Konsumwochen vor Weihnachten: Milliarden im Müll
Der Onlinehandel boomt – und damit auch das Zurückschicken von Waren. Das Problem: Viele Retouren werden dann einfach vernichtet.
„Bei der Ware, die uns gehört, liegt dieser Anteil im Promillebereich“, erklärte er gegenüber dem Handelsblatt. Er räumte allerdings ein, dass das bei Händlern, die ihre Produkte über den Amazon Marketplace verkaufen, anders aussehen könne. Ursache dafür sei, dass die Händler, wenn sie ihre Produkte spenden, Umsatzsteuer zahlen müssen – bei der Entsorgung aber nicht.
Der Umgang mit Retouren steht seit Jahren in der Kritik. Laut einer Schätzung der Universität Bamberg wurden im vergangenen Jahr 315 Millionen Pakete zurückgeschickt, ein Plus von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Wie viel davon vernichtet wurde, wird nicht erfasst.
Es ist allerdings eine Näherung möglich: Im Jahr 2018 haben Onlinehändler in Deutschland laut den Bamberger Forscher:innen 7,5 Millionen zurückgeschickte Produkte entsorgt, obwohl diese noch hätten verwertet werden können. Das entspreche 3,9 Prozent der zurückgeschickten Sendungen.
Auch Ware aus stationären Geschäften wird vernichtet
Doch nicht nur der Onlinehandel ist ein Problem. Denn auch die stationären Einzelhändler bleiben auf Teilen ihrer Ware sitzen. In der Pandemie ist dieser Berg durch die Schließung von Läden gestiegen: Handelsverbände schätzten ihn alleine für die vergangene Herbst-Winter-Saison auf bis zu 500 Millionen Kleidungsstücke. „In Deutschland wird jährlich neuwertige Ware im Wert von 7 Milliarden Euro zerstört“, sagt Philipp Sommer, Experte für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH) – die Vernichtung durch Online- und stationäre Händler zusammen betrachtet.
Die neue Ampelkoalition hat das Problem in ihrem Koalitionsvertrag kurz erwähnt: „Die Retourenvernichtung werden wir reduzieren“, heißt es da. Das hatte bereits die noch amtierende Umweltministerin Svenja Schulze versprochen. Im vergangenen Herbst trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Doch um eine Wirkung zu entfalten, fehlt es noch an einer entsprechenden Rechtsverordnung.
Auch Amazon trägt als Plattform dazu bei, dass es für Händler häufiger attraktiver ist, Ladenhüter zu vernichten, als sie noch länger aufzubewahren. Für „Einheiten, die länger als 365 Tage in einem Amazon-Logistikzentrum gelagert werden“, fallen laut Amazon zusätzliche Langzeitlagergebühren an. Der Aufschlag entfällt, wenn „vor der Erhebung der Gebühr eine Entfernung oder Entsorgung der Einheiten angefordert wurde“.
„Das ist ein starker Treiber dafür, Waren vernichten zu lassen“, sagt Sommer. Er fordert neben einem Wegfall der Umsatzsteuer für das Spenden solcher Waren auch umfangreiche Prüf- und Dokumentationspflichten für Unternehmen, wenn sie neuwertige Waren zerstören wollen. Behaupte ein Unternehmen etwa, dass Ware nicht gespendet werden könnte, müsse es beispielsweise belegen, dass gemeinnützige Organisationen die Ware mangels Verwendbarkeit abgelehnt hätten. Mit Transparenzpflichten würde das Ausmaß der Zerstörung bekannt – und für Firmen im Online- wie in stationären Handel ein Anreiz gesetzt, alternative Wege und ein umweltfreundlicheres Verhalten zu wählen.
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