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Kommentar Dilemma im BundestagDas nächste Opferfest

Lukas Wallraff
Kommentar von Lukas Wallraff

Die AfD-Politikerin Harder-Kühnel ist vorerst nicht zur Bundestagsvize gewählt worden. Dennoch stehen die anderen Fraktionen vor einem Dilemma.

Sucht noch nach einer/m neuen VizepräsidentIn: der Deutsche Bundestag Foto: dpa

W ie soll man damit umgehen, dass die radikale Rechte in Europa stärker wird und immer mehr unsympathische bis gefährliche Gestalten in den Parlamenten auftauchen? Mit dieser Frage mussten sich am Donnerstag auch die politischen Gegner der AfD im Bundestag beschäftigen – und sie konnten dabei leider nur falsch handeln.

Die Kandidatur der AfD-Frau Mariana Harder-Kühnel für das Amt der Bundestagsvizepräsidentin stellte die anderen Fraktionen vor ein Dilemma: Es gibt gute Gründe, ihre Wahl abzulehnen, wie es die Mehrheit nun getan hat. Auch wenn von Harder-Kühnel persönlich keine rechtsextremen Äußerungen bekannt sind: Es wäre schwer erträglich, wenn eine Politikerin die Sitzungen leitet, deren Parteichef die NS-Zeit als „Vogelschiss“ bezeichnet. Wie würde eine AfD-Bundestagvizepräsidentin wohl reagieren, wenn ihre Fraktionchefin wieder mal gegen „Kopftuchmädchen“ und „sonstige Taugenichtse“ hetzt? Mit einem Ordnungsruf wohl kaum.

Die Wahl einer AfD-Politikerin könnte als Anerkennung der Rechtspopulisten als ganz normale demokratische Partei missverstanden werden. Das ist ein Problem. Aber die AfD wie Aussätzige zu behandeln, ist erst recht falsch. Alle gegen die AfD, auch bei formalen Fragen wie der Vergabe von bundestagsüblichen Posten, egal wer für sie antritt: Das ist Selbstbefriedigung und beschert den Rechten ein weiteres Opferfest. Schließlich steht der Vizeposten laut Geschäftsordnung eindeutig jeder Fraktion zu.

Wer die demokratischen Spielregeln bricht, um andere Parteien zu benachteiligen, wirkt nicht aufrecht, sondern trotzig. Viel überzeugender wäre es, die Parolen der AfD inhaltlich zu entkräften. Wie wichtig das ist, zeigt die aufgebauschte Debatte über den UN-Migrationspakt.

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Lukas Wallraff
taz.eins- und Seite-1-Redakteur
seit 1999 bei der taz, zunächst im Inland und im Parlamentsbüro, jetzt in der Zentrale. Besondere Interessen: Politik, Fußball und andere tragikomische Aspekte des Weltgeschehens
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38 Kommentare

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  • Ihr Leute, akzeptiert doch bitte einmal, dass auch das zum demokratischen Spektrum gehört: Die Politik von Frau Merkel schlecht zu finden, mit dem Milliardengrab der Eurorettung, der teuren Energiewende, der Anmaßung, Deutschland könnte das Klima der ganzen Erde steuern, oder der risikobehafteten Migrationspolitik. Dafür gibt es die AfD. Sie kanalisiert viel aufgestauten Unmut oder sogar Hass. Ohne die AfD hätten wir zurzeit eine gewalttätige Gelbwestenrevolte wie in Frankreich. Die Regelung der Geschäftsordnung dient zusätzlich dem Frieden: Sie versachlicht die Debatten und mildert Konflikte. Hiervon abzuweichen zeugt von mangelnder Reife und Toleranz.

  • Glaser war klar.

    Jetzt geht es nur darum, die GO des BT nicht anzuwenden.



    Zur Erinnerung: Die AfD wurde in gleichen und geheimen Wahlen von 13% der wählenden Bevölkerung in den BT gewählt, sie steht nun bei 16%, sie stellt die Oppositionsführerin (nennt man immer so, egal welche Partei das macht ;-)



    Was bilden sich die anderen Parteien eigentlich ein? (Grüne und Linke sollten sich mal zurückerinnern, wie cool sie eine solche Behandlung in *ihrer* ersten Wahlperiode fanden; und die AfD wird auch 2021 oder früher wieder in den BT einziehen)

  • Schwieriges Thema... Ich glaube, wenn die AfD eine gemäßigte Kandidatin aufstellt, sollte man sie wählen, wenn man das mit seinem (nicht parteipolitischen!) Gewissen vereinbaren kann. Denn: Nur wenig wäre schlechter für die Demokratie und würde die AfD in die Märtyrer-Rolle bringen als ein Nicht-Wählen aus Prinzip. Ähnlich sehe ich den Umgang mit (den wenigen!) Vorschlägen der AfD, die vernünftig sind. Wenn man das gut findet, sollte man dem zustimmen und nicht ablehnen, nur weil es von der AfD kommt. Nur so bleibt man politisch glaubwürdig. Die politische Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner muss sachlich erfolgen und nicht wie im



    Kindergarten!

  • Ein grundsätzlichen Punkt möchte ich noch ansprechen.

    Die Maßgabe, dass alle Fraktion mindestens einen Verteter stellen, war schon immer ein frommer Wunnsch, der sich wegen seines Wohlklangs nie einer realistischen Prüfung ausgesetzt sah.



    Entweder werden die Verteter in freier und geheimer Wahl gewählt. Dann kann aber nicht sicher gestellt werden, dass sie allen Fraktionen entstammen. Oder aber man will, dass jede Fraktion einen Verteter stellt - dann sollte man sie aber nicht einzeln wählen lassen.



    Sonst hat meine Geschäftsordnung, die man nicht umsetzen kann.

    • @pitpit pat:

      Sehe ich anders. Regelbar ist das schon, und die Möglichkeit des Plenums, bei der Person mitzusprechen, ist ebenfalls plausibel. Eingedenk des Jenninger-Debakels in den 80ern ist es auch sinnig, dieses

      Nur ist diese Regel eben nicht gänzlich missbrauchsfest sondern vertraut darauf, dass die Abgeordneten sie als demokratische Gepflogenheit akzeptieren, deren Einhaltung sie der Würde des Hauses und dem Respekt vor JEDEM regulär errungenen Bundestagsmandat schuldig sind. Dieses Bewusstsein scheint etwas unterentwickelt.

      Vielleicht ist es aber auch so, wie Harder-Kühnel - indirekt - mutmaßt: Das hohe Haus erteilt der AfD durch das ein (oder zwei-)maligen Durchfallenlassen einen weiteren mißbilligenden Denkzettel, und macht die Kandidatin so zu einer Art "Vizepräsidentin 2. Klasse", wenn es sie am Ende dann doch pflichtgemäß durchwinkt. Das fände ich akzeptabel.

      • @Normalo:

        Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Sicht verstehe.

        Was wäre denn Ihr Vorschlag, wie man auf der einen Seite (einzeln) wählen läßt, auf der anderen Seite aber sich stellen will, dass jede Fraktion vertreten ist?

        Widersprechen möchte ihrem Verständnis von 'demokratischen Gepflogenheiten': Damit sind eher parlamentarische Traditionen gemeint, die meist wenig mit Demokrate zu tun haben. Z.B. die Fraktionsdisziplin.



        Wenn ich Mitglied des Bundestages wäre und bei der Wahl Frau Harder-Kühnels dagegengestimmt hätte, dann könnte ich mich auf das Recht (freie und geheime Wahl) als auch auf mein Gewissen berufen. Und würden Sie mir jetzt eine mangelnde Akzeptanz demoktatischer Gepflogenheiten vorwerfen? Warum?

        • @pitpit pat:

          Hmm, nehmen wir mal an eine 50köpfige Fraktion besteht aus 50 Höckes, die alle abwechselnd Bernd und Björn heißen - VS-Überwachung und anhängiges aber nicht beschiuednees Verbotsverfahren in Karlsruhe inklusive. WILL ich dann wirklich eine Regel, die absolut sicherstellt, dass einer von denen BT-Vize werden kann?

          Umsetzbar wäre es allerdings schon: Jede Fraktion bekommt einen designierten Vize-Sitz und schlägt dem Hohen Haus Leute vor, bis einer die Mehrheit der Stimmen hat und /oder nicht ein bestimmtes Quorum gegen ihn stimmt. Wenn keiner gewählt wird, ist der letzte, der noch nicht vorgeschlagen wurde, automatisch eingesetzt.

          • @Normalo:

            Ja, das wäre eine Möglichkeit. Allerdings keine, die auf Wahl beruht. Denn bei Ihrem Vorschlag würde gerade im Fall der mehrheitlichen Ablehnung irgendwann ein Kandidat automatisch berufen.



            Die Frage, die dabei aufkommt (und auch bei Verfahren, die mit weniger als der einfachen Mehrheit auskommen), ist: Soll das Parlament sich tatsächlich einen stellvertretenden 'Chef' geben müssen, auch wenn diese Person von weniger als der Hälfte als Chef akzeptiert wird?



            Ich würde sagen; Nein. Dafür ist mir sogar die Vertetung der Vertretung des Bundestagspräsidenten zu wichtig.

            • @pitpit pat:

              Im Ergebnis bin ich genau bei Ihnen.

              Mein Vorschlag war insoweit noch so gerade eine Wahl, weil die Regel bei Anwendung ja bekannt sein dürfte und so die Abgeordneten der anderen Fraktionen spätestens beim vorletzten Kandidaten wüssten, was Ihnen blüht, wenn sie den wieder durchrasseln lassen. Effektiv würde mein Entwurf darauf hinausgehen, dass es zwingend einer aus der betroffenen Fraktion wird, eine vorausschauende und halbwegs koordinierte Bundestagsmehrheit sich nur aussuchen könnte, wer.

              Aber wie schon gesagt: Ich wollte so eine Regel auch nicht. Mir geht die Möglichkeit einer persönlichen Fernhaltung notfalls ALLER Mitglieder einer Fraktion aus dem BT-Präsidium vor dem Postulat der Gleichstellung.

              Wie wär's mit einer Soll-Vorschrift?

              • @Normalo:

                Ich freue mich ernsthaft, dass wir da ähnliche Ziele haben. An eine Soll-Vorschrift habe ich auch gedacht. Sie würde auf jeden Fall besser sein als die jetzige Formulierung, aber unser AfD-Problem wird dadurch nicht gelöst. Die würden trotzdem Rumheulen und es würde auch wieder genug Menschen geben, die von Unfairness sprechen würden.



                Wir könnten aber auch die Situation zum Anlass nehmen und nach einer grundsätzlich vernünftigen Lösung zu suchen (und gleichzeitig dem Vorwurf der Unfairness begegnen). Dafür würde ich das Wesen des Amtes als Grundlage nehmen.



                Der Bundestagspräsident hat das zweithöchste Amt im Staat inne. Er vertritt und repräsentiert den Bundestag nach außen und steht ihm im Inneren vor. Er ist Vorsitzender des Parlaments und Leiter der Sitzungen. Er kann Redner ermahnen, ihnen das Wort entziehen und sie des Saals verweisen. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestags aus. Und noch einiges mehr.



                Da wird wahrscheinlich insbesondere Überparteilichkeit, Integrität, Sachlichkeit und nachvollziehbares Vorgehen erwartet. Wichtig ist auch, dass die Abgeordneten, die ihrem Amte nach niemanden mehr über sich haben, sich auf diese Person (-en) bestmöglich einigen müssen. Schließlich wählen sie sich ihren Vorsitzenden.

                Wenn sich also alle mehrheitlich auf einen Kandidaten einigen, weil sie ihm insbesondere Überparteilichkeit zutrauen, dann untergräbt der Versuch der Fraktionsrepräsentanz genau dieses Amtsethos.



                Man erwartet ja gerade vom Vorsitzenden (oder seiner Stellvertretung), dass er seine Sache (Sitzungsleitung und übrige Geschäfte) gut macht, egal aus welcher Fraktion.



                Vor allem dann, wenn es eben eine Fraktion gibt, die mehrheitlich abgelehnt wird (bislang: die Grünen, die Linken, die AfD), zeigen sich die praktischen Seiten des Problems.

                Warum sich das alles antun – wenn es doch einen mindestens genauso sinnvollen Maßstab gibt?

                • @pitpit pat:

                  Für das was Sie vorschlagen, sind die Posten im BT-Präsidium aus meiner Sicht dann doch wieder zu wichtig und damit auch zu politisch. Neutralität und ein Saal voller professioneller Meinungsträger und Machtmenschen vertragen sich einfach nicht besonders gut. Deshalb ist es sinnvoll, gewünschte Neutralität in möglichst harte Regeln zu gießen.

                  Will sagen: Wenn man nur noch persönliche Kriterien ansetzen und auf die Repäsentation aller Fraktionen verzichten würde, wäre es quasi ein Automatismus, dass nach und nach die jeweilige Regierungskoalition die Opposition aus dem Präsidium verdrängt. Die Mehrheit dürfte entscheiden, wer die gesuchten charakterlichen Eigenschaften hat, und sie würde sich absehbar beim politischen Gegner schwerer tun, sie zu erkennen - und das schon ohne Einrechnung des machtpolitischen Kalküls. Irgendwann gibt es dann nur noch einen (Alibi-)Vertreter der Opposition im Präsidium, und der wird dann nicht mehr verhindern können, wenn die Koalition die Sitzungsleitung systematisch zur Debattensteuerung missbraucht und das Präsidium dann endgültig seine Neutralität verloren hat.

                  Ganz ehrlich ist mir auch eine Soll-Vorschrift noch zu schwach. Ignoriert man die einmal, ist sie faktisch beim nächsten Mal nur noch eine Empfehlung und beim übernächsten Makulatur. In der US-Verfassung steht, dass das Amt des Vizepräsident vom unterlegenen Präsidentschaftskandidaten ausgeübt werden "soll". Auch das ist ein Appell an die Fairness von Demokraten untereinander, insbesondere an den Respekt für die Minderheit - und als solcher natürlich nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben wurde.

                  Also ist die Regel so, wie sie ist, vielleicht nicht immer durchzuhalten, aber wahrscheinlich trotzdem die am wenigsten schlechte Lösung.

    • @pitpit pat:

      Sonst hat man eine* Geschäftsordnung, die man nicht umsetzen kann.

      Dies kann man dem Parlament zum Vorwurf machen - aber die Folgen davon nicht den einzelnen Abgeordneten.

  • Das Dilemma Pest oder Cholera ist doch zu lösen:



    Lieber Cholera – um Hagen Rether zu zitieren – so'n Durchfall krieg' ste weg.



    Und der Gedanke von @Hans-Georg Breuer, 30.11.2018 ca. 11:30, gefällt mir sehr gut, steht ja auch im GG, obwohl die Politiker*innen sonst ständig durch Fraktions*z w a n g* (wie in der Täterä) auf Linie gebracht werden: Gewissensfreiheit der Abgeordneten (das bedeutet "ohne Zwang"), das wäre dann die Cholera und kein Bundestags-Vizesitz für AfDler*innen.



    Kann doch so bleiben. Wer nicht gewählt wird darf nicht mitspielen. Kann das erzwungen werden? Ich hoffe nicht.

  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ...lese ich den Artikel, denke ich unweigerlich an 'Biedermann und die Brandstifter' von Max Frisch.

  • Nö.

    Soll die AfD so lange suchen, bis sie jemanden in ihren Reihen findet der/die eine Mehrheit der Abgeordneten überzeugt.

    Das sind die Spielregeln, und die werden, so weit ich sehe, eingehalten.

    Soll die AfD doch ihre Opferfeste feiern wie sie wollen.

  • Es wäre schwer erträglich, wenn eine Politikerin die Sitzungen leitet, deren Parteichef die NS-Zeit als „Vogelschiss“ bezeichnet.

    Warum? Weil ein Parteichef eine Art Gutsherr ist, der über „seine“ Politiker wie über Leibeigene verfügt und dem man besser nicht widerspricht, wenn man nicht Schaden nehmen will an Leib und Seele?

    Wäre das wirklich so, müsste Lukas Walraff Mitleid haben mit Mariana Harder-Kühnel – und alles daran setzen, ihr aus der Unfreiheit heraus zu helfen. Und zwar ohne Schwarze Pädagogik. Wäre es aber nicht so (und da Herr Wallraff nicht helfen will, glaubt er wohl selbst nicht dran, dass es so ist), hätte er kein Recht, sie zu verurteilen, bevor sie überhaupt ne Chance bekommen hat was falsch zu machen.

    Auch ein Dilemma, das, gebe ich zu. Nicht vorher wissen zu können, was vielleicht passiert, muss schwer sein für einen Mann und Journalisten. Und nicht nur das: Bestätigt Mariana Harder-Kühnel die Erwartungen nicht, macht sie die AfD damit ein Stück weiter salonfähig. Sie hätte sich also sicher gehütet – und kann sich nun nur um so glaubwürdiger als Opfer stilisieren.

    So wird „die Linke“ nie gewinnen. Vielleicht hätten Lukas Wallraff und die Abgeordneten mal die Geschäftsordnung des Bundestages lesen sollen. Da steht nämlich drin, was Bundestags-(Vize-)Präsident*innen dürfen, was nicht und wie Fehler geahndet werden können. Vielleicht hätte das die Gemüter ja beruhigt. Vor allem, weil ja auch das Bundesverfassungsgericht schon 1952 entschieden hat, dass die Geschäftsordnung für jede neu beginnende Wahlperiode neu beschlossen werden muss. Das Parlament hätte sie also bei Bedarf jederzeit an eine veränderte Geschäftslage anpassen können und hätte sie nicht gleich vollständig zu ignorieren brauchen.

    Es wäre überzeugender, die Parolen der AfD inhaltlich zu entkräften, so viel steht fest. Man könnte ja mal mit der These anfangen, die „Blockparteien“ würden unfair agieren, sobald ihnen die politische Entscheidung mancher Wähler nicht gefällt.

  • Ich sehe kein Dilemma: Frau Harder-Kühnel hat sich zur Wahl gestellt und ist durchgefallen. So funktioniert nun mal Demokratie.



    Die AfD sollte sich fragen, warum ihre Kandidaten keine parlamentarischen Mehrheiten bekommen. Vielleicht geht ihnen dann ein Licht auf, so mitten im Advent.

  • An sich guter Artikel.



    Allerdings sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verantwortlich.



    Und hier ist die Entscheidung zu respektieren.



    Ich wünschte, die würden das immer so tun und nicht nach dem berühmten "fraktionszwang". Den könnte ich im gg nicht finden

  • "Parolen der AfD inhaltlich zu entkräften" Dann mal los.



    Inhaltlich ohne moralische Oberhoheit, -das wird schwer.

  • das NEUTRALE Wikipedia-Nachschlagewerk für unsere tägliche MEINUNGS-Bildung besagt über Frau Harder-Kühnel, dass



    "...



    1) Sie warnt vor einem Zuzug von Migranten sowie vor einem „politischen Islam“.



    2) Sie nutzt den Begriff „Frühsexualisierung“ gegen Aufklärungsunterricht bei Kindern im Alter unter zwölf bis dreizehn Jahren, insbesondere hinsichtlich der gleichgeschlechtlichen Liebe.[11]



    3) Sie plädiert mit der AfD für ein striktes Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche.[12]



    4) Harder-Kühnel plädiert für einen Austritt Deutschlands aus dem Euro-Raum.



    5) Sie bezeichnet das Einrichten von Umweltzonen als „ideologiegetrieben“

    3) u 5) teile ich nicht, jedoch grenzt es nun an Faschismus, dass Parteien des DBT Meinungsfreiheit verhindern.



    Ist es nicht so?

    • @Fantastin:

      Nein, so ist es nicht.

      Erstens, weil Faschismus - so schillernd der Begriff auch ist - doch noch etwas mehr beinhaltet, als das eine Vertretung des Bundestagsspräsidenten gewählt wird. Zweitens, da die Meinungsfreiheit für jeden Menschen in Deutschland gilt, muss man nicht Bundestagsvizepräsidentenverteter :) werden, um Anspruch auf dieses Recht zu haben.

      So ist es.

      • @pitpit pat:

        Das Prinzip Sippenhaft ist dann hoffähig. Die gescholtene AfD und deren Mitglieder sind aber nichts anderes, als Jahrzehnte altes CDU-Urgestein, die die Steuerzahler finanziert haben.



        Gehen Sie doch einfach zum Ursprung, schließen Sie die CDU von allen Ämtern aus, denn die AfD sind deren Mitglieder gewesen.



        Übrigens: 1988 war es umgekehrt. Hier wurde der Bundestagspräsident Phillip Jenninger (CDU) wegen einer Antisemitismus-Rede entfernt. Nicht jedoch die CDU diffamiert und ausgegrenzt. Warum nicht ?

  • 9G
    98589 (Profil gelöscht)

    Da ist sie wieder, diese falsche Toleranz allem und jedem gegenüber, gepredigt von Journalisten.

    Nein, es war richtig keine Frau zu wählen, die in einer Nazipartei ist.



    Punkt! Schluss! aus!

    • @98589 (Profil gelöscht):

      "Punkt! Schluss! aus!"



      So isses.

  • 9G
    970 (Profil gelöscht)

    Es ist kein Dilemma, dieser Partei einfach vier Jahre lang nicht zu ermöglichen, einen gewählten Bundestagsvizepräsidenten zu stellen. Wahlen in einer Demokratie kann man eben auch verlieren.

  • Mir geht die AFD viel weniger auf den Sack als die ewige Angst vor deren Falschbehandlung.

    Die Wahl der Verteter des Bundestagsvize ist auch schon vor der AFD als kleines Machtinstrument und Distinktionsmerkmal genutzt worden. '83 haben die Grünen einen der Plätze haben wollen - gekriegt haben Sie ihn erst '94. Seitdem gibt es den Passus in der Geschäftsordnung.



    Vielleicht hilft folgende Sicht:

    Wir brechen wohlmöglich weniger mit unseren Werten, wenn wir der AfD diesen Platz vorenthalten als wenn sie ihn bekommt.



    Und wenn es dabei um grundsätzliche Werte geht, dann kann man der kommenden (Opfer-) Diskussion entspannt entgegensehen, weil man weiß, dass man gute Argumente hat.

    .

  • Die Frage sollte man mal beleuchten wie man eine Bundestagsvize wieder los wird, wenn er/sie in dieser Funktion was wie ggf. unakzeptabel gemacht hat.

    Also wählen, dann auf Fehler warten, dann reagieren.

    • @Tom Farmer:

      So seltsam es vielleicht klingt: Es gibt kein Gesetz oder Verodnung, die die Abwahl des Bundestagspräsident oder seiner Stellverteter gestattet.

      • @pitpit pat:

        Danke für den HInweis. Hab das grade mal kurz recherchiert! In der Tat ein interessantes Detail.

        Mit 2/3 Mehrheit müsste wohl erst die Geschäftsordnung geändert werden für eine neue Stellvertreterwahl. Und selbst dann könnte man ihn/sie nicht verpflichten rückzutreten sondern auf Freiwilligkeit hoffen.

        • @Tom Farmer:

          Wer sagt, dass eine 2/3-Mehrheit nicht auch eine Neuwahl mit Ersetzungscharakter regeln könnte - oder eine ersatzlose Abwahl? Das ist ureigenster Selbst-)Gestaltungsspieraum des Bundestags.

          Die Proporzregel mit je einem Vize pro Fraktion ist ja auch nicht verfassungrechtlich geboten. Sie steht nur jetzt erstmal drin, und es ist halt ein doch recht offensichtlicher Verstoß (ergo kontraproduktiv), wenn man erkennbar eine Fraktion pauschal blockiert.

          • @Normalo:

            Ja klar. Nur ich denke, das ist auch eben ein Schutzmechanismus, wir Deutschen wissen dass doch sehr genau.



            2/3 Mehrheit (oder welche auch immer festgelegt wird) sollte eben nicht sofort eine Diktatur möglich machen. Gleichwohl es derzeit hilfreich wäre so zu handeln.

            Das haben Gesetze eben so an sich: Was heute hilft kann ggf. morgen gegen einen selbst verwendet werden. Also Obacht geben bei Radikalforderungen.

            • @Tom Farmer:

              Es geht ja auch nicht gleich um eine Diktatur, nur um eine Anpassung der geltenden Regeln an den - zunehmend belligerenten - Ton in der Politik.

              Früher war das mal anders: Nachdem Philipp Jenninger 1988 seine - gutgemeinte, aber zumindest mal sehr ungeschickt formulierte - Gedenkrede zur Progromnacht 1938 gehalten hatte, ist er ob der allseitigen Proteste wegen (vermeintlicher) Naziverherrlichung umgehend schamrot angelaufen und war einen Tag später im selbstgewählten politischen Ruhestand. Das Thema war durch, bevor es dem Bundestag nachhaltig schaden konnte. Im Gegenteil wurde nachträglich bezweifelt, dass der Rücktritt wirklich sachlich angezeigt war.

              Einen so hochsensiblen Umgang mit unwiderruflich erlangten Ämtern kann man heute nicht mehr so ohne weiteres voraussetzen. Es wäre fatal, wenn es kein wirksames Mittel gäbe, jemanden notfalls demonstrativ vom Hof zu jagen, wenn er droht, den Bundestag (als dessen offizieller Repräsentant) in Verruf zu bringen. SO ein hohes demokratisches Gut ist die gleichmäßige Vergabe der Vizepräsidentenplätze dann auch nicht, dass sie nicht hinter solchen Überlegungen zurückstehen könnte.

        • @Tom Farmer:

          drum prüfe, wer sich ewig bindet....

  • Schließe mich dem Kommentator an.

    Die Frau kann mit etwas Kenntnis ihrer Positionen zur Rolle der Frau in der Gesellschaft, zu Paragraf 219a und vor allem bei allen LGBT-Themen (und ihren wohl dokumententierten Sprachmüll hierzu) mühelos argumentativ auseinander genommen werden ...unaufgeregt, fachlich kompetent und in aller Ruhe.

    Schade, dass Volker Beck nicht mehr im BT sitzt. Bei Kahrs klingt's immer eher zu schrill auf Show getrimmt. Sven Lehmann, Grüner MdB wäre da ein Kandidat die Frau bis zur Kenntlichkeit zu entlarven.

  • Grau dieses „trotzig“-Sein wünsche ich mir von integren und anständigen Demokraten. „Falsch“ ist dabei nicht die Kategorie, auf die es ankommt - es geht um Wert und Würde.

    • @Franny Berenfänger:

      "Grau dieses „trotzig“-Sein wünsche ich mir von integren und anständigen Demokraten. „Falsch“ ist dabei nicht die Kategorie, auf die es ankommt - es geht um Wert und Würde."

      Wenn Sie eine oder zwei Ecken weiterdenken würden, dann würden Sie erkennen, dass es gerade dieses "trotzige" Verhalten gegenüber der AfD ist, was ihr eine immer größer werdende Wählerschaft bringt. Das Erfolgskonzept der gesamten Partei baut auf dem Image auf, dass die Alteingesessenen keinerlei Veränderung haben wollen, über die Köpfe der normalen Bürger entscheiden und ihnen jedes Mittel Recht ist, um verändernde Kräfte von sich zu halten.

      Nur ein weiterer Schritt Richtung Polarisierung zwischen Grün und Blau.

  • Der Begriff "Kopftuchmädchen" stammt von einem SPD-Politiker.

    • @dfg :

      Stimmt - er ist von Thilo Sarrazin, von dem auch die These stammt: „Deutschland wird dümmer“. Er selbst ist der beste (und bislang einzige) Beweis für seine völkischen Thesen - sieht man einmal von der SPD ab, die es bis heute nicht geschafft hat, sich von diesem Schattenwesen zu befreien.