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Ich habe gerade vermutet, dass ich mich beim ansteuern der Website vertippt habe ("f..." statt "t"az.de.
Wie kann man als Kommentator der taz so unkritisch gegenüber einer weiteren Erosion der Privatsphäre sein?
@undnix Könnte mit der dominierenden Rolle einer bestimmten Partei in Berlin und Brüssel zusammenhängen.
Wenn zB für den Polizeieinsatz im Danni die Grünen verantwortlich gemacht werden und Peter "Palantir Gotham" Beuth mit keinem Wort erwähnt wird, dann sollte klar sein, wie der Hase läuft.
Da kann man Krokodilstränen über den bösen Seehofer vergießen, soviel man will. Dass auch für die taz mittlerweile immer alle außer der "!Union" schuld sind, vor allem die Linken und die Grünen, macht Ihren Verleser nur menschlich und verständlich.
Man ist halt "Mitte", und wenn dann irgendwelche linksgrünversifften "Kinder" ankommen und das Recht auf Billigflüge angreifen, dann trifft das natürlich ins Mark, dann muss man das vorpolitische Feld besetzen.
Nicht dass die "Kinder" noch auf die Idee kämen, es sei hinnehmbar, die "Union" in die Opposition zu schicken.
IP-Adressen wurden schon immer nach Lust und Laune gespeichert. Die eigentliche Frage bleibt doch, was man damit machen darf und wer das dann überhaupt noch wie kontrollieren können soll. Sicher - man kann damit Kinderpornografie im Netz verfolgen, wogegen ja auch gar nichts einzuwenden ist, nur kann man damit ebensogut auch Oppositionelle verfolgen oder Profile irgendwelcher Art von unbescholtenen Bürgern erstellen. Es sollte sich inzwischen eigentlich herumgesprochen haben, dass bei der Polizei nicht immer nur „die Guten“ am Werk sind. Bei dieser unbekümmerten Lässigkeit des rechtspolitischen Korrespondenten der taz in puncto IP-Adressen sollte man getrost mal stutzig werden.
"Es ist zwar bedenklich, dass der EuGH damit dem Drängen der Mitgliedsstaaten teilweise nachgegeben hat."
Ach, halb so schlimm. 'Wir' sind schließlich zivilisiert. DIE Anderen, wie China, sind doch DIE Bösen. ;-/
Die FDP will ein Anti-Windkraft-Gesetz mit Stimmen von AfD und CDU durchsetzen. Scharfe Kritik kommt von der Thüringer Linken – und aus der Wirtschaft.
Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Klug nachgegeben
Der EuGH ist bei der Vorratsdatenspeicherung von seiner Verweigerung abgerückt. Zugleich wurde eine Komplettüberwachnug ausgeschlossen.
Seit Dienstag erlaubt: Der Zugriff auf IP-Adressen ohne besonderen Anlass
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nachgegeben, zumindest an einem zentralen Punkt. Künftig ist die Vorratsdatenspeicherung möglich, wenn es um IP-Adressen geht. Hier dürfen bald die Daten der gesamten Bevölkerung anlasslos erfasst werden, also ohne dass sich jemand persönlich verdächtig gemacht hat.
Es ist zwar bedenklich, dass der EuGH damit dem Drängen der Mitgliedsstaaten teilweise nachgegeben hat. Wenn so etwas einmal gelingt, wird es vermutlich noch oft probiert werden. Eigentlich sollten sich die EU-Staaten an die EuGH-Rechtsprechung anpassen und nicht der EuGH an das Murren der EU-Mitglieder.
Allerdings war die ablehnende Position des EuGH gegenüber der Vorratsdatenspeicherung auch kaum noch haltbar. Wenn selbst die EU-Kommission den eigenen Gerichtshof im Regen stehen lässt und auch das Bundesverfassungsgericht deutlich weniger strikt ist, dann wird die Akzeptanz immer dünner. Immerhin ist der EuGH auch nach seinem teilweisen Einknicken noch strenger als Karlsruhe. Er hielt daran fest, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich die Grundrechte verletzt.
Bei Telefon- und SMS-Verbindungsdaten bleibt das Luxemburger Nein ebenso bestehen wie bei den Standortdaten von Mobiltelefonen. Das deutsche Gesetz muss also kräftig abgespeckt werden.
Indem die Vorratsspeicherung der IP-Adressen zugelassen wird, erhält die Polizei aber das, was sie nach eigener Einschätzung am meisten braucht. Nun kann die Polizei auch nicht mehr behaupten, der EuGH sei schuld, wenn sie kaum gegen Kinderpornografie ermitteln kann.
Zugleich sind die IP-Adressen, die nur aus unpersönlichen Ziffern bestehen und temporär vergeben werden, auch am wenigsten schutzwürdig. Es geht hier nur um Momentaufnahmen, nicht um persönliche Netzwerke und Bewegungsbilder. Der EuGH hat also am richtigen Punkt nachgegeben.
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Kommentar von
Christian Rath
Rechtspolitischer Korrespondent
Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).
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