Keine Anklagen gegen Helfer: NSU-Ermittlungen stecken fest
Klagt die Bundesanwaltschaft weitere Terrorhelfer an? Ein halbes Jahr nach dem NSU-Prozess hat sie das immer noch nicht entschieden.
Denn ein halbes Jahr nach dem Urteil vor dem Münchner Oberlandesgerichts hat die Bundesanwaltschaft immer noch nicht entschieden, ob sie weitere Helfer des NSU-Trios anklagt – oder nicht. Die Ermittlungen dazu liefen, teilte die Behörde diese Woche auf Nachfrage der taz mit. Eingestellt sei nichts. Anklagen aber gebe es ebenfalls noch nicht.
Über Jahre hatte das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus ihrem Versteck in Sachsen das Land mit Terror überzogen: Zehn Menschen wurden erschossen, neun davon Migranten. Dazu kamen drei Bombenanschläge und 15 Raubüberfälle. Dem Trio stand dabei eine ganze Reihe an Helfern zur Verfügung – die ihnen Wohnungen, Papiere und Waffen beschafften, womöglich auch beim Ausspähen der Tatorte halfen.
Vier der Helfer wurden in München verurteilt: Carsten S., Holger G., André Eminger und der frühere NPD-Mann Ralf Wohlleben. Die Bundesanwaltschaft aber nahm schon vor Jahren Ermittlungen gegen neun weitere Personen auf – acht Sachsen und ein Thüringer –, die das Trio unterstützt haben sollen. Diese Verfahren sind aber offenbar ins Stocken geraten.
Anklagen „nicht absehbar“
Bundesanwalt Herbert Diemer hatte der taz schon kürzlich am Rande seines Zeugenauftritts im Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss gesagt, zu den Ermittlungen gegen die Neun gebe es nichts Neues. Nun räumte auch das Bundesinnenministerium auf eine Linken-Anfrage ein, dass es in den Verfahren seit Dezember 2017 keine Durchsuchungen mehr gegeben habe. Auch die Erhebung von Anklagen sei „noch nicht absehbar“.
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft sagte der taz, die Verdachtsmomente gegen die Beschuldigten hätten sich bisher nicht weiter erhärtet, um ein Gerichtsverfahren anstreben zu können. Mit wie viel Personal noch ermittelt werde, wollte er nicht mitteilen. „Bitte haben Sie dafür Verständnis.“
Offenbar hat die Bundesanwaltschaft damit zu kämpfen, dass die Taten schon so lange zurückliegen. Ein Problem liegt aber auch im Münchner NSU-Urteil begründet. Denn dort kam etwa André Eminger mit einer zweieinhalbjährigen Hafstrafe denkbar glimpflich davon, noch im Gerichtssaal wurde er aus der U-Haft entlassen – obwohl der Sachse der wohl engste Vertraute des NSU-Trios war. Mehr als 14 Jahre unterstützte er die Abgetauchten, half Zschäpe noch auf der Flucht. Das Gericht indes erklärte, es sei nicht sicher zu belegen, dass Eminger etwas von den Terrortaten mitbekam. Wenn dies, so fragen sich die Ermittler, nun aber bereits für Eminger gilt, der bei den Untergetauchten regelmäßig ein und aus ging, wie hoch liegt dann erst die Beweishürde für die anderen Helfer?
Das Bundesinnnenministerium weist aber darauf hin, dass Verjährungen für die Unterstützung des NSU-Terrors vorerst nicht anstehen: Diese drohten weder dieses noch kommendes Jahr. Zudem werde weiter ein extra Verfahren „gegen Unbekannt“ geführt, wo alle neue Hinweise im NSU-Komplex aufgenommen werden können.
Scharfe Kritik von Opferanwalt
Sebastian Scharmer, Anwalt der Tochter des NSU-Mordopfers Mehmet Kubasik, übt scharfe Kritik am Vorgehen der Ermittler. „Der Generalbundesanwalt lässt diese Verfahren seit Jahren im Sande verlaufen. Wir glauben nicht daran, dass hier überhaupt noch etwas ermittelt wird.“ Scharmer befürchtet, dass die Verfahren nur deshalb noch offen gehalten würden, „um den Hinterbliebenen des NSU-Terrors oder Untersuchungsausschüssen Auskünfte und Akteneinsicht zu verweigern“.
Wer nach dem NSU-Terror auch davonkommen könnte, ist der Verfassungsschutz. Denn das Innenministerium teilt nun auch mit, dass im vergangenen Jahr im NSU-Komplex keine Präsidenten, Amtsleiter oder V-Personen-Führer des Verfassungsschutzes mehr vernommen wurden. Ermittlungsverfahren gegen Beamte des Geheimdienstes seien „nicht anhängig“.
Dabei ist bis heute unklar, warum auch der Verfassungsschutz dem Trio jahrelang nicht auf Schliche kam, obwohl er etliche V-Leute im Umfeld der Untergetauchten hatte – und warum dort kurz nach dem NSU-Bekanntwerden Spitzel-Akten geschreddert wurden. Einzig der für das Schredder verantwortliche frühere Referatsleiter Lothar Lingen wurde bisher belangt – mit einer Geldbuße von 3.000 Euro. Im Gegenzug wurde sein Verfahren wegen „Verwahrungsbruch“ eingestellt.
Auch hier übt Scharmer Kritik am Vorgehen der Bundesanwaltschaft. Es gebe „klare Anhaltspunkte“, dass es im Verfassungsschutz Wissen über die Strukturen des NSU-Netzwerkes gebe, so der Anwalt. Wenn der Generalbundesanwalt hier keine Vernehmungen mehr vornimmt, spreche dies dafür, dass er „seine bequeme These von einem isolierten Trio nicht gefährden“ wolle.
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