Klage gegen Kruzifix-Pflicht in Bayern: Karlsruhe vertrödelt heikles Urteil
Es wäre eine spannende Entscheidung geworden: Ein Lehrer hatte gegen die Kruzifix-Pflicht in Schulen geklagt. Doch das Gericht wartete zu lange.
KARLSRUHE taz | Bayerische Lehrer können auch künftig in der Regel nicht verlangen, dass ein Kruzifix im Klassenzimmer abgehängt wird. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Klage des bayerischen Grundschullehrers Christoph Wolf so lange liegen, bis er altersbedingt aus dem Schuldienst ausschied. Die mit Spannung erwartete Grundsatzentscheidung entfällt also.
Das Kruzifix führt in Bayern immer wieder zu Streit. Traditionell mussten Klassenzimmer in bayerischen Volksschulen (Grund- und Hauptschulen) mit einem Kruzifix ausgestattet sein. Diese Pflicht hat das Bundesverfassungsgericht 1995 beanstandet. Die Religionsfreiheit verbiete es, dass Kinder zum „Lernen unter dem Kreuz“ verpflichtet werden. Das Urteil sorgte damals in Bayern für Aufruhr, mehr als 30.000 Menschen demonstrierten in München, an der Spitze der damalige CSU-Ministerpräsident Edmund Stoiber.
Kurze Zeit später änderte der Landtag das bayerische Unterrichtsgesetz. Renitent ordnete das Parlament für alle Grundschulen an, dass „in jedem Klassenraum ein Kreuz“ anzubringen ist. Allerdings wird das Kreuz vom Gesetz nun als Zeichen der „kulturellen und geschichtlichen Prägung Bayerns“ definiert, also nicht als christliches Symbol. Sicherheitshalber räumte der Landtag den Eltern aber auch ein Widerspruchsrecht ein. In der Praxis machen bisher nur wenige Eltern davon Gebrauch.
Für Lehrer gibt es kein ausdrückliches Widerspruchsrecht. Bisher konnte nur ein Lehrer, Konrad Riggemann aus Pfaffenhofen, für sich das Recht erstreiten, in einem Grundschul-Klassenzimmer ohne Kreuz zu unterrichten. Der Münchener Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab seiner Klage Ende 2001 statt, betonte aber, dass es sich um einen „atypischen Einzelfall“ handele.
Riggemann lehnte das Kreuz als Zeichen der „Erlösung durch Hinrichtung“ ab. Für ihn sei das Christentum eine Religion der Liebe und des Lebens. Der Lehrer machte die im Kruzifix symbolisierte „sadistische Gewalt“ auch für Antisemitismus verantwortlich und veröffentlichte dazu das Buch „Kruzifix und Holocaust“.
Der VGH akzeptierte, dass Riggemann nach seinen intensiven theologischen Studien tatsächlich nur „unter unzumutbaren Gewissensnöten“ in einem Klassenzimmer mit Kreuz unterrichten könne. Für andere Grundschullehrer gelte allerdings grundsätzlich die gesetzliche Kruzifix-Pflicht.
Kein Glaubenssymbol?
Christoph Wolf, der als Lehrer an der Grundschule von Neusäß-Westheim bei Augsburg unterrichtete, wollte das nicht akzeptieren. Ohne großen theologischen Überbau erklärte er, dass er aus der Kirche ausgetreten sei und deshalb nicht „unter dem Kreuz“ unterrichten wolle.
Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte seine Klage 2008 jedoch ab, ebenso der Münchener VGH im Jahr 2010. Da Wolf Beamter sei, gälten für ihn höhere Hürden als für Eltern. Er müsse grundsätzlich akzeptieren, dass das Kruzifix in bayerischen Schulen laut Gesetz kein Glaubenssymbol sei.
Dagegen erhob Wolf Verfassungsbeschwerde. Natürlich sei das Kruzifix weiter ein christliches Glaubenszeichen. Es sei eine „Ausrede“, wenn es vom bayerischen Gesetzgeber nur als geschichtlich-kulturelles Symbol bezeichnet werde. Seine Glaubensfreiheit dürfe auch nicht durch Beamtenrecht eingeschränkt werden. Vielmehr gehöre es zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die staatliche Neutralität zu wahren.
Seit 2010 lag Wolfs Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Zunächst war Präsident Andreas Voßkuhle zuständig, ab 2012 dann Peter Müller, der ehemalige CDU-Ministerpräsident des Saarlands, der inzwischen Verfassungsrichter ist. Die Entscheidung hätte spannend werden können, denn im Karlsruher Kruzifix-Beschluss von 1995 heißt es ausdrücklich: „Wie bereits festgestellt, kann das Kreuz nicht seines spezifischen Bezugs auf die Glaubensinhalte des Christentums entkleidet und auf ein allgemeines Zeichen abendländischer Kulturtradition reduziert werden."
Tatsächlich kündigte das Gericht schon für 2014 eine Grundsatzentscheidung des Zweiten Senats an, die dann aber ausblieb. Auch auf der jüngst veröffentlichten Liste der für 2015 geplanten Senatsentscheidungen stand das Verfahren noch.
Umstrittene Verfassungsbeschwerde
Was die Richter aber übersahen (oder gerne in Kauf nahmen): Christoph Wolf ist nicht mehr der Jüngste. Seit Mitte 2013 ist er im Vorruhestand, im kommenden Sommer wird der 64-Jährige endgültig pensioniert. Als nun auch noch sein Anwalt (inzwischen über 80-jährig) seine Zulassung aufgab, nahm Wolf die Verfassungsbeschwerde zurück. Als Pensionär hätte ihm wohl ohnehin das so genannte Rechtsschutzbedürfnis gefehlt.
Wolf, lange aktiv in der Lehrergewerkschaft GEW und Mitglied im Bund für Geistesfreiheit, ist nun frustriert. Für den Rechtsstreit hatte er einiges auf sich genommen, bekam Dutzende anonyme Briefe, wurde im Lehrerkollegium schief angeschaut und die örtliche CSU forderte sogar, ihn an eine andere Schule zu versetzen.
Am Ende hat sich das Verfassungsgericht nicht einmal mit seinen Argumenten befasst. „Ich gehe davon aus, dass die Richter an das Problem nicht rangehen wollten“, sagte er der taz, „nachdem es 1995 so viel Ärger gab.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Stockender Absatz von E-Autos
Woran liegt es?
Bundestag bewilligt Rüstungsprojekte
Fürs Militär ist Kohle da
Kürzungen im Berliner Haushalt
Kultur vor dem Aus
Grüne über das Gezerre um Paragraf 218
„Absolut unüblich und respektlos“
BSW-Chefin im ZDF
Wagenknecht räumt Irrtum vor russischem Angriff ein
Erfolg gegen Eigenbedarfskündigungen
Gericht ebnet neue Wege für Mieter, sich zu wehren