Juristin über die Klimakrise: „Gerichte für Klimaschutz anrufen“

Illegale Aktionen der Klimabewegung können juristisch gerechtfertigt sein, meint Anwältin Roda Verheyen. Sie bekämpft die Klimakrise im Gerichtssaal.

Nahaufnahme: Mann spielt mit Gitarre, die mit vielen Aufklebern verziert ist

Protestgesang im Kohledorf Lützerath: Verheyen vertritt den letzten dort verbliebenen Bauern Foto: F.Andorra/AdoraPress

taz: Frau Verheyen, neulich verlieh ein Ökostrom-Unternehmen Ihnen einen Preis als „Stromrebellin“, eine außergewöhnliche Bezeichnung für eine Anwältin. Sehen Sie sich selbst auch als Rebellin?

Roda Verheyen: Nein, so würde ich mich nicht beschreiben. Ich bin Juristin und arbeite mit dem Recht, nicht gegen das Recht.

Eine typische Juristin sind Sie aber nicht …

Das stimmt. Bereits im Studium habe ich fast nie die sogenannte „herrschende Meinung“ vertreten, sondern in der Regel die „Mindermeinung“.

Teile der Klimaschutzbewegung setzen auf zivilen Ungehorsam, brechen also bewusst Gesetze, um auf ein höher stehendes Unrecht hinzuweisen. Was halten Sie davon?

ist Rechtsanwältin in Hamburg. Die 49-Jährige Juristin ist auf Umweltrecht und Klimaschutz spezialisiert. Seit Mai 2021 ist sie auch ehrenamtliche Verfassungsrichterin im Stadtstaat Hamburg. Ihr wohl größter Erfolg war der wegweisende Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im April, bei der sie Teile der Kläger vertrat.

Ich selbst breche nicht das Recht, auch nicht demonstrativ. Als Anwältin und ehrenamtliche Richterin bin ich schließlich Organ der Rechtspflege. Aber ich kann gut nachvollziehen, wenn Menschen aus der Klimaschutzbewegung so verzweifelt sind, dass sie auch symbolische Rechtsbrüche begehen.

Um die Verteidigung solcher Aktivistinnen und Aktivisten besser zu finanzieren, gibt es jetzt den Umwelt-Treuhandfonds, an dessen Gründung ich beteiligt war.

Der Klima-Aktivist Tadzio Müller hat neulich im Spiegel prophezeit, es werde bald eine „grüne RAF“ geben, wenn sich Politik und Gesellschaft weiterhin so ignorant verhalten …

Gewalt gegen Personen ist in den Kriterien des Umwelt-Treuhandfonds ausgeschlossen. Allerdings wird oft übersehen, dass Blockaden oder Schornsteinbesetzungen auch juristisch gerechtfertigt sein können, weil der Einsatz für Klimaschutz notwendig ist.

Gibt es bereits entsprechende Gerichtsurteile?

Nicht in Deutschland, aber zum Beispiel in Großbritannien und der Schweiz. So wurden schon 2008 in England Greenpeace-Aktivisten freigesprochen, die den Schornstein des Kohlekraftwerks Kingsnorth besetzt hatten.

Waren Sie zuerst Juristin oder Umweltschützerin?

Letzteres. Ich habe mich schon als 13-Jährige in der Schule für Umweltschutz eingesetzt, damals für den Verkauf von Getränken in Pfandflaschen. Jura habe ich dann nur aus Interesse am Umweltrecht studiert.

Haben Sie schon als Studentin erste Klimaklagen vorbereitet?

Nein, daran dachte in den 1990er Jahren noch niemand. Auch als wir 2002 das Climate Justice Program [Programm für Klimagerechtigkeit, d. Red.] gründeten, ging es noch nicht um Verfassungsbeschwerden in Deutschland. Aber es war der Beginn, das bestehende Recht argumentativ zu nutzen, um Klimaschutz voranzubringen.

Ist es richtig, wenn Gerichte Klimapolitik betreiben und dem demokratisch gewählten Gesetzgeber Vorgaben machen?

Natürlich soll die Politik die konkreten Maßnahmen bestimmen. Aber die Staaten haben sich im Pariser Klima-Abkommen verpflichtet, die Erderwärmung wirkungsvoll zu begrenzen, und das ist auch zum Schutz von Menschenrechten erforderlich. Deshalb ist es legitim, wenn Gerichte angerufen werden, um dafür zu sorgen, dass die Staaten dieses Ziel umsetzen und einhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gedanken, dass jedem Staat nur ein bestimmtes CO2-Budget zum Ausstoßen zur Verfügung steht, in den Verfassungsrang erhoben – ein großer Erfolg der Klimabewegung?

Ja, aber das Bundesverfassungsgericht hat nicht als erstes Gericht so argumentiert. Das Verwaltungsgericht Berlin, wo ich 2019 mehrere Familien und Greenpeace vertreten habe, ist bereits von nationalen Klimabudgets ausgegangen.

Auch die niederländischen Urgenda-Urteile, die ich für das Bundesverfassungsgericht übersetzen ließ, argumentierten, dass jeder Staat seinen Anteil an der großen Aufgabe Klimaschutz erfüllen muss. Es sei nicht zulässig, zu behaupten, der eigene Anteil sei nur „ein Tropfen im Ozean“ und daher rechtlich irrelevant.

Als Klima-Anwältin wurden Sie zunächst vor allem mit Klagen gegen Unternehmen bekannt …

Die Klage des peruanischen Bergbauern Saúl Luciano Lliuya gegen den Stromkonzern RWE wird derzeit am Oberlandesgericht Hamm verhandelt. Mein Mandant will sein Haus in Peru gegen das klimabedingt drohende Überlaufen einer Gletscherlagune schützen und macht RWE als einen der größten CO2-Emittenten der Welt dafür mitverantwortlich.

Im Mai wird es einen gerichtlichen Ortstermin in Peru geben. Vor Zivilgerichten sind jetzt auch die Klagen gegen die Automobilindustrie anhängig, etwa die von mir vertretene Klage gegen VW, gerichtet auf die Einhaltung des Treibhausgasbudgets.

Was wird das nächste große Klima-Urteil?

Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sind vier wichtige Klimaklagen anhängig. Die Verfahren der portugiesischen Kinder und der Schweizer Klima-Seniorinnen sind schon recht weit gediehen und sehr aussichtsreich. Hier rechne ich im kommenden Jahr mit dem nächsten großen Erfolg.

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