Innenministerin für härteren Asylkurs: FDP begrüßt Faesers Abschiebepläne

Das Bundesinnenministerium will Behörden mehr Kompetenzen und Zeit bei Abschiebungen geben. Der FDP-Geschäftsführer im Bundestag lobt das Vorhaben.

Portrait Nancy Faeser

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Foto: dpa

Berlin dpa | Die FDP im Bundestag begrüßt den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), den Ausländerbehörden mehr Zeit für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber zu verschaffen. Die geplanten Erleichterungen bei den Verfahren seien ein wichtiges Signal, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Thomae der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Noch immer scheiterten viel zu viele Abschiebungen. „Das muss sich schleunigst ändern. Der Staat muss dafür sorgen, dass seine Entscheidungen auch vollstreckt werden können.“ Die Verlängerung des Abschiebegewahrsams auf 28 Tage und erweiterte Betretungsrechte in Flüchtlingsunterkünften seien daher wichtige Schritte.

Weiter sagte Thomae, für eine echte Rückführungsoffensive müssten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand arbeiten. „Dafür muss der Bund für mehr Kompetenzen der Bundespolizei in Bezug auf Rückführungen sorgen. Die Länder müssen dafür sorgen, dass deutlich mehr Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen und die Kommunen ihre Ausländerbehörden stärken.“

Die Neuregelung ist Teil eines Diskussionsentwurfs, den das Ministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen erarbeitet hat. Mit diesen soll nun weiter beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt. Vorgeschlagen wird von Faeser unter anderem auch, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Neben abgelehnten Asylbewerbern können auch Touristen, Arbeitnehmer und ausländische Studenten ausreisepflichtig werden, wenn ihr Visum beziehungsweise ihre Aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist.

Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann beispielsweise daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt.

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