Gerichtsbeschluss zu Online-Wahlhilfe: Wahl-O-Mat ist ungerecht
Der Wahl-O-Mat soll kleinere Parteien benachteiligen, das sagt das Verwaltungsgericht Köln. Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel möglich.
Das Verwaltungsgericht Köln hat den Wahl-O-Mat zur Europawahl beanstandet, da er kleine Parteien benachteilige. Die Bundeszentrale für politische Bildung, die das Webangebot betreibt, müsse die Beschränkung auf acht Parteien aufgeben. Gegen den Beschluss sind noch Rechtsmittel möglich.
Der Wahl-O-Mat ist ein Internet-Angebot, das die Bürger vor einer Wahl über ihre Parteipräferenzen informiert. Wer teilnimmt, muss zu 38 Thesen Stellung nehmen, zum Beispiel „Die EU soll mehr Geld für Entwicklungshilfe bereitstellen“. Die persönlichen Antworten werden dann mit den Positionen von acht Parteien verglichen, die der Teilnehmer am Ende auswählt.
Die Partei Volt („paneuropäisch, pragmatisch und progressiv“) verlangte, dass alle 41 Parteien, die Positionen zur Verfügung gestellt haben, in die Auswertung einfließen. Bei einer Beschränkung auf acht Parteien bestehe die Gefahr, dass nur bereits bekannte Parteien verglichen werden.
Das sah nun auch das Verwaltungsgericht Köln so. Der Wahl-O-Mat verletzt in seiner derzeitigen Form das im Grundgesetz gewährleistete Recht auf Chancengleichheit der Parteien.
Die Bundeszentrale für politische Bildung, die zum Bundesinnenministerium gehört, hatte argumentiert, es handele sich nur um ein Informationsangebot, keine Wahlempfehlung. Außerdem sei eine technische Änderung nicht mehr so schnell möglich. Das sah das Gericht nun anders.
UPDATE 20.05.: Der Bundeszentrale für Politische Bildung ist im Wege der einstweiligien Anordnung angewiesen worden, den Wahlomat offline zu nehmen. Als Medienpartner hat auch die taz den Wahlomat heute von ihrer Website entfernt.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert