Nach dem Totschlag-Urteil: Keine Ruhe für Chemnitz

Trotz dünner Beweislage wird der Angeklagte zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Verteidiger kritisieren die sächsische Justiz scharf.

Eine Statue von Karl Marx, darunter steht auf einem Schild: Chemnitz ist weder grau noch braun

Transparent gegen Rechts unter der Statue von Karl Marx Foto: imago images/Xinhua

DRESDEN taz | Am Mittag unternimmt Alaa S. einen letzten Versuch. Er bricht sein Schweigen. „Ich kann nur hoffen, dass hier die Wahrheit ans Licht gebracht wird“, sagt der junge Syrer in den letzten Worten vor dem Urteil. „Ich hoffe auf ein gerechtes Urteil.“ Er wolle nicht „das zweite Opfer des eigentlichen Täters sein müssen“. Das erste Opfer, das sei Daniel H. gewesen. Das zweite Opfer aber, das drohe nun er zu werden.

Alaa S. hatte es schon vor den Ermittlern beteuert, bevor er seitdem schwieg: Er sei unschuldig, der falsche Angeklagte. Auch am Donnerstag kommt der 24-Jährige selbstbewusst ins Gericht; hellbeiges Jackett, weißes Hemd, die Haare sorgsam gegelt, der Bart gestutzt. Er wirkt angespannt, aber Alaa S. versteckt sein Gesicht nicht vor den Kameras, er tat es nie in diesem Prozess. Auch das soll wohl das Bild vermitteln: Hier steht ein Unschuldiger.

Aber das Chemnitzer Landgericht kommt an diesem Nachmittag zu einem anderen Schluss: Alaa S. sei sehr wohl schuldig, mit einem Komplizen Ende August 2018 in Chemnitz den 35-jährigen Daniel H. erstochen zu haben. Einem weiteren Mann, Dimitri M., habe er mit dem Messer in den Rücken gestochen. Ein gemeinschaftlicher Totschlag und eine gefährliche Körperverletzung – neuneinhalb Jahre Haft. „Es gibt keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten“, sagt Richterin Simone Herberger.

Das, was hier vor Gericht verhandelt wurde, war Auslöser für Vorgänge, die vor fast genau einem Jahr über Wochen die ganze Republik aufwühlten. In der Nacht auf den 26. August klang in Chemnitz das Stadtfest aus – am Ende lag ein Mensch tot auf dem Bürgersteig: Daniel H., 35 Jahre, Tischler, gebürtiger Chemnitzer. Getötet mit fünf Messerstichen. Die Tatverdächtigen: zwei Geflüchtete. Einer von ihnen ist Alaa S.

Richterbund verwahrt sich gegen Einflussnahme

Was nun in Chemnitz einsetzte, war eine beispiellose Welle an rechten Demonstrationen. Neonazis aus der ganzen Republik reisten an, die AfD auch. Hitlergrüße wurden gezeigt, Migranten wurden attackiert, auch ein jüdisches und persisches Restaurant. Ein Ausnahmezustand, der eine Debatte entfachte, die Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sein Amt kostete und für schärfere Abschiebegesetze sorgte.

Seit März nun wurde vor dem Landgericht über die Tat verhandelt, mit der alles begann. Aus Sicherheitsgründen wurde nicht in Chemnitz verhandelt, sondern in Dresden, in einem Hochsicherheitssaal am Stadtrand – die Verteidiger wollten überhaupt nicht in Sachsen verhandeln. Noch vor Prozessbeginn sagte die Chemnitzer SPD-Bürgermeisterin Barbara Ludwig der taz, sie hoffe auf eine Verurteilung, damit die Angehörigen „Ruhe finden“. Ein Freispruch wäre „schwierig“ für Chemnitz. Der Richterbund verwahrte sich gegen eine Einflussnahme auf die Justiz. Die Verteidiger wiederum forderten gleich zu Prozessstart, die Richter müssten offenlegen, ob sie nicht selbst rechtes Gedankengut teilten – man wisse ja nie in Sachsen. Die Anträge scheiterten. Aber all das legte offen, wie viel Druck auf diesem Verfahren lastete.

Aus Sicht des Gerichts war Daniel H. in der August-Nacht mit Freunden unterwegs, dann traf er gegen 3 Uhr auf den Iraker Farhad R. Der sei vorher schon als aggressiv aufgefallen, nun soll er Daniel H. nach einer „Karte“ gefragt haben, offenbar um damit Kokain zu schnupfen. H. habe ihn abgewiesen, es kam zum Handgemenge. Nun sei auch Alaa S. aus einem nahe gelegenen Döner-Imbiss herausgestürmt, ist Richterin Herberger überzeugt. Er habe kurz mit Farhad R. gesprochen, dann sei er mit einem Messer auf den Chemnitzer losgegangen. Ein Stich traf dessen Herz, einer die Lunge. Daniel H. starb noch vor Ort.

Das Problem nur: Farhad R. ist bis heute flüchtig. Und gegen Alaa S. blieb die Beweislage bis zum Schluss dünn. DNA-Spuren von ihm am Tatmesser oder der Kleidung von Daniel H. gab es nicht. Im Grunde fußte die Anklage auf den Aussagen eines Verkäufers aus dem Döner-Imbiss, der gesehen haben will, wie Alaa S. Stichbewegungen gegen Daniel H. ausführte. Vor Gericht äußerte sich der Mann indes nicht mehr so deutlich, sprach nun von Schlagbewegungen. Auch andere Zeugen berichteten nur, dass Alaa S. im Getümmel dabei gewesen sei. Aber Messerstiche von ihm? Das konnte niemand so direkt sagen.

Die Anklage ergehe sich in „Missinterpretationen“

Alaa S. bestritt eine Tatbeteiligung vehement. Er sei damals nur wegen des Lärms aus dem Döner-Imbiss gekommen, habe einen Bekannten weggezogen und sei dann aus Angst vor der Polizei weggerannt, sagte der gelernte Friseur, der 2015 nach Deutschland kam, den Ermittlern. Polizisten hatten ihn unweit des Tatorts festgenommen. Noch diese Woche erklärte Alaa S. in einem ZDF-Interview, er habe nichts gemacht, „ich schwöre bei meiner Mutter“. Dem wahren Täter „wünsche ich lebenslang“.

Auch die beiden Verteidiger von Alaa S. kritisieren in ihren Plädoyers noch einmal scharf das Gericht und den Ankläger. Der Prozess sei „von Anfang an politisch überformt worden und deshalb in seinem Ablauf determiniert“, klagt Anwalt Frank Drücke. Die Anklage ergehe sich in „Missinterpretationen“, der Staatsanwalt in „schmutziger Rhetorik“. Mitverteidigerin Ricarda Lang sekundiert: „Man brauchte einen Schuldigen, damit in Chemnitz Ruhe herrscht.“

Lang verweist auf die fehlenden DNA-Spuren. Alle Zeugenaussagen, auch die des Döner-Verkäufers, seien widersprüchlich, jeder habe etwas anderes gesehen. Lang fuchtelt mit den Händen wild in der Luft: So habe der Hauptzeuge die Stiche beschrieben. Das solle realistisch sein? Vor Ort habe Chaos geherrscht, eine Massenschlägerei, es war dunkel, man wisse nicht mal, ob ein oder zwei Messer im Spiel waren. Auch Drücke schüttelt den Kopf: „Die Anklage ist ein Versuch, uns einen viel zu einfachen Film vorspielen.“ Es dürfe nur eines geben: einen Freispruch.

Allein: Die Richter folgen ihren Worten nicht. „Jegliche Zweifel an der Schuld des Angeklagten wurden ausgeräumt“, behauptet Richterin Herberger. Die Aussagen der Zeugen würden sich sehr wohl „wie ein Puzzle stimmig zusammenfügen“. Übereinstimmend hätten sie Alaa S. als Teil der Auseinandersetzung benannt, hätten teils seine Kleidung beschrieben. Auch der Hauptzeuge, der Döner-Verkäufer, habe seine Kernaussage stets gleich beschrieben. Er habe Farhad R. und Alaa S. als Kunden gekannt – und sie deshalb zuordnen können. Auch gebe es keinerlei Motiv, warum er Alaa S. fälschlich belasten sollte. Seine späteren Relativierungen rührten von Bedrohungen, die er erhalten habe, und vom öffentlichen Druck.

In Chemnitz ist noch wenig bewältigt

Und noch eines betont Herberger: Ein politisches Motiv habe diese Tat nie gehabt. Und auch das Gericht habe „unbeeindruckt von politischen und medialen Einflüssen“ entschieden. Und noch ein Seitenhieb: Es sei nicht die Aufgabe von Politik oder Medien, Straftaten aufzuklären – sondern von der Justiz.

Alaa S. streift sich mit der Hand übers Gesicht, als Herberger ihr Urteil beginnt. Er schließt die Augen, dann starrt er ins Leere. Als Herberger ihn direkt anspricht, schaut er demonstrativ weg. Da haben die wenigen Rechten, die ins Gericht gekommen sind, bereits zufrieden den Saal verlassen. Herbergers Begründung interessiert sie nicht mehr. In der letzten Zuhörerreihe sitzen dafür Bekannte von Alaa S., die ihrem Freund am Morgen noch aufmunternd zugewunken hatten. Nun scheinen sie fassungslos.

Vorne im Verhandlungsraum sitzen auch die Mutter und Schwester von Daniel H., wie jeden Prozesstag. Die beiden Frauen tragen schwarze Blazer; als das Urteil fällt, bricht sich Erleichterung Bahn, die Schwester wischt Tränen aus den Augen. Auch die beiden Frauen seien von der Schuld des Syrers überzeugt, sagt Uwe Lang, Anwalt der Mutter. Elf Jahre hatten er und die anderen Opferanwälte gefordert – etwas mehr noch als die zehn Jahre, auf die die Staatsanwaltschaft plädierte. Zuvor hatte Opferanwalt Uwe Lang beschrieben, wie der Tod von Daniel H. ein „tiefes Loch in das Leben der Familie gerissen“ habe. „Kein Tag ist mehr wie früher. Es ist unerträglich, wenn man das eigene Kind zu Grabe tragen muss.“ Aber auch eines wolle die Familie betonen, sagt Lang: „Es ist unerträglich, dass diese Tat von rechten Kräften derart instrumentalisiert wurde.“ Es sei egal, dass Alaa S. Ausländer sei. Es gehe schlicht um eine „sinnlose, brutale Tat.“ Mit dem Urteil werde diese nicht ungeschehen, so Lang. „Aber den Hinterbliebenen hilft es, ihre Trauer zu bewältigen.“

In Chemnitz aber ist noch wenig bewältigt. Es gebe weiter Gräben in der Stadt, räumt dort Bürgermeisterin Ludwig ein. Dieses Wochenende sollte eigentlich wieder das Stadtfest stattfinden. Es wurde schon vor Monaten abgesagt, aus Sicherheitsgründen und weil alles von dem Tod Daniel H.s überlagert gewesen wäre. Und bereits am Sonntag will das rechtsextreme „Pro Chemnitz“ wieder in der Stadt aufmarschieren. „Chemnitz ist der Ort, von dem die falsche Asylpolitik beendet werden soll“, tönt das Bündnis.

Das letzte Wort gegen Alaa S. ist noch nicht gesprochen. Noch im Gerichtssaal kündigen die Verteidiger Revision an. „Das ist ein trauriger Tag für den Rechtsstaat“, klagt Verteidigerin Lang. „Das Urteil stand seit dem ersten Tag an fest. In einem anderen Bundesland wäre es nicht zu einer Verurteilung gekommen.“ Man rechne sich „große Erfolgsaussichten“ für die Revision aus.

Ruhe für Chemnitz? Vorerst weiter nicht.

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