Minderheitenrechte im Bundestag: Rechte der Opposition gestärkt
Grüne und Linke können künftig zusammen Untersuchungsausschüsse beantragen. Die Große Koalition will dafür die Geschäftsordnung des Bundestags ändern.
HAMBURG afp | In der Debatte um die Minderheitenrechte im Bundestag kommt die große Koalition der Opposition entgegen. Union und SPD legten am Dienstag einen Vorschlag zur Änderung der Parlaments-Geschäftsordnung vor, der die Rechte der nicht an der Regierung beteiligten Parteien stärken soll. So sollen Grüne und Linke einen Untersuchungsausschuss gemeinsam beantragen können, auch wenn sie nicht die dafür eigentlich benötigten 25 Prozent Zustimmung unter den Abgeordneten haben.
Der Vorschlag der großen Koalition, der AFP vorliegt, sieht nun vor, dass ein Untersuchungsausschuss bereits dann einberufen werden kann, wenn alle Mitglieder der Nicht-Regierungsfraktionen dies verlangen. In einem solchen Ausschuss sollen die Oppositionsabgeordneten dann mindestens 25 Prozent der Mitglieder stellen.
Weil Linke und Grüne im neuen Bundestag nur über 20 Prozent der Abgeordnetenmandate verfügen, können sie viele Minderheitenrechte bislang nicht wahrnehmen. Denn für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht sind eigentlich 25 Prozent der Stimmen im Parlament erforderlich. Die Opposition dringt deswegen seit Wochen auf eine Änderung der Geschäftsordnung, um ihre Rolle im neuen Bundestag effektiv wahrnehmen zu können.
Eine Klagemöglichkeit der Opposition in Karlsruhe sieht allerdings auch der Vorschlag der großen Koalition nicht vor. Gestärkte Rechte soll die Opposition dafür unter anderem im Zusammenhang mit der parlamentarischen Einbindung bei Euro-Rettungsmaßnahmen bekommen. So soll sie etwa eine Unterrichtung des Haushaltsausschusses oder eine öffentliche Anhörung verlangen dürfen.
In Bundestagsdebatten wird die Opposition nach Vorstellung der großen Koalition auch künftig nur begrenzt zu Wort kommen: In einer 60-minütigen Plenardebatte sollen Grüne und Linke demnach jeweils acht Minuten Rederecht bekommen, Unionspolitiker aber 27 Minuten und SPD-Politiker 17 Minuten.
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