Hausordnung des Bundestags: Abgeordnete müssen Regenbogenfahne aus ihren Büros entfernen
Pride-Flaggen im Büro von Bundestagsabgeordneten? Das ist laut Hausordnung verboten – auch wenn es nicht nur um Regenbogenfarben geht.
dpa | Die Bundestagsverwaltung hat eine Aufforderung an mehrere Abgeordnete, an ihren Büros angebrachte Regenbogenfahnen zu entfernen, mit der Hausordnung des Parlaments begründet. Demnach sei das Anbringen von Fahnen „grundsätzlich und unabhängig von der konkreten Symbolik nicht gestattet“, sagte ein Sprecher des Bundestags. „Es geht nicht konkret um die Kontrolle von Regenbogenfahnen.“ Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet.
Die Aufforderung an die Abgeordneten war Anfang der Woche ergangen. Der Sprecher betonte, das sei ein Routinevorgang. Ähnliche Fälle gebe es immer wieder. Es bestehe ein generelles Verbot, das etwa auch Deutschland- oder Europafahnen sowie auch andere Fahnen und Aushänge betreffe.
Die Bundestagsverwaltung war nach Angaben des Sprechers kürzlich von Abgeordneten darauf hingewiesen worden, dass in von außen sichtbaren Fenstern von Abgeordnetenbüros die Regenbogenflaggen – ein Symbol der queeren Community – angebracht waren.
Bundestagspolizei gerufen
Eine der Abgeordneten, die mit einer Pride-Flagge ihr Büro schmückte, ist Stella Merendino (Linke). „Wegen der Regenbogenflagge an meinem Büro im Bundestag wurde die Bundestagspolizei gerufen“, schrieb sie auf Instagram.
Das ist nach Angaben des Bundestags-Sprechers ein gängiges Vorgehen. Habe die Bundestagsverwaltung den Sachverhalt geprüft, „wird dies im Regelfall durch die Bundestagspolizei und das Referat für Zutrittsangelegenheiten umgesetzt“. Die Hausordnung sei allen Abgeordneten bekannt.
In Paragraf 4 heißt es dort: „Das Anbringen von Aushängen, insbesondere von Plakaten, Postern, Schildern und Aufklebern an Türen, Wänden oder Fenstern in den allgemein zugänglichen Gebäuden des Deutschen Bundestages sowie an Fenstern und Fassaden dieser Gebäude, die von außen sichtbar sind, ist ausnahmslos nicht gestattet.“
Regenbogenfahnen-Debatte
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte angeordnet, die Regenbogenfahne aus Neutralitätsgründen nur noch zum Internationalen Tag gegen Homophobie (17. Mai) auf dem Reichstagsgebäude hissen zu lassen – und nicht mehr beim Berliner Christopher Street Day am 26. Juli. Das löste breite Kritik aus.
Eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) befeuerte die Debatte weiter. Auf die Frage, wie er es finde, dass Klöckner die Regenbogenfahne zum CSD nicht auf dem Bundestag hissen will, sagte er in der ARD: „Der Bundestag ist ja nun kein Zirkuszelt“, auf das man beliebig Fahnen hisse. Es gebe einen Tag im Jahr, das sei der 17. Mai, an dem die Regenbogenflagge gehisst werde.
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