Papier von Bundestagspräsident Lammert: Mehr Rechte für die Opposition
Bundestagspräsident Lammert schlägt vor, dass die Opposition Anhörungen und Ausschüsse erwirken kann. Der Linken geht das nicht weit genug.
BERLIN taz/dpa/afp | In der Debatte um die Stärkung der Oppositionsrechte hat Bundestagspräsident Norbert Lammert einen Vorschlag präsentiert. Der Entwurf, über den Spiegel Online zuerst berichtete, lag am Donnerstag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vor.
Grüne und Linke sollen gemeinsam etwa Untersuchungsausschüsse, öffentliche Anhörungen oder eine Sondersitzung erwirken können. Der Forderung der Opposition nach einer Änderung der Geschäftsordnung oder im Grundgesetz kam Lammert dagegen nicht nach.
„Ich halte es nicht für sinnvoll, dass wir je nach Wahlergebnis die Quoren für Minderheitenansprüche neu festlegen“, sagte der Bundestagspräsident Spiegel Online. Ein Beschluss sei aus seiner Sicht nicht weniger verbindlich: „Wenn der Bundestag das so beschließt, dann legt er sich auf diese wichtigen Minderheitenrechte fest.“ Lammert drängte weiter darauf, die Streitfrage rasch beizulegen, damit „die Minderheitenrechte tatsächlich wahrgenommen werden können“.
Die Linkspartei lobt zwar das Bemühen von Lammert eine Einigung zu finden – verlangt aber mehr Verbindlichkeit. Fraktionschef Gregor Gysi liegt vor allem die Normenkontrollklage am Herzen – die Möglichkeit der Opposition, gegen Gesetze der Regierung beim Bundesverfassungsgericht (BVG) zu klagen. Das nämlich spart das Lammert-Papier aus.
Linke erwägt Normenkontrollklage
Die Linkspartei argumentiert, gerade weil die Große Koalition über verfassungsändernde Mehrheiten verfügen kann, muss die Opposition das Recht haben, Karlsruhe prüfen zu lassen, ob ein Gesetz grundgesetzkonform ist.
Es gebe daher, so die Linksfraktion „eine erhöhte Notwendigkeit“ für das Recht auf die Normenkontrollklage. Deshalb wird die Fraktion wohl das Bundesverfassungsgericht anrufen – um das Recht, beim Bundesverfassungsgericht Gesetze checken zu lassen, in Karlsruhe selbst zu erstreiten.
Zweiter Kritikpunkt der Linken: Die Oppositionsrechte sollen nur per Beschluss des Bundestages, nicht aber per Gesetzesänderung verfügt werden. Auch in dem Lammert-Gutachten steht, dass die Rechte der Opposition etwa einen Untersuchungsausschuss einzusetzen somit letzlich nicht einklagbar wären. Petra Sitte, parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, fürchtet, dass die Opposition „abhängig vom guten Willen und von Interpretationen der Koalition werden“ kann.
Daher will die Linksfraktion einen anderen Weg: Was nicht über die Geschäftsordnung des Bundestages änderbar ist, soll per Gesetzesänderung festgelegt werden. SPD und Union zögern. Ihr Argument: Man könne nicht dauernd neue Gesetze machen, je nachdem wie stark gerade die Opposition sei.
Die Linke hält das für ein lösbares Problem. Sie schlägt vor, in dem Gesetz die Formulierung einzufügen, dass – neben der 25 Prozent-Hürde – die nicht in der Regierung vertretenen Parteien gemeinsam das Recht haben, beispielsweise einen Untersucherungsauschuss zu etablieren. Damit würden dauernde Gesetzesanpassungen entfallen.
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