Nach Teilabriss von Wohnhaus in Hamburg: Bezirksamt bietet Ersatzwohnungen an
Die betroffenen Bewohner:innen bekommen erst mal eine neue Unterkunft gestellt. Ob sie jemals in ihr altes Zuhause zurückkehren können, ist unklar.
Foto: Christian Charisius/dpa
Gute Nachrichten für die Bewohner:innen des wegen Einsturzgefahr abgerissenen Wohngebäudes in Hamburg-Altona: Für sie steht nach Angaben des Altonaer Bezirksamts eine neue Unterkunft bereit. Das Mehrfamilienhaus liegt weniger als einen Kilometer entfernt in der benachbarten Chemnitzstraße und wird von der Wohnungsgenossenschaft Altoba zur Verfügung gestellt.
Das Gebäude stehe derzeit leer, weil es ursprünglich im Zuge einer Neubauplanung abgerissen werden sollte, so Altonas Bezirksamtsleiter Sebastian Kloth. Auf Bitte des Bezirksamts seien die geplanten Arbeiten verschoben worden. Dadurch könne den betroffenen Bewohner:innen für bis zu zwei Jahre eine Unterkunft angeboten werden.
Die Bewohner:innen hätten sich das Haus schon anschauen können, so Kloth. Bewohnerin Milena Thompson sagt: „Das Angebot hat uns total berührt. Wir sind total dankbar, dass das Bezirksamt von alleine auf uns zugekommen ist.“ Laut Bezirksamt können die ersten Bewohner:innen bereits im Lauf des Septembers die neuen Wohnungen beziehen. Für die Ersatzwohnungen werde die Wohnungsgenossenschaft jedoch Miete verlangen, erklärt Rechtsanwalt Marc Meyer vom Hamburger Verein Mieter helfen Mietern. Er vertritt die Bewohner:innen der Holstenstraße.
Allerdings ist noch offen, ob die Bewohner:innen das Angebot annehmen werden: „Uns wäre eine langfristige Lösung lieber. Wir warten aktuell auf ein Urteil vom Prüfstatiker, bevor wir eine Entscheidung treffen“, erklärt Milena Thompson. Langfristig sei es das Ziel, wieder in das Haus in der Holstenstraße zurückkehren zu können.
Milena Thompson, ehemalige Bewohnerin des Hauses in der Holstenstraße
Im Juli war das fünfstöckige Mehrfamilienhaus wegen akuter Einsturzgefahr geräumt worden. Die Bewohner:innen mussten ihr Zuhause innerhalb kürzester Zeit verlassen. Einige berichteten, dass ihnen nur etwa zehn Minuten geblieben seien, um ihre Sachen zu packen. Zwei Nachbarhäuser wurden ebenfalls evakuiert. Die Räumung hatte so schnell gehen müssen, dass Möbel und viele persönliche Gegenstände zurückgelassen werden mussten.
Bereits Ende Juni hatte eine Angehöriger einer Anwohnerin dem zuständigen Bezirksamt Altona „Probleme am Gebäude“ gemeldet, so das Amt. Das Bezirksamt erhalte „täglich unterschiedlichste Anliegen und Beschwerden über Zustände im Zusammenhang mit Gebäuden“, weshalb nicht unmittelbar auf jede Nachricht reagiert werden könne.
Im Juli hatten Bewohner:innen des Hauses an den Wänden in der Wohnung Risse bemerkt und die Feuerwehr gerufen. Die Prüfung durch einen Statiker ergab, dass das Gebäude nicht mehr sicher nutzbar ist. Daraufhin ordnete das Bezirksamt die Evakuierung an. Bei einer erneuten Prüfung Anfang August zeigte sich, dass die Risse sich verändert hatten und das Haus, ein Altbau aus dem Jahr 1894, abgerissen werden muss. Die Abrissarbeiten erfolgten in der vergangenen Woche.
In dieser Woche hatten die Bewohner:innen erstmals die Möglichkeit, nach persönlichen Gegenständen zu suchen. Der Schutt wurde dafür auf dem ehemaligen Gelände der Holsten-Brauerei ausgebreitet. „Ich habe noch eine Postkarte von meinem Großvater gefunden, die er mir ein Jahr vor seinem Tod geschickt hat. Damit hätte ich gar nicht mehr gerechnet“, erzählt Milena Thompson.
Die Frage nach der Verantwortung
Wer für die entstandenen Schäden und Verluste aufkommen muss, ist noch ungeklärt. Mark Meyer sieht den Eigentümer des Gebäudes, den Immobilienunternehmer Wolf-Peter Schneider, in der Verantwortung. Sollten sich die Bewohner:innen für einen Umzug in die Chemnitzstraße entscheiden, müsse der Eigentümer aus Meyers Sicht auch mögliche Mehrkosten bei der Miete übernehmen.
Was den Schadensersatz für den verlorenen Besitz angeht, erklärt Meyer: „Natürlich ist das Ziel, möglichst außergerichtliche Lösungen für die entstandenen Schäden zu finden.“ Eine zivilrechtliche Auseinandersetzung könne sich über mehrere Jahre ziehen.
Das Ausmaß der Schäden werde sich erst endgültig zeigen, wenn die Ergebnisse des Prüfstatikers vorliegen, so Meyer: „Jeweils zwei Drittel von jeder Wohnung stehen noch. Ob die zwei Drittel gerettet werden können, hängt am Statikerergebnis. Ohne Statikerergebnis wissen wir nicht, ob der stehende Teil des Hauses und das Eigentum darin gerettet werden können.“
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert