GroKo zu Werbeverbot für Abtreibungen: 219a bleibt – soll aber ergänzt werden
Union und SPD haben einen Kompromiss zum „Werbeverbot“ für Abtreibungen präsentiert. Auf eine Abschaffung konnten sie sich aber nicht einigen.
dpa | Die Bundesregierung will das umstrittene „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche beibehalten, jedoch ergänzen. Unter anderem solle rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen, erklärten die zuständigen Minister*innen am Mittwochabend.
„Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben“, betonte Kanzleramtschef Helge Braun. Die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollten die Aufgabe bekommen, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.
Ob mit dem Vorschlag der Minister der monatelange Streit in Union und SPD beigelegt ist, ist allerdings fraglich. Beide Fraktionen wollen im Januar darüber beraten. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag, machte allerdings auch klar, die Fraktion werde den genauen Gesetzestext abwarten und dann entscheiden. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sprach von einem „ersten Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition“. Der genaue Vorschlag werde im Januar in der Fraktion bewertet.
Abschließende Formulierungen für Ergänzungen zum geltenden Recht liegen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur noch nicht vor. Justizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, im Januar einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.
Uneinigkeit in der Großen Koalition
Monatelang hatte die Bundesregierung um einen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen gerungen. Beteiligt waren Justizministerin Katarina Barley (SPD), Familienministerin Franziska Giffey (SPD), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Kanzleramtschef Helge Braun (CDU). Am Mittwochmittag saßen die Minister*innen rund drei Stunden lang ohne Ergebnis zusammen und setzten ihre Gespräche dann telefonisch fort. Besonders die SPD hatte Druck aufgebaut und eine Einigung verlangt.
Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche – man macht sich schon strafbar, wenn man „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abbrüche anbietet. Die SPD hatte eine Reform angestoßen, ihren Antrag aber auf Rücksicht auf den Koalitionspartner zunächst zurückgestellt.
In der SPD gab es auch Bestrebungen, das Thema bei einer nicht überzeugenden Lösung im Bundestag als Gewissensentscheidung freizugeben. Dann könnte zusammen mit FDP, Linken und Grünen die Abschaffung des Paragrafen beschlossen werden.
Auslöser der Debatte war die Verurteilung einer Ärztin aus Gießen, die Informationen zu einem Schwangerschaftsabbruch als Datei zum Herunterladen angeboten hatte.
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