Hilfe bei Gewalt in Berlin: Täterarbeit bleibt außen vor
Dass Berlin ein Gesetz zur Gewalthilfe bekommt, ist ein wichtiger Schritt. Doch Initiativen haben sich mehr erhofft, vor allem bei der Prävention.
Zum Schutz vor Gewalt gehört, ihr vorzubeugen. Doch Männer, die etwa bei einem Konflikt in ihrer Beziehung gewalttätig geworden sind und sich beraten lassen wollen, müssen aktuell viel Geduld und Zeit aufbringen. „Wir haben Wartezeiten von drei Monaten für ein erstes Gespräch“, sagt Samira Ciyow, Leiterin der Beratung für Männer – gegen Gewalt. „Wir sind am Ende unserer Kapazitäten, die Lage spitzt sich zu. Und die Fälle werden immer komplexer“, sagt sie. Dabei sei schnelle Hilfe wichtig: Gerade direkt nach einer Tat, in einer Art „Reuephase“, seien Täter oft interessiert an Hilfe. Ihr Projekt ist eins von nur zweien in Berlin, die solche Beratung anbieten. Das andere, das Berliner Zentrum für Gewaltprävention (BZfG), hat sogar schon seine Warteliste geschlossen, weil sie keine weiteren Personen aufnehmen können.
Trotz dieses großen Bedarfs läuft die Förderung für ihre Beratung aus, sagt Ciyow. Es sei noch unklar, wie es im kommenden Jahr für ihr Projekt weitergeht. Dabei rechnet sie damit, dass die Nachfrage noch ansteigt. Denn laut einer Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in Berlin soll die Servicestelle Wegweiser Täter*innen nach Gewaltvorfällen künftig proaktiv auf Beratungsangebote und Kurse hinweisen und sie ermutigen, diese auch in Anspruch zu nehmen. Doch wer diese Arbeit dann machen soll, ist weiter unklar.
„Nach jetzigem Stand wird die Berliner Täterarbeit bei Mitteln aus dem Gewalthilfegesetz nicht berücksichtigt“, sagt Projektleiterin Ciyow am Montag bei einem Fachgespräch zum neuen Gewalthilfegesetz in Berlin. Ab Januar braucht ihr Projekt mindestens 165.000 Euro – und damit wäre nur der aktuelle Stand zu halten, nicht die erwartete Mehrarbeit.
Claudia Engelmann, Sprecherin für feministische Politik, Linke
Der Senat will das Gewalthilfegesetz noch vor der Sommerpause verabschieden. Damit setzt Berlin auf Landesebene die Vorgaben aus dem im vergangenen Jahr beschlossenen Gewalthilfegesetz des Bundes um. Der Bund will so von Gewalt betroffene Frauen und Kinder besser schützen. Das Gesetz verankert ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Der Bund stellt den Ländern dafür rund 2,6 Milliarden Euro bereit.
Die Grünen und die Linke wollen präventive Täterarbeit und verpflichtende Antigewaltkurse für gewaltausübende Personen daher noch mit in das Gesetz aufnehmen. Bisher steht dies nicht verpflichtend drin, dort ist in Paragraf 2 nur „Prävention, einschließlich Maßnahmen, die sich an gewaltausübende Personen richten, sowie Öffentlichkeitsarbeit“ benannt. Wohl auch, weil es vom Bund eben nicht vorgegeben wird, Berlin würde hier weitergehen als die Bundesgesetzgebung.
Bei dem Fachgespräch im Abgeordnetenhaus stellten Bahar Haghanipour, frauen- und gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünenfraktion im Abgeordnetenhaus und Claudia Engelmann, Sprecherin für feministische Politik der Linksfraktion einen gemeinsamen Änderungsantrag für den aktuellen Gesetzesentwurf vor. Am Donnerstag ist der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag Thema im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung.
Bundesgesetz für Berlin umsetzen
Dass das Gesetz kommt, ist ein wichtiger Schritt, darin sind sich alle einig, die in diesem Bereich arbeiten. Doch die Liste der Punkte, die Initiativen und Akteur*innen aus der Gewalthilfe anmerken, ist lang. „Das Gewalthilfegesetz im Bund ist ein großer Schritt nach vorn, auf den viele Jahre lang hingearbeitet haben“, betont Haghanipour am Montag. Doch wichtig sei nun, es für Berlin auch „ordentlich umzusetzen“, und an dem aktuellen Entwurf habe sie noch einige Kritik.
Samira Ciyow, Projektleiterin Beratung für Männer – gegen Gewalt
„So, wie der Entwurf aktuell ist, wird es uns nicht reichen“, sagt Linke-Politikerin Engelmann. Da von CDU und SPD schon das Signal kam, dass sie eigentlich nichts mehr ändern wollen, müsste das dann wahrscheinlich eine neue Regierung übernehmen und das Gesetz nach der Wahl „noch mal anfassen“. „Eine neue Koalition könnte das zu einer Priorität für die ersten 100 Tage ihrer Regierungszeit machen“, schlägt Haghanipour vor.
Konkret kritisieren beide Parteien, dass das Gesetz in der aktuellen Fassung nur auf Frauen ausgerichtet ist. LGBTIQ-Personen sollten ausdrücklich genannt werden, fordern sie. Dem schließen sich auch zahlreiche Träger an, etwa aus der queeren Antigewaltarbeit und auch die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrt fordert dies. Im ersten Referentenentwurf sei dies besser gewesen, auch hier war Berlin weitergegangen als der Bund. Der aktuelle Entwurf falle dagegen dahinter zurück, denn gerade auch etwa trans, inter oder nichtbinäre Personen seien überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen und bräuchten ebenfalls Rechtssicherheit. Auch die Frage, wer Hilfe für gewaltbetroffene Jugendliche und junge Erwachsene übernimmt, sollte das Gesetz besser klären.
Die Liga kritisiert außerdem, dass der aktuelle Entwurf eine Tür dafür öffne, dass auch privatwirtschaftliche Träger im Bereich der Gewalthilfe tätig würden. „Wir haben in Berlin eine breite und erfahrene Hilfelandschaft bei den gemeinwohlorientierten Trägern“, sagt eine Vertreterin der Liga. Viele hätten auch Interesse, ihre Arbeit in diesem Bereich auszuweiten. „Ein Gewinnaspekt in diesen sensiblen Themen ist fehl am Platz. Das geht am Ende zu Lasten der Schutzsuchenden“, sagt sie. Berlin habe bereits in der Unterbringung von Obdachlosen schlechte Erfahrungen mit privaten Trägern gemacht. Im Änderungsantrag der Grünen und Linke ist dieser Punkt auch enthalten.
Jahrzehntelang als Projekt finanziert
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung. „Die Kolleg*innen in den Frauenhäusern arbeiten seit 40 Jahren oder noch länger in dem Bereich und trotzdem werden sie als Projekte finanziert“, sagt ein*e Vertreter*in des Berliner Praxisrats Gewalt gegen Frauen* und Kinder, in dem sich Frauenhäuser und Beratungsstellen zusammengeschlossen haben. Dass sie ständig die Gelder neu beantragen müssten, bedeute auch große Unsicherheit und Belastung für die Mitarbeiter*innen. Der Praxisrat ruft für Donnerstagmittag zu einer Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus auf, mit der sie vor der Ausschusssitzung ihre Forderungen vorbringen wollen. Außerdem hat der Rat eine Petition gestartet.
„Die Verantwortung bleibt weiterhin bei denjenigen, die von Gewalt betroffen sind“, fasst es Projektleiterin Ciyow zusammen. „Täterarbeit ist ein wichtiger Teil in der Gewaltprävention und setzt bei der Verantwortung derer an, die Gewalt ausüben.“ Natürlich sei der Ausbau von Frauenhausplätzen wichtig. Aber das sei die letzte Instanz, und auch, wenn Betroffene sich in Sicherheit gebracht hätten, würden die Täter weiter Beziehungen eingehen. „Wie viele Häuser wollen wir noch bauen?“, fragt sie. Die Täter seien letztlich diejenigen, bei denen etwas passieren müsse.
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