Nach dem EuGH-Urteil: Der Vorratsdatenstreit ist wieder da
Nach dem EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung entbrennt wieder der Streit über das anlasslose Datenspeichern – diesmal in der Ampel und innerhalb der SPD.
Es ist ein Streit, der seit 15 Jahren um die Vorratsdatenspeicherung geführt wird. Diesmal zieht er sich quer durch die Ampel – und die SPD.
Schon 2010 hatte die FDP vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht, dass die drei Jahre zuvor eingeführte Vorratsdatenspeicherung als rechtswidrig erklärt wurde. Auch eine Neuauflage mit verkürzten Speicherfristen von zehn Wochen statt sechs Monaten, 2015 von der SPD angeschoben, wurde gerichtlich gestoppt und lag seitdem auf Eis. Bis nun auch der EuGH erklärte, dass eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten in Deutschland mit dem EU-Recht unvereinbar ist. Nur in Fällen einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit sei eine „gezielte“ Erfassung von IP-Adressen möglich.
Schon vor dem Urteil hatte Innenministerin Faeser klargemacht, dass sie dafür eintritt, diese absehbare rechtliche Option zu nutzen, um die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, insbesondere um sexualisierte Gewalt gegen Kinder zu bekämpfen. Sie weiß die Sicherheitsbehörden dabei hinter sich. Und Faeser betonte dies auch am Dienstag. Das EuGH-Urteil enthalte „sehr wichtige Aussagen“, lobte die Sozialdemokratin. Man könne und sollte nun IP-Adressen speichern, um schwere Kriminalität zu bekämpfen. Dies sei „zulässig und dringend notwendig“, um Täter identifizieren zu können. Und es sei für sie auch keine ideologische Frage, so Faeser. „Ich will keine alten Debatten führen, sondern pragmatisch handeln.“
Widerspruch erntet Faeser auch aus der eigenen Partei
Da aber hatte Justizminister Buschmann das EuGH-Urteil bereits als „historisch“ bejubelt – mit ganz anderer Interpretation. Es sei ein „guter Tag für die Bürgerrechte und den Rechtsstaat“, erklärte der FDP-Mann. Die Vorratsdatenspeicherung verstoße gegen die Grundrechte, stelle die Bürger:innen unter Generalverdacht, sei „totes Recht“ und leiste keinen messbaren Effekt bei der Aufklärung von Straftaten. Er werde sie deshalb abschaffen – und stattdessen „in Kürze“ das Quick-Freeze-Verfahren einführen. Mit diesem sollen Daten nicht anlasslos, sondern erst nach einem Anfangsverdacht auf eine schwere Straftat und nur von konkret verdächtigten Nutzer:innen erfasst werden.
Die Grünen sekundierten: Das EuGH-Urteil sei eine „herbe Klatsche“ für die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung, erklärten dort Fraktionsvize Konstantin von Notz und Rechtsexperte Helge Limburg. Auch sie betonten den Generalverdacht und dass konkrete Gefahren nicht zielgerichtet abgewehrt würden. „Für eine wie auch immer geartete Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung sehen wir weder rechtlichen noch politischen Spielraum.“ Stattdessen stellten sich die Grünen hinter Buschmanns Quick-Freeze-Vorstoß.
Und Widerspruch erntete Faeser auch aus der eigenen Partei. Sie sei „froh“ über das EuGH-Urteil, sagte SPD-Chefin Saskia Esken der taz, langjährige Gegnerin der Vorratsdatenspeicherung. „Das Urteil bestätigt meine Einschätzung erneut: Eine präventive, allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten ist mit dem Europarecht unvereinbar.“ Auch sie wolle, dass schwere Straftaten im Internet aufgeklärt würden. Dafür gelte es nun den Koalitionsvertrag umzusetzen.
Das Problem ist nur: Der ist nicht so eindeutig. Schon in den Koalitionsverhandlungen hatten SPD, FDP und Grüne hart um die Vorratsdatenspeicherung gerungen. Am Ende stand keine definitive Absage. Festgehalten aber wurde, dass diese „rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss“ ausgestattet werden soll. Was aus Sicht von Grünen und FDP ein Massenspeichern ausschließt – aus Sicht von Faeser aber Spielräume offenlässt.
Sie werde nun zeitnah mit Buschmann in Gespräche gehen, erklärte Faeser, und sei sicher, gute Lösungen zu finden. Der indes will nur über Quick Freeze reden, zu dem er bereits seit Monaten einen Gesetzentwurf vorbereitet. Diese Variante bedeute „effektive Strafverfolgung und Grundrechtsschutz“, so der FDP-Mann. Der dabei Schützenhilfe von SPD-Chefin Esken bekommt. „Ich erwarte, dass die Bundesregierung zeitnah ein Quick-Freeze-Gesetz vorlegen wird“, sagte auch sie der taz. Esken plädiert zudem für die sogenannte Login-Falle, die ebenso im Koalitionsvertrag steht und bei der die IP-Adresse von Nutzer:innen erst gespeichert wird, wenn diese straffällig wurden und sich erneut einloggen. Beides allerdings wird in Faesers Ministerium und den Sicherheitsbehörden eher als Placebo gesehen.
Die Frage ist nun, wem der Rest der SPD folgt. Deren Innen- und Rechtspolitiker:innen erteilten der Vorratsdatenspeicherung am Dienstag jedenfalls keine Absage. Klar sei, dass diese nur anlassbezogen zur Aufklärung schwerer Straftaten erfolgen dürfe, erklärten die SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese und Detlef Müller. Man wolle aber die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um schwere Straftaten aufzuklären, betonten auch sie. Gleichzeitig unterstützten beiden auch den Quick-Freeze-Vorstoß von Buschmann und die Login-Falle. Die Debatte um das Massenspeichern, sie ist wieder eröffnet.
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