Neue Corona-Regeln: Kein Bier ohne Test oder Booster

Bund und Länder beschließen striktere Zugangsregeln für die Gastronomie und Lockerungen bei der Quarantäne. Auch eine Impfpflicht soll bald kommen.

Zwei Männer und einen Frau Sitzen in einer Pizzeria auf einer Fesnterbank mit Wein, Gläser und Teller vor sich.

Geboosterte bei Abendgestaltung: bald 2G+ in Kneipen und Restaurants Foto: Annette Riedl/dpa

Die Omikron-Variante des Coronavirus ist deutschlandweit auf dem Vormarsch und lässt die Inzidenzen wieder steigen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten beschlossen bei einem virtuellen Treffen am Freitag deshalb ­unter anderem weitere Reglementierungen in der Gastronomie und Quarantäneverkürzungen.

Demnach erhalten bundesweit einheitlich künftig auch Geimpfte und Genesene nur noch mit einem negativen Antigen-Test oder einer Booster-Impfung Zutritt (2G+) zu Restaurants und Kneipen. „Das ist eine strenge Regelung“, sagt der SPD-Politiker bei einer Pressekonferenz am Nachmittag. „Aber es ist eine Notwendige, die dazu beiträgt, dass wir die Infektionen besser kontrollieren können, als es jetzt der Fall ist.“

Aktuell sind laut Robert-Koch-Institut knapp 34,5 Millionen Bürger dreifach geimpft. Die Auffrischungsimpfung soll sofort nach der Verabreichung gültig sein. Die Änderungen sollen schnell in Kraft treten – wann genau, war am Freitagnachmittag allerdings noch unklar.

Vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) kam scharfe Kritik an der Maßnahmenverschärfung. „Flächendeckend 2G+ wäre eine Katastrophe für Kneipen und Restaurants“, sagte Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Bild-Zeitung. Wirte dürften nicht die Leidtragenden sein, wenn die Regierung „offenbar Anreize für die dritte Impfung“ schaffen wolle.

Bei der Gaststättengewerkschaft NGG hat man dagegen keine Einwände gegen 2G+. Die Maßnahme könnte die Sicherheit von Gästen und Personal erhöhen, und „es kann ja auch sein, dass Menschen sich dann künftig beim Restaurantbesuch sicherer fühlen und eher aus­gehen“, sagte eine NGG-Sprecherin der taz.

Zeitplan für die Allgemeine Impfpflicht steht

Während die Maßnahmen in Kneipen strikter werden, gibt es bei den Quarantänezeiten Lockerungen. Aus Sorge, die kritische Infrastruktur könnte bei Masseninfektionen mit der Omikron-Variante leiden, werden die Absonderungszeiträume verkürzt. Statt wie bisher 14 Tage müssen Kontaktpersonen, die geboostert sind, gar nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für frisch Geimpfte und Genesene.

Für alle Übrigen enden Isolation (Infizierte) und Quarantäne (Kontaktpersonen) nach 10 Tagen. Beide Personengruppen können sich aber nach 7 Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest „freitesten“. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gilt die Regelung ebenfalls. Hier müssen Infizierte allerdings 2 Tage symptomfrei sein und benötigen ein negatives PCR-Testergebnis, um die Absonderung zu beenden. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte am Mittwoch sogar gefordert, die Quarantänezeit für Arbeitnehmer in der kritischen Infrastruktur auf nur 5 Tage zu reduzieren.

Auch in Sachen Impfpflicht wollen Bund und Länder Anstrengungen unternehmen. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst sagte – neben Scholz sitzend: „Wir brauchen Tempo und auch Führung bei dieser Frage“. Weiter sagte der CDU-Politiker: „Die Länder gehen davon aus, dass bald ein Zeitplan für das weitere Vorgehen zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht vorliegen wird.“

Auch der Bundeskanzler selbst bekannte sich erneut zum verpflichtenden Coronaschutz und gab an, dass alle Regierungschefs der Länder die Maßmahme ebenfalls befürworten: „Ich fühle mich da maximal unterstützt“, sagte Scholz. Der Bundestag werde demnächst über Entwürfe dazu beraten.

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) fügte hinzu, dass im Februar der entsprechende Gesetzgebungsprozess eingeleitet werde. Der Zeitplan müsse würdigen, dass auch Gesetzgebungszeit benötigt werde für diese schwierige Frage, die 80 Millionen Menschen betreffe.

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