Ost-West-Gefälle: Die vererbte Mauer
Ostdeutsche verfügen nach wie vor über weniger Vermögen als Westdeutsche. Könnte eine Reform der Erbschaftsteuer die finanzielle Lücke verringern?
D a sind Kristina und Werner aus einer kleinen Stadt im Rheinland. Sie leben in einem geräumigen Reihenhaus mit Garten. Früher fuhren sie zwei Autos, heute ein E-Auto. Sie spielen Golf und besitzen ein Pferd. All das können sich Kristina und Werner leisten, auch weil sie beide geerbt haben.
Und da sind Sabine und Jochen. Sie leben in Leipzig in einer Mietwohnung, sie fahren Fahrrad und haben keine Hobbys, die Geld kosten. Ihre Mietwohnung ist teuer, sie würden gern eine Eigentumswohnung kaufen. Denn kaufen, das hören Sabine und Jochen immer wieder, kann angesichts rasant steigender Mieten billiger sein als mieten. Aber die beiden haben kein Geld für eine Immobilie, sie haben nichts gespart, dazu verdienen sie zu wenig. Geerbt haben sie auch nicht.
Alle vier sind Ende 50, und alle vier wollen nicht näher beschrieben werden, weil sie über ihre finanziellen Verhältnisse lieber schweigen: Kristina und Werner, weil sie viel Geld haben, Sabine und Jochen, weil sie wenig Geld haben. Über Geld zu sprechen, insbesondere über die Höhe von Erbschaften, ist in Deutschland verpönt.
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Die beiden Paare sind Sinnbild für einen Ost-West-Unterschied, der selbst nach 36 Jahren deutscher Einheit so erheblich ist, dass er sich teils im Wahlverhalten niederschlägt – zugunsten der AfD. Weil im Westen reichlich vererbt wird, im Osten wenig bis gar nichts, haben viele Ostdeutsche immer noch das Gefühl, dauerhaft benachteiligt zu sein.
Nur 2 Prozent der Erbschaftsteuer aus dem Osten
Und das, obwohl die Innenstädte ostdeutscher Metropolen denen im Westen gleichen, die Wohnungen Heizungen und Bäder haben, wo früher Öfen und Außentoiletten der Standard waren. Die Straßen in den meisten Dörfern zwischen Zingst und Zittau sind schon lange asphaltiert, nachts werden sie von Laternen beleuchtet. Auch die Produktivität im Osten liegt nur noch marginal hinter der im Westen, in den meisten ostdeutschen Regionen „besteht kein Produktivitätsrückstau mehr“, wie es Martin Gornig vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) formuliert.
Trotzdem klafft eine Wohlstandslücke zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zum einen, weil das Durchschnittseinkommen im Osten gut ein Fünftel geringer ist als im Westen. Vor allem aber, weil sich Ostdeutsche in der Regel auf kein Erbe stützen können. Im Osten werden laut dem Sozio-oekonomischen Panel durchschnittlich 52.000 Euro vererbt, im Westen doppelt so viel. Nur zwei Prozent der gesamtdeutschen Erbschaftsteuer werden in Ostdeutschland gezahlt.
Angesichts des rasanten Sozialabbaus macht es einen Unterschied, ob man eine Eigentumswohnung besitzt, die man mithilfe eines Erbes kaufen konnte, oder mit der Angst leben muss, eines Tages die Miete nicht mehr zahlen zu können oder wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden.
An dieser Stelle sind Erbe und Immobilienbesitz eng verknüpft. Mit einem normalen Einkommen ist der Kauf einer Immobilie kaum möglich, mit einer Rente schon gar nicht. Die Rente ist für die meisten Ostdeutschen ohnehin die einzige Altersversorgung. Daran erinnerte im Zuge der Rentendebatte noch einmal Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU).
Erbschaftsteuer in der DDR betrug bis zu 80 Prozent
Der Grund für all das sind unter anderem die miserablen Startbedingungen der Ostdeutschen. Ein Rückstand, den sie bis heute nicht aufholen konnten, der Westen wird in Vermögensfragen noch länger einen großen Schritt voraus sein. Hier hatten die Menschen 40 Jahre lang Zeit, Vermögen aufzubauen, sich davon Immobilien zu kaufen und mit diesen wiederum weiteres Vermögen anzuhäufen. Das sie dann vererben können.
In der DDR war das nicht möglich. Die Menschen verdienten wenig, und sie besaßen – bis auf Bauernhöfe auf dem Land und ein paar Einfamilienhäuser an den Großstadträndern – keine Immobilien. Zudem waren Immobilienkäufe streng reguliert, und abgesehen von wenigen Handwerksbetrieben wie Schuhmachereien, Bäckereien oder Schneidereien gab es auch keine privaten Firmen.
Wurde in seltenen Fällen – als Relikt aus dem Krieg – tatsächlich mal etwas Größeres wie ein Mietshaus vererbt, schlugen die Nachkommen das Erbe in der Regel aus. Die Last mit den maroden Häusern war viel zu groß, um damit etwas anzufangen. Geringe, staatlich festgelegte Mieten machten Sanierungen komplett unmöglich.
Zudem war die Erbschaftsteuer, die bis zu 80 Prozent betragen konnte, so hoch, dass sich erben nicht nur nicht lohnte, sondern vielfach ein Risiko bedeutete. Wer in der DDR 20.000 Mark gespart hatte, galt schon als reich. Gleichwohl war es vor 1989 weitgehend egal, ob man vermögend war, sozial machte das im Arbeiter-und-Bauern-Staat nahezu keinen Unterschied.
Vorbild Lastenausgleich
Dafür tragen Westdeutsche keine Verantwortung. Ebenso wenig ist ihnen anzulasten, dass sie Vermögen besitzen und vererben. Wären sie dennoch verpflichtet, Ostdeutsche an ihren Gewinnen teilhaben zu lassen?
Fragt man Elisabeth Kaiser, die Ostbeauftragte der Bundesregierung, ist die Antwort Ja. Die SPD-Politikerin aus Gera in Thüringen möchte die Erbschaftsteuer „gerechter und unkomplizierter“ machen. Das erinnert an den sogenannten Lastenausgleich 1952 in der Bundesrepublik. Damals zahlten jene, die den Krieg weitgehend unbeschadet überstanden hatten, auf ihre Vermögenswerte – vor allem Immobilien und Firmen – eine Abgabe von 50 Prozent.
Das Geld kam Millionen Vertriebenen und Kriegsgeschädigten zugute, es floss in Renten, Entschädigungen für zerstörte Häuser und diente als Starthilfe für Existenzgründungen und Wohnungsbau. Der Lastenausgleich war eine Investition in den sozialen Frieden – und das, obwohl die einen von ihm profitierten und die anderen für ihn zahlen mussten.
Eine Kopie des Lastenausgleichs schwebt der Ostbeauftragten Kaiser nicht vor. Sie plädiert dafür, die Einnahmen in Schulen, Kitas, eine bessere Bildung zu investieren. Und in Wohneigentum für Ostdeutsche. Auch geht es bei der Reform der Erbschaftsteuer nicht darum, das sei an dieser Stelle angemerkt, Omas kleines Häuschen so hoch zu besteuern, dass Kinder oder Enkel sich verschulden müssen oder das Häuschen verlieren.
Unwissenheit befördert Skepsis
Für Erben gelten großzügige Freibeträge: für Eheparter:innen in Höhe von 500.000 Euro, für Kinder und Enkel 400.000 Euro. Kaisers Idee zielt vielmehr auf sehr Reiche und Megareiche, beispielsweise Erben von Unternehmen, die heute durch verschiedene Ausnahmen von einer Versteuerung weitgehend bis komplett verschont bleiben.
Es geht also nicht darum, Normalerbinnen höher zu besteuern. Trotzdem fürchten viele einen Aderlass ihres Vermögens, vermutlich weil sie die Höhe der Freibeträge nicht kennen. In einer im Frühjahr 2026 eigens für die taz gestarteten Umfrage zum Erben fand das Markt- und Meinungsforschungsinstitut Civey heraus, dass jede und jeder Zweite in Deutschland eine höhere Erbschaftsteuer ablehnt.
Die Civey-Umfragemethoden sind ungenauer als die von Meinungsforschungsinstituten wie infratest dimap und Forsa. Aber einen Trend geben sie trotzdem wieder: Vor allem Anhänger:innen der AfD und der FDP sind gegen höhere Erbschaftsteuern, die AfD selbst fordert, die Erbschaftsteuer komplett abzuschaffen.
Auch eine zweckgebundene Umverteilung, wie die Ostbeauftragte Kaiser sie vorschlägt, findet unter den Civey-Befragten keinen Zuspruch. Auch dann nicht, wenn eine höhere Chancengleichheit betont wird für jene Menschen, denen mit den Mitteln aus einer höheren Steuer beim Immobilienkauf geholfen würde. Selbst im Osten, der davon ja profitieren würde, lehnt mehr als die Hälfte der Befragten höhere Erbschaftsteuern ab.
Fehler der Vergangenheit wirken nach
Dabei ist gerade im Osten der Unmut nicht gering über den Umstand, dass nach dem Mauerfall viele Westdeutsche ganze Häuserkomplexe aufkauften, in denen Ostdeutsche seit Jahrzehnten lebten, diese zwar sanierten, aber zu höheren Mieten wieder auf den Markt warfen. Ostdeutsche hingegen besaßen keinerlei Vermögen, um ihre Wohnungen selbst zu erwerben.
In Polen, Rumänien, Tschechien, der Slowakei und in der Ukraine wurden die Wohnungen nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Diktaturen für sehr wenig Geld an ihre Bewohner:innen verkauft. Das wäre auch in Ostdeutschland möglich gewesen, wie der Wirtschaftswissenschaftler Hans-Werner Sinn schon in den 1990er Jahren feststellte. Stattdessen wurde explizit gefördert, dass Westdeutsche im Osten Immobilien kaufen.
Der Hebel zum Vermögensaufbau ist nun einmal (vererbter) Immobilienbesitz. Weil der in Ost und West unterschiedlich verteilt ist, vergrößert sich hier die Kluft erneut. Auch wenn im Westen vermögende Eltern ihren Kindern „nur“ eine Ausbildung oder ein Studium finanzieren und die Kinder selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen, macht es einen Unterschied, ob sie sich auf ein späteres Erbe verlassen können oder nicht.
Aus den „blühenden Landschaften“, die einst Kanzler Helmut Kohl (CDU) den Ostdeutschen versprochen hatte, sind durch Transfers und Konjunkturprogramme zwar einige Wiesen geworden, aber nur selten blüht es. In manchen Regionen findet sich nicht einmal ein Streifen Gras. Dort herrschen Armut, Arbeitslosigkeit, Abstiegsängste. An erben ist schon gar nicht zu denken.
Startkapital für Vermögensaufbau?
Es ist unter anderem die „ökonomische Enttäuschung“, wie der Soziologe Steffen Mau es formuliert, die die Menschen schließlich AfD wählen lässt. Wenngleich das auch für westliche Regionen mit ähnlich defizitärer Struktur gilt. „Wirtschaftlich schwache Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit, Überalterung und einem geringeren Bildungsgrad sind auch im Westen AfD-anfälliger“, sagt Mau.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum viele Menschen im Osten in der AfD eine Alternative sehen: das Gefühl, weniger wert, Bürger:innen zweiter Klasse zu sein; das Agieren der Treuhand nach dem Mauerfall; historische Erfahrungen des Überwachungsstaats, einhergehend mit einer Aversion gegen Bevormundungen; und in letzter Zeit verstärkt eine zu Teilen reaktionäre Ostalgie. Manches davon ist gefühlt-diffus, paradox und sogar gefährlich – die sozioökonomischen Verhältnisse indes sind es nicht, sie sind real.
Die Debatten über eine wie auch immer geartete Reichensteuer laufen, aber die Umsetzung dürfte sich schwierig gestalten, das alles sei „hochkomplex“, wie Expert:innen sagen. Die Vorschläge der Ostbeauftragten verpufften, sobald Elisabeth Kaiser sie ausgesprochen hatte.
Die DIW-Ökonomin Charlotte Bartels hat weitere Vorschläge: Steuern für Gering- und Normalverdiener:innen könnten gesenkt und der Spitzensteuersatz erhöht werden. Oder es könnte Menschen mit einem Startkapital beim Vermögensaufbau geholfen werden. Darin sieht Bartels sogar eine Notwendigkeit, wenn sich die Politik dafür entscheide, weniger Güter öffentlich bereitzustellen, also an Sozialausgaben zu sparen.
Es könnte aber auch der soziale Wohnungsbau aus Steuern finanziert und Kindern eine fundierte, öffentlich finanzierte Ausbildung gewährt werden. Dann müsste gar nicht jede und jeder selbst Vermögen aufbauen.
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