Mieterhöhungen von Vonovia: Erfundene Wertsteigerung
Schlappe für Vonovia: Eine gute Nahversorgung und Verkehrsanbindung ist in Berlin Standard – und laut Gericht kein Grund für Mieterhöhungen.
Dürfen Vermieter*innen mehr Geld verlangen, weil es in der Nähe der Wohnung einen Supermarkt oder eine Bushaltestelle gibt? Nein, hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden und damit den jüngsten Mieterhöhungen von Berlins größtem Vermieter Vonovia einen Riegel vorgeschoben.
Das Unternehmen, das seit der Übernahme der Deutschen Wohnen mehr als 130.000 Wohnungen in der Hauptstadt besitzt, hatte im vergangenen Jahr die Mieten massenweise um 15 Prozent angehoben. Begründet wurde dies teils mit „wohnwertsteigernden Merkmalen“, die im Mietspiegel gar nicht vorgesehen sind – etwa einer guten ÖPNV-Anbindung. Das Berliner Bündnis gegen Vonovia und Co kritisierte das als Verstoß gegen den Mietspiegel.
Seit vergangenem Jahr hat Berlin einen neuen Mietspiegel, der die maximal zulässige, ortsübliche Vergleichsmiete regelt. Vonovia-Chef Rolf Buch bezeichnete diesen als „getürkt“ und griff zu kreativen Methoden, um ihn zu umgehen beziehungsweise zu erweitern.
Das ist laut Amtsgericht Lichtenberg aber nicht zulässig. Denn die ÖPNV-Anbindung und Nahversorgung seien in der Einordnung der Wohnlage in einfach, mittel und gut bereits berücksichtigt. Im konkreten Fall argumentierte Vonovia, dass die nächsten Supermärkte weniger als 100 Meter und die nächste Bushaltestelle nur 400 Meter entfernt seien und dies den Wert der Wohnung zusätzlich steigere.
Vonovia sieht keine allgemeingültige Bedeutung
Mitnichten, sagt das Gericht, denn Berlin verfüge insgesamt über eine gute Nahversorgung. Laut Vonovia beträgt die durchschnittliche Entfernung zum nächsten Supermarkt rund 1,1 Kilometer. Die Differenz von nur einem Kilometer „dürfte bei der Wohnungswahl kaum eine entscheidende Rolle spielen“, heißt es im Urteil.
Auch die Nähe einer Bus- und Tramhaltestelle sei „angesichts des gut ausgebauten Netzes in Berlin keine Besonderheit“. Im konkreten Fall dürfte durch das Fehlen von S- und U-Bahn-Haltestellen die Verkehrsanbindung „sogar schlechter sein als die der überwiegenden Zahl der Berliner Wohnungen“, so das Gericht, das die Klage von Vonovia als Angriff auf den Mietspiegel wertet.
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund begrüßt das Urteil und fordert Vonovia auf, „die erfundenen Merkmale ‚Gute ÖPNV-Anbindung‘ und ‚Gute Nahversorgung‘ bei künftigen Mieterhöhungsverlangen nicht mehr zu verwenden“, so der Vorsitzende Marcel Eupen.
Danach sieht es jedoch nicht aus: „Das Urteil besitzt nur Aussagekraft für diesen konkreten Fall. Es hat keine allgemeingültige Bedeutung. Jede Mietanpassung ist ein Fall für sich“, so Vonovia-Sprecher Christoph Metzner zur taz. Er sieht in dem Urteil auch kein grundsätzliches Hindernis im Umgang des Immobilienkonzerns mit dem Berliner Mietspiegel, im Gegenteil: „Es können weitere Merkmale hinzugezogen werden“, so Metzner.
Der mietenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Niklas Schenker, sieht in der Entscheidung hingegen einen „Schlag gegen Vonovia und ihren Erfindungsreichtum, noch mehr Profite aus Mieter*innen herauszuschlagen“. Er fordert den schwarz-roten Senat auf, im Berliner Wohnungsbündnis klarzustellen, dass diese Merkmale gegen den Mietspiegel verstoßen.
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