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Kommentar Prüffall AfDSieg für den Rechtsstaat

Sabine am Orde
Kommentar von Sabine am Orde

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. An der inhaltlichen Auseinandersetzung mit Höcke und Co. ändert das nichts.

Steht dem Verdachtsfall „Der Flügel“ vor: AfD-Fraktionschef Höcke im Landtag von Thüringen

D ie AfD hat sich am Dienstag sehr gefreut: Sie hat vor Gericht einen Sieg über das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Noch größer aber ist der Sieg für den Rechtsstaat. Denn das Verwaltungsgericht Köln hat den Verfassungsschutz in seine Schranken gewiesen. Es zwingt ihn, sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsschutzgesetzes zu halten. Und da findet sich nun einmal kein „Prüffall“. Deshalb darf die Behörde damit in der Öffentlichkeit auch nicht arbeiten. Tut sie es doch, stigmatisiert sie ohne rechtliche Grundlage eine Partei – macht also Politik. Das aber ist nicht Aufgabe des Verfassungsschutzes und darf es auch nicht werden.

Dass allerdings die AfD nun den Rücktritt von Verfassungsschutzchef Haldenwang fordert, macht in ihrer eigenen Logik vielleicht Sinn, ist aber völlig überzogen. Zum einen kann Haldenwang als politischer Beamter gar nicht zurücktreten, sondern sein Dienstherr, der Innenminister, müsste aktiv werden.

Viel wichtiger aber: Haldenwang war in einer Zwickmühle. Durch Forderungen aus der Politik und das ganze Hickhack um seinen Vorgänger Maaßen, darunter dessen Gespräche mit AfD-SpitzenpolitikerInnen und die Auseinandersetzung im Verfassungsschutz, ob die Partei überhaupt ein Fall für die Behörde ist – durch all das war öffentlich längst bekannt, dass der Inlandsgeheimdienst prüft, wie mit der AfD umzugehen sei. Das Ergebnis nicht mitzuteilen, hätte die AfD wohl auch stigmatisiert. Denn die Einstufung als Prüffall bedeutet eben auch, bekannt zu geben, dass es bei der Gesamtpartei zwar „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Politik gibt, mehr aber bislang eben auch nicht.

All das aber ändert ohnehin nichts an der inhaltlichen Einschätzung des Verfassungsschutzes über die AfD. Und dass dieser bei der Strömung „Der Flügel“ um Björn Höcke und den AfD-Nachwuchs „Junge Alternative“ „gewichtige Anhaltspunkte“ für extremistische Bestrebungen sieht und diese deshalb als „Verdachtsfall“ führt, darf das Amt auch weiter öffentlich kommunizieren. Der Verdachtsfall steht nämlich im Bundesverfassungsschutzgesetz. Und wenn sich die AfD-Spitze weiter so hinter diese beide Gruppen stellt, dann spricht einiges dafür, dass auch aus der Gesamtpartei künftig ein solcher Verdachtsfall wird.

Denn die Behörde darf ja weiter prüfen, wie es die Gesamtpartei mit dem Grundgesetz hält. Sie darf das nur nicht mehr öffentlich mitteilen. Allerdings wissen das nun alle sowieso.

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Sabine am Orde
Innenpolitik
Jahrgang 1966, Politikwissenschaftlerin und Journalistin. Seit 1998 bei der taz - in der Berlin-Redaktion, im Inland, in der Chefredaktion, jetzt als innenpolitische Korrespondentin. Inhaltliche Schwerpunkte: Union und Kanzleramt, Rechtspopulismus und die AfD, Islamismus, Terrorismus und Innere Sicherheit, Migration und Flüchtlingspolitik.
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21 Kommentare

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  • 7G
    76530 (Profil gelöscht)

    Aus der Reihe 'Ein passender Seiteneinwurf am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen':

    Es ist alles schon da. Nur falsch zusammengesetzt.

    Aus wessen Tastatur stammt diese Weisheit noch mal?

    • @76530 (Profil gelöscht):

      „Es ist alles schon da, man muss es nur sehen“ (Oma)

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @Rainer B.:

        Auf die Omas dieser Welt, die uns mit dem ausgestattet haben, was wir brauchten ... oder nicht brauchten. ;-)

        • @76530 (Profil gelöscht):

          “Das möcht ich jetzt aber nicht gehört haben - Ja!“ Hera - Göttermutter*76(18;)

  • „Wo nichts ist, hat der Führer sein Recht verloren.“ (altdeutsches Sprichwort)

  • Also, ich kann keinen Sieg des Rechtsstaats erkennen, wenn erst ein Gerichtsurteil nötig ist, um eine Bundesbehörde zur Einhaltung der Gesetze zu bewegen.



    Vielleicht bin ich naiv, aber für mich war des Wesen des Rechtsstaates bisher, daß ALLE Behörden sich an Recht und Gesetz halten.



    Wo das nicht der Fall ist, sind Willkür Tür und Tor geöffnet.



    Das Gericht hat dankenswerterweise klargestellt, daß Deutschland im Bereich des Verfassungsschutzes eben kein Rechtsstaat ist.



    Es ist offensichtlich, daß dort Auftragsarbeiten der Regierung und der etablierten Parteien durchgeführt werden, und es ist genauso offensichtlich, daß Behördenleiter die sich dem widersetzen wie der Vorgänger des derzeitigen Amtsinhabers einfach gefeuert werden.

    • @Don Geraldo:

      Offensichtlich haben Sie gar nicht verstanden, was ein Rechtstaat ist und wie es sich von einem Unrechtstaat:

      Da in einem Staat Menschen arbeiten, die grundsätzlich nicht unfehlbar sind, passieren auch Fehler. Daher kann es auch jederzeit zu unrechtmäßigen Entscheidungen komme.



      Das ist ganz normal.



      In einem Rechtstaat nun lassen sich Fehler korrigieren, indem über den Rechtsweg das Recht eingeklagt werden kann.

      Es ist also blanker Unsinn, so zu tun, als gäbe es in einem Rechtstaat kein Unrecht.



      Es ist also kein großartiger Sieg, sondern ein ganz normaler Vorgang.

      Aber eins ist ganz klar: Wenn nun die AfD sich als großer 'Sieger' inszeniert und das nutzt, die staatlichen Institutionen grundsätzlich zu diffamieren, sich damit ihre Verfassungswidrigkeit besonders offenbar wird. Denn zB ein Lügner bleibt ein Lügner, auch wenn man ihn erstmal so nicht nennen darf.

  • Sorry & mit Verlaub - Frau am Ordre -

    “…Viel wichtiger aber: Haldenwang war in einer Zwickmühle.…“

    Nein! War er nicht.



    Das Ihr’s - ist nicht in Ord‘nung. Woll.



    Auch ein politischer Beamter leistet seinen Eid auf unsere Verfassung.



    Dem Grundgesetz. D.h. - Er hat sich unter Eid verpflichtet. Sich wie jeder andere unserer - der Bürger -Staatlichen Angestellten auch! Newahr.



    Sich an Recht&Gesetz zu halten. Ever!



    Normal & EndeGelände.

    &



    Ihre unprofessionelle Nachsicht. Gelle.



    Ist bei einem derarigen - “plan as plan can be - Mit der Mütze-totschlag-Fall^!^



    Nò. Die is tuto completto unangebracht!

    kurz - Sojet. Beschädigt peinlich - Ihre zutreffende Überschrift. •

    unterm—-



    Principiis obsta - Ja! Den Anfängen wehren! Das is euer Job 'Linkes Portal‘!



    Stacheldraht in Schmierseife verpacken



    Könnt ihr - LÜGT & Co. - Friede sei mit euch weiterhin überlassen Schön wärs.

    • @Lowandorder:

      Ich sehe es wie lawandorder. Es ist nicht jeder in der AfD Verfassungsfeind, aber es gibt Verfassungsfeinde und man lässt sie machen. Das geht nicht. Ein deutscher Beamte ist dem Grundgesetz verpflichtet und muss Schaden vom Land abwenden. So, wie die AfD sich aufreizend am Rand der Verfassung darstellt, kann man sie ruhig als Prüffall bezeichnen.

    • @Lowandorder:

      Sind Sie eigentlich auch in der Lage so zu schreiben, dass man es versteht?

      • 7G
        76530 (Profil gelöscht)
        @TheDigit:

        Mein Verständnis von einem Forum ist, dass sich dort Menschen, gelegentlich auch Trolle und andere Erscheinungen, tummeln, die keine homogene Einheit darstellen.

        Dies gilt ebenso für Meinungen, Haltungen, Darstellungsweisen, Argumentationslinien und wasauchimmer noch. (Ich musste das auch erst lernen.)

        Ich wünsche Ihnen aus tiefem Herzen, dass es gelingen möge, Sprache auch als KUNST zu verstehen, die nicht nur verwaltet wird.

        Glückauf. ;-)

      • @TheDigit:

        Ich übersetze mal LAWANDORDER, der seine Schreibe wohl für eine Kunstform hält, für Normalsterbliche: Der Beamte dient dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Er hat sich an Recht und Gesetz zu halten und trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Rechtwidrigen Weisungen darf er nicht folgen, wenn sie eine strafbare Handlung darstellen würden. In Zweifelsfällen hat er seinen Vorgesetzten und, bei dessen Uneinsichtigkeit, den nächsthöheren Vorgesetzten auf seine rechtlichen Bedenken hinzuweisen. Er kann verlangen, dass dieser seine Entscheidung schriftlich vorlegt. Steht so im Bundesbeamtengesetz (BBG), §§ 60 Abs. 1, 63.

      • @TheDigit:

        Ich versteh's und bin seiner Meinung:

        Es gab keine Zwickmühle. Niemand hat Herrn Haldenwang gezwungen, nur um der politischen Abgrenzung zu Maaßen willen den Status des "Prüffalles" aus der Taufe zu heben. Es hätte völlig gereicht zu sagen: "Wenn wir beobachten, sagen wir's, bis dahin kein Kommentar." So haben es Vorgänger z. B. auch mit den Grünen, den Reps oder der PDS gehandhabt.

        Alles was darüber hinausgeht, ist letztlich Machtmissbrauch in Form der Einmischung in den demokratischen Prozess, und das ist summa summarum eine der beiden Todsünden, die ein Inlandsgeheimdienst gegen eine freiheitliche Verfassung begehen kann (die andere wäre, sich parlamentarischer und/oder judikativer Kontrolle zu entziehen). Ergo: Währet den Anfängen.

    • @Lowandorder:

      ich habe es in dem vorherigem Artikel der Redakteurin bereits gepostet:



      Dieses Verfahren ist ein ganz normales Vorgehen in einem Rechtsstaat.



      Die einzelnene Institutionen in D. können nicht machen, wie es ihnen paßt. Es gibt dann Urteile, die nicht allen gefallen, wie auch hier im Forum sichtbar wird.



      Das Urteil ist eine Klatsche für den Verfassungsschutz-Chef, weil auch dort Hunderte von Juristen sitzen, die sollten die Rechtsauffassung in D. ganz genau kennen. Ich denke, die Juristen sind mit ihrer Meinung abgebügelt worden, aber der Chef wollte halt nicht auf seine Mitarbeiter hören.

  • Nichtsdestotrotz ein Trauerspiel. Nachdem man den parteiischen Afd-FreundMaaßen mit Mühe und Not losgeworden ist, nun einer, der sich juristisch nicht korrekt ausdrücken kann.

    Aber Hauptsache es gibt eine gigantische neue Zentrale für den Verfassungsschutz.

    • @JuR:

      Kleine Korrektur am Rande : Letztere "gigantische neue Zentrale" in Berlin ist die vom BND, nicht VS. Kürzlich eröffnet mit weiterhin operierender Zweigstelle am alten Standort Pullach.

      Aber bei den Schlapphüten kommt man schon mal durcheinander.

      • @esgehtauchanders:

        Die Vereinigten Fluter Balin - aber nich.

        unterm—— remember



        Däh! - “BND-Neubau wurde offenbar vorsätzlich geflutet“



        www.spiegel.de/spi...tet-a-1024627.html

        • @Lowandorder:

          & Däh - Zisch - Mailtütenfrisch -

          “Fluten gehört bei Stgt. 21 zum Rettungsprogramm.



          Schlecht, wenn frauman unten ist...



          und der Keuper grad` vergisst,



          dass er auch mal gerne pisst...







          www.kontextwochenz...er-bahn-5741.html#







          kurz - Dat loopt as son Bull pisst^!^

  • Kommentar entfernt. Bitte verfassen Sie sachlich-konstruktive Kommentare. Danke, die Moderation

    • @amigo:

      Freundchen Freundchen - vande Modderatistas - wa^¿* Abnahm einst:

      “Soo hoch - Isser - G’sprunge.



      Mei Dackel!“

      Ja. Häng ich Ihn auf oder -



      Stell ich Ihn an die Wand?“

      Konstruktiv - Karl mit VogelV.



      Jo mei. Wie bekannt.

      unterm—-……servíce.



      Gern&Dannichfür - Jugend f'orsch^¡*

    • @amigo:

      Nò. Der röhrende Föhrer inne Föhren -Vermutlich - wa^¿^