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Hilfe für Betroffene häuslicher GewaltBerlin schreibt Schutz vor Gewalt ins Gesetz

Mit zwei neuen Frauenhäusern und Beratungsstellen baut Berlin sein Angebot für Betroffene aus. Das ist dringend nötig, denn noch immer finden nicht alle Schutz.

Wenn sich eine Frau beim Frauenhaus meldet und um Schutz bittet, löst das oft eine Telefonkette aus. „Falls wir keinen freien Platz haben, rufe ich erst mal bei der BIG-Hotline an, also bei der telefonischen Beratung bei häuslicher Gewalt, die auch Plätze koordiniert. Dann frage ich bei einzelnen Berliner Frauenhäusern nach, und wenn es da nichts gibt, auch bei Obdachlosenunterkünften“, sagt Leyla Arslan, Leiterin des Frauenhauses Bora in Berlin. „Auch die Brandenburger Frauenhäuser telefonieren wir dann ab“, sagt sie. Außerdem würden sie mit der Betroffenen klären, ob sie übergangsweise bei einer Freundin oder der Familie unterkommen könne, um sich und eventuell auch die Kinder erst mal aus der Reichweite des Aggressors zu bringen.

Im Schnitt würden jeden Tag 10 bis 15 Frauen direkt bei ihnen anrufen, sagt Frauenhausleiterin Arslan bei einem Pressegespräch zum Gewaltschutz in Berlin am Mittwoch. Sie erklärt auch, dass es meist nur eine halbe Stunde dauere, bis freie Plätze bei ihnen wieder reserviert sind. „Ich freue mich sehr darüber, dass in Berlin im Sommer zwei weitere Frauenhäuser eröffnen“, sagte sie. Mehr Plätze seien dringend notwendig.

Wie viele Frauen pro Tag sich vergeblich um Schutz in einem Frauenhaus bemühen, kann die Senatsverwaltung bisher nicht sagen

Wie viele Frauen pro Tag sich vergeblich um Schutz in einem Frauenhaus bemühen, das kann die Senatsverwaltung bisher nicht sagen. Denn es reicht nicht, die Anrufe zu zählen: Eine von Gewalt betroffene Person könnte mehrfach anrufen und so viele Anfragen auslösen. Die Sozialverwaltung kündigte daher in einem Pressegespräch am Mittwoch an, dass sie dies künftig anders erfassen will, um im kommenden Jahr belastbare Zahlen zu haben, wie viele Personen die Frauenhäuser tatsächlich abweisen müssten.

Solche Zahlen sind auch dringend nötig. „Jede Frau, die von Gewalt betroffen ist, muss schnell und verlässlich Hilfe bekommen“, sagt Sozialsenatorin Cansel Kızıltepe (SPD) bei dem Pressegespräch. Berlin müsse Schutz und Beratung weiter ausbauen. Denn mit dem im Bund verabschiedeten Gewalthilfegesetz haben Personen, die häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt erleben, einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz. Das sei ein „Paradigmenwechsel“, betonte Kızıltepe.

Berlin ist eins der ersten Bundesländer, das diese Vorgaben mit einem eigenen Gesetz umsetzen will. Die Länder bekommen dafür in den kommenden zehn Jahren Geld vom Bund, für Berlin wären das insgesamt 114,4 Millionen, im kommenden Jahr soll das Land 4,9 Millionen erhalten. Der Senat will das Gewalthilfegesetz noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschieden lassen.

390 kostenfreie Familienplätze

Das Gesetz verpflichtet Berlin, ein „bedarfsgerechtes und nachhaltig finanziertes Gewalthilfeangebot“ aufzubauen. Es soll Frauen und Kinder vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schützen. Es sei wichtig, Angebote kontinuierlich zu erweitern, sagte Kızıltepe. Berlin stehe aber rein rechnerisch und im Vergleich zu anderen Städten bereits jetzt gar nicht schlecht da.

Bei der Gewalthilfe stehen aber die Opfer im Vordergrund, erst mal wollen wir hier die Not lindern

Cansel Kızıltepe (SPD), Sozialsenatorin

Da Frauen oft zusammen mit ihren Kindern Zuflucht suchen, braucht es entsprechend mehr Betten, diese werden inzwischen in „Familienplätzen“ berechnet. Solche Familienplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen hätte sie ausgebaut und seit 2020 mehr als verdoppelt, erklärte die Senatorin. Bis Ende des Jahres sollen in 11 Frauenhäusern 276 Familienplätze mit 647 Betten zur Verfügung stehen, dazu kommen 154 Familienplätze mit 298 Betten in Schutzwohnungen. Berlin käme damit auf 430 Familienplätze. Laut Istanbul-Konvention müsste das Land 390 kostenfreie Familienplätze zur Verfügung stellen, einen pro 10.000 Einwohner*innen. Da Betroffene für die Plätze in Schutzwohnungen zahlen, zählen diese nicht dazu. So gesehen fehlten Berlin also noch 114 kostenfreie Familienplätze.

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Das Geld vom Bund will die Senatsverwaltung nutzen, um diese Plätze weiter auszubauen. Die Senatorin sicherte auch zu, dass sie in der Umsetzung auch Täterarbeit und Prävention mit berücksichtigen wolle. „Bei der Gewalthilfe stehen aber die Opfer im Vordergrund, erst mal wollen wir hier die Not lindern“, sagte sie. Das seien in erster Linie Frauen und Kinder, aber nach ihrem Verständnis auch alle anderen von Gewalt betroffenen Personen. Im ersten Entwurf hatte die Senatsverwaltung entsprechend festgehalten, dass sich das Gesetz an LGBTIQ-Personen richte, aktuell nennt der Entwurf „Frauen“. Verbände und Initiativen fordern hier Nachbesserung. Die jetzige Fassung sei ein „Kompromiss“, sagte die Senatorin dazu. Perspektivisch wolle sie sich dafür einsetzen, dass das Gesetz alle berücksichtigt. „Wir beraten auch alle, die zu uns kommen“, sagte Kızıltepe. „Und Transfrauen sind Frauen und fallen also schon jetzt darunter“, sagte sie.

Initiativen und Po­li­ti­ke­r*in­nen aus der Opposition hatten darüber hinaus kritisiert, dass das Gewalthilfegesetz auch private Träger zulasse. Niemand solle mit dieser Arbeit Gewinnabsichten verfolgen, forderten sie. Bei der Senatsverwaltung sehen sie das entspannter. „Auch private Träger unterliegen den Qualitätskriterien“, sagte die zuständige Staatssekretärin. Der Senat wolle sich damit die Möglichkeit offenhalten, mit kommunalen Trägern zusammenzuarbeiten. „Es kann kein Start-up kommen und in der Gewalthilfe mitmischen“, sagte sie. Das Gesetz sähe auch keinen Rechtsanspruch vor, sodass sich niemand einklagen könne.

Keine Einzelfälle

„Je stärker eine Frau marginalisiert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie Gewalt erlebt, und desto schwerer bekommt sie Hilfe“, sagte Jana Baumann, die den Senat in der Fachgruppe Betroffenenperspektive unterstützt und berät. Sie forderte, die Strukturen mehr anzugehen, die Gewalt ermöglichen und begünstigen. „Wir sprechen zu oft über Einzelfälle“, sagte sie. Es brauche Strukturen, in denen sich Betroffene sicher fühlten.

Kızıltepe erklärte auch, dass sie die Beratung ausgebaut habe. Bei dem Verein TIO ist nun eine neue Fachberatungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt angesiedelt, die sich insbesondere an marginalisierte und von Gewalt betroffene Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte richtet. Diese Beratungsstelle soll auch mobil tätig sein und besonders in den Außenbezirken wirken, wo es keine anderen Angebote gibt.

Auch der Verein Wildwasser soll eine Fachberatungsstelle aufbauen. Mit einer technischen Anlaufstelle, die bei digitaler Gewalt helfen soll, und mit einer Kampagne in den sozialen Medien reagiert die Verwaltung außerdem auf neue Gewaltformen. „Niemand darf mit sexualisierter oder häuslicher Gewalt allein bleiben, weder online noch offline“, sagte die Senatorin. Das zu erreichen sei am Ende eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.

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