Gesetzentwurf zu Cannabis: Legalisierung in zwei Schritten

Özdemir und Lauterbach haben ihre Gras-Gesetzespläne präsentiert: Die geplante Legalisierung fällt kleiner aus und beschränkt sich auf den privaten Bereich und Vereine.

Ein Landwirt tastet die Blätter einer Hanfpflanze auf einem Feld

Im Koalitionsvertrag war verabredet worden, die „kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften“ einzuführen Foto: Friso Gentsch/dpa

BERLIN dpa | In Deutschland sollen der Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis und der Eigenanbau von höchstens drei Pflanzen künftig straffrei sein. Außerdem will die Bundesregierung den Anbau und die Abgabe der Droge in speziellen Vereinen ermöglichen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) stellten am Mittwoch in Berlin Details dazu vor.

Es handelt sich um überarbeitete Pläne der Ampelkoalition zur Legalisierung. Der ursprünglich geplante freie Verkauf von Cannabis für Erwachsene in Fachgeschäften wird demnach zunächst gestrichen. Er soll in einem zweiten Schritt und zuerst in Modellregionen mit wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden. Darauf habe sich die Regierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, hieß es.

Nach den nun präsentierten neuen Eckpunkten für das Legalisierungsvorhaben soll noch im April als Nächstes ein erster konkreter Gesetzentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen – den sogenannten Cannabis-Social-Clubs – vorgelegt werden. Dieser muss nach Abstimmung in der Regierung und Kabinettsbeschluss später noch durch Bundestag und Bundesrat.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch verabredet, die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Lauterbach hatte dazu bereits im Herbst Vorschläge vorgelegt. Von Anfang an gab es aber Bedenken, dass die Pläne an internationalem und EU-Recht scheitern könnte.

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