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Nach Teilabriss von Wohnhaus in HamburgBezirksamt bietet Ersatzwohnungen an

Die betroffenen Be­woh­ne­r:innen bekommen erst mal eine neue Unterkunft gestellt. Ob sie jemals in ihr altes Zuhause zurückkehren können, ist unklar.

Gute Nachrichten für die Be­woh­ne­r:in­nen des wegen Einsturzgefahr abgerissenen Wohngebäudes in Hamburg-Altona: Für sie steht nach Angaben des Altonaer Bezirksamts eine neue Unterkunft bereit. Das Mehrfamilienhaus liegt weniger als einen Kilometer entfernt in der benachbarten Chemnitzstraße und wird von der Wohnungsgenossenschaft Altoba zur Verfügung gestellt.

Das Gebäude stehe derzeit leer, weil es ursprünglich im Zuge einer Neubauplanung abgerissen werden sollte, so Altonas Bezirksamtsleiter Sebastian Kloth. Auf Bitte des Bezirksamts seien die geplanten Arbeiten verschoben worden. Dadurch könne den betroffenen Be­woh­ne­r:in­nen für bis zu zwei Jahre eine Unterkunft angeboten werden.

Die Be­woh­ne­r:in­nen hätten sich das Haus schon anschauen können, so Kloth. Bewohnerin Milena Thompson sagt: „Das Angebot hat uns total berührt. Wir sind total dankbar, dass das Bezirksamt von alleine auf uns zugekommen ist.“ Laut Bezirksamt können die ersten Be­woh­ne­r:in­nen bereits im Lauf des Septembers die neuen Wohnungen beziehen. Für die Ersatzwohnungen werde die Wohnungsgenossenschaft jedoch Miete verlangen, erklärt Rechtsanwalt Marc Meyer vom Hamburger Verein Mieter helfen Mietern. Er vertritt die Be­woh­ne­r:in­nen der Holstenstraße.

Allerdings ist noch offen, ob die Be­woh­ne­r:in­nen das Angebot annehmen werden: „Uns wäre eine langfristige Lösung lieber. Wir warten aktuell auf ein Urteil vom Prüfstatiker, bevor wir eine Entscheidung treffen“, erklärt Milena Thompson. Langfristig sei es das Ziel, wieder in das Haus in der Holstenstraße zurückkehren zu können.

Das Angebot hat uns total berührt. Wir sind total dankbar, dass das Bezirksamt von alleine auf uns zugekommen ist

Milena Thompson, ehemalige Bewohnerin des Hauses in der Holstenstraße

Im Juli war das fünfstöckige Mehrfamilienhaus wegen akuter Einsturzgefahr geräumt worden. Die Be­woh­ne­r:in­nen mussten ihr Zuhause innerhalb kürzester Zeit verlassen. Einige berichteten, dass ihnen nur etwa zehn Minuten geblieben seien, um ihre Sachen zu packen. Zwei Nachbarhäuser wurden ebenfalls evakuiert. Die Räumung hatte so schnell gehen müssen, dass Möbel und viele persönliche Gegenstände zurückgelassen werden mussten.

Bereits Ende Juni hatte eine Angehöriger einer Anwohnerin dem zuständigen Bezirksamt Altona „Probleme am Gebäude“ gemeldet, so das Amt. Das Bezirksamt erhalte „täglich unterschiedlichste Anliegen und Beschwerden über Zustände im Zusammenhang mit Gebäuden“, weshalb nicht unmittelbar auf jede Nachricht reagiert werden könne.

Im Juli hatten Be­woh­ne­r:in­nen des Hauses an den Wänden in der Wohnung Risse bemerkt und die Feuerwehr gerufen. Die Prüfung durch einen Statiker ergab, dass das Gebäude nicht mehr sicher nutzbar ist. Daraufhin ordnete das Bezirksamt die Evakuierung an. Bei einer erneuten Prüfung Anfang August zeigte sich, dass die Risse sich verändert hatten und das Haus, ein Altbau aus dem Jahr 1894, abgerissen werden muss. Die Abrissarbeiten erfolgten in der vergangenen Woche.

In dieser Woche hatten die Be­woh­ne­r:in­nen erstmals die Möglichkeit, nach persönlichen Gegenständen zu suchen. Der Schutt wurde dafür auf dem ehemaligen Gelände der Holsten-Brauerei ausgebreitet. „Ich habe noch eine Postkarte von meinem Großvater gefunden, die er mir ein Jahr vor seinem Tod geschickt hat. Damit hätte ich gar nicht mehr gerechnet“, erzählt Milena Thompson.

Die Frage nach der Verantwortung

Wer für die entstandenen Schäden und Verluste aufkommen muss, ist noch ungeklärt. Mark Meyer sieht den Eigentümer des Gebäudes, den Immobilienunternehmer Wolf-Peter Schneider, in der Verantwortung. Sollten sich die Be­woh­ne­r:in­nen für einen Umzug in die Chemnitzstraße entscheiden, müsse der Eigentümer aus Meyers Sicht auch mögliche Mehrkosten bei der Miete übernehmen.

Was den Schadensersatz für den verlorenen Besitz angeht, erklärt Meyer: „Natürlich ist das Ziel, möglichst außergerichtliche Lösungen für die entstandenen Schäden zu finden.“ Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung könne sich über mehrere Jahre ziehen.

Das Ausmaß der Schäden werde sich erst endgültig zeigen, wenn die Ergebnisse des Prüfstatikers vorliegen, so Meyer: „Jeweils zwei Drittel von jeder Wohnung stehen noch. Ob die zwei Drittel gerettet werden können, hängt am Statikerergebnis. Ohne Statikerergebnis wissen wir nicht, ob der stehende Teil des Hauses und das Eigentum darin gerettet werden können.“

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