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Legalisierung von CannabisEnde der Kriminalisierung?

Cannabis und der Führerschein: seit Jahren ein Streitthema. Bringt die von der Ampel angekündigte Legalisierung des Suchtmittels Erleichterungen?

„Von Cannabis Berauschte fahren wie eine Oma, die sind eher vorsichtig. Alkohol enthemmt.“ Foto: Schöning/imago

Tausende Cannabiskonsumenten verlieren im Land alljährlich ihre Fahrberechtigung, nicht wenige, ohne je unter Einfluss des Rauschgifts am Steuer gesessen zu haben. Denn hierzulande begeht bereits eine Ordnungswidrigkeit, wer mit mehr als 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum, dem wichtigsten Wirkstoff der Hanfblüten, im Blut Auto fährt. Das ist ein im europäischen und internationalen Vergleich sehr niedriges Grenzwert. Kiffen ist in der Auto-Nation Deutschland schnell existenzbedrohend.

Laut geltendem Recht ist, wer regelmäßig Cannabis konsumiert, grundsätzlich nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen. Gelegentlicher Konsum ist immer noch dann ein Problem, wenn nicht getrennt werden kann zwischen Fahren und Kiffen. Oder wenn auch andere psychoaktive Substanzen, inklusive Alkohol, zum Konsumrepertoire gehören.

Die Chancen, eine MPU zu bestehen, sind gering

Wenn Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr auffällig werden, drohen ihnen nicht nur Geldstrafen und befristete Fahrverbote. Im Regelfall wird auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Allerdings kann das auch passieren, wenn der oder die Betroffene gar kein Auto gesteuert hat: Bis heute werden auch Hinweise auf Konsum, die überhaupt nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben – etwa leichtfertige Äußerungen in Strafverfahren –, an die Führerscheinstellen weitergereicht. Die werden dann schnell als Anzeichen für regelmäßigen Konsum gedeutet, was ebenfalls zu einer MPU-Anordnung führt.

Und in der Konsequenz meist zum Verlust des Führerscheins. Denn die Chancen, eine MPU zu bestehen, sind gering. Die Frist, in der die Betroffenen unter anderem den Nachweis erbringen müssen, keine Dauerkonsumenten zu sein, beträgt drei Monate. THC baut sich aber, anders als Alkohol, nur langsam ab. Dasselbe gilt für die THC-Abbaustoffe – also Substanzen ohne jegliche psychoaktive Wirkung –, deren Werte ebenfalls dokumentiert werden müssen. Sie sind noch Monate nach dem letzten Konsum im Körper zu finden.

Viele Betroffene empfinden die Anordnungen deshalb als eine perfide Form der Kriminalisierung, weil sich juristisch kaum dagegen vorgehen lässt. Wird eine MPU nicht fristgerecht vorgelegt, schickt die Fahrerlaubnisbehörde einen kostenpflichtigen Bescheid, mit dem die Fahrerlaubnis umgehend entzogen wird. Erst dann können Betroffene rechtliche Schritte einleiten, ein meist erfolgloses verwaltungsrechtliches Verfahren.

Mit der aktuellen Rechtslage seien Cannabiskonsumenten im Verkehrsrecht gegenüber Alkoholkonsumenten in hohem Maße im Nachteil, sagt Rechtsanwalt Sebastian Glathe aus Freiburg. „Wer mit 0,5 Promille Auto fährt, hat erhebliche Leistungsbeeinträchtigungen. Trotzdem wird das zugelassen, weil es ein Kulturgut sei, weil man gesellschaftlich konsumiere, nicht etwa um sich zu berauschen.“ Die aktuellen Grenzwerte bei Cannabis seien dagegen so niedrig, dass überhaupt keine Rauschwirkung mehr gegeben sei. „Aber damit begeht man dieselbe Ordnungswidrigkeit. Das verstößt gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem, vereinfacht gesagt, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss.“

Ganz ähnlich sei die Lage, wenn es um die Anordnung einer MPU gehe. So müsse einer, der trinkt, erst „wirklich aus dem Rahmen fallen“, kritisiert Glathe, bevor ein Nachweis verlangt wird, dass er fähig ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. „Er muss mehr als 1,1 oder auch 1,6 Promille im Blut haben. Oder alkoholisiert im Verkehr auffallen. Das ist eigentlich unfassbar.“ Denn man müsse auch die unterschiedliche Wirkung der beiden Substanzen betrachten. „Von Cannabis Berauschte fahren wie eine Oma, die sind eher vorsichtig. Alkohol enthemmt.“

Grünen wollen Regelungen für Cannabis im Straßenverkehr

Immer wieder haben Hanfaktivisten und Juristen in den vergangenen Jahren versucht, die gesetzlichen Regelungen zu ändern. So wurde 2021 im Ausschuss für Verkehr und Digitale Infrastruktur des Bundestags ein Antrag der Linken zum Thema „Gleichstellung von cannabis- und alkoholkonsumierenden Führerscheininhaberinnen und Führscheininhabern“ angehört. Doch geändert hat sich bisher nichts.

Aber kann diese Ungleichbehandlung auch nach einer Legalisierung von Cannabis aufrechterhalten werden? Im Wahlkampf-Programm der Grünen stand unter der Forderung nach einem regulierten, legalen Markt für das Rauschmittel auch, die Partei wolle „klare Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr einführen“. Die aktuellen Grenzwerte seien „völlig an den Haaren herbeigezogen“, sagte kürzlich Tim Dzienus, Sprecher der Grünen Jugend.

Sebastian Glathe fordert einen pragmatischen Ansatz von etwa fünf Nanogramm als Grenzwert. „Da kann man am Vorabend konsumiert haben, ist aber wieder nüchtern. Das führt zu keinem größeren Risiko.“ Erst ab 10 bis 15 Nanogramm werde es problematisch. Denn natürlich sei bei jedem, „der täglich drei Tüten raucht und morgens schon anfängt“, die Fahreignung fragwürdig. Aber eben nicht bei den vielen Bürgern, die nur gelegentlich mal gepflegt einen durchziehen. „Für die Beurteilung sollte man ganz einfach die ICD-Klassifikationen der Weltgesundheitsorganisation für Missbrauch und Sucht verwenden.“

Glathe ist optimistisch, dass auf eine Legalisierung von Cannabis auch Angleichungen bei den MPU-Anordnungen folgen. „Die Grundüberlegung hinter diesen Anordnungen ist, dass Kiffer durch ihre Gesinnung ihre Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen dokumentieren. Durch ihren Konsum zeigen sie, dass sie geltendes Recht nicht anerkennen. Deshalb müssen sie – anders als Menschen, die Alkohol konsumieren – ihre Abstinenz nachweisen.“ Doch diese Grundannahme entfällt, wenn Cannabis legal erwerbbar ist.

Vielleicht ist es ein Zeichen dafür, wie gut die Chancen für entsprechende Neuerungen sind, dass die Warnungen davor fundamentaler werden. So forderte Helmut Trentmann, Präsident des Bundes gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, in einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der Ampelkoalition, die Auswirkungen von Cannabis auf die Verkehrssicherheit stärker zu berücksichtigen. „Für die Sicherheit der Allgemeinheit im Straßenverkehr ist es maßgebend, dass jeder Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug ohne vorherige Einnahme von Drogen und Alkohol führt. So wie wir im Straßenverkehr jegliche Beeinflussung durch alkoholische Getränke ablehnen – also 0,0 Promille fordern –, muss dies auch beim Cannabiskonsum gelten.“ Trentmann wird auch auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar im Sommer, dessen Empfehlungen oft in neuen Bestimmungen münden, sprechen.

Trentmanns Forderung ist zweifellos sinnvoll. Aber realistisch ist sie genau so wenig wie der gescheiterte Versuch, Cannabiskonsum zu verbieten.

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28 Kommentare

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  • Ich habe meinen Führerschein verloren weil ZU FUß mit Cannabis erwischt wurde und vor der Polizei (die Behandlung der Polizei mir gegenüber ist eine andere Geschichte) noch berauscht und stark eingeschüchtert zugegeben, dass ich ab und zu konsumiere. Das hat dann natürlich die Führerscheinstelle auch erfahren.

    Ich war nie im Verkehr auffällig und ansonsten auch nie straffällig.. Diese Cannabis Regelung ist pure Willkür und Abzocke. Die MPU Stellen (Dekra, TÜV, PIMA,...) verdienen sich eine goldene Nase dank dieser Regelung

  • Eine MPU gibt es bei Alkohol auch bereits ab 0,3 Promille im Blut. Straffrei ist es auch dort erst bis 0,5 Promille.

    Die MPU will auch präventiv wirken. Wer es nicht packt bis zur nächsten MPU unter 0,3 Promille bzw. 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum zu bleiben, hat den "Idiotentest" idiotensicher selber vergeigt. Klar das sich die "ist ja nur ein Schnäpschen / ein Jointchen" Fraktion darüber aufregt,

    • @Rudolf Fissner:

      Herr Fissner, Ihr Kommentar macht ja nun keinen echten Sinn. Um bei der MPU 0,3 Promille zu haben, müsste man quasi direkt bevor man dahin geht ein "Schnäpschen" trinken. Solchen Leuten ist ja nun wirklich nicht mehr zu helfen.

      Das letzte "Jointchen" dagegen kann schon Wochen zuvor geraucht worden sein, der beeinträchtigt die Fahrtüchtigkeit zwar schon lange nicht mehr, ist aber noch Nachweisbar, und das wird dann eben sanktioniert. Der Fläppen bleibt also eingezogen.

      Man könnte das



      A) sinnfrei



      und



      B) ungerecht

      finden- und das tu ich auch!

      Steht aber auch im Text:

      "THC baut sich aber, anders als Alkohol, nur langsam ab. Dasselbe gilt für die THC-Abbaustoffe – also Substanzen ohne jegliche psychoaktive Wirkung –, deren Werte ebenfalls dokumentiert werden müssen. Sie sind noch Monate nach dem letzten Konsum im Körper zu finden."

      Nochmal mit einem weiteren Beispiel veranschaulicht:

      Die Fahrtüchtigkeit wird beim Alkohol ja auch nur an den psychoaktiven Blutalkoholwert geknüpft und nicht an das Vorhandensein von schlechter Bindehaut, Bierbauch und Fettleber.

      Genau so müsste also die Fahruntüchtigkeit bei der Kifferei an die Dauer der Psychoaktiven Wirkung geknüpft werden und nicht an das Vorhandensein von Abbaustoffen meinetwegen in den Haarspitzen oder sonstwo.

      Das muss medizinisch definiert werden und nicht ideologisch wie scheinbar alles heutzutage!!

      • @Waage69:

        Es gibt Grenzwerte. Als Dauerkiffer reichen fünf Tage natürlich nicht aus. ROFL

        Da braucht es sicherlich Wochen (steht natürlich nicht im Text, aber z.B. hier www.praktischarzt....t-thc-nachweisbar/ ) .

        Aber das zeigt auch schön wie einfach es bei Cannabis nach einer bestimmten Zeit die Dauerkonsumenten bei den Kiffern zu finden. Und will man die wirklich im Straßenverkehr haben?

        Im Gegensatz zu den Alkoholikern wie Sie ja sagen. Na ja, wenn die dann in der MPU anfangen zu zittern, weil sie den ersten Tag nach Wochen nüchtern sind ... Aber das nur nebenbei.

        • @Rudolf Fissner:

          Ihr Link ist sehr gut - dennoch macht man es sich, wie ich meine, im Vergleich zum Alkohol reichlich einfach... nur mit der Begründung, dass es so einfach ist...

          Das kann man so nicht machen, dass ist ungerecht!

          • @Waage69:

            Es ist gerecht, weil sowohl Kiffer wie Alkis unterhalb der zulässigen Grenzwerte bereits eine MPU über sich ergehen lassen müssen.

            • @Rudolf Fissner:

              Natürlich dürfen regelmäßige Cannabiskonsumenten am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie während des Fahrens nüchtern sind.

              Deshalb ist es auch gut, dass sich was an den Grenzen ändern wird.

              • @Nils Steding:

                Das darf man ja auch mit unter 0,5 Promille Alk.

                Aber es ging hier im Thread um das Thema Gerechtigkeit: MPU auch dann, wenn der zulässige Grenzwert nicht überschritten wird.

                Das gibts bei beiden Alk & Kiff. Wenn es dann bei Kiff abgeschafft wird, wäre es ja nicht mehr gerecht. Oder doch??

                • @Rudolf Fissner:

                  Ich weiß gar nicht, auf was Sie hinauswollen - oder bin ich schwer von Kapito?

                  Ein Grenzwert soll ja grundsätzlich gar nicht abgeschafft werden, sondern bei Alk&Kiff gleichermaßen wissenschaftlich (und nicht ideologisch) begründet und festgelegt werden.

                  Das ist zur Zeit so nicht der Fall und darum dreht sich die Kritik in dem Artikel als auch in vielen der Kommentare.

  • Soweit ich das zu wissen glaube und somit ohne Gewähr:



    - THC Grenze in NL = 3 Microgramm ( 3000 Nanogram ) pro Liter Blut



    - mit 5 Nanogramm Rest THC pro Liter Blut darf man in der Schweiz noch öffentliche Busse fahren.



    Das sind ja nicht 'grad Länder, die sich durch völlige Gesetzlosigkeit auszeichnen......

  • Finde ich sehr gut, dass die taz das Führerschein-Dilemma aufgreift:

    Es müsste ja nun möglich sein, am Freitag- oder Samstagabend -gemäßigt und zivilisiert- eine Tüte zu rauchen oder einen Keks zu essen und am Montag wieder mit dem PKW zur Arbeit zu fahren.

    Riskiert man dabei seinen Führerschein, bringt die ganze Legalisierung nichts.

    Im Gegenteil, gerade Junge Leute, die ja eher im hier und jetzt leben und ihr Tun nicht so abschätzen, werden da in eine böse Falle gelockt.

    Ohne eine glasharte Definition, wie lange man nach dem Kiffen faktisch und rechtlich nicht fahrtauglich ist, (und das kann dann nicht einfach nur die Nachweisgrenze sein) sollte man sich das mit der Legalisierung schenken und sich lieber überlegen, die Duldung sinnvoll zu erweitern.

  • Die schwarze Schande hat halt nicht nur Windräder, Tempolimit und Gesamtschulen torpediert sondern auch in vielfältig anderer Weise die



    Welt nach ihrem Gusto gestaltet ...

  • Wikipedia: "Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e. V. (B.A.D.S.) ist ein gemeinnütziger Verein mit den Zielen Verkehrserziehung und -aufklärung sowie Forschungsunterstützung im Gebiet der Verkehrssicherheit.



    Der Verein hat sich als oberstes Ziel die Ausschaltung von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr gesetzt."

    Aber darum geht es nicht: Es geht wie immer um $$$

    "Der Verein erhält von den Amtsgerichten deren vereinnahmte Geldstrafen in erheblichem Umfang (jährlich 1,3 Mio. Euro). Der Verein wird maßgeblich von Juristen getragen und erhält von Richtern, die Mitglied des Vereins sind, Bußgelder zugesprochen, im Jahre 1970 laut Spiegel zu 70 %. Vorträge von Richtern und anderen Juristen für den Verein werden von diesen Bußgeldern finanziert.[2][3] Der Verein war schon 1972 im Rahmen der Hamburger Bußgeldaffäre ins bundesweite Rampenlicht geraten.[4]"

    Das ist halt so ein typischer "Wir sind gegen alles und tolerieren nichts" Verein. Jede Wette da finden sich jede Menge Anhänger von Konservativer Politik und Kirche.

    • @Firlefonz:

      Alter, weißer Mann halt.

      "Helmut Trentmann, (73) der vor seiner Pensionierung als Leitender Oberstaatsanwalt in Verden tätig "

      Lasst mich raten: CDUCSU Anhänger.

      Der Verein kommt einem Verein "Ärzte gegen Gesundheit" gleich. Weil sie an Gesunden nichts verdienen. Die haben offensichtlich Interesse daran alles und jeden zu verknacken *weil* sie damit ihr Geld verdienen. Gepredigt wird dann natürlich "Wir wollen Menschen schützen. Und denkt denn keiner an die Kinder?"



      Fehlt nur noch so ein "Kapitulation des Rechtstaates" Argument.

      Kleine Medienkompetenzübung: Schaut mal wie viele Patienten mit Rezept immer noch Ärger mit der Polizei haben. Oder Leute die ihren Lappen verlieren nur weil sie Cannabis auch nur besaßen. Das ist reine Gängelung durch die Hintertüre. Nichts weiter. Die Grenzwerte sind einfach ein Witz.

      • @Firlefonz:

        "Lasst mich raten: CDUCSU Anhänger."

        Lassen Sie mich raten: Sie denken Linksparteiler und Grüne kiffen wie blöd und CDU CSU saufen Bier ohne Ende,

        Wo ordnen Sie die FDP in ihrer politischen Drogenwelt ein? Und ist die Drogenmafia nun links oder rechts?

        Ich checks nicht. Prodt & Hust!

      • @Firlefonz:

        Sollen wir mal schauen mit welchen Drogen im Blut die sich nur kurz oder *gar nicht* nachweisen lassen, Menschen Auto fahren?

        "Nee, Atze, lass den Joint mal stecken. Zu leicht und lange nachweisbar bei Verkerskontrollen. Lass uns mal LSD oder Heroin oder $UNBEKANNT nehmen."

        www.drugcom.de/hae...chgewiesen-werden/

        • @Firlefonz:

          ${UNBEKANNT} wächst sich zu einem immer größeren Problem aus denn diese "Synths" spriessen schneller aus dem Boden als die Pilze... ah gutes Stichwort: Pilze !

  • „Von Cannabis Berauschte fahren wie eine Oma, die sind eher vorsichtig.“



    Wenn das wahr ist, möchte ich diesen Leuten nicht im Straßenverkehr begegnen. Meine Oma hatte z. B. auf der Autobahn Probleme mit dem „Gewirr“ an den Auf- und Abfahrten. Schwierig fand sie §8 (Vorfahrt), sie übersah gern mal die einschlägigen Verkehrszeichen.



    Ich kann mir vorstellen, dass es Berauschten ähnlich geht!

  • Ein Cannabis Konsument der täglich konsumiert, kann sogar noch 2 Wochen nach dem Konsum noch den Führerschein verlieren, hier wird nur auf die Abbauprodukte geschaut, die nichts mit dem Rausch zu tun haben. Hier geht es nicht um Verkehrssicherheit, hier würde ein illegales ersatzstrafrecht eingeführt. Selbst bei Cannabis als Medizin verliert man in der Praxis meist den Führerschein, warum das bei Opiaten anders ist würde mich interessieren.

  • Lasst doch einfach die Finger von ALLEN berauschenden Substanzen. Dann gibt es auch keine Probleme.

    • 1G
      164 (Profil gelöscht)
      @warum_denkt_keiner_nach?:

      Es denkt einfach niemand nach ;-)

      • @164 (Profil gelöscht):

        Berauschende Substanzen hemmen das Denken und verzerren die Wirklichkeit.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      hm, nun überhaupt gar nix berauschendes mehr finde ich jetzt und auf die Dauer aber nun doch ein ganz kleines bisschen langweilig!

      • @Waage69:

        Ist es nicht. Das Leben ist unberauscht sogar interessanter.

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Ich behaupte das Gegenteil.

          • @Bernardo Januar:

            Nüchtern merkt man erst, was einem sonst entgeht.

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              Naja, genausogut könnte man sagen: Berauscht merkt man erst, was einem entgeht. Einigen wir uns darauf, das es Geschmackssache ist?

              Die Finger von ALLEN berauschenden Substanen zu nehmen, ist einfach zu pauschel. Natürlich muss man differenzieren, welche Substanzen. Hier geht es um Gras, was fallweise sogar von der Krankenkasse bezahlt wird (weil es dann WENIGER Probleme gibt, also ohne diese Substanz).

              Was wäre wohl aus der Menscheit geworden, gäbe es keine berauschenden Substanzen?

            • @warum_denkt_keiner_nach?:

              "Ständig nüchtern zu bleiben, bringt einen auch nicht unbedingt zur Vernunft" - Prezident (guter Rapper 😜)