Internationaler Strafgerichtshof: Libyscher Kommandant wegen Folter von Migrant:innen vor IStGH
Mord, Folter, Vergewaltigung sind nur einige der Vorwürfe gegen Mohamed Ali El Hishri. 2025 war er in Berlin verhaftet und nach Den Haag überstellt worden.
Mit seinem blauen Anzug und dem blauen Hemd sah Khaled Mohamed Ali El Hishri im Saal eher aus wie ein Banker als wie ein libyscher Milizenkommandant. Am Montag eröffnete der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag das Vorverfahren gegen den 47-Jährigen. Im Juli 2025 war er am Berliner Flughafen BER verhaftet und von Deutschland im Dezember an den IStGH überstellt worden.
El Hishri soll als einer der Kommandanten der islamistischen Miliz Special Deterrence Forces (Sonder-Abschreckungskräfte) zwischen 2014 und 2020 den Mitiga-Gefängniskomplex in der libyschen Hauptstadt Tripolis befehligt haben. IStGH-Anklägerin Nazhat Shameem wirft ihm vor, dabei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen oder angeordnet zu haben. Darunter: Mord, Folter, Misshandlung, Vergewaltigung sowie schwere Verletzungen der persönlichen Würde. Die Opfer sollen rund 1.000 Gefangene sein, darunter viele Migrant:innen.
Es ist das erste Mal, dass Deutschland einen Verdächtigen an den IStGH überstellt hat, und El Hishri ist der erste Libyer, der wegen der Gewalt in seinem Land in Den Haag vor Gericht steht.
Die Ankläger zitierten am Dienstag aus Zeugenaussagen, laut denen El Hishri unter anderem halbtot geprügelte und ausgehungerte Gefangene in Frauensammelzellen gebracht hatte. Den übrigen Insassen habe er angedroht, sie zu töten, falls sie ihr Essen und Wasser mit den Männern teilten. Sämtliche Zellen habe er per Video überwacht. Die Frauen mussten den Männern beim Sterben zusehen.
„System der Versklavung“
Anklägerin Shameem sagte, Zeug:innen hätten ihn als „skrupellosen Folterer“ beschrieben, ein Häftling haben ihn „den Engel des Todes“ genannt. Er sei bekannt dafür gewesen, mit gezogener Waffe in die Zellentrakte zu kommen und Gefangenen willkürlich in Knie oder Bein geschossen zu haben. Ein anderer Zeuge habe gesagt, als El Hishri das Gefängnis betrat, habe man „die Fliegen hören“ können, weil alle Anwesenden vor Angst verstummten.
Die Gewalt in Mitiga habe Menschen aus allen Teilen der libyschen Gesellschaft erfasst: politische Gegner, Andersgläubige, Migranten, Frauen und Kinder. El Hishri seien die Taten persönlich zuzurechnen: „Dies waren keine vereinzelten Taten abtrünniger Wärter des Mitiga-Gefängnisses. Diese Verbrechen waren vorsätzlich, weit verbreitet und systematisch.“
Die Miliz hatte den Gefängniskomplex in Tripolis zu einer Art Hauptquartier ausgebaut, inklusive eigenem Flughafen. Sie war ursprünglich in diesem Teil von Tripolis entstanden, um gegen die Truppen des 2011 abgesetzten Diktators Gaddafi zu kämpfen, und hatte sich bald zu einer mafiösen Organisation entwickelt.
Die Erfahrungen der migrantischen Opfer in Mitiga könnten nicht als bloße Inhaftierung verstanden werden, sagte die Anklagevertreterin Paolina Massidda. „Es war ein System der Versklavung, in dem der Verlust jeglicher Kontrolle und die ausgeübte Macht einem Besitzverhältnis gleichkamen.“
Ermöglicht worden sei das auch durch internationale Mitverantwortung. Dies habe den Tätern in Libyen „jahrelange Straflosigkeit ermöglicht“. Viele der Migranten hätten eine gewaltsame Abfangaktion auf See durch die sogenannte libysche Küstenwache überlebt, nur um gegen ihren Willen nach Libyen zurückgebracht und inhaftiert zu werden, so Massidda. „Sie glaubten, das Schlimmste überstanden zu haben. Doch das hatten sie nicht.“
El Hishris Anwalt sagte am Montag zu den Vorwürfen selbst nur wenig. Stattdessen bezweifelte er die Zuständigkeit des IStGH. Eine UN-Resolution, die die Situation in Libyen an den Strafgerichtshof verwiesen hatte, habe zu der fraglichen Tatzeit nicht mehr gegolten.
Der Anfang einer umfassenden Aufarbeitung
Das Vorverfahren sei nicht nur eine Gelegenheit, die Stimmen der Opfer zu hören, sagte Alison West vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das einige der Opfer vertritt. Nach 15 Jahren Ermittlungen werde zum ersten Mal ein Verdächtiger persönlich mit den Vorwürfen konfrontiert. „Es ist wichtig anzuerkennen, dass Deutschland mit der Überstellung ein positives Beispiel gegeben hat“, so West.
„Das ist nicht selbstverständlich, zumal auch die Bundesregierung in einem anderen Fall klargemacht habe, nicht mit dem IStGH zu kooperieren.“ Anfang 2025 hatte Friedrich Merz angekündigt, den internationalem Haftbefehl gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu gegebenenfalls zu umgehen. Das ECCHR verwies darauf, dass sich Überlebende oft unter großem persönlichem Risiko gemeldet und bei ihren Zeugenaussagen die Schrecken ihrer Inhaftierung erneut durchlebt haben. „Diese zentralen Beiträge sollten zu Anerkennung, Würde und Wiedergutmachung führen.“
Einer der Opfer El Hishris ist Lam Magok. Er floh 2017 aus seinem Heimatland Südsudan und kam im selben Jahr über Ägypten nach Libyen. 2020 saß er sechs Monate in Mitiga, heute lebt er in Rom. Magok ist einer der bisher 64 beim IStGH-Verfahren registrierten Überlebenden. „Das alles heute zu hören, bringt die Erinnerung zurück“, sagt er am Ende des ersten Verhandlungstags.
Doch es sei okay, „schließlich haben das auch wir vorangetrieben“. Noch in Libyen hatte Magok den IStGH-Ermittlern erstmals geschildert, was ihm in Mitiga widerfahren war. „Dabei zu helfen, Beweise zu sammeln, war sehr schwierig für uns.“ Mit den Erinnerungen an das Leid in der Haft umzugehen, sei schwer, sagt er. Doch es gebe die „Aussicht, dass es in der Zukunft Gerechtigkeit gibt“.
Magok ist bei der Gruppe Refugees in Libya organisiert. Die hatte am Montag vor Prozessbeginn in Den Haag eine Mahnwache abgehalten. In einer Erklärung nannte sie das Verfahren einen „Meilenstein im Kampf für Gerechtigkeit für die Überlebenden“: Es dürfe nur der Anfang einer umfassenden Aufarbeitung der in Libyen begangenen Verbrechen sein. Das Vorverfahren läuft bis Donnerstag, Mitte Juli wird entschieden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird.
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