Legalisierung von Cannabis wackelt: Der lange Weg zur Tüte

Am Freitag könnte der Bundesrat den für Anfang April geplanten Start der Cannabis-Teillegalisierung verzögern. Könnte das Gesetz am Ende ganz scheitern?

Erntereife Cannabispflanzen

Wird das noch was? Die Cannabis-Legalisierung kippelt Foto: Christian Charisius/dpa

BERLIN taz | Die eine oder der andere sieht sich am 1. April schon das erste legale Tütchen drehen. Aber eine Hürde ist noch zu nehmen: An diesem Freitag entscheidet sich, ob das im Bundestag bereits beschlossene Cannabis-Gesetz wie geplant in Kraft tritt oder von den Ländern im Bundesrat gestoppt wird. Hinter den Kulissen wird bis zur Abstimmung selbst gerungen. Der Traum mancher Landespolitiker aus CDU und CSU, das Gesetz noch ganz auszuhebeln, scheint aber unrealistisch.

Das Cannabis-Gesetz soll einen Paradigmenwechsel einläuten. Ab dem 1. April sollen der Eigenanbau von bis zu 3 Hanfpflanzen sowie der begrenzte Besitz und Konsum legalisiert, ab 1. Juli auch nichtkommerzielle Anbauvereinigungen erlaubt werden. Mit der Teillegalisierung soll eine rückwirkende Amnestie für Fälle einher­gehen, die nach dem neuen Gesetz nicht strafbar sind.

Bevor das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, steht es allerdings noch auf der Tagesordnung des Bundesrats. Weil es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz im Sinne des Grundgesetzes handelt, kann die Länderkammer höchstens Einspruch erheben. Davor müsste eine Mehrheit im Bundesrat für einen Vermittlungsausschuss stimmen.

Bei der nun anstehenden Sitzung kommen zunächst die weitestgehenden Anträge zur Abstimmung, in denen gefordert wird, im Ausschuss über die Aufhebung oder Überarbeitung des ganzen Gesetzes zu sprechen. Absehbar gibt es dafür keine Mehrheit. Mehr Chancen hat eine Anrufung des Vermittlungsausschuss mit weniger weitgehenden Zielen, etwa der Verschiebung des Startbeginns. Im Vorfeld hatten partei­übergreifend Lan­des­po­li­ti­ke­r*in­nen kritisiert, dass das schnelle Inkrafttreten Justiz und Polizei überfordere.Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wittert darin offenbar eine Chance, das Gesetz ganz zu stoppen.

Späte Zugeständnisse an die Länder

„Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt“, schrieb er am Wochende auf einer Internetplattform. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nahm die Vorlage auf und warnte: Wenn es zum Vermittlungsausschuss komme, werde die Union das Gesetz dort „mit Tricks“ stoppen. Die Befürchtung: CDU und CSU könnten die Beratungen so lange verschleppen, bis die Legislaturperiode vorbei ist.

Einige Grüne und So­zi­al­de­mo­kra­t*in­nen in den Ländern, die eigentlich Änderungen am Gesetz wollten, sind dadurch ins Grübeln geraten: Sollen sie die Legalisierung doch lieber mit Mankos durch den Bundesrat winken, statt das Projekt in Gänze zu gefährden? In Sachsen etwa gingen die mitregierenden Grünen und SPD umgehend auf Kontra zu Kretschmer und erklärten, dass sie eine Blockade nicht mittragen werden – Sachsen müsse sich im Bundesrat enthalten. In anderen Landesregierungen ringt man bis zum Schluss.

In einer mehrseitigen Protokollerklärung hatte Gesundheitsminister Lauterbach zuletzt noch Zugeständnisse an die Länder gemacht – er will Großplantagen verhindern und mehr Geld für die Suchtprävention bereitstellen. Am Start­termin der Strafamnestie will der Minister aber festhalten. Ob die Erklärung ausreicht, um den Vermittlungsausschuss abzuwenden, ist also unklar.

Aber auch wenn nicht, wäre das Vorhaben nicht automatisch tot. Hendrik Hoppenstedt (CDU), Vorsitzender des Vermittlungsausschusses, verweist darauf, dass die Regierungskoalition auch in dem Gremium eine Mehrheit hat. „Die Ampel könnte jederzeit ein ihr genehmes Ergebnis durchstimmen“, sagte er der taz.

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