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„Kinderehen“ in Deutschland361 Verheiratete unter 14 Jahren

In Deutschland sind 1.475 minderjährige ausländische verheiratete Personen registriert. 1.152 davon sind Mädchen, mehr als jedes zweite stammt aus Syrien.

Ein Mädchen in einem Hochzeitsgeschäft in Syrien. 664 der in Deutschland registrierten minderjährig Verheirateten stammen aus Syrien Foto: imago/Xinhua

Essen epd | In Deutschland leben laut dem Ausländerzentralregister 1.475 minderjährige ausländische Personen mit dem Familienstand „verheiratet“. Das ergab eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen. Stichtag der Statistik war der 31. Juli 2016. Die Behörden gehen davon aus, dass die Dunkelziffer bei den sogenannten Kinderehen höher ist.

Die meisten registrierten minderjährig Verheirateten stammen den Angaben zufolge aus Syrien (664). Weitere Herkunftsstaaten sind Afghanistan (157), Irak (100), Bulgarien (65), Polen (41), Rumänien (33) und Griechenland (32). Die große Mehrheit sind Mädchen (1.152).

Nur 26 der registrierten Personen haben laut der Statistik ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, 516 haben ein befristetes Aufenthaltsrecht. Die allermeisten Registrierten (994) sind 16 bis 18 Jahre alt, 361 Verheiratete sind jünger als 14 Jahre.

Bund und Länder beraten derzeit über einen rechtlichen Reformbedarf zum Schutz Minderjähriger vor Kinder- und Zwangsehen. Am vergangenen Montag hatte sich erstmals eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) getroffen. Das deutsche Recht schreibt ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre.

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126 Kommentare

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  • Sorry, aber hier wird mir etwas zu viel relativiert.

     

    U.a. ist der wiederholte Versuch, ökonomische Umstände, welche in strukturarmen Ländern und armen Gesellschaften zur Verheiratung Minderjähriger mit Erwachsenen führen, auch in Schland geltend zu machen. Das ist natürlich absurd, aber es zeigt, dass die Debatte von jener Seite aus mit annähernd so etwas wie vergleichsweise äußerster Verbissenheit geführt wird, meines Erachtens.

     

    Ich möchte daher bitten, dieses Argument doch bitte beiseite zu lassen. Es ist nicht plausibel und es verzerrt die Debatte.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      putzig.

      aber wenn hier wer versuchsweise relativiert, dann Sie.

      ich habe hier jedenfalls von keiner einem gelesen, in 'schland beantragten kinder zwischen 16+18 die befreiung von § 1303, abs.1 BGB mit der begründung, nur durch frühzeitige eheschließung not+armut entgehen zu können.

      obwohl es auch in 'schland unbestreitbar not+armut gibt.

      • @christine rölke-sommer:

        Liebe Frau RÖLKE-SOMMER, so einfach ist es wohl doch nicht. Koran wie Bibel und Thora legen größten Wert auf einen, nennen wir es mal ordnungsgemäßen Vollzug des Ehelebens vom ersten Tage an. Was bedeutet das nun für ein Mädchen, das mit 12 Jahren in einem solch religiös geprägten Umfeld mit einem Erwachsenen verheiratet wird? Es ist nicht jeder ein heiliger Josef.

         

        Übrigens ist auch die Kuppelei, also hier die Zuführung Minderjähriger zum sexuellen Mißbrauch durch Erwachsene, im Strafrecht berücksichtigt. Nichts anderes tun Eltern, die ihre minderjährigen Kinder mit Erwachsenen verheiraten.

        • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

          was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen, dass Sie/wir das problem/die probleme im ausland geschlossener kinder/früh/zwangsehen mit den mitteln des deutschen strafrechts nicht werden lösen können?

          und schon garnicht dann, wenn solche eheleute hier schutz vor politisch motivierter staatlicher oder staat zurechenbarer verfolgung suchen.

          da werden Sie/wir uns schon etwas anderes/besseres einfallen lassen müssen.

          das ist der punkt, um den es mir geht.

           

          um etwas anderes/besseres zu finden, könnte es in der tat hilfreich sein, sich näher mit personalstatut im jeweiligen religiösen recht zu befassen. nach möglichkeit etwas gründlicher als Sie mit Ihrer literalistischen lektüre sog.heiliger schriften und auch etwas feministischer angehaucht als es für Matthias Rohe in http://www.focus.de/politik/deutschland/fluechtlingskrise-bringt-kinderbraeute-ins-land-alia-und-amir-diese-kinder-ehe-nach-scharia-gesetz-spaltet-das-deutsche-recht_id_5588729.html

          wiedergegeben wird.

          zwischenzeitlich, also bis mann sich das entsprechende wissen erworben hat, hilft es - zumindest dem eigenen wohlbefinden - auch schon, z.b. diese petition http://www.thepetitionsite.com/de/660/457/330/?z00m=28365374&redirectID=2176519441

          zu unterzeichnen.

          • @christine rölke-sommer:

            "um etwas anderes/besseres zu finden, könnte es in der tat hilfreich sein, sich näher mit personalstatut im jeweiligen religiösen recht zu befassen."

             

            Und welches religiöse Recht soll dann gelten, Frau RÖLKE-SOMMER? Das islamische, das christliche, das buddhistische, das hinduistische, das jüdische, das rastafarianische oder wollen wir uns veilleicht erst ein wenig mit den etwa 14.000 Naturreligionen differenzierend auseinandersetzen?

             

            Ichschamaso, liebe Frau Kollegin RÖLKE-SOMMER: Das Gesetz der Bundesrepublik kann nicht religiösen Kriterien untergeordnet werden und natürlich wissen SIE als Juristin ganz genau, dass dem so ist und dass das deutsche Recht hier sehr wohl eine klare Regelung ermöglicht - allerdings bürstet das Ihre religiösen Präferenzen etwas gegen den Strich und allein damit scheinen Sie m.E. mitunter annähernd so etwas wie eine Art Problem zu haben, mit Verlaub, wenn ich das mal so sagen darf.

            • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

              bei meiner recherche zu kinder/früh/zwangsehe in Israel (gab es http://www.jpost.com/Opinion/Op-Ed-Contributors/Finally-in-Israel-A-girl-is-a-girl-not-a-bride-333760

              und ich fürchte, gibt es immer noch) stießich auf diesen netten artikel http://www.algemeiner.com/2016/02/29/the-next-syrian-refugee-crisis-child-brides/#

              in dem zu lesen steht

              "Alkasem’s disappearance led to an emergency session of Parliament, and the ratification of a long-delayed bill that would automatically dissolve the marriage of a minor, even if performed legally in the country where the nuptials took place. Under the revised law, the husbands of minors who continue living with their wives could be prosecuted for rape and deported. Where needed, the wives would receive special medical and psychological care and, wherever possible, placed in Dutch foster homes."

              besonders fiel mir der letzte satz auf

              "Where needed, the wives would receive special medical and psychological care and, wherever possible, placed in Dutch foster homes."

              na klasse!

              nix gegen besondere medizinische+psychologische betreuung+pflegefamilie. wirklich nix.

              nur: hat irgendwer vielleicht mal daran gedacht, dass diese brides (grooms) asyl brauchen?!

              die brauchen nämlich rechte!

              nicht nur care+foster home.

              die haben nämlich das zu erwarten, was geschlechtsspezifische verfolgung genannt wird.

              so.

              und nun Sie wieder...

              • @christine rölke-sommer:

                Liebe Frau Kollegin, Sie geben sich m.E. offenbar einige redliche Mühe, vom Kernproblem abzulenken. Sehen Sie: Würden junge Mädchen erst gar nicht verheiratet, gäbe es keine legale Möglichkeit für ihre erwachsenen Ehemänner, sich an ihnen zu vergreifen. Das ist doch nun wirklich nicht so kompliziert zu verstehen, solange man es nicht absichtlich verkompliziert.

                • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

                  gepanzertes denken in gepanzertem körper, breivikisierung des nicht nur öffentlichen diskurses, der vermutlich, wenn die abschiebung der bräute+bräutigame ansteht, nicht mehr zu sagen weiß als "wieso? die können doch in xy ins frauenhaus gehen"



                  das fällt mir mit Theweleit zu Ihrer antwort ein und zu der aktion von TdF und anderen schwarzer/innen. zu der weigerung, etwas, was als im namen der "menschenrechte und so" und des sittengesetzes(?) daherkommt, bis zum ende durchzudenken.



                  bis zum ende heißt: was bedeutet es für das konkrete leben der bräute+-game, wenn ihre ehen nicht anerkannt werden, wenn sie wie in Holland zwangsgeschieden werden? welche verfolgungstatbestände werden da von den wohlmeinenden 'befreier/innen' geschaffen?







                  aber das ist ja "absichtlich verkompliziert".







                  tun Sie mir einen gefallen: halten Sie sich aus menschenrechtsarbeit heraus und nennen Sie mich nie mehr kollegin. [...]

                   

                  Kommentar gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich.

                  • @christine rölke-sommer:

                    Was ist das für eine "Menschenrechtsarbeit", die so tut, als ob die Verheiratung von Kindern an Erwachsene (oftmals einhergehend mit einem finanziellen oder materiellen Gegenwert, was man nach dem pöhsen deutschen Gesetz glatt als Menschenhandel ansehen könnte) völlig unproblematisch sei?

                  • @christine rölke-sommer:

                    "was bedeutet es für das konkrete leben der bräute+-game, wenn ihre ehen nicht anerkannt werden, wenn sie wie in Holland zwangsgeschieden werden?"

                     

                    Das bedeutet, dass sie heiraten können, sobald beide das gesetzmäßige Alter dafür erreicht haben. Wo ist das Problem?

                    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

                      manchmal, scheint mir, hindern nüsse am denken.

                      aber gern noch mal: in ihren herkunftsländern gelten sie als verheiratet.

                      zwangsscheidung western style bringt sie, die bräute mehr als die -game, in lebensgefahr.

                      also muß ich, wenn ich es richtig gut meine, dafür sorgen, dass diese faktisch rechtlosen rechte bekommen.

                      mindestens das asylrecht, vollumfänglich. nicht nur lawfully staying während des asylverfahrens oder so nen kleines bißchen subsidiären schutz.

                      mindestens jedoch muß ich, wenn ich es richtig gut meine, dafür sorgen, dass sie ein papier mit siegel (autorisierbar durch die jeweilige botschaft) in die hand bekommen, welches dokumentiert, dass sie nach ordnungsgemäß nach landesrecht xy geschieden wurden bzw. die ehe annulliert wurde.

                       

                      allen, die unbedingt wen bestrafen wollen, schlage ich vor, nach Aleppo, Kabul, Sanaa, Mogadischu etc.pp. zu reisen und dort die jeweiligen eltern+kleriker+stammeshäuptlinge+standesbeamten++ vor gericht zu stellen, sie notfalls wie Eichmann zu entführen, um sie dann in bärlin, hauptstadt von 'schland... richtige moralapostel machen das so.

                      • @christine rölke-sommer:

                        "manchmal, scheint mir, hindern nüsse am denken.

                        aber gern noch mal: in ihren herkunftsländern gelten sie als verheiratet.

                        zwangsscheidung western style bringt sie, die bräute mehr als die -game, in lebensgefahr."

                         

                        Ach? Und warum das? Weil der treusorgende liebende Gatte oder der Schwiegerpapa dann ein wenig ausrastet, wegen Familienehre und so?

                         

                        Außerdem vermischmascheln Sie hier Fragen des Asylrechts mit solchen des Eherechtes.

                         

                        Und wer will hier wen bestrafen? Eine nach deutschem Gesetz nicht mögliche Ehe in Schland nicht anzuerkennen hat nichts mit Strafe zu tun. Viele im Ausland rechtmäßig erworbene Dinge sind im Schland nicht gültig: Schulabschlüsse, Führerscheine, Berufsausbildungen und und und....

            • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

              broch!

              haben Sie immer noch nicht bemerkt, dass art. 6 EGBGB nicht grundlos als generalklausel formuliert ist?

              der soll nämlich ermöglichen, alle - und nicht nur die auf religiösem recht basierenden - einzelfälle zu prüfen und ggf. anzuerkennen, weil/wenn sie mit dem ordre public vereinbar sind.

              bedeutet: statt die abscheu vor anderer leutz religion, womöglich gar gläubigkeit zu pflegen, gilt es, sich gedanken über ordre public zu machen. und darüber, wie nicht nur männer-, sondern auch kinder+frauenrechte in dieses so integriert werden können, dass auch kinder+frauen als rechtssubjekte zu ihrem jeweiligen recht kommen können.

               

              im übrigen können Sie sich Ihre vermutungen über meine "religiösen Präferenzen".... na, Sie wissen schon.

              • @christine rölke-sommer:

                Im Schland herrscht keinerlei Bedarf an Kinderehen. Selbst wenn in der Sahelzone oder in Bangladesh Ihre Argumente zutreffen sollten: Nicht so im Schland.

  • Die Idee zu Newspeak kam Orwell wohl, nachdem er dem Gespräch zweier Juristen lauschte.

    • @TurboPorter:

      wenn schon: gelauscht hatte.

      auch die sprache kommt immer mehr auf den hund, wallah.

      • @christine rölke-sommer:

        Es gibt keine plausiblen Gründe, die Cohn-Benditisierung des Eherechtes, welches diese Gesetzeslücke darstellt, auch in Zukunft noch bestehen zu lassen.

         

        Zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Gesetzes waren die Problematiken der Kinderehen noch nicht nach Schland vorgedrungen.

        • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

          Ihre+anderer leutz furcht vor der "Cohn-Benditisierung des Eherechtes" scheint mit auf abwehr eigener wünsche hinzudeuten.

          womöglich wünsche, die der muslim, jude, orientalische christ, ezîde garnicht kennt.

          • @christine rölke-sommer:

            Die sind auch nur Menschen, liebe Frau RÖLKE-SOMMER, mit denselben Stärken und Schwächen wie alle anderen auch.

  • ganz im übrigen: selbst wenn 'schland jetzt das ehemündigkeitsalter auf ausnahmslos 18 festlegte (wie z.b. TdF es gern hätte), wäre das problem kinder/früh+zwangsehe nicht vom tisch.

    zum einen würde im einzelfall immer noch um die anerkennung im ausland geschlossener ehen gestritten, ggf. auch mit dem ergebnis ihrer anerkennung, denn 'schland wird sich hüten. art. 6 EGBGB https://dejure.org/gesetze/EGBGB/6.html

    zu streichen. der wird schließlich für mehr als diese fälle gebraucht. abgesehen davon, dass ordre public ein bißchen mehr ist als § 1303 BGB.

    und auch daran, dass es kinder/früh+zwangsehen weiter geben wird, ggf. auch erst mal ohne trauschein, würde die änderung von § 1303 BGB herzlich wenig ändern.

    das ergebnis wäre nur, dass 'schland sich einer gelungenen kosmetischen operation rühmen und sich mit Schweden+der Schweiz 'gleich gut fühlen' könnte.

    am problem selbst, nämlich der faktischen rechtlosigkeit von kindern, frauen und anderen schwachen/effeminierten, hätte sich nichts geändert.

    und an der beschetterten asylrechtspraxis auch nichts.

    da bräuchte es außer fortbildung+fortbildung+fortbildung für asylentscheider+richter*innen und andere verwaltungsheininnen ganz andere ideen+maßnahmen für empowerment der von mir genannten faktisch rechtlosen.

    • @christine rölke-sommer:

      Es bedarf lediglich des Zusatzes, dass im Ausland geschlossenen Ehen nur dann gültig sind, wenn keiner der beiden Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger war, als es bei Eheschließungen im Schland gesetzlich geregelt ist.

       

      Das ist eine Frage des politischen Willens.

      • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        prost mahlzeit!

        kleines gedankenexperiment: dann werden etliche andere staaten in ihre jeweilige IPR-regelung den zusatz aufnehmen, dass im ausland geschlossene ehen nur dann gültig sind, wenn der eintragung beim standesamt eine religiöse zeremonie vorausging.

        viel spaß im urlaub!

        • @christine rölke-sommer:

          Andere Länder, andere Sitten. Ich sehe da kein Problem, Frau Kollegin.

          • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

            das problem merken Sie dann, wenn Sie ohne nachweis der eheschließung nach landesrecht/sitte für Ihre liebe frau+sich kein doppelzimmer mehr buchen können und/oder Sie beide im knast landen, wenn Sie einander im einzelzimmer besuchen und dadurch in den verdacht geraten, unzucht treiben zu wollen/getrieben zu haben.

            • @christine rölke-sommer:

              Ja nun, Frau Kollegin, das ist eine einfache Sache: Selbstverständlich bereise ich kein Land, wo derartiges mit widerfahren könnte.

  • heiliges schwein!

    wenn den leutz zu kinder/früh+zwangsehe nicht mehr einfällt als rumzuheulen, dass § 176 StGB pädosex verbietet und es deshalb ungerecht sei, wenn der Ali nicht nur anderswo das dürfe, sondern weil in einer ehe auch noch hier erlaubt weiterdürfe

    dann möchte ich dieses gejammer mit Theweleit männerphantasien nennen dürfen.

     

    um endlich dazu zu kommen, das problem selbst zu diskutieren - und das besteht nun mal nicht darin, dass anderswo männer erlaubt kleine mädchen ficken dürfen.

    wer das glaubt, der verharmlost sexualisierte gewalt gegen kinder (von 0 bis 18), frauen und andere als schwache, effeminierte angesehene.

    wer das glaubt und von diesem 'niveau' nicht runterwill, der will ganz offensichtlich sich nicht mit der frage auseinandersetzen, woher diese rechtlosigkeit von kindern (von 0 bis 18), frauen und anderen schwachen/effeminierten kommt - aus der religion jedenfalls nicht, die dient nur zur verdunklung der tatsächlichen ursachen.

     

    so. und nun darf sich justin teim weiter an seinem propheten aufgeilen.

  • Eine ausländische Ehe muss anerkannt werden, es sei denn sie widerspricht fundamentalen Werten des deutschen Rechts. Wenn in Deutschland 16-jährige heiraten dürfen, so wird man die Ehe einer 15-jährigen Ausländer_in anerkennen müssen.

    Auffallend ist der einseitige Fokus auf muslimische Mädchen. Auch Jungs sind davon betroffen und auch die EU-Staaten Polen, Bulgarien und Griechenland. Wenn dort die Heirat von Kindern nicht gegen europäische Menschenrechte verstösst, hat die Aufregung gegenüber den syrischen Kinderehen einen schalen Beigeschmack von Rassismus und Antiislamismus. Anders ausgedrückt: Um gegen Kinderehen glaubwürdig zu kämpfen, müssen wir diese erst einmal in Europa unterbinden - alles andere ist ein bigoter Doppelstandard.

  • Ja, ist ja gut. Gehen wir von einer 13 Jährigen aus ( im Artikel steht unter 14).

     

    Die ist dann in der 8. Klasse (um den Dreh rum) auf der Schule. Um ein Bild von den Mädchen (alias Ehefrauen) zu haben...Und Sie plädieren dafür, sie sollten ihren Ehepflichten nachkommen, oder wie soll man das verstehen...Ist doch alles nicht so schlimm.... Mal abgesehen davon, dass ein erwachsener Mann der mit einer 13 Jährigen zusammen geht sowieso heftig einen an der Klatsche hat.

  • ichdenkmalso - es ist "scheiss" egal was für ein Glaube oder eine Sozialistion Kinder zur Ehe zwingt - im Fakt bleibt es Menschen verachtend.

  • 361 zu viel. Beschwichtigen und Zahlen runterrechnen ist keine Lösung. Kinder (Mädchen) unter 18 Jahren gehören nicht verheiratet, sondern in die Schule.

  • im übrigen verlinke ich gern noch mal auf https://frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/gewalt-im-namen-der-ehre/schwerpunkt-fruehehen/352-kampagne-fruehehen/1892-hintergrundinformationen-zur-unterschriftenaktion-fruehehen-stoppen-bildung-statt-heirat

    von wo aus man gern bei TdF ein wenig weitersurfen kann

    und auf https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/fruehehen/Position_minderjaehrige_Ehefrauen.pdf

    auf dass eine jeder langsam mitbekommt, über welches problem wir reden und wie es z.b. von TdF dargestellt wird.

    und dann muß man sich auch noch http://www.un.org/depts/german/gv-70/a70-l1.pdf

    reinziehen um zu erfassen, aus welchem rahmen die aktion "frühehen stoppen" entnommen bis herausgebrochen wurde.

    wer sich auf eine menschenrechtsbasierte diskussion der nachhaltigkeitsziele einlassen will, kann sich bei z.b. http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsziele/

    einlesen.

      • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        [...] Beitrag entfernt. Bitte unterlassen Sie Unterstellungen.

        • @christine rölke-sommer:

          und nun zu den unterstellungen.

          der "dein chef", was nicht meiner ist, hat sich erlaubt, mir zu

          "vielleicht sollten so einige leute von dem trip runter kommen, es ginge darum, triebhafte muslime++ vom kinderschänden abzuhalten.

          es geht vielmehr um rechte auch von kindern (bis 18), selbstgewählte partnerschaften einzugehen - und die sollen beschnitten werden.

          wenn ich mich richtig erinnere, war die un-kinderrechte-konvention so nicht gemeint."

          zu unterstellen, ich wolle damit sexualisierter gewalt gegen kinder (bis 18) das wort reden.

          nachdem ich auf seinen "Cohn-Bendit-einwurf" nicht reagiert hatte, hat er ihn nun hier wiederholt, garniert mit einem link auf einen typischen Füller.

          darauf habe ich ihm geantwortet, auf den von ihm willkürlich und absichtlich mißverstehend hergestellten kontext - der mit meinem obigen posting nix mit gurnix zu tun hatte.

          daher meine bitte: wenn schon unterstellungen entfernt werden, dann sollte doch mit der unterstellung begonnen werden, mit der die unterstellerei ihren anfang nahm. in diesem fall das posting von der "dein chef" vom sonntag, 10:10, welches da lautet: "Bitte, verschonen Sie uns mit den Thesen eines Cohn-Bendit aus den 70er Jahren."

          danke.

           

          ps: erstaunlich finde ich, dass kindern (bis 18!) das recht bestritten wird, ihre partnerschaften, beziehungen, freund*innen, liebst*innen selbst zu wählen!

          • @christine rölke-sommer:

            Zu Ihrem ps:

             

            Hier, liebe Kollegin, widersprechen Sie sich selbst. Denn Sie sagen an anderer Stelle, Kinderehen würden aus Not und Armut geschlossen. Dabei wissen wir doch ganz genau, dass solche Ehen nicht von den Kindern, sondern von den Erwachsenen als wirtschaftliche Maßnahme geschlossen werden und auch die Partnerwahl ZUALLERLETZT jemals in den Händen der Kinder läge - in denen der Mädchen gleich zweimal nicht. Also warum behaupten Sie nun an dieser Stelle das Gegenteil?

             

            Im Übrigen sind die Thesen eines Cohn-Bendit dokumentiert und nicht von der Hand zu weisen.

            • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

              nix sich selbst widersprechen sondern: seit tagen weise ich darauf hin, welchen hintergrund der letzte absatz des artikels

              "Bund und Länder beraten derzeit über einen rechtlichen Reformbedarf zum Schutz Minderjähriger vor Kinder- und Zwangsehen. Am vergangenen Montag hatte sich erstmals eine Arbeitsgruppe unter Federführung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) getroffen. Das deutsche Recht schreibt ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre."

              hat.

              das fängt mit dem link auf TdF an und hört mit http://www.bmz.de/de/ministerium/ziele/ziele/2030_agenda/index.html

              wo die sog. nachhaltigkeitsziele ebenfalls angekommen sind, noch lang nicht auf.

              aber Sie trotteln ja lieber auf Füllers spuren rum, statt endlich den von mir angebrachten links nachzugehen.

               

              im übrigen sage ich, dass kinder/früh/zwangsehen aus den unterschiedlichsten gründen geschlossen werden. das ist das eine.

               

              das andere ist, dass ich die notwendigkeit bezweifle, §1303 BGB zu ändern - und damit in rechte von kindern (im sinne der un-kinderrechte-konvention) zwischen 16+18 einschränkend einzugreifen.

               

              und schlußendlich fällt mir ein: ich weiß ja nicht, wie Sie es mit kindern halten. ich jedenfalls habe mich immer bemüht, die menschen+grundrechte meiner weiberleins zu respektieren. und dazu gehört nun mal, dass sie sich von ganz klein auf ihre 'beziehungen' selbst aussuchten (ausgenommen die zu kinderärztin+lehrerin - mögen mußten sie die dennoch nicht.)

              • @christine rölke-sommer:

                "im übrigen sage ich, dass kinder/früh/zwangsehen aus den unterschiedlichsten gründen geschlossen werden. das ist das eine."

                 

                Aus welchem Grund auch immer: Im Schland gibt es keine solchen Gründe.

          • @christine rölke-sommer:

            Dann hat er sich mit nem Abstand zum kaffetisch hingestellt und sie haben erstmal Ringe werfen gespielt

        • @christine rölke-sommer:

          stimmt - der Prophet war ja auch dabei.

  • es wird immer peinlicher!

    im artikel steht zu lesen

    "Die meisten registrierten minderjährig Verheirateten stammen den Angaben zufolge aus Syrien (664). Weitere Herkunftsstaaten sind Afghanistan (157), Irak (100), Bulgarien (65), Polen (41), Rumänien (33) und Griechenland (32)."

     

    wollen alle die, welche den muslim zur ordnung rufen wollen, mit ihrem ordnungsruf Bulgarien, Polen, Rumänien und Griechenland zu muslimischen staaten erklären?

    ich fürchte ja.

    anders kann ich mir solch dusslige einwürfe wie

    "Die Frage ist ganz einfach: Soll §176 StGB für alle Leute in Deutschland gelten oder nur für Nicht-Muslime?"

    nicht erklären.

    • @christine rölke-sommer:

      Achso, Sie meinen das Recht auf eine anständige minderjährige Hausfrau? Hat was von Herdprämie...

    • @christine rölke-sommer:

      Nun, zunächst gilt §176 StGB natürlich auch für alle Zuwanderer. Wenn man´s genau wissen wollte, wäre nun noch zu prüfen, ob es sich bei den genannten Polen, Bulgaren etc. nicht auch um Muslime handelt. Dies ist völlig ungeklärt und daher als Argument der Verteidigung vorerst nicht plausibel.

       

      Unabhängig davon sagt allerdings schon das Verhältnis von (664+157+100) : (65+41+33+32) was aus.

      • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        und bei den zugewanderten syrern, irakern, afghanen usw.usf wäre zu prüfen, ob es sich nicht um christen, ezîdî, sonstige religiöse minderheiten handelt.

         

        vielleicht, bevor Sie weiter was über "Kulturellen Traditionsmumpiz" zusammenquasseln, informieren Sie sich?

        kurz bei https://frauenrechte.de/online/images/downloads/ehrgewalt/fruehehen/UNICEF_2014_Child_Marriage_Report.pdf

        wo Sie ein paar mehr facts+figures finden können als die weiter oben kolportierte geschichte vom kinderficker Mohamed, die so gern als 'erklärung' herangezogen wird.

        oder bei https://frauenrechte.de/online/images/downloads/ehrgewalt/fruehehen/2012_MarryingTooYoung.pdf

        wo Sie dann allerdings etwas länger lesen müßten. um anschließend die frage zu diskutieren, ob sich 18 als mindestheiratsalter weltweit zwingend aus AEMR, CEDAW und un-kinderrechte-konvention ableiten läßt.

        die diskussion nur zum warmwerden und als einstieg in die ursachendiskussion. in der ginge es dann ans eingemachte, u.a. um den zusammenhang von kapitalismus und frauen+kinderarmut.

        • @christine rölke-sommer:

          "und bei den zugewanderten syrern, irakern, afghanen usw.usf wäre zu prüfen, ob es sich nicht um christen, ezîdî, sonstige religiöse minderheiten handelt."

           

          Ja nun, hier wäre eventuell der Aspekt über den religiösen Kontext hinaus auf den kulturellen solchen Auszudehnen.

          • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

            was wollen Sie denn mit der ausdehnung "über den religiösen Kontext hinaus auf den kulturellen solchen" sagen?

            • @christine rölke-sommer:

              Nun, das ist recht schnell erklärt: Der kulturelle Einfluss einer Gesellschaft auf ihre Individuen ist natürlich größer als der religiöse.

              • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

                also sind orientalische christen muslime und ezîdî auch und mandäer noch viel mehr?

                auweia!

                • @christine rölke-sommer:

                  Darauf kommt es gar nicht so sehr an, werte Kollegin Frau RÖLKE-SOMMER. Es sind Details, die Sie zwar ganz richtig benennen, die aber nur Teilaspekte der kulturellen Identität einer Gesellschaft und ihrer Individuen sind.

                   

                  Bestimmte Bräuche, Werte und Traditionen sind in Gesellschaften religionsübergreifender Konsens. Sie bilden das Fundament.

  • Ganz kann ich die Aufregung nicht verstehen. Ich kann nicht beurteilen,ob die Kinderehen jeweils nach den dort geltenden Gesetzten geschlossen wurde. Auch steht es mir nicht zu, generell diese Ehen als falsch zu bewerten, denn es gibt sicher viele Mögichkeiten, warum sie geschlossen wurde: Armut, Schwangerschaft, Liebe, Sicherheit der Mädchen, die Chance nach Europa zu kommen ... Zudem können wir diese Ehen nicht einfach rückgängig machen. Sie heiraten ja nicht in Deutschland, sondern sind schon verheiratet hierhergekommen,

     

    Was wir stattdessen tun sollten, ist diese Kinder über ihre Rechte aufzuklären: Gewalt ist nicht erlaubt; eine Scheidung ist möglich (auch durch ein Mädchen); ihr dürft selbst entscheiden, wo ihr wohnt, wie ihr Geld verdient, mit wem ihr zusammenlebt; UND ihr werdet keinesfalls abgeschoben, wenn ihr euch scheiden lässt.

  • §176 StGB regelt das ganz klar.

    Kinderehen sind mit ihm nicht vereinbar.

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      ein blick ins gesetz erspart viel geschwätz https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

      kind im sinne von § 176 StGB ist eine "Person unter vierzehn Jahren (Kind)".

       

      eine ehe ist lebensgemeinschaft, die alles mögliche zum zweck hat und in der alles mögliche stattfindet. Sie einzig+allein aufs ficken zu reduzieren halte ich für unstatthaft, auch wenn Kant dies getan hat.

      • @christine rölke-sommer:

        Aisha, eine der Simultan-Ehefrauen des Propheten (saw), trat in die Ehe bereits mit sechs Jahren ein. Und in der Tat war die Ehe frei von penetrativer Sexualitat, immerhin gemäss Quellen für volle drei Jahre.

         

        Insofern ist Ihr Argument nicht von der Hand zu weisen.

      • @christine rölke-sommer:

        Die Religionsgeschichte bestätigt Ihre Auffassung übrigens umfänglich:

         

        Der Prophet zum Beispiel hat zwar seine Ehe mit seiner 3. Ehefrau Aischa bereits im Alter von 6 Jahren geschlossen (also, die Ehefrau war 6 Jahre alt, er zu diesem Zeitpunkt etwa 40 Jahre alt).

         

        Die Sexualakt zwischen ihm und seiner Frau fand jedoch erst etwa drei volle Jahre (!) nach der Eheschliessung statt - bis dahin, bis zu einem Brautalter von also etwa vollen 9 Jahren, blieb die Ehe frei von (penetrativer) Sexualität.

         

        Insbesondere diese Ehe zeigte also, dass sie eine "Lebensgemeinschaft [ist], die alles mögliche zum zweck hat in der der alles mögliche stattfindet". Die Ehe des Propheten mit Aischa lässt sich keineswegs "aufs ficken reduzieren".

        • @TurboPorter:

          religionsgeschichtlich... kann ich Ihnen noch viel schlimmere schauergeschichten aus haggadischen wie halachischen midrashim erzählen und Sie darauf hinweisen, dass es juden gibt, welche die immer noch fest glauben. aber ich laß das besser. sonst könnt' ja Ihr fester glaube an die absolute bösheit von derIslam kratzer kriegen.

      • @christine rölke-sommer:

        Liebe Frau Kollegin RÖLKE-SOMMER, bedenken Sie:

         

        1. Kinderehen werden auch mit Kindern unter 14 Jahren geschlossen

         

        2. Wenn innerhalb der Kinderehe neben Sex auch noch andere Dinge stattfinden, was ja sicherlich so ist, macht dies aber den Sex und damit den Verstoß gegen §176 StGB nicht ungeschehen.

         

        3. Suggerieren zu wollen, dass innerhalb von Kinderehen keine sexuellen Handlungen stattfinden, halte ich für äußerst problematisch.

        • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

          nur eines: ich bin NICHT Ihre "Liebe Frau Kollegin".

          kollegin vielleicht. liebe+Ihre ganz sicher nicht.

           

          und nun zurück zu dem, worum Sie sich die ganze zeit herumdrücken: woher kommt es, dass leutz ihre kinder - nicht nur weibliche! - jung verheiraten müssen? aus traditionsmumpitz? oder aus ökonomischer notwendigkeit? oder anderen notwendigkeiten, wie z.b. der, dass als unbegleitete gerade weibliche auf dem weg in ein einigermaßen sicheres asylland noch viel gefährdeter wären, jungs eher zugetraut wird, sich durchschlagen zu können, ohne auf dem baby-strich zu landen?

          • @christine rölke-sommer:

            Liebe Frau RÖLKE-SOMMER, ich habe lediglich postuliert die offensichtlich widersprüchliche Situation zwischen §176StGB und Verheiratung von Kindern.

             

            Sagen Sie uns doch mal, wie Sie sich verhalten würden, wenn Sie als Juristin eine 12-jährige "Ehefrau" zu vertreten hätten, die ihren erwachsenen "Ehemann" angezeigt hat, wegen Verstoßes gegen §176StGB. Oder würden Sie eher die Verteidigung des Angeklagten übernehmen und argumentieren, er habe das Mädchen zwar sexuell missbraucht, ihr dafür aber Essen und die Schulbücher, welche ihr helfen werden, aus der Armut zu kommen, gekauft? (Übrigens: Wir reden hier über Schland, nicht über Somalia)

            • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

              nice try.

              nun: die 12-jährige ehefrau könnte hierzulande ihren erwachsenen ehemann aus allen in betracht kommenden rechtlichen gründen anzeigen, u.a. einfach wegen vergewaltigung, die ja bekanntlich auch in der ehe strafbar ist und deren strafbarkeit in der ehe bekanntlich nicht von einem alter abhängt. als ihre anwaltliche vertretung täte ich daher die anzeige entsprechend offen formulieren.

              und eine staatsanwältin, auf deren schreibtisch diese anzeige landet, prüft einfach alle möglichkeiten durch, also auch 176. und überlegt sich dann, wie sie in ihrem anklagesatz die strafbarkeit begründet und auf welche möglicherweise ebenfalls verwirklichten tatbestände sie hinweist.

              im übrigen: die anwaltliche vertretung des ehemannes tät ich wegen dissens ablehnen.

               

              weiters: die beendigung dieser im ausland geschlossenen ehe zu erreichen wäre übrigens, so gewünscht, auch so wahnsinnig schwierig nicht. in 'schland nicht und in somalia++ auch nicht.

               

              Sie sehen: mein fokus ist der der rechte der in diesem fall 12-jährigen frau.

              welches ist Ihrer? der des 'schländers, der 176 weghaben will, weil die 'anderen' doch auch dürfen?

              • @christine rölke-sommer:

                Liebe Frau Kollegin, das führt uns doch direkt zur nächsten offenen Frage: Wenn mitunter sogar erwachsene Frauen sich nicht trauen, ihre angetrauten Vergewaltiger anzuzeigen, aus Angst vor weiterer Gewalt, wie sollte es ein 12-jähriges Mädchen wagen, das nicht nur als Ehefrau, sondern als quasi Adoptivkind gleich doppelt abhängig ist, noch dazu unerfahren und möglicherweise nicht im Bilde über die juristischen Möglichkeiten - [...]

                 

                Kommentar gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich.

          • @christine rölke-sommer:

            Alles verstehen heisst alles verzeihen.

  • 7G
    75026 (Profil gelöscht)

    Das ist schon interessant:

    Die Burka = das Recht von Frauen, sich vor anzüglichen männlichen Blicken zu schützen.

    Die Kinderehe = das Recht von Kindern, selbstgewählte Partnerschaften einzugehen.

     

    Was wird in diesem Forum wohl als nächstes geboten? Vielleicht das Recht Homosexueller, sich von Hochhäusern schubsen zu lassen? Oder das Recht von Ehebrecherinnen, sich steinigen zu lassen? Es bleibt spannend.

  • Mal ganz offen in die Runde gefragt:

     

    Soll auch nur im Geringsten mit zweierlei Maß gemessen werden, ob ein deutscher 30-jähriger Hans eine deutsche 12-jährige Petra heimlich missbraucht oder ob ein syrischer Mohammed genau das Gleiche ganz "offiziell" im Rahmen einer islamischen Ehe mit einer 12-jährigen Fatima macht?

    • @Rojas:

      Sexueller Missbrauch von 12 Jährigen ist in Deutschland strafbar. Da macht es keinen Unterschied ob der Täter Hans, Ali, Giovanni, Frantisek, Goran, John oder Jean heißt. Aufgrund von freier Religionsausübung oder "der Kultur" bei Menschen aus arabischen Ländern hier eine Ausnahme zu machen, wäre verfehlt. Zudem könnten sich Hans, Giovanni, Frantisej, Goran, John oder Jean darauf berufen, dass es der Ali (sogar mit "dem Segen der Ehe") doch auch darf.

      • @Kerstin Baben:

        aha. Bulgarien, Polen, Rumänien und Griechenland gehören zu den "arabischen Ländern".

        gut zu wissen.

    • @Rojas:

      Der von Ihnen angeführte Vergleich ist für mich nur sehr umständlich nachzuvollziehen und passt nicht zu dem Beitrag den sie zehn Minuten vorher abgeschickt haben.

      • @Waage69:

        Ok. - ich glaub ich hab verstanden worauf Sie hinauswollen. Sähe ich dann ähnlich. Dauert bei mir machmal etwas länger.

      • @Waage69:

        Was ist da umständlich?

         

        Die Frage ist ganz einfach: Soll §176 StGB für alle Leute in Deutschland gelten oder nur für Nicht-Muslime?

  • Natürlich gibt es - leider - sexuellen Missbrauch von Kindern überall auf der Welt, unbestritten auch in Deutschland. Zumindest aber ist sexueller Missbrauch von Kindern hierzulande gesellschaftlich verpönt (bekanntlich sogar unter Gefängnisinsassen) und wird bestraft.

     

    Aber es ist schon mehr als irritierend, wenn in manchen Kulturkreisen ein Mann ganz offen und ohne sich dafür schämen zu müssen ein Kind offiziell heiraten darf - und dies gesellschaftlich anscheinend absolut akzeptiert ist, sogar von den Eltern des betroffenen Kindes.

    • @Rojas:

      Nunja, andere Länder, andere Sitten.

       

      Aber in Schland schützt §176 StGB Kinder vor solchen Übergriffen. Deshalb muß es als Erstmaßnahme eine neue Regelung geben, nach der im Ausland geschlossene Ehen in Schland nicht anerkannt werden, solange ein Verstoß gegen §176 StGB möglicherweise vorliegt. Weitere Verschärfungen darüber hinaus wären noch zu diskutieren.

  • Kinderehen klingt viel zu niedlich verharmlosend, Kindesmißbrauch trifft es besser!!

    • @der_nun_wieder:

      Damit wäre dann ja auch geklärt, was Sie sich unter einer Ehe so vorstellen.

  • Komisch, die Zahlen sind schon ewig bekannt und jetzt fällt es auf?

    "Wir schaffen das"

    "Deutschland bleibt bei allem was einem lieb und teuer ist." Teuer stimmt!

    • @Querdenker:

      es fällt nicht erst jetzt auf, sondern die aktionen von terre des femmes und anderen zur durchsetzung von "Frühehen stoppen - Bildung statt Heirat" als bestandteil der 2030-agenda der UN kommen langsam auch bei der bundesregierung an. näheres dazu unter https://frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/gewalt-im-namen-der-ehre/schwerpunkt-fruehehen/352-kampagne-fruehehen/1892-hintergrundinformationen-zur-unterschriftenaktion-fruehehen-stoppen-bildung-statt-heirat

      dummerweise kaprizieren sich die aktionen besonders auf im ausland geschlossene ehen von flüchtlingen/migranten/eingebürgerten https://www.frauenrechte.de/online/images/downloads/fruehehen/Position_minderjaehrige_Ehefrauen.pdf

      und heizen damit die dämliche kulturkreisdebatte an.

       

      ansonsten geht mal wieder allen beteiligten durch die lappen, dass 'wir' 'uns' nun auch noch selbst missionieren und rechte aufgeben sollen.

      • @christine rölke-sommer:

        "(...), dass 'wir' 'uns' nun auch noch selbst missionieren und rechte aufgeben sollen."

         

        Verstehe ich nicht.

        • @Waage69:

          einfach ins gesetz gucken https://dejure.org/gesetze/BGB/1303.html

           

          warum soll ein 16/17-jähriger nicht weiterhin das recht haben, ein familiengericht davon zu überzeugen, dass er weiß, was er tut, wenn er seine 22-jährige freundin heiraten will?

           

          vielleicht sollten so einige leute von dem trip runter kommen, es ginge darum, triebhafte muslime++ vom kinderschänden abzuhalten.

          es geht vielmehr um rechte auch von kindern (bis 18), selbstgewählte partnerschaften einzugehen - und die sollen beschnitten werden.

          wenn ich mich richtig erinnere, war die un-kinderrechte-konvention so nicht gemeint.

          • @christine rölke-sommer:

            Es ist wohl ein Unterschied, ob ein Familiengericht darüber entscheidet, ob eine 16 jährige Jugendliche weiß was sie tut und entsprechende Reife besitzt (meine persönliche Meinung: Jugendliche in dem Alter wissen das nicht, machen sich was vor), oder ob es zwangsverheiratet wird. Und diese "Ehen" laufen unter Zwang, noch dazu bei Kindern mit teils 12 Jahren. Wie es auch unter alteingesessenen Muslimen wie Türken durchaus noch vorkommt, dass man irgendwann den von den Eltern ausgesuchten Ehemann oder die Ehefrau kennenlernt. Schon etwas vermessen, hier mit dem "Verlust von Rechten" zu argumentieren.

          • @christine rölke-sommer:

            Da haben Sie ja wieder ein tolles Beispiel gewählt. Wie oft kommt das wohl vor?

          • @christine rölke-sommer:

            Und warum sollen 16/17jährige, die zusammen sein wollen, nicht einfach warten, bis sie heiraten können?? Meine eigene Jugenderfahrung: junge mensch denkt oft, zu wissen was sie sie/er tut und erkennt dann erst im Nachhinein den Fehler der Selbstüberschätzung. Denn in jungen Jahren fehlt ganz einfach auch die Erfahrung.

            Aber schon klar, dass die überzeugte Muslima hier in die Bresche springt für den Erhalt der angestammten Bräuche.

            • @mwanamke:

              auch Ihnen ins poesie-album!

              es geht nicht um derIslam - sondern es geht erstmal darum, zu begreifen, dass anderer staaten recht genauso recht ist wie das unsrige. die frage, ob+inwieweit es besser oder schlechter wäre, ist nicht danach zu beantworten, ob es animistisch, buddhistisch, christlich, hinduistisch, jüdisch, konfuzianisch, muslimisch, shintoistisch, taoistisch oder sonstwas wäre, sondern welche rechte es den je einzelnen of all three+x sexes garantiert.

              anders gesagt: wenn es um ehe+schließung und daraus resultierende rechte geht, bin ich auch überzeugte australische aborigine, wenn das denn hilft, das recht der aborigines zu verstehen, bevor ich es für steinzeitlich+tralala erkläre.

               

              und nun können wir anfangen, darüber zu reden, warum manche kinder unter 18 nicht warten wollen oder können oder sollen und ob (und wem) es hilft, deren vielfältigen gründen einfach ein "geheiratet wird erst ab 18!" entgegenzusetzen und deren dennoch geschlossene ehen einfach nicht anzuerkennen.

               

              das IPR hat dafür übrigens eine lösung gefunden: nämlich den ordre public, dem die nach anderem recht geschlossene ehe nicht widersprechen darf.

               

              und weil es so schön ist: würden Sie denn eine 12-jährige verheiratete iranerin (afghanin usw.usf) als asylberechtigte anerkennen, wenn sie hier wegen kinder+zwangsehe und sexuellem mißbrauch um asyl nachsucht? oder fiele Ihnen dann auch nur die standardantwort ein, dass das nicht ginge, weil nun mal Iran (Afghanistan usw.usf) die gleichberechtigung nicht gewährt hätte?

              und wie gedenken Sie es mit der hier zwangsentheirateten zu halten, die sich im asylverfahren darauf beruft, dass ihr in xy allerschlimmstes droht, weil man dort die zwangsentheiratung als unsittlichen lebenswandel, zu deutsch prostitution betrachtet? werden Sie der erklären, das sei doch garnicht mit hinreichend bestimmter sicherheit wahrscheinlich, weshalb sie ruhig ausprobieren könne, ob sie mit dem leben davon kommt oder nicht?

              nun?

          • @christine rölke-sommer:

            Bitte, verschonen Sie uns mit den Thesen eines Cohn-Bendit aus den 70er Jahren.

          • @christine rölke-sommer:

            Weiss er denn was er tut?

            Er könnte doch mit ihr ab und zu in die Kiste steigen und sie dann heiraten wenn er 18 ist. Ein oder zwei Jahre wären doch ein guter Vorlauf ob die Beziehung trägt. Eventuell verliebt er sich vorher auch noch mal in eine Andere. Soll ja vorkommen, Sie haben ihren Vetter ja nun schlussendlich auch nicht geheiratet.

             

            Aber egal, man kann die Romeos und Julias dieser Welt nicht vor sich selber schützen, allerdings eventuell vor arrangierwütigen Eltern und Schwiegereltern.

            • @Waage69:

              nu, wenn ich mir so die scheidungsrate begucke, dann weiß wohl kaum eine*r welchen alters auch immer, was er-sie-es tut.

              • @christine rölke-sommer:

                Was hat das damit zu tun? Dann hat es sich eben geändert. Ja nu? Möglicherweise lässt sich's trotzdem mit guten Gefühlen auf die einst gemeinsame Zeit zurückblicken. Zumindest war es dann aber eine eigene Entscheidung, die getroffen wurde und nicht eine aufoktroyierte, sich als Besitz des Hausherren, vom sog. Amir, verpflichtet entjungfern zu lassen.

              • @christine rölke-sommer:

                Das stimmt.

                • @Waage69:

                  Das stimmt nicht. "Bis dass der Tod euch scheidet" hat ja keine Rechtsgültigkeit. Inwiefern hängt das dann mit der Scheidungsrate zusammen? Als ob man bei Beginn einer Beziehung oder Ehe auch wüsste, ob's das ganze Leben hält, oder wie? Zumindest entschied sich die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung freimütig. Wie man das in Zusammenhang mit einer werdenden Ehefrau im Alter einer 8 Klässlerin in Zusammenhang bringen will, ist mir äußerst kryptisch.

  • im übrigen geht mir das überbordende strafbedürfnis, welches in einigen kommentaren zutagetritt, mächtig auf die ovarien, aber so was von.

  • Aus meiner Sicht sind Hochzeiten durchgängig nur noch Kinderkram.

  • Cool down, nun erst mal ein paar Fakten:

     

    Die Frage des rechtlichen Status im Ausland geschlossener Ehen ist recht gut geklärt, und ebenso die des Rechtsstatus einer minderjährigen Ehefrau, abhängig davon ob Jugendliche (ab 16) oder jünger.

     

    Dabei ist bei uns erst vor nicht langer Zeit das Ehemündigkeitsalter für Frauen von 15 auf einheitlich zu Männern 18(16) Jahre hochgesetzt worden.

    In anderen - gänzlich unislamischen - Ländern bzw. Landesteilen liegt es niedriger, so in New York und Utah bei 14 (m/w) und in New Hampshire bei 13 (w) und 14 (m).

    In den meisten arabischen Ländern (auch Syrien) liegt das Ehemündigkeitsalter bei 16 Jahren, allerdings war das in ländlichen und sehr traditionellen Gebieten nicht immer respektiert, und das ist durch den Krieg schlimmer geworden.

    Notabene: Hauptursache von Kinderehen ist Armut.

    Es ist also sehr unwahrscheinlich oder mindestens extrem selten, dass unter den Flüchtlingen der stets strafbare sexuelle Kindesmissbrauch unter 14jähriger Ehepartner überhaupt vorkommt oder vorgekommen ist. Insofern ist das Ganze ein Aufreger für den Boulevard.

    Für die tatsächlichen Probleme (Zwangsehen kann es auch bei über 18jährigen geben!) sind Sozialdienste, Jugendfürsorge und je nach dem auch Jugendämter und Gerichte die zuständigen Stellen.

     

    Gern geschehen.

    • @Linksman:

      "Notabene: Hauptursache von Kinderehen ist Armut."

       

      Ach? Wußte noch gar nicht, daß New York, Utah, New Hampshire und Schland so verarmt sind....

      • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        Sie sollten schon genau lesen...

        Sie schreiben einen Kommentar zum Thema "Kinderehe und Rechtslage", es ging jedoch im Beitrag zu vor um das Thema "Kinderehe und Ursachen".

         

        Warum etwas in Gesetzestexten steht und warum etwas getan wird, sind zwei unterschiedliche Aspekte. Sie stehen idR in einem Zusammenhang, allerdings nicht immer und selten proportional.

  • "Die meisten registrierten minderjährig Verheirateten stammen den Angaben zufolge aus Syrien (664)."

     

    Dazu ein paar Fragen:

     

    Wieviele dieser "minderjährig verheirateten" sind bereits schwanger?

     

    Aber viel wichtiger:

    Wieviele hier lebende minderjährige sind noch gar nicht registriert worden und sexueller Ausbeutung ausgeliefert?

    • @Jens Frisch:

      wieviele deutsche unverheiratete minderjährige sind "bereits schwanger"?

       

      aber viel wichtiger: wenn denn die ehe mit einem beschützenden älteren cousin eine möglichkeit ist, das aus sicht seiner eltern kind sicher ins ausland bzw. ein einigermaßen sicheres asylland zu bringen - warum wäre es so vielen leuten lieber, das kind bliebe als unbegleitete auf der balkanroute in einem puff hängen, im besseren fall, würde im schlimmeren von einem deutschen sextouristen am straßenstrich von Budapest mißbraucht oder landete im schlimmsten fall als mißbrauchte leiche im irgendwo?

  • ichsachmaso - ich lese hier antifeministische pädophile Verharmlosungen. Nix anderes.

    • @Justin Teim:

      das durfte ja nicht fehlen, sachichmaso.

  • @Frau RÖLKE-SOMMER:

     

    Nicht mal ausländische Führerscheine oder Bildungsabschlüsse sind in Schland uneingeschränkt gültig, aber die ausländische Ehe selbst dann, wenn sie gegen §176 StGB verstößt? Wer denkt sich denn solch einen Quark aus?

     

    Hier scheint Nachbesserung dringendst geboten: Keine Kinderehen in Schland! Kulturellen Traditionsmumpiz können wir nicht dem Strafgesetz überordnen, wo kommen wir da hin? Wohin, frage ich Sie, Frau RÖLKE-SOMMER. Nächstens wollen Einwanderer aus USA ihre geladenen Shotguns und M16 in deutschen Fußgängerzonen spazieren tragen.....

    • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

      was brüllen Sie denn so rum?

      beschäftigen Sie sich besser mal mit Ihren eigenen haremsfantasien und woher die wohl kommen mögen. jede wette: nicht aus dem morgenland!

      • @christine rölke-sommer:

        Was für Haremsfantasien? Kann es sein, dass SIE es sind, die hier fantasiert?

        • @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

          Tatsächlich scheinen viele Kommentatoren von dem Normalfall eines erwachsenen muslimischen Mannes auszugehen, der eine Minderjährige heiratet und dabei über das Einverständnis ihrer Eltern, nicht aber über ihres verfügt.

          Das geben die im Text genannten Zahlen aber nicht her.

          So sind bspw. 1/5 der Minderjährigen Jungen. Gehen wir davon aus, dass diese mit ebenfalls minderjährigen Mädchen verheiratet sind, bleiben noch 830 Mädchen mit volljährigem Partner.

          Unter 16 sind von allen genannten lediglich 481. 56% davon (erspricht rechnerisch in etwa der Zahl, die nachobiger Rechnung einen erw. Mann haben könnte, wobei vermutlich mehr der Jüngeren mit ebenfalls Minderj. verheiratet sind) macht 270.

          Sexuelle Handlungen an Kindern sind in der BRD illegal - ich sehe keinen Grund zu der Annahme, das diese Rechtslage bei Ausländern ausgehebelt wird.

          Jetzt gilt es noch, die Ehe Minderjähriger von Zwangsehen zu unterscheiden. Zwangsehen gibt es auch bei Älteren und nicht jede Ehe Minderj. ist eine. Auch nicht jede arrangierte Ehe ist eine Zwangsehe. Fließende Übergänge inbegriffen.

          Und zu guter Letzt gibt es keine Hinweise darauf, dass die 171 Fälle aus Bulgarien, Rumänien, PL und GR muslimische Kinder/Jugendliche sind. Diese machen 11,5% der Gesamtzahl aus.

           

          Die Sex-fixierten und religionsbasierten Assoziationen hier im Forum und noch stärker in anderen ("alter Mann", "muslimisch", "Sex mit Kindern als Ziel", gelegentlich im Verbund mit "der deutsche Staat tut nichts dagegen"), geben dem Vorwurf der "Haremsphantasien" also eine gewisse Berechtigung.

      • @christine rölke-sommer:

        Frau Rölke-Sommer, langsam habe ich das Gefühl, Sie würden sämtliche "Sitten und Gebräuche" verteidigen, wenn sie nur irgendwie aus dem Orient kommen. Sie verharmlosen hier Kinderehen, dass es mir wirklich kalt den Rücken herunter läuft. Manchmal würde ich mir ein bisschen mehr Selbstreflexion von Ihnen wünschen. Ehrlich.

  • 8G
    88181 (Profil gelöscht)

    Kinderehe klingt so harmlos. Muss man da sich nicht in einigen Fällen nicht einfach Kindesmissbrauch vorstellen?

     

    Wenn meinetwegen ein Mitzwanziger eine 12-Jährige heiratet.

     

    Es ist ja nicht gesagt, dass da Kinder untereinander verheiratet werden. Oder sehe ich das falsch?

    • @88181 (Profil gelöscht):

      kinderehe klingt nicht, sondern besagt, dass mindestens eine*r der ehegatten unter 18 jahre alt ist.

      der unterschied zu den beziehungen 'unserer kinder' besteht darin, dass die nicht gleich heiraten. aus allerlei gründen halten 'wir' das nicht für wünschenswert. ob das besser oder schlechter ist, ist ein weites feld.

       

      ansonsten sieht unsere rechtslage vor, im ausland geschlossene ehen anzuerkennen, wenn die nach den jeweils geltenden gesetzen geschlossen wurden und die eheschließung nicht gegen den ordre public verstößt. wie das überprüft wird, hat unlängst das OLG Bamberg vorgemacht http://frauenrechte.de/online/images/downloads/ehrgewalt/fruehehen/Urteil-Fruehehe-OLG-Bamberg-2016.pdf

      die frage ist nämlich auch, ob 'schland anderen nationalstaaten vorschreiben darf, wie die das personalstatut regeln.

      • @christine rölke-sommer:

        Interessanter Fall, den Sie da angehängt haben.

        Mein (nur rudimentäres) Verständnis als Nichtjurist wäre: In diesem Fall war das Mädchen bei der Heirat unter, bei der Beschwerde durch den Vormund jedoch schon über 14 Jahre alt.

         

        Bei sexuellem Kontakt mit 14 – 18jährigen geht es "nur" um sexuellen Mißbrauch von Jugendlichen. Hier wird wohl auf "Ausnutzung einer fehlenden sexuellen Selbstbestimmung" geprüft die im vorliegenden Fall nicht festgestellt werden konnte.

         

        Sexueller Kontakt zu unter 14jährigen wäre dagegen Mißbrauch von Kindern. Der Gesetzgeber ist da entsprechend humorlos. Beischlaf mit unter 14jährigen wäre sogar schwerer sexueller Mißbrauch.

         

        Und jetzt wüsste ich gerne, wie das Gericht entschieden hätte, wenn das Mädchen bei der Verhandlung noch keine 14 gewesen wäre.

        • @jhwh:

          wie+was das wäre wenn... interessiert nicht.

          entscheidend ist, was war. das dafür maßgebliche wird ab rdnr. 20 des verlinkten beschlußes behandelt.

           

          im übrigen sind auch andere gesetzgeber als der unsrige bei sexuellem mißbrauch von kindern entsprechend humorlos.

           

          ps. als ich so 13-15 war, hätte ich meinen sechs jahre älteren cousin auch geheiratet, wenn er mich nur gefragt hätte.

          • @christine rölke-sommer:

            Upps - & jetzt - Frau Dr. jur. Eisenbart -

             

            "…ps. als ich so 13-15 war, hätte ich meinen sechs jahre älteren cousin auch geheiratet, wenn er mich nur gefragt hätte."

             

            Dera Wirrnis von Wirrnis der Kidness

            Hätte mich mit ner 200er Zündapp durch die Straßen brettern lassen!

            Dero Wirrnis von Wirrnis der Kidness

            Hat nicht nur mein Vater untersagt!

             

            Ja. Da ham wer ja beide in echt -

            Was zu bedauern;)) odr¿)

             

            kurz - Geschätzte - Sie san scho -

            An Schätzchen!

            Fein wär's, wenn Sie das gelegentlich merken würden;) - nämlich - dann -

            Wenn - klug - im Eifer des Gefechts -

            Zu - schlau - wird.

            • @Lowandorder:

              Sie schon wieder!

              was soll die stalkerei?

      • @christine rölke-sommer:

        Der Unterschied zu den Beziehungen "unserer Kinder" besteht vor allem darin , dass diese sich ihre PartnerInnen selbst aussuchen dürfen, egal, ob zu einer Ehe oder zu einer nichtehelichen Beziehung.

        Die meisten der in dem Artikel angesprochenen Kinder WURDEN jedoch verheiratet, oft in einem Alter, in dem sie die Bedeutung einer Ehe noch nicht in vollem Umfang kennen können.

        • 8G
          88181 (Profil gelöscht)
          @Bille:

          Es ist halt ein weites Feld und wenn das Personalstatut anderer Staaten beispielsweise außerehelichen Geschlechtsverkehr mit dem Tode bestraft, dann hat sich Deutschland da raus zu halten.

          • @88181 (Profil gelöscht):

            In diesen Fällen hält sich die Bundesrepubliktatsächlich raus (ist ja im Ausland) - es sei denn, eine beteiligte Person ist im Besitz der bd.-dt. Staatsbürgerschaft.

             

            Wenn Sie frech antworten wollen, suchen Sie sich doch bitte weitere Beispiele, die grob etwas mit dem Eingangsthema zu tun haben.

        • @Bille:

          ichsachmaso: wie das mit dem aussuchen ist, können wir dahinstehen lassen, fürs erste. wie auch, ab wann menschen "die Bedeutung einer Ehe (...) in vollem Umfang kennen können".

           

          tatsache ist: die anerkennung der ehe beläßt den ehegatten das recht, die ehe durch annullierung oder scheidung zu beenden. sei es nach den gesetzen des staates, in dem sie geschlossen wurde, sei es nach deutschem recht, so die/der trennungswillige als asylberechtigt/flüchtling im sinne der GFK anerkannt ist.

          weshalb wollen Sie den leutz dieses recht nehmen?

      • @christine rölke-sommer:

        Irrtum

         

        Die Frage ist, ob Deutschland es zulässt, dass hier legal Kinder missbraucht werden.

        • @Klara Sicht:

          nein, die frage ist, ob 'wir' weiter leutz entmündigen und entrechten wollen, indem wir sie zu opfern einer kinder/zwangsehe+straftat erklären.

           

          die alternative wäre, die jungen menschen allesamt als asylberechtigte mitunbefristetem bleiberecht anzuerkennen.

          aber das wollen die moralapostel auch nicht - sondern sie zurückschicken können, sobald sich die lage im herkunftsland verbessert hat, auf dass sie dort am wiederaufbau teilnehmen.

          da frag ich mich: wer mißbraucht hier wen und wofür?

      • @christine rölke-sommer:

        Das, liebe Frau RÖLKE-SOMMER, ist keine Frage juristischer Spitzfindigkeiten, es sei denn, Sie berücksichtigen auch §176 StGB.

  • Ich verstehe gerade nicht so ganz, was genau geschützt werden soll. Eine Ehe Minderjähriger ist doch sowieso untersagt.

     

    Daß im Ausland rechtsgültig geschlossene Ehen zwischen Jugendlichen bei uns richtigerweise anerkannt werden ist ja kürzlich durch einen (durchaus auch gut nachvollziehbar argumentierten Gerichtsbeschluß) bestätigt worden, aber das ändert ja absolut nichts an der Rechtslage innerhalb Deutschlands.

    • @Nachtvogel:

      Lieber Nachtvogel,

       

      weil wir in den nächsten 2 Jahren zwischen 3 und 9 Millionen Flüchtlinge in Deutschland haben werden.

       

      Menschen aus einem anderen Kulturkreis.

       

      Es ist unwahrscheinlich, dass diese Gruppe ihre kulturellen Eigenheiten an der Grenze ablegen werden.

       

      Der Wunsch nach Kinderehen wird bei diesen fortbestehen.

       

      Wie wollen Sie denn nun mit der Thematik umgehen, dass ein Paar sich ein Hin- und Rückflugticket für ein paar hundert Euro in exotisches Land kauft, um da nicht Urlaub wie die Deutschen zu machen, sondern um dort Religionskonform zu heiraten?

       

      Verstehen Sie jetzt das Problem?

      • @Lorenz Meyer:

        hi hi, das konnte ein paar schon immer tun - in seinen herkunftsstaat reisen und nach den dort geltenden gesetzen heiraten.

        'wir' könnten nun z.b. reisen nach Israel verbieten, denn dort kann nur religionskonform geheiratet werden.

        ob Sie das im sinn hatten?

        • @christine rölke-sommer:

          Ich finde diese Gegenüberstellung "wir" und "die", die da von Ihnen vorgenommen wird, sehr problematisch. Damit Grenzen Sie sich von anderen sprachlich und gedanklich ab.

          Die Welt wäre ein besserer Ort wenn Leute wie Sie darauf achten würden, ihre Sprache frei von hatespeech zu halten.

          Meinen Sie nicht auch?

          • @Klara Sicht:

            "...diese Gegenüberstellung "wir" und "die", die da von Ihnen vorgenommen wird..."

             

            Ups ...! Das war entweder übereilt oder extrem unfair.

             

            Die von Ihnen kommentierte Posterin hatte das "wir" aus dem Kommentar einer anderen Person übernommen und - bewusst, kritisch und relativierend - in "" gesetzt.

            Genau dadurch hat sie mit 4 kleinen Strichen Ähnliches zum Ausdruck gebracht, wie Sie es mit Ihrem Post tun wollten. Bei Ihnen ging es nun also genau an die falsche Adresse.

             

            Es wäre ein Zeichen von Größe, wenn Sie sich (nach nochmaligem Durchlesen der Kommentare) bei der Frau Rölke-Sommer entschuldigen würden!

          • @Klara Sicht:

            hatespeech?

            jetzt wird's ja vollkommen lustig!

            vor allem, wenn ich "Leute wie Sie" lese.

             

            ich schätze mal, ich habe einen wunden punkt getroffen. nämlich den, dass die unterteilung der welt in kulturkreise nicht klappt.

      • @Lorenz Meyer:

        Naja, 361 aus 1 Million sind jetzt nicht unbedingt genug um von einer "Gruppe" zu sprechen, die generell einen Wunsch nach Kinderehen hat.

         

        In Deutschland findet sich sicher eine vergleichbare Quote an Menschen, die gerne Kinder heiraten würden, nur ist das hier eben nicht legal. Von daher sehe ich jetzt keinen Hinweis auf einen kulturellen Unterschied hier. Die kulturelle *Akzeptanz* scheint anders gelagert zu sein, aber auch da würde ich jetzt bei diesen Zahlen nicht unbedingt von einem Massenphänomen sprechen.

        • @Christian:

          Diese Argumentation erschliesst sich mir nicht.

           

          Mord ist glücklicherweise auch kein Massenphänomen. An der Strafbarkeit halten wir aber dennoch fest.

      • @Lorenz Meyer:

        "Zwischen 3 und 9 Millionen" aha. Wie soll das gehen wenn Bundesländer bereits bei 0 Flüchtlingen Panik bekommen. Wäre schön wenn wir so vielen Menschen helfen können aber selbst der Typ in Bayern lässt sicher keinen weiteren mehr über die Grenze.

         

        Also scheinbar fantasieren Sie etwas oder haben aus dem AFD Wahlprogramm zitiert.

        • 7G
          73176 (Profil gelöscht)
          @Karl42:

          1. Familiennachzug

          2. Das Fluchtursache ist praktisch nicht zu beseitigen: Zu hohes Bevölkerungswachstum + zu geringes Wirtschaftswachstum = Keine Perspektive.

          Stellen Sie sich mal auf noch viele, viele Millionen Flüchtlinge ein (dafür aber über zig Jahrzehnte)

      • @Lorenz Meyer:

        Das scheint aber nicht gemeint zu sein, ein bischen Recherche hat inzwischen ergeben, daß es wirklich um das Verbot der Kinderehe und vor allem das Heraufsetzen des Mindestalters auf 18 Jahre geht (Ehemündigkeit gibt es jetzt in Einzelfällen schon ab 16).

         

        Dieses Aus-/Einreiseszenario betet z.B. die AFD ja (zumindest in meiner Umgebung hier) regelmäßig runter. Mag es in Einzelfällen geben, aber ich sehe keine Statistik, die mir sagt, daß das in Massen passiert und es wäre auch nicht logisch.

        Was Leute die mit diesem Thema immer hausieren gehen, halt nicht sehen, sind die Gründe, warum in den Heimatländern oft diese Ehen geschlossen werden, oft ist es aus Armut heraus.

        Auch im Islam ist das nicht so eindeutig wie oft dargestellt. In vielen silamischen Ländern ist die Kinderehe ähnlich zu D gesetzlich untersagt in manchen (Länder / Strömungen des Islams) ist sie hingegen erlaubt mit der Begründung der Ehe zwischen Mohammed und Aischa. Aber auch daraus ergibt sich doch KEIN Zwang und so ist der eigentliche Grund eben oft Angst vor Gewalt, soziale Gründe verschiedenster Art oder eben Armut. Ein Teil dieser Gründe kommt bei einem Leben in D überhaupt nicht mehr zum tragen.

        Über die Zwangsehe finden sich interessante Texte bei diversen Hilfsorganisationen. Das Thema ist bei weitem komplexer als es auf den ersten Blick aussieht, ein einfaches (bei uns leider so gepflegtes) gut/böse-Schema wird dem nicht gerecht.

         

        Interessant wäre, ob die Flucht aus der Zwangsehe auch als Asylgrund anerkannt wird (natürlich sollte sie). Das wurde vor einiger Zeit mal diskutiert, aber ich weiß nicht was da jetzt der Stand der Dinge ist.

        • @Nachtvogel:

          Ich verstehe nicht, wie Sie aus meiner Antwort schliessen können, ich hätte einen Zwang zur Ehe von Minderjährigen unterstellt.

           

          Ich habe nur den Problemkreis versucht zu umschreiben.

           

          Ich stelle gar nicht in Abrede, dass die Lebensverhältnisse der Menschen kulturprägend sind. Genau darum geht es ja…

           

          Zu Ihrem letzten Absatz bleibt noch hinzuzufügen, dass eben auch der umgekehrte Fall denkbar ist:

           

          Es könnte auch ein Anstieg an Kinderehen möglich sein, um über den Familiennachzug ein Wohnsitzwechsel des Kindes zu erreichen.

          • @Lorenz Meyer:

            Unterstelle Ihnen da sicher nichts, wollte nur beleuchten, daß das Thema komplex ist. Wird wohl daher gerne von den üblichen Populisten benutzt, weil sich damit schnell ein Beißreflex auslösen läßt - auch damit sind nicht Sie gemeint.

            • @Nachtvogel:

              Ein gutes Beispiel für die Auslösung des Beißreflexes ist der Beitrag von Karl42, der bereits bei der Hochrechnung der Migrantenzahlen in den nächsten Jahren mit der Nazikeule zuschlägt.