Nach Steinwurf auf Einsatzwagen in Kiel: Polizei statuiert ein Exempel
Alle Bewohner eines Hochhauses sollten eine DNA-Probe abgeben. Das Gebäude wurde umstellt, angeblich zum Schutz der Polizisten. Ist das verhältnismäßig?
Foto: Bodo Marks/dpa
Der Polizeieinsatz in einem Kieler Hochhaus am Dienstag vergangener Woche zog die Aufmerksamkeit auf sich. Es ging um eine sogenannte DNA-Reihenuntersuchung – ein massenhafter Gentest, um einen Tatverdächtigen zu finden. „Razzia im ‚Weißen Riesen‘“, titelte die Bild und behauptete, alle Bewohner*innen müssten an einem DNA-Test teilnehmen; „Polizei umstellt Hochhaus“, titelte der NDR.
Anfang Juni war mutmaßlich aus dem Gebäude ein Pflasterstein auf ein Polizeiauto geworfen worden. Der Stein durchschlug die Frontscheibe und verletzte eine 25-jährige Beamtin an Hand- und Sprunggelenk. Die Staatsanwaltschaft Kiel wertet die Tat als versuchten Mord. Da am Stein DNA-Spuren – also biologisches Spurenmaterial der Erbsubstanz – gesichert wurden, ordnete das Amtsgericht eine DNA-Reihenuntersuchung an.
Alle Bewohner*innen ab 14 Jahren wurden aufgefordert, eine Speichelprobe abzugeben. Solche Untersuchungen müssen verhältnismäßig sein und auf freiwilliger Teilnahme beruhen. So regelt es die Strafprozessordnung.
Das betroffene Hochhaus liegt im Stadtteil Mettenhof, einem Viertel, das stark von Migration und Armut geprägt ist. „Ein problembehaftetes Viertel“, sagt die Sprecherin der Kieler Polizei. Im Jahr 2025 habe die Polizei insgesamt 107 Einsätze verzeichnet.
Überwältigende Polizeipräsenz
Tamara Mazzi von der Linken sitzt für den Stadtteil im Bundestag und ist in Mettenhof aufgewachsen. Sie begrüßt, dass im konkreten Fall ermittelt wird, und habe nichts Negatives über den Einsatz gehört. Die Einordnung von Mettenhof als „Problemviertel“ sieht sie kritisch. Das bestätige ihren Eindruck der Polizeiarbeit dort, die sie als selektiv wahrnehme.
Die Berichterstattung über die Maßnahme griff genau dieses Narrativ des Problemviertels auf. Die Bilder dazu lieferte die Polizei selbst: Das Haus wurde in den frühen Morgenstunden umstellt und alle Wohnungen von oben nach unten von Beamt*innen aufgesucht. Fotos zeigen mehrere Mannschaftswagen der Polizei vor dem Gebäude.
Oft wird bei Reihenuntersuchungen auf eine schriftliche Einladung gesetzt. Immerhin wird meist nur eine Täterin oder ein Täter gesucht; die Betroffenen nehmen freiwillig teil, um die Ermittlungen zu unterstützen. Doch wie freiwillig wird eine Maßnahme wahrgenommen, wenn sie von starker Polizeipräsenz begleitet wird? „Diese Problematik gibt es immer, dass man sich dem Staat gegenüber sieht und das überwältigend wirkt“, sagt Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Frankfurt.
Polizei tritt in einschlägigen Vierteln anders auf
Auch Kosmas Hench vom Verein Gen-ethisches Netzwerk steht DNA-Reihenuntersuchungen kritisch gegenüber. Sie stellten immer einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines großen Personenkreises dar. Im konkreten Fall in Kiel kritisiert auch Hench die große Polizeipräsenz. Er glaubt, dadurch solle eine Drucksituation aufgebaut werden, die der Freiwilligkeit entgegenlaufe.
Die Bilder der Mannschaftswagen vor dem Hochhaus erzeugen zumindest den Eindruck, dass hier hart durchgegriffen wird. Hätten Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Stadtteil mit anderen sozialen Verhältnissen ein anderes Vorgehen gewählt? „In Vierteln, die die Polizei als problematisch wahrnimmt, tritt sie anders auf“, sagt Singelnstein.
Die Pressestelle der Polizei Kiel begründet die Entscheidung, die Bewohner*innen in einer Massenaktion zu testen, pragmatisch: Es handle sich um eine hohe Anzahl von Personen, die an einem Punkt konzentriert seien. Zudem sei bei der Maßnahme die Identität aller Anwesenden festgestellt worden. Das Gebäude sei umstellt worden, um die eigenen Kräfte zu schützen. Zudem sei so verhindert worden, dass sich Personen unbemerkt entfernen.
Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Frankfurt
Aus juristischer Sicht sei das Vorgehen der Polizei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu beanstanden, sagt Jan-Maximilian Zeller. Er ist Anwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter an der Universität Köln. Besonders der Einsatz von Dolmetschern sei in der Praxis nicht selbstverständlich, aber eine wichtige Voraussetzung, um die Betroffenen über die Freiwilligkeit aufzuklären.
Fraglich sei aber, wieso die Staatsanwaltschaft in dem Fall von versuchtem Mord ausgehe. Dafür müsste man davon ausgehen, dass der Stein gezielt und mit Tötungsvorsatz auf das Polizeiauto geworfen wurde. Informationen darüber lägen öffentlich nicht vor. Bei ihm entstünde der Eindruck, der Staat wolle hier zeigen, dass Täter sich bei so einer Tat nicht in Sicherheit wiegen könnten.
Bewohner*innen haben kooperiert
Geht es also auch um den Schutz der Institution Polizei? Es wäre nachvollziehbar, dass Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Steinwurf reagieren wollen, um zu zeigen, dass solche Angriffe nicht folgenlos bleiben. „Die Autorität der Polizei ist kein eigenes Rechtsgut“, sagt Singelnstein. Maßnahmen zu ihrem Schutz sind also nicht vorgesehen.
In den vergangenen Jahren wurde aber die Forderung lauter, Gewalt gegen Einsatzkräfte härter zu bestrafen. Sie ist verbunden mit der Erwartung, dass Einsatzkräften mehr Respekt entgegengebracht wird. Die Diskussion dreht sich also auch um die Frage, in welchem Verhältnis Polizeibeamt*innen und Bürger*innen stehen. Diese Frage werfen auch die Bilder von Mannschaftswagen der Polizei vor dem Kieler Hochhaus auf.
Folgt man den Medienberichten, verlief der Einsatz ruhig. Am Ende zog die Polizei eine positive Bilanz und bedankte sich in ihrer Pressemitteilung bei den kooperierenden Bewohner*innen. Etwas mehr als 80 Prozent der angetroffenen Bewohner*innen hatten eingewilligt, einen DNA-Test abzugeben.
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