ortsbeirat. Die neuen Eigentümer einer Penthousewohnung beklagten sich, dass das Läuten der Kirchenglocken zu laut sei. Der Fall landete nicht vor Gericht, doch er ließ die Frage aufkommen, wie der dörfliche Charakter von Marxheim mit allen dazugehörigen „Emissionen“ auch ohne Gerichtsverfahren erhalten werden kann.
Stengel, selbst Mitglied des Beirats und stellvertretende Ortsvorsteherin, initiierte privat eine Petition: Ortsübliche Emissionen des Landlebens als kulturelles Erbe schützen. 50.000 Unterschriften werden benötigt, damit die Forderung bei den Kultusministerien der Länder und beim Ausschuss für Kultur und Medien des deutschen Bundestages vorgelegt werden kann. Innerhalb kürzester Zeit entstand ein Team von rund zehn Personen, die die Petition bis heute betreuen.
Ziel der Petition ist es, einem französischen Beispiel zu folgen. Dort ist im Januar ein Gesetz verabschiedet worden, das das sinnliche Erbe der Landschaft unter Schutz stellt. Ein ähnliches Gesetz gibt es auch in Deutschland, es sieht vor, dass ortsübliche und unwesentliche Emissionen zu erdulden sind. Die Entscheidung, was ortsüblich ist, muss allerdings vor Gericht getroffen werden. Präzedenzfälle gibt es nicht, jede Klage ist eine Einzelfallentscheidung.
Bestandschutz für den Dorfcharakter
Für Stengel ist das nicht ausreichend. Durch die Urbanisierung verändern sich ländliche Gebiete, umliegende Dörfer verstädtern. Diesen Trend gibt es auch in Marxheim. Stengel plädiert dafür zu thematisieren, wie es früher in einem Dorf war. Ein Bestandsschutz für den Dorfcharakter müsse gesetzlich verankert werden.
Das Quorum von 50.000 Unterschriften wurde vergangene Woche erreicht. Am Ziel sei man damit aber nicht, sagt Stengel. „Die Petition zeigt das Problem auf, doch für die Umsetzung braucht es die Politik“. Darauf hofft das Team um Stengel. Spätestens im Herbst, wenn es eine neue Bundesregierung gibt, wollen sie die Petition einreichen, bis dahin kämpfen sie weiter für Stimmen.
Am Ende des Petitionstextes steht die Frage: Wo sollen denn Hähne krähen, Glocken läuten und Misthaufen qualmen dürfen? Eine zumindest vorläufige Antwort ist: in Marxheim. Da darf Hahn Flecko wieder krähen, so wie die anderen sechs Hähne in der Nachbarschaft.
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