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Horrorfilm „Day of the Dead“ auf ArteZombies haben juristisches Nachspiel

Ende Januar hatte Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Horrorfilm ausgestrahlt. Nun nimmt die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf.

Richard Liberty als Dr. Loomys (l.) und Filmregisseur George A. Romero in „Day of the Dead“ Foto: Prod.DB/imago

Berlin taz | Die Zombie-Causa um Arte geht weiter. Ende Januar hatte der öffentlich-rechtliche Sender den Film „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ (Originaltitel „Day of the Dead“) um 0.20 Uhr ausgestrahlt und bereits einen Tag zuvor in der Mediathek zur Verfügung gestellt. Weil der Film in Deutschland wegen seiner Gewaltdarstellung indiziert und bundesweit beschlagnahmt ist, würde man sich mit einer Ausstrahlung strafbar machen.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hat wegen des Verdachts der Gewaltdarstellung nach § 131 des Strafgesetzbuchs und des Verstoßes gegen § 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrags nun ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet, wie ein Sprecher der taz mitteilte. Arte Deutschland hat seinen Sitz in Baden-Baden.

Bislang werde gegen Unbekannt ermittelt, weil die Namen von „eventuell verantwortlichen Personen noch festgestellt werden müssen“, sagte der Sprecher weiter. Gegen Arte selbst kann kein Verfahren eingeleitet werden, weil sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren immer gegen bestimmte Personen richten. Arte ist als deutsch-französisches Gemeinschaftsprojekt eine europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (französisch GEIE: Groupement européen d'intérêt économique) bzw. ein öffentlich-rechtlicher Zusammenschluss.

Beschlagnahmte Filme unterliegen in Deutschland einem strengen Verbreitungs- und Werbeverbot. Wer sie der Öffentlichkeit zugänglich macht oder verbreitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft oder muss eine Geldstrafe zahlen.

Seit 1990 gewaltverherrlichend

§ 4 des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bezieht sich auf unzulässige Angebote im Rundfunk und in den Telemedien, also etwa Streamingdiensten oder Mediatheken. Mit dem Ausstrahlen von „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ wäre es möglich, dass Arte gegen Absatz 5 (Gewaltverherrlichung), Absatz 8 (Verstoß gegen die Menschenwürde) und Absatz 11 (Indizierung auf Liste B und D der Bundeszentrale für Kinder und Jugendschutz, also Inhalte auf Trägermedien und im Netz, die strafrechtlich womöglich relevant sind) verstoßen hat.

Die explizite Gewaltdarstellung wurde „Zombie 2“ in Deutschland zum Verhängnis. Laut dem Portal „schnittberichte.com“ wurde die Version erstmals auf Videokassette 1990 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten beschlagnahmt. Über die Jahre folgten Indizierungen und Beschlagnahmen anderer Versionen. Auch andere Horrorfilme wurden in den 80ern beschlagnahmt, so etwa der damalige Videothekenschocker „Tanz der Teufel“ (Originaltitel „Evil Dead“).

Im Zombiefilm des Regisseurs George A. Romero („Crazies“, „Dawn of the Dead“) von 1985 wurde die Welt von einer Seuche dahingerafft. Militärs und Wissenschaftler haben sich in einem unterirdischen Bunker in Florida verschanzt und wollen mit Experimenten einen Ausweg aus der Katastrophe finden.

Das 18er-Logo ist eine Fehlkennzeichnung

Arte hatte „Zombie 2 – Das letzte Kapitel“ laut eigener Aussage aufgrund eines Versehens gesendet bzw. in die Mediathek gestellt. Man bedauere diesen seltenen Vorfall und werde alle nötigen Maßnahmen ergreifen, damit er sich in Zukunft nicht wiederhole. Zuvor teilte eine Sprecherin des Senders der taz mit, dass der Film nicht mehr indiziert sei, weil er von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) ein „Ab-18-Logo“ erhalten habe, wie es auch auf einer im Netz angebotenen DVD zu sehen sei.

Allerdings hat die FSK niemals ein „Ab-18-Logo“ für den Film vergeben, sagte eine Sprecherin der taz. Bei der im Netz auf DVD angebotenen Fassung handele sich um eine Fehlkennzeichnung. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (die frühere Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) sagte, dass „Zombie 2“ sehr wohl noch indiziert und beschlagnahmt sei.

Arte hatte sich schon in der Vergangenheit bei Horrorfans beliebt gemacht. 2013 hatte der Sender etwa den indizierten Slasherfilm „Freitag der 13.“ gezeigt. Zuvor lief Dario Argentos damals noch indizierter Horrorklassiker „Suspiria“, der allerdings nur in Frankreich ungeschnitten gesendet wurde. Sondergenehmigungen für indizierte Filmfassungen gibt es in Einzelfällen.

Womöglich nimmt sich bald ein Filmlabel des Klassikers „Zombie 2“ an, um ihn aus dem Giftschrank zu holen. So hat etwa das Label Turbine Medien 2008 die deutschsprachigen Rechte des Horrorfilms „The Texas Chainsaw Massacre“ erworben, der seit 1985 beschlagnahmt war. Auch Sony ging erfolgreich gegen die Beschlagnahme von „Tanz der Teufel“ vor, woraufhin der Film sogar ab 16 Jahren freigegeben wurde. Vielleicht darf Zombie Bub bald auch legal auf heimischen Bildschirmen herumschlurfen.

Hinweis der Redaktion: Der Text wurde zuletzt aktualisiert am 07.04. um 16:45 Uhr.

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16 Kommentare

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  • Ich habe den Film gerade auf Youtube nochmal quergeschaut. Die dargestellten Menschenversuche, Verstümmelungen und Zerstückelungen gehören echt zur gröberen Sorte.

    Gefährlich wird es, wenn der Zuschauer durch solche Medien verroht oder gar sadistische Züge an sich entdeckt, für die er sich bisher immer aufgrund seiner Sozialiserung geschämt und die er unterdrückt hat.

    Die Hemmschwelle, selbst Gewalt gegen Wehrlose auszuüben, dürfte durch das Ansehen des Films tatsächlich spürbar sinken. Ansonsten wäre er wegen Bub und Powerlocke durchaus reizvoll.

    • @VanessaH:

      Ist das jetzt einfach Mal so daher behauptet oder können Sie irgendwelche seriösen wissenschaftlichen Untersuchungen benennen, die einen tatsächlichen signifikanten Anstieg von Gewalttaten im Zusammenhang mit dem Konsum solcher Filme belegen? Bei Spielen wird das ja auch immer gerne behauptet, obwohl es dafür überhaupt keine seriösen Belege gibt.

  • Angemessener wäre es da, diese Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung im Amt anzuzeigen angesichts der Gewaltorgien, die unverfolgt im Internet abrufbar sind...

    • @Vidocq:

      Angemessen wäre, wenn Sie sich erst einmal damit beschäftigen, was Strafvereitelung im Amt überhaupt ist.

  • Gerichte und Staatsanwaltschaften ächzen unter massiver Arbeitsüberlastung.



    Ein cleverer Bundesinnenminister sollte ein Gesetz durczbringen, dass die Umverteilung von Fällen an offensichtlich unterbeschäftigte Behördenteile ermöglicht.



    Man liest ja öfter von Amtsschimmeln, die offenbar aus Langeweilefrust wildeste Kapriolen schlagen.



    Pimmelgate ode Zombibeamtikapolypse, die Liste ist lang.

  • Ich hab überhaupt keinen Sinn für solche Filme, aber ich feier Arte ein bisschen dafür, dass sie das gemacht haben, denn es ist doch völlig absurd, erwachsenen Menschen irgendwelche Filme zu verbieten. Diejenigen, die das entschieden haben, haben sich den Film wahrscheinlich nicht ganz freiwillig angeschaut, sondern weil es ihr merkwürdiger Beruf ist, sie wollen aber darüber entscheiden, was andere freiwillig anschauen. Das ist völlig Gaga.

  • "Ende Januar hatte Arte einen in Deutschland beschlagnahmten Horrorfilm ausgestrahlt."



    Was heißt das bitte genau? Etwas beschlagnahmtes befindet sich im Besitz der Obrigkeit. Dann ist eine Ausstrahlung durch jemand anderes unmöglich.



    Indiziert oder verboten hätt ich verstanden. Oder ist das Vokabular im Medienrecht ein anderes?

    • Denis Giessler , des Artikels,
      @Encantado:

      Der Begriff der Beschlagnahme ist in der Tat ein bisschen schwammig bzw. irreführend, finde ich. Aufgedröselt meint er ein Verbreitungs- und Werbeverbot. Im Besitz der "Obrigkeit" befindet er sich m.E. dann aber nicht. Verboten wäre bei "Zombie 2" nicht ganz richtig, weil der eigentlich Besitz des Films nicht strafbar ist. Und indiziert ist er, die Info haben wir aus Platzgründen aber im Teaser weggelassen, weil die Beschlagnahme eh schwerer wiegt.

  • Nanu? Erst heißt es "Damit hat sich Arte strafbar gemacht..." dann aber folgt "Gegen Arte selbst kann kein Verfahren eingeleitet werden, weil sich strafrechtliche Ermittlungsverfahren immer gegen bestimmte Personen richten." Ja was denn nun? Bitte für eins entscheiden.



    Der Wahrheit halber: Da hat Herr Giessler das selbe Problem wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Eine GEIE, wie arte eine ist, ist in den meisten Ländern Europas eine juristische Person, nur in D nicht...

    • Denis Giessler , des Artikels,
      @Samvim:

      danke, habe ich konkretisiert, viele grüße

  • ARTE greift ab und zu mal daneben. Zum Beispiel bei älteren Filmen mit unaushaltbaren Geschlechterklischees.

    • 1G
      14231 (Profil gelöscht)
      @resto:

      Wenn man etwas über frühere Zeiten wissen möchte, muss man auch kulturelle Produkte jener Zeiten kennen lernen, selbst wenn die nicht den eigenen Normen entsprechen. Ansonsten bliebe kein anderer Schluss übrig als anzunehmen, früher hätten die Menschen auch nicht anders gedacht.

      Heute die Kultur früherer Zeiten aus dem allgemeinen Bewusstsein zu eliminieren, bedeutet letztlich auch, entsprechende Verfahrensweisen früherer und zukünftiger Generationen zu legitimieren.

      • @14231 (Profil gelöscht):

        ARTE ist da aber etwas einseitig. Gestern Abend eine Doku über das frühere St. Pauli (Rotlichtmilieu). Zu Wort kamen hauptsächlich die Macker (frühere Zuhälter) oder Menschen, die über die brutalen Macker gesprochen haben. Rein gar nichts habe ich von oder über die sich prostituierenden Frauen erfahren. Ich dachte, dass wir diese Stimmlosigkeit und Bedeutungslosigkeit der Frauen überwunden hätten.

    • @resto:

      Man kann einen alten Film auch einfach schauen und reflektieren. Was wollen Sie? Nur noch Filme, Musik und Kunst, die unstrittig sind und niemanden in auch nur um Geringsten anstoßen? Die man eben nicht mehr reflektieren und diskutieren muss? Vielleicht bleiben dann nur noch Tierdokumentationen und EDM

    • @resto:

      was schlagen Sie vor? eine wokeness-fsk? Aber richtig. Grauenhaft lustig die alten Filme.

  • Dass dieser Film immer noch beschlagnahmt ist, ist ziemlich albern. In "The Walking Dead" kann man regelmäßig sehr viel heftigere, und m.E. auch sehr viel problematischere Sachen sehen. Es wäre schön, wenn auf so einen Unsinn weniger Geld und Zeit verschwendet werden würden.