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Kriminalität auf der ISSDie „Hackerin“ aus dem All

Spacewalks und Experimente: NASA-Astronautin Anne McClain war auf der ISS schwer beschäftigt – wohl auch mit dem fremde Bankkonten.

Dass Kontoauszüge nicht in den Weltraum versandt werden, ist kein Problem für Anne McClain Foto: dpa

Ihr Arbeitsplatz ist das Weltall, und doch kann sie die Erde in rund 400 Kilometern Entfernung nicht hinter sich lassen: Anne McClain, Nasa-Astronautin, soll sich im Januar und Februar 2019 von der Raumstation ISS aus in die Bankkonten ihrer Noch-Ehefrau Summer Worden gehackt haben. Die 39-Jährige wäre damit wohl die erste Hackerin aus dem All. Spezielle Datenklau-Fähigkeiten im Stil eines „Mr. Robot“ erfordert das aber nicht.

McClains Anwalt sagte dem TV-Sender KPRC, die Luftfahrttechnikerin habe nur Passwörter benutzt, die schon seit Langem für die Konten gelten, um zu sehen, ob die Familienfinanzen im Reinen seien. Worden, ehemalige Geheimdienstoffizierin der Air Force, gefiel das allerdings gar nicht. Sie zeigte McClain im Juli beim Generalinspekteur der Nasa wegen Identitätsdiebstahls an.

Die Raumfahrtbehörde möchte sich bisher nicht zu den Vorwürfen äußern. Nur so viel sagte sie der Nachrichtenseite NBC News: „Oberstleutnant Anne McClain hat eine herausragende Militärkarriere, sie ist Kampfmissionen im Irak geflogen und ist eine der Top-Astronautinnen der Nasa.“

Tatsächlich hat die passionierte Gewichtheberin in den USA einen ähnlichen Status wie Astro Alex in Deutschland: Sie ist Vorbild und Inspiration für viele Kinder. Bei ihrer Begrüßungsansprache auf der ISS präsentierte sie die Plüschfigur Little Earth – die war prompt ausverkauft; auch weil McClain jeden Tag Updates lieferte, wie es dem Kuschelball, den Elon Musk als „Super-Hightech-Messgerät für Schwerelosigkeit“ beschrieb, im All so geht.

Schon einmal hat sie Schlagzeilen gemacht: Vor wenigen Monaten sollte McClain mit einer Kollegin den ersten „all-female“ Weltraumspaziergang absolvieren. Schade nur, dass es nur einen einzigen Raumanzug für zwei Frauen gab. McClain ließ ihrer Kollegin den Vortritt, war dann später aber auf Außenbordeinsatz zur Wartung der Stromversorgung. Vielleicht hilft McClain ihr Händchen mit jungen Erdenmenschen ja im Sorgerechtsstreit um den sechsjährigen Sohn, den die beiden Frauen bisher gemeinsam großgezogen haben.

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32 Kommentare

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  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - merkt 🕰 -

    “ 25.8.2019... Im All gehen die Uhren anders...“

    kurz - NADA - das erklärt das All.



    Normal.

  • Ist die ISS eigentlich russisches Hoheitsgebiet?

    • @Age Krüger:

      "Bei Verbrechen im Weltraum wird die Frage der Jurisdiktion bisher so gehandhabt, dass die Beschuldigten unter das Recht ihrer Herkunftsländer fallen. Sollte beispielsweise ein Amerikaner ein Verbrechen begehen, wird er von Gerichten in den USA zur Verantwortung gezogen; ein deutscher Astronaut hingegen müsste sich in Deutschland verantworten. Eine länderübergreifende Gesetzgebung gibt es momentan noch nicht."

      www.golem.de/news/...m-1908-143417.html

      • @Sven Günther:

        Ich sage nur - HAL -

        Ooch klar - daß 🇺🇸 niemals einen ami einem anderen - gar dem IStGH überantworten wird.



        (Klausur-Aufgabe Wie sind die Vorgänge rechtlich zu bewerten - wenn die gemeinschaftlich handelden verschieden Nationen angehören?



        Wer hier vor unvordenklicher Zeit in Mbg/Lahn Prof Karl-Alfred Hall - hatte:



        Fall: “Mit Hall ins All“ (la amour auf dem Mond;)) ist natürlich im Vorteil.



        Hilfsmittel - www.booklooker.de/...te/isbn=3770804627

        • @Lowandorder:

          Mist - Technik - also ff -

          Hilfsmittel - Verrückte Strafrechtsfälle -



          www.booklooker.de/...te/isbn=3770804627 - 😂 -

          Rainer B. - nehme an - daßse in diese Richtung mal ehran Laienwedel wedeln lassen wollten.

          unterm—— erinnert mich



          In der Gemenge“Lage“ - an meine Hausarbeit 1. Examen - von schmaler Eleganz! - 😱 -



          “Im Zuchthaus Z stirbt der Massenmörder M. Der Geistliche des Friedhofs verweigert die Beerdigung.



          Wie ist der Fall zu bewerten wenn -



          a) derselben b) einer anderen c) keiner Religion abgehörte?“



          (Als passenden Bonmot - Friedhofsrecht ist Landesrecht!!! & das Prüfungsamt lehnte eine Klärung ab!!) Schwitz - 😰 -

          Na Mahlzeit & Soweit mal - 😇 -

      • @Sven Günther:

        Das setzte allerdings voraus, dass die Schuldfrage dann jeweils immer schon klar wäre.

      • @Sven Günther:

        Danke für die Aufklärung.

    • @Age Krüger:

      Soweit mir bekannt, weht da keine Fahne - auch keine russische.

  • Wer hackt da so spät noch am Datenloch?



    Das sind die Hacker, die hacken noch.



    Wem wurde ganz einfach das Konto gehäckselt?



    Dem, der sein Passwort nicht hatte gewechselt.



    Und die Moral von der Geschicht',



    trau keiner Frau, die durch's Weltall fliecht. (;-))

  • Lieber Johannes: Es wäre schicker gewesen - und auch echt spannender wenn Sie >Die "Hackerin" aus dem All< geschrieben hätten. Auch dann hätte ich den Beitrag gelesen, aber eben mit einem humorigen Untertton... und viele der Kommentare wären uns erspart geblieben... auch meiner;-) Schönen Tag euch.

  • Wenn ich das richtig lese, nahm sie Zugang zu gemeinsamen Konten mit den alten Passwörtern!



    Was daran Hacken und was Identitätsdiebstahl?



    Wenn ihr Ex das hätte verhindern wollen, hätte sie sie Passwörter ändern können.



    Als geheimdienstagentin hätte sie das können müssen.



    Sonst hätte sie mal einen Kollegen von der NSA um Hilfe bitten können.



    Hier geht es nur um die Schlagzeile:



    In einen "Zeitungen" :Erstes Verbrechen??? (ein Verbrechen?) aus dem All.

    Kommentar gekürzt. Bitte halten Sie sich an die Netiquette.

    Die Moderation

  • ... und dann auch noch die olle Kamelle vom "nur ein Raumanzug für zwei Frauen" wieder aufwärmen... echt jetzt?

  • Diese Nachricht war ja auch in einigen anderen Medien zu lesen. Ihnen ist gemeinsam, dass die Schlagzeile vom 'Hacken' im Haupttext in keiner Weise untermauert wird.

    Was vielmehr im Haupttext steht, auch bei der Konkurrenz, ist der Vorwurf des Identitätsdiebstahls. Und für den braucht man kein Hacker zu sein. Viel wahrscheinlicher scheint mir, dass die Dame einen ihr seit Jahren bekannten auf den Namen der Ex-Partnerin laufenden Account samt Passwort einfach mal von der ISS aus benutzt hat.

    Ist natürlich auch nur Spekulation, aber solange nichts anderes berichtet wird... Wenn zwei Seiten etwas behaupten, ist oft beides richtig. Warum nicht auch hier. Natürlich geht dann die schöne Sensation aus der Schlagzeile flöten. :)

  • Also die Ehefrau, eine Geheimdienstoffizierin, beklagt sich darüber, dass ihre Noch-Ehefrau einen Blick auf Konten wirft, deren Passwörter sie in Monaten trotz Scheidung(sprozess?) nicht mehr geändert hat??? Was hat das denn bitte mit Identitätsdiebstahl zu tun, wenn früher ein berechtigter Zugang vorhanden war?



    Da fehlen entweder ein paar Infos (wie gerichtlich untersagter Zugang aufgrund Scheidungsprozess o.ä.) oder das ist komplett lächerlich, zumal ja keine Geldbewegungen getätigt wurden.



    Rosenkrieg.

  • „Oberstleutnant Anne McClain hat eine herausragende Militärkarriere...

    ja das zeichnet gute Menschen aus!

    Erst mal sollten Militärangehörige nicht die Top Standorte friedlicher Forschung betreten dürfen. Egal ob am Boden oder im All

    • @danny schneider:

      Könnte es sein, dass Sie chauvinistische Ressentiments gegen Militärangehörige haben? Dass Sie diese entmenschlichen und auf ihre Zugehörigkeit zu einer Organisation reduzieren, so wie Sie es vielleicht mit einer Hautfarbe tun würden?

      • @calif:

        Nunja, wer freiwillig für das US Militär arbeitet, zeigt schon ganz besondere Charaktereigenschaften - für diese Feststellung muss man nichts reduzieren.

      • @calif:

        Mit soner dünnhaarigen Suppe - wa.

        Wäre sicherlich noch Platz in dem einen ein - “Platz ist in der kleinsten Prütte“ - gewesen.

        kurz - einfach mal ganz genderneutral die eindimensionale Fielmannbrille absetzen - auswechseln.



        Dank im Voraus - 😎 -

    • @danny schneider:

      Die Berufsbezeichnung "Luftfahrttechnikerin" lässt darauf schließen, dass McClains Aufgabe an Bord nicht die Forschung sondern die Instandhaltung der Station war. Für diese dürfte es beim Militär einfach bessere Ausbildungsmöglichkeiten geben, insbesondere wenn sie mit Pilotenaufgaben kombiniert ist. Zivile Luftfahrttechnik würde ich für der Raumfahrttechnik deutlich unähnlicher halten. Gleiches gilt für die Fluggeometrie im Orbit. Möglicherweise ist auch die erprobte Stressresistenz von Kampfpiloten ein Argument, sie als "Notfallverantwortliche" auf der Raumstation einzusetzen.

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    "soll sich im Januar und Februar 2019 von der Raumstation ISS aus in die Bankkonten ihrer Noch-Ehefrau Summer Worden gehackt haben."

    Gehackt also.

    "McClains Anwalt sagte dem TV-Sender KPRC, die Luftfahrttechnikerin habe nur Passwörter benutzt, die schon seit Langem für die Konten gelten"

    Hacken ist also ein Passwort zu verwenden, das schon seit langem gilt.

    Gut zu wissen.

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Das Wort "hacken" ist hier zwar etwas hochgegriffen, aber ja.

      Solange es 'nur" um Daten geht, sehen viele Leute Rechtsverletzungen überraschend locker.

      Den Fall mal ins RL übertragen, wir waren mal ein Paar und ich weiß von früher noch, das Sie den Ersatzschlüssel zu ihrer Wohnung unter dem Papiermülleimer im Hof verstecken. Jetzt bin ich einer dieser eifersüchtigen Menschen die nicht loslassen können und will ich mir nach 3 Monaten Ihre Wohnung anschauen während Sie nicht da sind, ob es da aussieht wie Berlin '45 oder ich das Noir Extreme eines anderen Kerls riechen kann. Ich seh mich kurz um und geh wieder ohne etwas mitzunehmen.

      Ohne Diskussion würden wir doch da beide sagen, Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB und wenn Sie es mitbekommen würden wäre der Teufel los und ich würde verurteilt werden, wenn Sie mich anzeigen.

      Beim Blick in die Kontobewegungen und -daten erfährt man in der Regel sogar weit mehr als bei nem Blick in die Wohnung.

      Wo liegt also der Unterschied?

      Natürlich auf deutsches Recht übertragen, würde dann § 202a StGB ("Ausspähen von Daten") greifen.

      Aber der Grundsatz ist immer der Gleiche, das Einverständnis muss zum Zeitpunkt des Betretens, egal ob virtuell oder real, (noch) vorhanden sein.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Sven Günther:

        Da sage ich mal, Gott sei Dank wohne ich in einer Wohnanlage, in der es nur Papiercontainer gibt.

        Außerdem weiß ich ja, wie Sie ticken, also hätte ich das Schloss ausgetauscht.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          Da wären Sie doch früher pleite gewesen, alle 2 Monate die Schlösser tauschen geht ins Geld ;-)

          Aber wie gesagt, war nur als plastisches Beispiel gemeint.

          Menschen sind, was Beziehungen angeht absolut unzurechnungsfähig und teilweise verrückt, es ist mit allem zu rechnen.

          Wenn ich 5 EUR bekommen würde, für jeden der mich mal "im Vertrauen" fragt wie er die Nachrichten seines Partners mitlesen kann oder wie man sich in fremde Accounts einloggen kann, könnte ich Sie jedes Jahr zu ner Flasche Château Pétrus einladen, kommt knapp nach allgemeiner Beratung zu Hardware/Software und Reparatur & Service.

      • @Sven Günther:

        Trage ich, wenn ich das Schloss nicht ändere, kann jeder minderbegabte Heimwerker innerhalb 10 min, und oder den Standort des Ersatzschlüssels nicht ändere, eine Mitschuld und das Verfahren wird eingestellt. Ein böser Anwalt macht daraus sogar eine Verleitung!



        (offene Autotür, Verleitung zum Diebstahl)

        • @Jakob Cohen:

          "Ein böser Anwalt macht daraus sogar eine Verleitung!"



          Nö - höchstens ein durch und durch inkompetenter.

        • @Jakob Cohen:

          Verleitung zum Diebstahl gibt es nur in der Straßenverkehrsordnung.

          Jeder mit erweiterten Grundkenntnissen in IT kann auch ihre WPA2 Verschlüsselung am WLAN aushebeln, trotzdem bleibt es eine Straftat, Abstufungen wie Fahrlässigkeit mal ausgeblendet.

          BSSID des anzugreifenden Access Points herausfinden, per Airodump den Handshake mitschneiden, ihr Gerät vom Netzwerk per Deauthentication-Attacke trennen damit es sich wieder einwählen muss und Handshake anschließend gegen eine gute Passwortliste laufen lassen und schon haben Sie das Passwort in Klarform.

          Dauer bei 2,5 Promille etwa 10 Minuten vom eigenen Balkon aus.

          Kali regelt das...

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Zwei unterschiedliche Quellen sagen unterschiedliche Dinge, das ist doch jetzt nichts Neues. Und dass ihr Anwalt eine deutlich freundlichere Interpretation liefert als die Ex ist jetzt doch auch zu erwarten.

      Davon abgesehen, man weiß ja nicht woher sie diese Passworte hatte, vorausgesetzt das Statement des Anwalts stimmt. Social Engineering ist im Werkzeugkasten jedes brauchbaren Pentesters oder "hackers". Viele Einbrüche erfolgen über Zugangsdaten die man sich auf nicht-technischem Wege angeeignet hat.

      • 8G
        88181 (Profil gelöscht)
        @Yodel Diplom:

        OK, vielleicht hat sie Scheiße gebaut. Ich würde trotzdem nicht den Stab über ihr brechen.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          Ich würde das hier auch eher unter "Kuriositäten" verorten.

        • @88181 (Profil gelöscht):

          die Geschichte ist eher drollig, als investigativ.

          • @nutzer:

            Zumindest informativ wäre es gewesen, mal zu erwähnen warum denn US Gerichte für Straftaten im Weltall zuständig sind.

            Da es mich selbst interessiert hat, habe ich mal nachgeschaut.

            "Bei Verbrechen im Weltraum wird die Frage der Jurisdiktion bisher so gehandhabt, dass die Beschuldigten unter das Recht ihrer Herkunftsländer fallen. Sollte beispielsweise ein Amerikaner ein Verbrechen begehen, wird er von Gerichten in den USA zur Verantwortung gezogen; ein deutscher Astronaut hingegen müsste sich in Deutschland verantworten. Eine länderübergreifende Gesetzgebung gibt es momentan noch nicht."

            www.golem.de/news/...m-1908-143417.html

    • @88181 (Profil gelöscht):

      Also, wenn ein etwas großzügiger Umgang mit Definitionen der Preis für die erste "crime in space!" Episode der Menschheit ist, dann sollten wir großzügig sein...