piwik no script img

Nach Raketenschuss in NeuköllnInfluencer am Flughafen festgenommen

Ein Influencer hatte an Silvester in Berlin-Neukölln eine Rakete in eine Wohnung geschossen. Jetzt wurde er am Flughafen festgenommen. Er sitzt in U-Haft.

Aufräumarbeiten in Neukölln nach der Silvesternacht Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Berlin dpa | Der Influencer, der an Silvester eine Rakete in eine Wohnung in Berlin-Neukölln geschossen hat, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft wegen Fluchtgefahr festgenommen worden. Grund sei, dass der Mann keinen Wohnsitz in Deutschland habe, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Michael Petzold, der Deutschen Presse-Agentur. Der 23-Jährige kommt den Angaben zufolge aus dem Westjordanland. Noch am Sonntag wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Dieser habe, so der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Sonntagnachmittag, Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte komme in die JVA Moabit. Er wolle mit einer Haftprüfung gegen die Entscheidung der Haftrichterin vorgehen.

Zum Motiv sagte der Sprecher noch bevor der Haftbefehl erlassen wurde: „Ihm ging es darum, ein größtmögliches Publikum zu erreichen durch die Begehung von Straftaten.“ Die Staatsanwaltschaft werfe dem Mann eine „rücksichtslose“ Gefährdung von Menschenleben vor. Dies müsse strafverschärfend berücksichtigt werden.

Für gefährliche Brandstiftung droht mindestens ein Jahr Haft

Der Beschuldigte war am Samstag am Hauptstadtflughafen BER von Bundespolizisten festgenommen worden. Ihm werden versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft droht für die ersten beiden Delikte eine Freiheitsstrafe von mindestens je einem Jahr beziehungsweise von mindestens sechs Monaten. Sachbeschädigung werde mit einer Geldstrafe geahndet. Weil die Straferwartung hoch sei, könne davon ausgegangen werden, dass der Mann sich dem Strafverfahren entziehen werde, sagte Petzold.

In einem Video, das der arabische Influencer auf Instagram gepostet hatte, war zu sehen, wie der Mann aus der Hand eine Feuerwerksrakete zündet und auf ein Mehrfamilienhaus richtet. Dann zeigt die Aufnahme, wie die Rakete durch ein Fenster fliegt und im Inneren explodiert. Polizei und Staatsanwaltschaft zufolge wurde durch die brennende Rakete Mobiliar im Schlafzimmer des 33-jährigen Wohnungsinhabers beschädigt. „Die sich in der Wohnung befindliche Familie des Mannes sowie er selbst blieben unverletzt.“

Der Beschuldigte hat das Video inzwischen gelöscht und sich in einem weiteren Beitrag bei den Betroffenen entschuldigt. „Zeit Online“ sagte er: „Ich wollte niemanden absichtlich verletzen.“ Was er getan habe, tue ihm sehr leid. Er wisse nicht, wie eine Rakete funktioniere. Er sei als Tourist in Deutschland und wolle wieder in seine Heimat fliegen.

Letzte Aktualisierung: 5. Januar 2025, 14.49 Uhr

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

48 Kommentare

 / 
  • Libuda , Moderator

    Vielen Dank für eure Beiträge, wir haben die Kommentarfunktion geschlossen. Wenn die Diskussionen ausfallend werden, zu weit vom Thema abweichen, oder die Zahl der Kommentare zu groß wird, wird das leider nötig. Sonst können wir die Kommentare nicht mehr zeitnah moderieren.

  • Wie heute 06.01.2025 den Nachrichten zu entnehmen war, wollen Bundeskanzler Scholz und Innenministerin Faeser die Verantwortung, zur Handhabung der Problematik bezüglich der Pyrotechnik, an die Länder abgeben.



    Den Petitionen der Polizeigewerkschaft und der Deutschen Umwelthilfe, müssen nun also unverzügluch Petitionen in Gemeinden und Städten gestartet werden.

  • "Für gefährliche Brandstiftung droht mindestens ein Jahr Haft"

    Einen Straftatbestand "Gefährliche Brandstiftung" kennt das StGB nicht - es gibt die Brandstiftung (§ 306), die schwere Brandstiftung (§ 306a), die besonders schwere Brandstiftung (§ 306b) und die Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c)!

  • Der junge Mann hat eine Dummheit nach der anderen begangen. Vom Abschießen der Rakete aus der Hand und Ausrichtung auf ein Wohnhaus bis hin zum Filmen und Veröffentlichen des Vorgangs.

    Dazu als Krönung das Zeit Interview mit der Ankündigung Deutschland verlassen zu wollen, welches der Anlass zur Festnahme wegen Fluchtgefahr war.

    Das zusammen zeugt entweder von geistiger Beschränktheit oder wirklich von Unwissenheit.

    Bei einem Studenten würde ich jetzt pauschal von letzteren ausgehen und halte seine Aussage, dass er nicht gewusst habe, welche Gefahr von einer Sylvesterrakete ausgehen kann nicht per se für unglaubwürdig.

    Im Gegensatz zur der Begründung des Anklägers "Ihm ging es darum, ein größtmögliches Publikum zu erreichen durch die Begehung von Straftaten.“

    Das als Tatmotiv anzuführen, dürfte eher auf die Kampagne der Bild zurückzuführen als unter objektiven Gesichtspunkten vorgenommen worden sein.

    Zieht man zudem die Äußerungen des jungen Mannes hinzu fällt das Konstrukt der Anklage in sich zusammen. Von den Vorwürfen der "versuchten schweren Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung" dürfte wohl nur letzteres vor Gericht bestehen.

    • @Sam Spade:

      Was wäre denn aus Ihrer Sicht sonst das Tatmotiv eines Influencers zu so einer Aktion?

    • @Sam Spade:

      Eine gute Verteidigungsrede. Wenn er jetzt noch versichern kann, daß er unmittelbar vor dem abschießen der Rakete angekommen ist oder bewusstlos war über mehrere Tage bis direkt vor dem abschießen, dann könnte das was werden.



      Falls, nicht dürfte ihm die Funktionsweise einer Rakete durchaus bewusst und/oder mehrfach vor Augen vorgeführt worden sein.

      Das er vllt niemanden verletzten wollte nehme ich ihm aber ab. Allerdings, wenn ich an die vielen Raser denke, welche auch nicht im Kopf haben jemanden versehentlich zu töten und gegen die regelmäßig und zurecht höhere strafen verlangt werden, dann sehe ich hier einen ähnlichen Fall. Die Rakete scheint ja geplant, wenn auch mit Zufall ihr gewünschtes Ziel erreicht zu haben.

    • @Sam Spade:

      Man kann doch wohl eher von geistiger Beschränktheit im Zusammenspiel mit Vorsatz ausgehen.



      Er filmt sich bei seinen vorsätzlichen Straftaten, stellt sein kriminelles Handeln ins Netz und lässt sich feiern.



      Aber natürlich wird alles nur durch eine Bild Kampagne aufgebauscht. Und natürlich weiß dieser Typ auch nicht, was eine Feuerwerksrakete ist und welchen Schaden sie anrichten kann. Aber es lässt sich ja jede Straftat kleinreden.

    • @Sam Spade:

      Zunächst muss ich hervorheben, dass ich das Interview hinter der paywall nicht gelesen habe.



      Auf Grundlage des taz Artikels kann ich Ihre strafrechtliche Beurteilung nicht nachvollziehen, finde diese in sich unschlüssig:



      Wenn er davon ausgeht, dass eine Rakete Sachen beschädigen kann, muss ihm klar sein, dass diese auch Menschen verletzen kann. Wenn er Ihrer Meinung nach die Sachbeschädigung billigend in Kauf genommen hat, wieso hat er dann nicht zugleich die Verletzung von Personen billigend in Kauf genommen, wenn er in ein offensichtliches Wohnhaus schießt. Also entweder hat er wirklich keine Ahnung was eine Rakete so macht, dann fällt auch die Sachbeschädigung weg, oder er wusste es, dann ist die versuchte Körperverletzung wohl ebenfalls verwirklicht. Außer er war sich sicher, dass sich dort keine Menschen aufhalten bzw. hat sich darüber gar keine Gedanken gemacht, wie gesagt, kenne ich seine Aussage nicht.



      Wenn er kein größtmögliches Publikum erreichen wollte, weshalb hat er dann das Video überhaupt veröffentlicht, gibt sein Interview darüber Aufschluss?

      • @BluesBrothers:

        Meine Äußerungen hierzu bezogen sich einzig auf das von mir zitierte Statement der Anklage hinsichtlich des Motivs. Und das dürfte aufgrund der Angaben des Verdächtigen meiner Ansicht nach nur schwer aufrechtzuerhalten sein.

        Mehr kann ich aus der Ferne dazu gar nicht beitragen mangels Detailkenntnisse.

        Ich wage jedoch die Prognose, dass bei einer ansprechenden Verteidigung am Ende eine Geldstrafe stehen wird.

    • @Sam Spade:

      Sorry, aber wie glaubwürdig ist es zu behaupten nicht zu wissen wie eine Rakete funktioniert bzw. welche Gefahr davon ausgeht? Wenn der Man wie Sie schreiben Student ist, dann muss er über die sog. Hochschulreife verfügen und da darf man das erwarten. Schlimmer wird es noch dadurch, dass er meint, wie ein anderen Medien zu lesen und wohl auch auf seinem Account veröffentlicht die Sache durch ein Gespräch von Araber zu Araber klären zu können. Nein, ein Rechtsstaat der sich nur halbwegs ernst nimmt hat gar keine andere Wahl als hier vorzugehen und klar zu machen, dass solche Dinge eben nicht durch Gespräche von Araber zu Araber geklärt werden sondern durch den Staat. Und der sieht hier eine entsprechende Strafe vor; vor welcher im Übrigen auch offensichtliche Dummheit nicht schützt.

    • @Sam Spade:

      Würden Sie so auch argumentieren, wenn der Student ihre Wohnung getroffen hätte? Und glauben Sie wirklich, ausgerechnet ein Student ist nicht in der Lage, sich vorab über Risiken, die auf der Verpackung stehen, zu informieren? Wenn das die Elite sein soll, die unsere Zukunft gestaltet, dann gute Nacht.

  • Influenza ist bekanntlich eine ansteckende Krankheit. Insofern möchte man hoffen, dass die Richter doch ein wenig "konsequenzialistische" Erwägungen in das Strafmaß einbeziehen. Sonst wird es Mode, sich bei Straftaten filmen zu lassen, das ins Netz zu stellen und so Follower zu generieren, gegenüber Polizei und Justiz dann aber einen auf plemplem zu machen.

  • Und wieder mal sind die anderen Schuld....manchmal ist es wirklich zum Verzweifeln, wenn jegliche Realität außer Acht gelassen wird.

  • Solch eine Tat wäre nicht -oder nur sehr, sehr schwierig- möglich, wenn es diese Sch...ßdinger nicht mehr zu kaufen gibt. Es gehört ein komplettes Verbot dieses Drecks her. Und es ist eine Mär, wenn man sagt, das Böllern sei eine Tradition - ein Schmarr'n ist das. Es ist Profit für die Geschäftemacher. Sonst nix. Freiheit? Dann bitte gleich Anarchie!

    • @Perkele:

      Aus meiner Sicht wird hier auf der falschen Ebene diskutiert. Es geht darum, dass vorhandene Gesetzte eingehalten werden!



      Eigentlich kommt niemand auf die Idee, eine im Supermarkt gekaufte Rakete als Waffe/Geschoss einzusetzen?



      Es gibt aber immer mehr Menschen, die sich über unseren Rechtsrahmen hinwegsetzen, in ganz alltäglichen Situationen wie an der Ampel bei Rot gehen (obwohl Kinder anwesend sind), bei der Beschädigung von fremden Eigentum (Autos, Museen etc.), Schwarzarbeit in nie gekannter Höhe, Sozialbetrug, Steuerhinterziehung, Gewalt gegen Feuerwehr, medizinisches Personal und auch Polizei (hier twl. erwartbar, weil "Gegenwehr", aber auch hinterhältig siehe Kugelbomben).



      Das größte Problem dabei ist, dass die Täter nicht zur Ordnung gerufen werden bzw. unsere Gesetzte nicht kennen wollen/beachten wollen, weil sie eigene Vorstellungen haben! Durch Soziale Medien etc. werden diese Verhaltensweisen noch befördert. Gilt auch für deutsche, englischer Suffköpfe auf Mallorca oder Fußballfans mit Pyrotechnik etc.!



      Durch die fehlende Bestrafung (Überlastung Gerichte etc.) errodiert der Rechtsstaat und das hat die wahrnehmbaren extrem negativen Wirkungen auf unsere Demokratie!

    • @Perkele:

      Das ist ungefähr so, als ob Sie alle Messer verbieten lassen wollen, nur weil manche Menschen damit auf andere einstechen könnten. Also sollen alle bestraft werden, nur weil Einzelne sich nicht anständig benehmen können? Oder weil Sie persönlich etwas nicht gut finden?

    • @Perkele:

      Alles was Sie in D verbieten bestelle ich Ihnen sofort im Internet oder kaufe es hinter der deutschen Grenze.

      Wer Feuerwerk bewusst missbrauchen will kann es trotz Verbot auch weiterhin tun. Genau so wie ein Kiffer trotz Verbot sich weiterhin Gras kaufen kann.

      • @Tom Tailor:

        Die Beschaffung ist dann mit zusätzlichem Aufwand verbunden und damit reduziert ein Verbot die Gefahr solchen Unfugs.



        Oder sind Sie auch der Meinung, dass harte Drogen wie Kokain oder Heroin freigegeben gehören oder Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts aufgehoben werden sollten, weil der 'Kudammraser' fuhr ja auch schneller als die erlaubten 50

        • @Anna Bell:

          Der Vergleich hinkt ein wenig. Sich (verbotene) Pyrotechnik im Internet zu kaufen ist kein großer Aufwand, eher das Gegenteil davon, man muss in keinen Laden gehen und suchen. Harte Drogen bekommen Sie aber auch nicht im Netz ohne Weiteres feil geboten, da brauchen Sie weiterhin den "Dealer Ihres Vertrauens" :D

          Zum Thema freigaben derselbigen möchte ich mich an dieser Stelle nicht äußern, dazu gibt es andere Diskussionen.

      • @Tom Tailor:

        Ich kann alles mögliche "hinter" der Grenze bestellen. Nur mache ich mich dann schon eher strafbar und kann wesentlich leichter identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden.

        • @Hans aus Jena:

          Das halte ich für ein Gerücht. Wie immer gilt: der Erwerb ist häufig nicht strafbewehrt, die Nutzung schon. Weiterhin gilt: wer bewusst Straftaten begehen will lässt sich von Verboten nicht beeindrucken.

          • @Tom Tailor:

            Von Verboten nicht, da stimme ich zu, aber von der Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden schon. Ob man seine Sprengsätze in einer Menge abfeuert, in der Hunderte das gleiche machen, oder man damit alleine ist und folglich sofort auffällt, macht denke ich einen erheblichen Unterschied.

          • @Tom Tailor:

            Tja. Wollte mir ein radioaktives Salz holen, weil das so schön im Dunkeln leuchtet. Die umgebene Luft wird ionisiert und gibt ein grünliches oder bläuliches Leuchten ab. Aber dieser dumme Strahlenschutz und deren Leute, die mich am Erwerb hindern wollen.

            • @Troll Eulenspiegel:

              Könnte daran liegen, dass von in einem Karton liegender Pyrotechnik weniger Gefahr für die Umgebung ausgeht als von radioaktiven Stoffen :D

          • @Tom Tailor:

            "Wie immer gilt: der Erwerb ist häufig nicht strafbewehrt, die Nutzung schon"

            Sie verwechseln hier Ordnungswidrigkeiten mit Straftaten.

            Feuerwerkskörper wie Böller fallen unter das Sprengstoffgesetz gem. § 40.



            Bei einem bundesweiten Verbot wäre ihr Besitz strafbar.



            Ein Verstoß würde mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet.

            • @Sam Spade:

              Eine Menge Dinge sind strafbar wenn man sie besitzt, z.B. illegale Drogen. Wenn es danach geht hatte ich schon viele Jahre im Gefängnis verbracht. :D

          • @Tom Tailor:

            Da die meisten Menschen nicht bewusst Straftaten begehen wollen, reduziert es das Problem dennoch. Zumal Böller ja gerade gut gehört werden. Die Polizei weiß dann, dass einfach JEDER Kanonenschlag zu Silvester illegal ist und kann entsprechend zugreifen.

            • @Suryo:

              Wissen Sie wie oft in Deutschland jeden Tag irgendwo mal ein Böller los geht ohne das Sylvester gefeiert wird? Anzünden und verschwinden ist das Motto. Da müsste schon ganz zufällig eine Polizeistreife in der Nähe sein und sich die Mühe machen zu versuchen den Täter zu stellen. Machen sie aber nicht, obwohl das abfackeln der Pyrotechnik jetzt schon eine strafbare Handlung war.

            • @Suryo:

              Als ob die deutsche Polizei personaltechnisch in der Lage wäre ausgerechnet an Silvester so ein Verbot flächendeckend durchzusetzen.

            • @Suryo:

              Abgesehen von zwei Tagen im Jahr ist privates Feuerwerk immer verboten. Trotzdem lässt sich mancherorts an jedem Wochenende mindestens ein Feuerwerk beobachten,welches definitiv nicht durch offizielle Feuerwerker veranstaltet wurde.



              Scheint so einfach also doch nicht zu sein.

              • @Herma Huhn:

                Leider nein, sie können jederzeit eine Ausnahme beantragen, wie z.b. hier:



                verwaltungsportal....id=L100001_9904653

                Gesetzestreue Mitbürger machen dies sogar manchmal bevor sie rumballern, das erfährt man dann, wenn das Ordnungsamt die Polizei informiert hat und man sich dort über die Ballerei beschwert.

              • @Herma Huhn:

                Das ist dann aber das Problem der Polizei. Und es werden nun auch nicht jedes Wochenende jemandem die Finger weggesprengt.

  • Bei Brandstiftung von bewohnten Gebäuden kommt doch auch noch Mordversuch dazu.

  • Soviel dann zu mündigen Personen, die nicht wissen wie eine Rakete funktioniert.

  • Ein event-orientierter Jugendlicher halt. Berlin hat wirklich eine hohe Anziehungskraft, wenn derselbe sogar extra für Sylvester nach Berlin fliegt. Vielleicht sollte sich die Stadtregierung bzw der oder die Verantwortliche für Tourismus darüber mal Gedanken machen.

    • @Gerald Müller:

      Der "Jugendliche" ist 23 Jahre alt.

  • "Er wisse nicht, wie eine Rakete funktioniere."



    Dafür hat er aber gut gezielt. Er weiß sicher auch nicht was ein Rechtsstaat ist und wird dies möglichst bald und deutlich zu spüren bekommen. Er kann von Glück reden, dass niemand schwer verletzt oder gestorben ist und dass das Haus nicht abgebrannt ist. Möge der Richter ein gerechtes und deutliches Urteil fällen.

    • @Hans Dampf:

      Der Influencer möchte freiwillig wieder zurück in seine Heimat reisen. Er weiß, dass er Mist gebaut hat, und will sich hier nicht mehr blicken lassen.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Nachdem er seine eventuelle Strafe abgesessen, bezahlt oder wasauchimmer hat, darf er doch gerne freiwillig ausreisen. Niemand wird und will ihn aufhalten.

      • @Troll Eulenspiegel:

        Ein Grund mehr, ihn hier seine Strafe erfahren zu lassen.

        Anschließend möge er sich hier nie wieder sehen lassen.

  • Kommentar entfernt. Bitte beachten Sie die Netiquette.

    Die Moderation

    • @prellbock:

      Ein Beschulidigter/Angeklagter darf lügen, er kann bzgl. seiner Tat gar keine Falschaussage tätigen, denn hierfür muss er nach § 153 StGB Zeuge oder Sachverständiger sein. Auch wenn ein Geständniß strafmildern wirken kann, darf eine Lüge/ein Abstreiten nicht strafschärfend gewertet werden.

      • @BluesBrothers:

        Ja, er darf lügen. In einem solchen Falle sollte das Strafmaß allerdings stets das Höchstmaß und Bewährungsausschluss betragen, da es unter Tücke und zur Verschkeierung/Virteilserschleichung durchgeführt wurde. Schlechte Sozialprognose, wenn damit keinerlei Schuldbewusstsein und Gutwillen demonstriert wurde.

        • @prellbock:

          Der Kollege mit den schwarzen Sonnenbrillen hatte Ihnen doch schon alles dargelegt. Lesen Sie es noch mal.

        • @prellbock:

          Das Höchstmaß und der Bewährungsausschluss wären aber eine Strafe. Sehen Sie auch die Konsequenz für den Rechtsstaat, jeder Angeklagte, der sich verteidigt und die Straftat abstreitet, würde im Falle einer Verurteilung immer die, oftmals wirklich erhebliche Höchststrafe bekommen. Die Strafzumessung würde dann in vielen Fällen obsolet und die verschiedenen Lebenssachverhalte nicht mehr gewürdigt. Es bedeutet ja nicht, dass er Angeklagte keine Strafe bekommt, er soll nur eben die schuldangemessene bekommen.

  • Mindesstrafe bei Brandstiftung ist 1 Jahr Gefängnis, hier wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt ein Exempel zu statuieren.

    • @Machiavelli:

      Rechtstaat ist, wenn solche Sätze wie Ihre verpuffen, zum Glück.

    • @Machiavelli:

      Exempel und Rechtsstaat passen nicht zusammen. Er soll schlicht eine schuldangemessene Strafe bekommen.