Notfallversorgung: Erste Hilfe für den Notruf
Die Bundesregierung reformiert die Notfallversorgung: Rettungsdienste und Notaufnahmen sollen entlastet werden
Patient:innen sollen im Notfall schneller behandelt werden. Das ist das Hauptziel der Reform des Gesetzes zur medizinischen Notfallversorgung, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Es sollen „Akutleitstellen“ geschaffen werden, die einschätzen, wie dringlich eine Behandlung ist und Patient:innen entsprechend in die passende Behandlung vermitteln. Dazu sollen künftig die Notrufnummer 112 und der telefonische kassenärztliche Bereitschaftsdienst 116117 miteinander vernetzt werden.
Bislang stimmen sich Arztpraxen, Notaufnahmen in Krankenhäusern und Rettungsdienste nicht ausreichend ab, wodurch es häufig zur Überlastung letzterer kommt. „Wir haben Probleme bei der Notversorgung und im Rettungsdienst und wir werden mit der Reform beide Probleme lösen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Die Universitätskliniken begrüßen die Reform: Sie sorge dafür, „dass Patientinnen und Patienten in gesundheitlich bedrohlichen Situationen gezielt in die richtigen Versorgungsstrukturen gelenkt werden“, erklärte Jens Scholz, Vorsitzender des Verbandes der Universitätskliniken. „Diese effizientere Steuerung kann zu einer besseren Versorgung und zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen“, so der Vorsitzende.
Zusätzlich sieht die Reform vor, integrierte Notfallzentren an Krankenhäuser anzuschließen. Ziel der Reform ist laut Gesetzesentwurf, eine „bundesweit einheitliche und gleichwertige Notversorgung sicherzustellen“. Bislang gibt es eine Gefälle zwischen der medizinischen Versorgung in der Stadt und dem ländlichen Raum. Doch ob die Reform diese Kluft schließen kann, ist umstritten.
Kritik an Reform
Katrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, kritisierte die Reform als nicht ausreichend: „Das offensichtlichste Problem geht Lauterbachs Reform nicht an – die überaus defizitäre Finanzierung der Notfallversorgung im Krankenhaus. Das ist eine schlechte Nachricht für die Patienten und das Personal.“ Unterfinanzierte Notaufnahmen führten zu unterbesetzten Notaufnahmen, daran werde das Gesetz nichts ändern, so Vogler.
Lauterbach erklärte am Mittwoch, er gehe davon aus, dass das Gesetz um den Jahreswechsel in Kraft trete. Ein Konzept für die Ausstattung der Leitstellen und die Infrastruktur für die Zusammenlegung der Notrufe muss erst noch geschaffen werden.
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