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„Nius“-Beschwerde scheitert vor GerichtSieg der Meinungsfreiheit – mit kleinem Schönheitsfehler

Esther Geißlinger

Kommentar von

Esther Geißlinger

Das OVG hat eine Beschwerde des rechten Onlineportals „Nius“ gegen Daniel Günther zurückgewiesen. Gut so – auch wenn die Begründung spitzfindig ist.

Mal Privatmann, mal Ministerpräsident: Was war Daniel Günther, als er Ende März den gestrandeten Buckelwal bei Niendorf besuchte? Foto: Ulrich Perrey/dpa

W enn ich mir ‚Nius‘-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Das wird man ja wohl noch sagen dürfen – oder? Gesagt hat es Schleswig-Holsteins Ministerpräsident und CDU-Parteichef Daniel Günther im Januar in einer TV-Talkrunde bei „Markus Lanz“.

Zwar wird in rechten Kreisen immer viel über die „Cancel-Culture“ und Verbieteritis gejammert, die angeblich bei den Linken herrsche. Gemeint sind dabei in der Regel Begriffe wie das N-Wort oder der Begriff für totes Schwein mit roter Soße. Es geht um Wörter, durch die Personen sich herabgewürdigt fühlen, um Dinge wie Menschenwürde und Schutz von Minderheiten, also nichts, worauf das selbsterklärte gesunde Volksempfinden Rücksicht nehmen muss. Wenn es dagegen um eigene Rechte geht, sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

Zumindest klagte das rechtspopulistische Portal „Nius“ gegen Günthers Äußerungen. Nun wies das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Beschwerde zurück. Damit darf Günther weiterhin seine Meinung vertreten, die er in der Talksendung so formulierte: „Wer hat denn dagegen geschossen? ‚Nius‘ und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind.“

Nach der Entscheidung des Gerichts zeigte Günther sich erfreut. Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa sprach er von einem „Sieg der Meinungsfreiheit“.

Rollenwechsel vor laufender Kamera

Allerdings gibt es einen kleinen Schönheitsfehler. Denn die sechste Kammer des Schleswiger Senats begründete ihre Entscheidung mit einer Argumentation, die auf den ersten Blick fast albern aussieht. Es geht um die Frage, ob Daniel Günther in der Sendung als Ministerpräsident oder als „Parteipolitiker beziehungsweise politisch handelnde Privatperson“ gesprochen hat. Der Unterschied ist juristisch bedeutsam: Ein Landesvater muss seine Neutralität wahren und sich mit Einschätzungen zurückhalten. Eine Privatperson darf eine Meinung haben.

Dass eine bundesweite Talkshow nicht irgendeine Privatperson mit Parteibuch einlädt, sondern den Ministerpräsidenten eines Bundeslandes, der auch in dieser Funktion dort spricht, liegt ziemlich auf der Hand. Während Günther also dort im Sessel neben Markus Lanz saß, hat er offenbar seine unsichtbaren Hüte gewechselt und ist kurz von der Rolle des Ministerpräsidenten in die des Parteichefs geschlüpft.

Das sei okay, meint das Gericht: Denn bei Talkrunden, die „dem themenbezogenen Austausch politischer Argumente und Positionen dienen“, sei „jede Äußerung für sich anhand der Gesamtumstände zu bewerten“. Diese spitzfindige Erklärung überzeugt zumindest den „Nius“-Anwalt Joachim Steinhöfel nicht. Er kündigte an, die Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen zu lassen.

Im Grund ist es aber egal, ob Daniel Günther als Ministerpräsident, als CDU-Politiker oder als Privatmensch gesprochen hat. Wichtig ist, dass Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und Funktionen bekleiden, den Wert von sauberer Recherche und gutem Journalismus betonen und ihn abgrenzen von allen Kanälen und Medien, die sich nicht an die Regeln des Berufs halten.

Diese Klarheit geht leider immer mehr verloren: Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) setzte die „Vorgehensweise“ von taz und „Nius“ gleich – das immerhin sorgte im Sommer 2025 für einen Aufschrei in der Medienbranche und Politik. Dennoch formulierte Wolfgang Kubicki (FDP) es in einem aktuellen Spiegel-Interview ähnlich, als er auf die Frage des Magazins, warum er bei „Nius“ auftrete, lapidar antwortete, mit der taz rede er ja auch.

Lechts und rinks kann man nicht velwechsern? Werch ein Illtum! Denn es gibt Unterschiede zwischen Fakten und Meinung, zwischen Recherche und der „Flood the zone with shit“-Strategie der Populist:innen.

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Esther Geißlinger
Schleswig-Holstein
Jahrgang 1968. Ist in der taz als Landeskorrespondentin für Schleswig-Holstein zuständig von Flensburg bis Elmshorn, von Fischerei bis Windkraft, von lokalen Streitigkeiten bis Landtagsdebatten. Schwerpunkte: Soziales, Gesundheitspolitik
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15 Kommentare

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  • Sehe ich ganz genauso. Weshalb sollte sich in einer Demokratie ein Ministerpräsident nicht kritisch zu einer Desinformationsplattform wie Fake NiUS äußern dürfen ...? Das ist False Balancing und ein riesiger Fehler ...

  • Da sind keine Spitzen zu finden. Welche Begründung mag die Autorin wohl erwartet haben: Keine Rechte für Rechte? Vielleicht. Wer die Entscheidung selbst lesen möchte, kann das hier tun:



    openjur.de/u/2546735.html

    • @Yes:

      Äh, nein. Lies noch mal. Sie hat es begründet und sie sieht es vollkommen richtig. Wenn man sich nicht mehr maximal kritisch gegen Desinformation und Hetze in einer Demokratie mehr äußern darf, dann wird der Diskurs einseitig zugunsten der Lügner verschoben. Und weshalb treten die Rechten eigentlich die Rechte anderer mit Füßen auf die sie selbst aber bestehen ...?

      • @Peter Blunt:

        Ich verstehe Ihren Einwand leider nicht ganz. Ich wollte zum Ausdruck bringen, dass ich – anders als die Autorin - die Gründe des Beschlusses weder „spitzfindig“ noch „fast albern“ finde und auch „kleine Schönheitsfehler“ darin nicht gefunden habe.



        Es ging in dem Beschwerdeverfahren nicht um die Frage, ob man sich kritisch gegen Desinformation und Hetze äußern darf, sondern ob Herr Günther in seiner Eigenschaft als Amtsträger seine Meinung bei Lanz so äußern durfte. Das Gericht meint, dass es darauf nicht ankomme, weil er die Äußerung schon nicht in seiner Funktion als Ministerpräsident, sondern als Parteipolitiker oder Bürger getätigt habe. Damit kam es auf die Frage der Meinungsäußerungsfreiheit bzw. einer etwaigen Verletzung der Rechte von Nius nicht mehr an. Auch wenn die Autorin sich dazu ein paar Worte gewünscht haben sollte, gehörten sie nicht in die Gründe dieses Beschlusses, da sie nicht entscheidungsrelevant gewesen wären. Aber das ist kein Grund zur Enttäuschung und stellt die Meinungsäußerungsfreiheit auch nicht im Ansatz in Frage.

        • @Yes:

          Darum geht es ja - es geht eben nicht bloß um die Verteidigung der Meinungsfreiheit von Bürger*innen - das ist zu banal und bereits ein Eingeständnis, dass Amtsträger*innen sich nicht positionieren dürften. Die Argumentation sollte nicht darauf abstellen, dass Günther nicht als Ministerpräsident gesprochen hat. Weshalb sollte ein*e Ministerpräsident*in in einer Demokratie Lügen und Hetze mit Journalismus gleichbehandeln? Mit einer solchen Gleichstellung würde sich ein Ungleichgewicht zugunsten antidemokratischer Kräfte ergeben. Und genau das ist in den letzten Jahren ja auch geschehen. Es gibt auch kein 'Neutralitätsgebot' in der Form, dass Amtsträger*innen sich zu verfassungsfeindlichen Kräften nicht kritisch äußern dürften, sondern das Gegenteil ist der Fall. Amtsträger*innen sind dazu verpflichtet die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren und wenn es sein muss diese auch zu verteidigen. Das Problem liegt nicht bei den Kritiker*innen, sondern bei Hetzportalen wie NiUS. Und das hätte das Gericht deutlich machen müssen und dass es sogar die Pflicht eines Ministerpräsidenten ist, sich gegen Lügen und Hetze zu positionieren.

          • @Peter Blunt:

            Gerade wenn man so viel Verfassungsfreundlichkeit einfordert, sollte man dem Gericht doch wenigstens zugestehen, sich an Gesetz und Recht zu halten, wie es unsere Verfassung in Art. 20 Abs. 3 von ihm erwartet. Das Gericht soll nicht etwa für einen meinungsstarken „Paukenschlag“ die Rechtsstaatlichkeit über Bord werfen. In diesem Verfahren ging es um die Beschwerde von Nius gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, deren Begründetheit sich vorwiegend nach § 146 Abs. 4 VwGO richtet. In Satz 6 der Vorschrift heißt es: „Das Oberverwaltungsgericht prüft nur die dargelegten Gründe.“ Nur dies hat das OVG insoweit getan. Es hat sich insoweit ausschließlich mit den in der Beschwerdebegründung von Nius genannten Gründen auseinandergesetzt. So wie es Verfassung und VwGO von ihm verlangen.



            Im übrigen ist nicht jede verfassungswidrige Haltung zugleich verfassungsfeindlich und, wenn man Ministerpräsidenten verpflichten würde, sich gegen Lügen und Hetze zu positionieren, würde diese Pflicht wiederum in deren Meinungsäußerungsfreiheit eingreifen. Was Lüge, Wahrheit und Hetze sind, ist ohnehin ein weites Feld...

  • "Wenn ich mir ‚Nius‘-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Das wird man ja wohl noch sagen dürfen – oder?"



    Allein die (rhetorische?) Frage impliziert den latenten Konflikt.



    Wenn ich frei reden möchte und immer überprüfen muss, was falsch ausgelegt werden kann, ist das fatal.



    Wenn wir das historisch auf die letzten Dekaden herunterbrechen, fallen uns sehr heikle Vergleiche lebender und historischer Personen ein, die politisch vollkommen inakzeptabel waren, vornehmlich alte weiße Männer als "Täter".



    Wer heutzutage den Kanzler mit einer italienischen Puppe vergleicht, die für eine bestimmte Haltung steht, gerät in den Verdacht, der einen Besuch von Ermittlungsbehörden rechtfertigen kann.

    taz 1986



    "Kohl: „Auf den Punkt gebracht“



    Abschrift des Newsweek–Interviews bestätigt den Vergleich Kohls zwischen Gorbatschow und Goebbels Interpretationskünste von Regierungssprecher Ost / SPD beantragt eine neue Bundestagsdebatte"

    Bei sueddeutsche.de



    "Ein Mann hat Friedrich Merz auf Facebook als „Pinocchio“ bezeichnet, kurzzeitig ermittelte daraufhin die Polizei. Über die allzu schwammige Grenze des rechtlich..."

    • @Martin Rees:

      🤥 - “…da fuhr die 🐽 ihn wütend an



      Was hat er denn getan?



      Die Wahrheit hat er nur gesagt.



      Und die hört keiner gern!“



      (©️ Robert Reinick;) Ja da schau her - 🤥🤥



      Interview aus dem Jahr 2000: "Es gab auch mal einen anderen Friedrich Merz"



      Die Jugend von heute kennt Friedrich Merz nicht mehr. Dabei hat er einst selbst seine wilde Jugend geschildert – in diesem Interview aus dem Dezember 2000



      www.tagesspiegel.d...-merz-5305378.html



      Aber klar der 🪞 - bei Bullerei&StA eher selten!



      “Friedrich Merz



      Hat er seine "Jugendsünden" nur erfunden?



      Unions-Fraktionschef Friedrich Merz hatte kürzlich in einem Interview damit geprahlt, was er in jungen Jahren für ein wilder Feger war. Ein Schulfreund von damals beschreibt Merz allerdings ganz anders.



      www.spiegel.de/pan...nden-a-107627.html



      Merz als Teenager mit schulterlangen Haaren auf einem Motorrad durch seine Heimatstadt rasend? Diese Darstellung des heutigen Politikers Anfang Dezember im "Tagesspiegel" weist der Schulfreund zurück. "Schulterlange Haare? Merz? Nie im Leben!", schrieb Ernst Ferdinand, geborener Tegeler, in einem L✉️

      • @Lowandorder:

        ps das feinillustrierende Gedicht - über das ich mich schon als Kind abrollte heißt treffend:



        “Auf dem Hühnerhof“

        unterm——



        de.wikipedia.org/wiki/Robert_Reinick



        “Robert Reinicks Gedicht Wie ist doch die Erde so schön, so schön! wurde von Johannes Brahms vertont (Juchhe! Nr. 4 von Sechs Gesänge, Op. 6). Es wurde einem breiten Publikum bekannt durch Loriots Film Ödipussi.“ Ach was!

    • @Martin Rees:

      Ja wie? “…una volta ragazzi…“



      Ein 🪵🗣️ ist ein 🪵🗣️ ist ein 🪵🗣️ -



      Aus Letzter ☝️ Brilon 🌳📯🦌🪾🍻🍺🤥

    • @Martin Rees:

      „Wenn ich frei reden möchte und immer überprüfen muss, was falsch ausgelegt werden kann, ist das fatal." - „Pinocchio“ ist das sch...egal. 😉



      Günther und Merz sollen bitte weiterhin frei reden. Günther und Merz sind sich verblüffend ähnlich. Gewiefte Karrieristen, die sabbeln, was Unionswähler:innen hören wollen. Auch Günther schnackt de Lü naut Muul. Er ist ein Populist „laylaha!" Wenn ich Arno Frank modifizieren darf? „Ziel: Weg aus Kiel." --



      taz.de/Die-Wahrheit/!6173248/

      • @Mondschaf26:

        "...sollen bitte weiterhin frei reden."



        /



        Gilt das auch für Kubicki?



        www.spiegel.de/pol...-be60-f55f048a33b2



        Alte weiße Männer als Entertainer: "isch ower", höre ich häufiger😳😄

        • @Martin Rees:

          Ei Ei. da sagen Sie was.

  • Btw zudem - mit Verlaub - spitzfindig ist an der Entscheidung (Pressemitteilung find ich noch nicht) Gar nicht - std. Rspr. - “von der nicht amtsbezogenen Teilnahme am politischen Wettbewerb…“ That’s it. Newahr



    Normal Schonn

  • Verstehe das OVG SL (was mich als lübscher Jung nicht arg wundert ;) aber auch die Autorin nicht so ganz: - MP bei Lanz🫣 - er kanns •

    zB. zu Mutti - Leitsätze -



    zum Urteil des Zweiten Senats vom 15. Juni 2022



    - 2 BvE 4/20 -



    - 2 BvE 5/20 -



    Für den Bundeskanzler gelten die Maßgaben zur Abgrenzung des Handelns in amtlicher Funktion von der nicht amtsbezogenen Teilnahme am politischen Wettbewerb grundsätzlich in gleicher Weise wie für die sonstigen Mitglieder der Bundesregierung.



    www.bundesverfassu...15_2bve000420.html