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Identitärer Rechtsreferendar in PassauRechtsextremer Rechtsverdreher

Arndt N. war lange gut vernetzt im völkischen Lager, am Landgericht Passau macht er jetzt ein Referendariat. Prüfte die bayerische Behörde den Fall ausreichend?

Die Villa der pflichtschlagenden Münchner Burschenschaft Danubia in der Potsdamer Straße 1a, München, am 25. Januar 2025 Foto: Catherina Hess/SZ Photo/picture alliance

Berlin taz | Männer in Trachten, mit Schärpe und Burschenschaftskappe, ziehen in einem Aufzug durch Schärding in Oberösterreich. In der Menge tummeln sich Politiker der AfD und FPÖ, selbsternannte Identitäre, NPD-nahe Burschenschafter und Aktivisten der inzwischen aufgelösten Jungen Alternative. Es ist ein Wochenende Anfang Juni 2024, Anlass der Farben tragenden Zusammenkunft ist der 40. Burschentag und das 60-jährige Bestehen der Verbindung Scardonia Schärding.

Dokumentiert hat das Treffen die antifaschistische Rechercheplattform „Völkische Verbindungen kappen“. Grinsend zeigen junge Burschenschafter die in der extremen Rechten verbreitete White-Power-Handgeste in die Kameras der am Rande stehenden Journalist:innen. Einige andere Demoteilnehmer scheinen dagegen mit der Pressefreiheit ein Problem zu haben. Videoaufnahmen zeigen, wie unliebsame Fo­to­gra­f:in­nen bedroht und bedrängt werden.

Viele der Teilnehmenden begrüßen diese Konfrontation mit der Presse. Niemand greift ein. Auch Arndt N. steht daneben, ein junger Mann aus Bayern mit rechtsextremer Biografie, der unter anderem bei der Identitären Bewegung aktiv war. Im Video ist zu sehen, dass Arndt N. die Farben der schlagenden Verbindung Saxonia Czernowitz trägt. Rund vier Monate später beginnt er sein Rechtsreferendariat beim Landgericht Passau. Das Referendariat ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in den Staatsdienst, etwa als Staatsanwalt oder Richter. Nach taz-Informationen plant N., sich danach als Rechtsanwalt in Passau niederzulassen.

Ist es richtig, dass Arndt N. trotz seiner Verbindungen ins rechtsextreme Milieu und seiner eigenen politischen Biografie nun ein Referendariat absolvieren darf? Und haben die Behörden den Fall ausreichend geprüft?

Dass Arndt N. aktuell sein Referendariat am Landgericht in Passau absolviert, wurde Ende Juni bekannt. Die Passauer Grünen und Linken machten auf den Fall aufmerksam. Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter der Linken vom Kreisverband Passau, sagt dazu der taz: „Es ist beängstigend, dass ein gut vernetzter Rechtsextremist in Passau sein Referendariat macht und somit Einfluss und Macht über das Leben der Menschen hat.“ So könne N. etwa während seiner Station bei der Staatsanwaltschaft weitgehend eigenmächtig Entscheidungen treffen, die Rechtsfolgen für Betroffene im Strafverfahren haben, so Hoß weiter.

Man stelle sich vor, wie sich eine Person fühlen muss, die von rassistischer Gewalt betroffen ist und ihm im Gerichtssaal gegenübersitzt

Luke Hoß, Linken-Bundestagsabgeordneter Wahlkreis Passau

Tatsächlich durchlaufen Rechts­re­fe­ren­da­r:in­nen verschiedene Stationen, arbeiten auch im Gerichtssaal, etwa im Verwaltungs- oder Sozialrecht, und auch im Strafrecht bei der Staatsanwaltschaft. Als Referendar hat N. mitunter auch Zugriff auf sensiblen Daten. „Man stelle sich vor, wie sich eine Person fühlen muss, die von rassistischer Gewalt betroffen ist und ihm im Gerichtssaal gegenübersitzt“, sagt Hoß. Der bayerische Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl gibt gegenüber der taz auch zu bedenken, man dürfe „Rechtsextremen nicht die Werkzeuge des Rechtsstaats in die Hand geben“, die Gefahr durch die Mitglieder rechter Netzwerke sei nicht zu unterschätzen.

Ein Haus, in dem Nationalsozialisten gelobt werden

In eben solchen Netzwerken bewegt sich Arndt N. schon seit langem. N. war während seines Studiums, von 2014 bis 2018, aktives Mitglied in der Burschenschaft Danubia, übernahm dort auch Führungsaufgaben. Ein Szene-Aussteiger berichtete 2020 über die Burschenschaft, man habe dort ganz offen „NS-Größen“ lobpreisen können. Auch die Saxonia Czernowitz, deren Farben N. 2024 in Schärding trug, hat die Adresse im selben Haus, sie gilt als die Vorfeldorganisation der Danubia. Laut Verfassungsschutz liegen bei der Danubia „seit vielen Jahren Erkenntnisse über rechtsextremistische Bestrebungen“ aktiver Mitglieder vor, berichtete die Süddeutsche Zeitung kürzlich.

Erst Ende Juni führten Ermittlungen der bayerischen Staatsanwaltschaft gegen Aktivisten der Gruppe „Lederhosenrevolte“, einem Ableger der Identitären Bewegung (IB), ins Haus der Danubia. Auch Arndt N. war rund vier Jahre bei der IB aktiv, nach taz-Informationen mindestens bis Mitte 2017. Im Jahr 2016 hielt er auch einen Redebeitrag auf einer Kundgebung.

Einem Bericht der Autonomen Antifa Freiburg zufolge soll N. etwa zur gleichen Zeit stellvertretender Ortsgruppenführer der IB in München gewesen sein. Der bayerische Verfassungsschutz betonte im Bericht von 2016 bereits den rechtsextremistischen und völkischen Charakter der IB sowie die Nähe der IB zur Danubia.

Der Passauer Rechtsreferendar N. ist der Danubia schon qua Geburt verbunden. Nach taz-Informationen gehörten bereits der Vater und der Großvater von Arndt N. der Danubia an. 2017 posierte N. für einen Bericht im Spiegel-Magazin im Haus der Danubia und wurde mit der Aussage zitiert, es sei wichtig, „dass etwas gegen den großen Austausch getan wird“. Unter dem Schlagwort „Großer Austausch“ verbirgt sich eine rassistische Verschwörungserzählung mit antisemitischer Konnotation, wonach die Bevölkerung Europas angeblich durch gezielte und gesteuerte Massenmigration ersetzt werden solle.

Auch publizistisch war N. einschlägig unterwegs. So moderierte er bis 2016 den Videoblog „Jugendmut“, in dem laut Verfassungsschutz zur „Aufnahme des politischen Kampfes auf ganzer Ebene“ aufgerufen wurde, schrieb 2018 für das „neurechte“ Magazin Sezession und hostete 2020 den Podcast „Lagebesprechung“ der rechtsextremen Plattform Ein Prozent.

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Erst Identitäre Bewegung, dann Rechtsreferendariat?

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Ende 2023 besuchte N. in Steyregg in Österreich eine Veranstaltung im „identitären“ Hausprojekt „Castel Aurora“, ein Treffpunkt für den internationalen Rechtsextremismus. Im Juni 2024 schließlich folgte der Besuch im österreichischen Schärding.

Prüfte das Münchner Gericht ausreichend?

Der bayerische Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl äußert gegenüber der taz Zweifel, ob im Auswahlverfahren für das Rechtsreferendariat beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) München „gründlich genug hingeschaut wurde“. Linken-Politiker Hoß betont, die „rechtsextreme Gesinnung von N.“ sei gut dokumentiert. Es sei daher erschreckend, dass das OLG N. zugelassen hat.

Vor der Aufnahme ins Referendariat durchlaufen Be­wer­be­r:in­nen ein Prüfungsverfahren, bei dem sie auch auf ihre Verfassungstreue abgeklopft werden. Dazu müssen sie in einem Fragebogen angeben, ob sie in einer extremistischen Organisation sind oder waren. Geben Be­wer­be­r:in­nen ihre Mitgliedschaften nicht wahrheitsgemäß an, kann dies als „arglistige Täuschung“ gewertet werden, heißt es beim OLG München auf eine taz-Nachfrage. Dies könne zur Rücknahme der Zulassung führen.

Ergeben sich Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerber:innen, kommt es zu einer persönlichen Anhörung. Auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz ist denkbar. Doch ob das im Fall N. geschehen ist, bleibt unklar. Aus Gründen des Persönlichkeitsrechts will man sich beim zuständigen OLG und auch beim bayerischen Justizministerium nicht äußern.

Dass das OLG München nicht leichtfertig Re­fe­ren­da­r:in­nen ablehnt und jeden Fall genau prüft, ist wichtig. Schließlich benötigen Juristen nicht nur für den Staatsdienst, sondern auch für die Arbeit als Anwalt ein abgeschlossenes Referendariat. Eine Ablehnung käme einem Berufsverbot als Rechtsanwalt gleich.

Es geht auch anders

Doch ein vergleichbarer Fall aus diesem Jahr zeigt, dass rechtsextremes Engagement durchaus zu einer Ablehnung führen kann: John Hoewer war Burschenschafter der Markomania in Köln, zeitweise bei der IB aktiv und im Vorstand der Jungen Alternative (JA), veröffentlichte 2021 beim rechtsextremen Jungeuropa-Verlag das Buch „Europa.Power.Brutal“.

Das Verwaltungsgericht Koblenz verwehrte ihm in einem Beschluss wegen fehlender Verfassungstreue das Rechtsreferendariat. Vorbestraft war Hoewer nicht. Das Verwaltungsgericht Koblenz argumentierte, sein Menschenbild stehe in „eklatantem Widerspruch“ zu den Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht. Ausschlaggebend war seine Rolle in der JA.

Wurde im Fall von Arndt N. beim OLG München genau hingesehen? Allgemein heißt es auf eine taz-Nachfrage beim OLG: Die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation allein reiche nicht aus, um das Referendariat zu verwehren. Be­wer­be­r:in­nen könne das Referendariat nur dann verwehrt werden, wenn diese eine verfassungsfeindliche Bestrebung unterstützen und als Mitglied einer extremistischen Organisation die „freiheitlich demokratische Grundordnung in strafbarer Weise“ bekämpfen oder „aktiv versuchen“ diese zu „beeinträchtigen“, etwa durch die Übernahme von Führungspositionen.

Die taz hat versucht, Arndt N. auf verschiedenen Wegen zu kontaktieren. N. ließ alle Anfragen unbeantwortet.

Katharina Fuchs von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern sieht keinen Anlass, zu glauben, dass N. sich von seiner rechtsextremen Gesinnung distanziert haben könnte. Burschenschaften wie die Danubia definieren sich als „Lebensbund“, sagt sie. Dass N. der Danubia auch nach seiner Studentenzeit als Alumni, sogenannter „Alter Herr“, verbunden bleibt, zeige sich auch bei seiner Teilnahme in Schärding 2024.

Fuchs kritisiert: „Eine Entscheidung wie im Fall N. attestiert einem langjährig aktiven Rechtsextremisten eine unbescholtene Haltung zur demokratischen Grundordnung“. So werde extrem rechtes bis neonazistisches und völkisches Denken legitimiert und auch bagatellisiert. „Wenn jemand wie N. zugelassen wird, frage ich mich, was man noch alles machen muss, um nicht zugelassen zu werden“, so Fuchs weiter.

In Passau macht sich derweil wohl ein weiterer Aktivist vom äußerst rechten Rand für eine mögliche juristische Laufbahn bereit. Der einstige stellvertretende Vorsitzende der erwiesen rechtsextremistischen Jungen Alternative Ostbayern soll sein erstes Staatsexamen bereits absolviert haben, so berichtete es der Grünen-Abgeordnete Toni Schuberl der taz. Ob auch ihm vom Gericht die Unbedenklichkeit bescheinigt wird?

In einer früheren Version des Textes hatten wir geschrieben, dass John Hoewer in der Verbindung Gothia in Berlin aktiv war. Das ist falsch. Hoewer war in der Markomania in Köln aktiv.

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11 Kommentare

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  • Die Heimatzeitung Passauer Neue Presse gilt als ausgesprochen CSU-nah. Man würde annehmen, sie spiele das Thema herunter.

    Das ist aber nicht der Fall. Die PNP ist seit dem 28. Februar 2025 an dem Thema dran, stellte dem Justizministerium sogar eine Anfrage. Seitdem ist das Thema zusammen mit dem Wahlkreisabgeordneten Toni Schuberl (Grüne) auf der Agenda. Da muss ich sagen, so geht Vierte Gewalt. It Works.



    Seitdem hat die PNP mehrere Artikel zu dem Fall gmacht berichtet auch über Demonstrationen vor dem Landgericht.

    Der Grüne MdB Toni Schuberl sagt: Gerade diese Verbindung zwischen bestimmten Burschenschaften und der IB sei in der Region Passau das Rückgrat eines aktiven rechtsextremen Netzwerkesund verweist auf frühere problematische Fälle. Wie weit auch im aktuellen Fall ein aktiver Kampf gegen die Verfassung vorliege, solle nun die schriftliche Anfrage bei der Staatsregierung aufklären.

    Mich beruhigt, dass das auch andere Medien jenseits der taz beim Thema Unterwanderung von Institutionen und die daraus resultierende Gefahr für die demokratische Verfasstheit sensibilisiert sind.

  • Ich bin leider schon alt genug, um mich noch an den «Radikalenerlass» (sprich: Berufsverbote) von 1972 zu erinnern. Ich habe seither extrem Mühe mit der Forderung nach Berufsverboten wegen einer politischen Gesinnung, und sei diese (in meinen Augen) noch so widerlich.

  • Durch den Artikel (Unterüberschrift: "Prüfte die bayerische Behörde den Fall ausreichend?") wird der Eindruck erweckt, die Behörden hätten nicht richtig geprüft oder sogar bewusst nicht genau hingeschaut.

    Da keine der "gut dokumentierten" Handlungen Gegenstand eines Strafverfahrens waren, sind diese halt nicht aktenkundig im strafrechtliche Sinne. Alles andere beruht nur auf Eigenangaben des Referendars.

    Hierzu ist anzumerken, dass bei Referendaren insbesondere keine Überprüfung durch oder ein Abgleich mit dem Verfassungsschutz vorgenommen wird. Dies ist aus meiner Sicht bei der Vielzahl von Referendaren und der Kürze des Referendariats (2 Jahre) auch nicht sachdienlich.

    Soweit den Behörden damals die Vorwürfe nicht gewesen sein sollten, liegt kein Fehler vor.

  • „Wenn jemand wie N. zugelassen wird, frage ich mich, was man noch alles machen muss, um nicht zugelassen zu werden“,

    Siehe anderer Fall einer Lehrerin in Bayern, rechts gut, links böse:



    www.br.de/nachrich...rin-werden,UcUNhag



    Via Social Media verbreitete die 28-Jährige Auszüge aus dem 105-seitigen Bescheid. Darin verweist das Ministerium unter anderem auf die antikapitalistische Haltung Poettingers sowie die Verwendung von Begriffen wie "Klassenkampf" und "Profitmaximierung". Das Ministerium schreibt demnach: "Nach Mitteilung des Verfassungsschutzes vom 05.11.2024 stammt der Begriff 'Profitmaximierung' aus dem Kommunismus und wertet Gewinnstreben in der Wirtschaft ab." Auch ein Eintreten für den "Klassenkampf" stehe "in diametralem Gegensatz" zum Einsatz für die freiheitliche demokratische Grundordnung.

    Ich wusste auch noch nicht, dass Kapitalismus in unserer Verfassung verankert ist.

  • Warum steht bei Luke Hoß, "Linken-Bundestagsabgeordneter Wahlkreis Passau" ?



    Der Mann ist Linken-Bundestagsabgeordneter der Landesliste Bayern.



    In Passau haben ihn ganze 2,9 Prozent der Wähler gewählt.

  • Ja was denn? Ist das schlimm?? Viel gefährlicher sind doch die Klimakids, Fridays for Future und wie sie alle heißen. DIE dürfen kein Praktikum machen - zumindest nicht in Bayern.

  • Wie im Artikel auch erwähnt: das Rechtsrefendariat ist verpflichtend, wenn man als Anwalt arbeiten will. Deswegen sind auch die Zulassungsbedingungen für ein Refendariat etwa unterschiedlich gegenüber einem Berufsbeamten:



    Ein Referendar ist während des Referendariats Beamter auf Widerruf, was bedeutet, dass er nicht für die Dauer seines Berufslebens verbeamtet ist, sondern diesen Status nach Abschluss des Referendariats verliert. Ein Berufsbeamter ist dagegen typischerweise Beamter auf Lebenszeit oder Probe und hat einen längerfristigen Beamtenstatus, der auch ein bestimmtes Maß an Eignung, Gesundheit und charakterlicher Eignung voraussetzt.



    Das kann dazu führen, dass jemand zwar ein Referendariat machen darf, aber trotz folgendem erfolgreichem zweiten Staatsexamen nicht in den Staatsdienst übernommen wird.



    Ich hatte damals in den siebziger Jahren einen sehr guten Sportlehrer, dem ist das passiert, Stichwort Radikalenerlass. Er war als Student in einer kommunistischen Kleinstpartei, durfte ohne Umstände sein Referendariat machen und dann war, auch nach mehreren Gerichtsverfahren, an staatlichen Schulen Feierabend für ihn.

  • In Bayern sind nur Klimaakativistinnen die Lehrerinnen werden wollen ein Problem...

  • Schwierig. Es ist eine Sache, jemanden mit einer bestimmten "Gesinnung" nicht als Richter arbeiten zu lassen, bzw in generell in den Staatsdienst zu stellen. Das Berufsverbot geht aber ja dann doch einen Schritt weiter. Und so sehr ich diesen Schlag Mensch verachte, könnte ein solches Urteil auch leicht in die andere Richtung interpretiert werden. Beispiel: Jemand hält sich in linksextremen Kreisen auf, ist aber NICHT vorbestraft und auch sonst gegenüber Behörden nicht aufgefallen (die Burschenschaft zum Beispiel ist ja wohl nicht verboten, rechtsextreme Äußerungen wurden nicht dokumentiert etc). Sollte so jemandem dann auch das Ref verboten werden? Hätten Schily und Ströbele dann damals Anwalt werden können? Wohl eher nicht. Und ob das dann am Ende die Lösung ist? Schwierig...

  • Bemerkenswert ist die Argumentation, die Mitgliedschaft in einer extremistischen Organisation allein reiche nicht aus, um das Referendariat zu verwehren.



    Im Falle der Klimaschutzaktivistin Lisa Poettinger war man sich in Bayern vor kurzem noch sehr sicher, genau aus diesem Grund die Verweigerung des Refendariats im Schuldienst abzuleiten.



    Während ökologisches Engagement zur Disqualifikation führt, werden rechtsgerichtete Netzwerke offenbar mit Nachsicht betrachtet?



    Das wirft einige Fragen nach rechtsstaatlicher Konsistenz und politischer Neutralität auf – oder ob der Staat einfach mal wieder auf dem rechten Auge blind ist.

  • Hier nur mal ein Gedanke, der mich immer wieder auch im Gericht oder in (Ausländer-)Behörden beschleicht:



    wer von denen wird wie weiland 1.2.1933 seinen Kragensiegel umdrehen, wenn die AFD hier (mit)regiert.



    Anhaltspunkte gibt es recht häufig...



    In Mannheim studiert, hat schon / noch in den Jahren Anfang 1990 in der Vorlesung zur Rechtsgeschichte der Prof. gemeint: die absolute Monarchie sei das Ideal, die habe 1000 Jahre gehalten (800 bis Reichsdeputation-Hauptschluss Reichsdeputation-Hauptschluss 1803; anderes Absolute sei aber auch akzeptabel, wenn es nicht demokratisch sei.