Gesetz gegen Missbrauchsdarstellungen: Justizminister kündigt Reform an

Bundesjustizminister Buschmann will einen Vorschlag für eine Änderung des Gesetzes zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorlegen.

Justizminister Marco Buschmann

Will das Gesetz gegen Missbrauchsdarstellungen bald reformieren: Justizminister Marco Buschmann Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN dpa | Noch in diesem Jahr will Bundesjustizminister Marco Buschmann einen Vorschlag für eine Reform des erst vor rund zwei Jahren geänderten Gesetzes zu Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorlegen.

Das Hauptziel des Gesetzes zur Bekämpfung von Verbreitung, Erwerb und Besitz sogenannter Kinderpornografie – die deutliche Strafverschärfung – werde bei der von ihm geplanten Reform des entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuches nicht angetastet, betonte Buschmann. „Es gibt keine zwei Meinungen, wenn Personen sich zum Lustgewinn oder aus Gewinnstreben Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kinder verschaffen: Das muss schwer bestraft werden.“

Die Strafverschärfung von 2021 sei allerdings „aus der Dynamik des Wahlkampfes heraus entstanden“ und in einigen Punkten nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht gewesen. Offensichtlich seien nicht alle möglichen Fallkonstellationen mitgedacht worden. „Entdeckt beispielsweise ein Elternteil in einer Whatsapp-Gruppe des Kindes ein solches Foto und schickt es an die Eltern des ursprünglichen Absenders um zu fragen, was da los ist, würde das aktuell unter die Verbreitung solcher Inhalte fallen“, erklärte der Justizminister. Das könne nicht Sinn und Zweck der Regel sein.

Gleiches gelte etwa für eine Lehrerin, die solche Fotos in einem Klassen-Chat entdecke, speichere und an die Schulleitung weiterleite. „In diesen Fällen und in Fällen, wo jemand nicht sofort eine von anderen gepostete Missbrauchsdarstellung aus einer Chatgruppe löscht, haben Staatsanwaltschaften und Gericht derzeit keinen Spielraum, um solche Strafverfahren einzustellen“, sagte Buschmann.

Justiz muss Einzelfällen wieder gerechtwerden können

Sein Ministerium sei nun dabei, ein Konzept zu erstellen, wie eine Reform gesetzgeberisch so aufgesetzt werden könne, dass die Justiz wieder den nötigen Spielraum erhalte, um allen Einzelfällen gerecht zu werden. „Mein Ziel ist es, dieses Konzept noch in diesem Jahr fertigzustellen“, fügte er hinzu. Die Änderung sei notwendig, auch damit die Justiz Zeit und Ressourcen gewinne, um sich auf die Fälle zu konzentrieren, „um die es uns allen wirklich geht“.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hatte dem Justizminister Ende März vorgeworfen, er gehe notwendige Änderungen hier nicht schnell genug an. Dass sich Ermittler inzwischen um viel mehr Fälle von Kindesmissbrauch kümmern müssten, liege nicht nur an mehreren Großverfahren und den Hinweisen des US-amerikanischen National Center of Missing and Exploited Children. Eine Rolle spiele auch, dass die Zahl der erfassten jugendlichen Tatverdächtigen, die entsprechende Inhalte in Chatgruppen teilten, ohne sich der Konsequenzen ihres Handelns bewusst zu sein, ansteige. Dies binde die ohnehin knappen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden.

Eine regelrechte Blockadehaltung haben Fachpolitiker von SPD und Grünen Buschmann beim Mieterschutz vorgeworfen. Auf einen konkreten Zeitplan will sich der FDP-Minister bisher nicht einlassen. Er stehe zu den getroffenen Vereinbarungen, erwarte zugleich aber, „dass alle anderen Partner auch zu ihren Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag stehen“, sagte Buschmann. Der rechtspolitische Teil des Koalitionsvertrages sei schließlich ein „Gesamtkunstwerk“, aus dem man nicht nach Belieben einzelne Teile streichen könne.

Zu den Vorhaben, bei denen Buschmann selbst schnell Fortschritte erzielen will, zählt das sogenannte Whistleblower-Gesetz. Der Gesetzentwurf, der Menschen, die auf Missstände hinweisen, vor Repressalien ihres Arbeitgebers schützen soll, war im Bundesrat gescheitert. „Dazu haben wir den Vermittlungsausschuss angerufen“, sagte Buschmann. Er sei aber auch dafür offen, in den dazu bereits erstellten zweiten Entwurf im parlamentarischen Verfahren Änderungen einzuarbeiten. Nachdem die alte Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt habe, bestehe nun Zeitdruck. Denn schon jetzt sei klar, dass Deutschland wegen der überschrittenen Frist eine hohe Strafe drohe.

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