Genozid an den Armeniern: Vergessen im Namen deutscher Interessen
Vor zehn Jahren hat Deutschland den Genozid an den Armeniern anerkannt. Heute paktiert die Bundesregierung mit denen, die armenisches Leben bekämpfen.
A m 24. April jährte sich das Gedenken an den Völkermord an den Armeniern im Osmanischen Reich zum 111. Mal. Weltweit erinnerten an diesem Tag die Nachfahren der Überlebenden an die Opfer dieses Menschheitsverbrechens, das bis heute nachwirkt. Auch in Deutschland ist dieses Erinnern lebendig: Jährlich finden bundesweit Gedenkveranstaltungen statt, so auch traditionell in der Frankfurter Paulskirche, einem Ort von herausragender demokratischer Symbolkraft.
Zugleich jährt sich am 2. Juni die Anerkennung dieses Genozids durch den Bundestag zum zehnten Mal. Zwei Jahrestage, die zum Innehalten und zur politischen Selbstprüfung mahnen.
Der 2. Juni 2016 markierte einen Wendepunkt in der deutschen Erinnerungskultur. Mit seiner Resolution zur Anerkennung des Völkermords an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten setzte der Bundestag ein klares Zeichen historischer Verantwortung. Diese Entscheidung war mehr als ein symbolischer Akt. Sie begründete einen Anspruch: dass Erinnerung nicht folgenlos bleiben darf.
Zehn Jahre später stellt sich jedoch mit neuer Dringlichkeit die Frage nach der Konsequenz dieses Anspruchs. Denn die Ereignisse in Bergkarabach im Jahr 2023 zeigen, wie fragil die Lehren aus der Geschichte bleiben, wenn sie nicht in konkretes politisches Handeln übersetzt werden. Nach einer monatelangen Blockade des Latschin-Korridors und einer militärischen Offensive Aserbaidschans wurde die gesamte armenische Bevölkerung der Region gewaltsam vertrieben. Über 100.000 Menschen verloren ihre Heimat.
Die UN-Sonderberaterin für die Verhütung von Völkermord, Alice Wairimu Nderitu, machte bereits im September 2023 auf das Risiko schwerster Gewalt bis hin zum Völkermord aufmerksam. Auch die damalige Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sprach im UN-Sicherheitsrat von einer inakzeptablen Vertreibung und einem erzwungenen Exodus.
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Der ehemalige UN-Sonderberater Juan Méndez bekräftigte später, dass die erzwungene Flucht und der damit verbundene schwere psychologische Schaden unter die Kriterien der Völkermordkonvention fallen. Auch der Internationale Gerichtshof verpflichtete im November 2023 dazu, den Vertriebenen eine sichere und ungehinderte Rückkehr zu ermöglichen.
Kulturerbe wird systematisch zerstört
Doch die Realität widerspricht diesen Verpflichtungen: Neunzehn armenische Geiseln befinden sich weiterhin in Haft in Baku; sieben von ihnen wandten sich am 24. April 2026 an die UN-Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen und bestritten die Rechtmäßigkeit ihrer Verhaftungen und Verurteilungen. Obwohl ihnen zivile Straftaten vorgeworfen werden, erfolgten die Verurteilungen vor Militärtribunalen – im Widerspruch zu internationalen Rechtsstandards und den Genfer Konventionen.
Auch ein Rahmen für die Rückkehr der Vertriebenen unter internationalen Garantien fehlt bis heute. Gleichzeitig wird das armenische Kulturerbe in Bergkarabach systematisch zerstört. Im April wurden zwei Kirchen, darunter die Kathedrale in Stepanakert, dem Erdboden gleichgemacht. Satellitenbilder bestätigen die Zerstörung. Es ist ein Angriff nicht nur auf Menschen, sondern auch auf Geschichte, Identität und das kulturelle Gedächtnis eines Volkes.
Das EU-Parlament hat wiederholt auf diese Missstände hingewiesen. Am 30. April 2026 verabschiedete es bereits die siebte Resolution innerhalb von fünf Jahren, in der die EU-Staaten aufgefordert werden, die sofortige Freilassung aller verbliebenen armenischen Gefangenen zu verlangen. Dennoch spielten weder Bergkarabach noch das Schicksal der Geiseln bei den europäischen Gipfeltreffen in Jerewan Anfang Mai 2026 eine sichtbare Rolle.
Das ist kein Versehen. Es ist eine politische Entscheidung. Die EU setzt nach dem Wegfall russischer Energielieferungen zunehmend auf Aserbaidschan als „verlässlichen Energiepartner“, wie es EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen formuliert hat. Doch diese energiepolitische Ausrichtung schafft nicht nur neue politische Abhängigkeiten, sondern führt zugleich zu einer gefährlichen Normalisierung autoritärer und genozidaler Politik.
Weder kohärent noch glaubwürdig
Zugleich ignoriert die EU-Kommission Hinweise darauf, dass ein Teil des exportierten Öls weiterhin aus russischen Lieferketten stammt und über Strukturen der staatlichen aserbaidschanischen Ölgesellschaft Socar umgeleitet wird. Brisant ist dabei, dass die EU im Dezember 2025 noch fünf Socar-Schiffe wegen ihrer Beteiligung an einer russischen „Schattenflotte“ sanktionierte, im Februar 2026 jedoch dennoch die vorläufige Übernahme des italienischen Energieunternehmens Italiana Petroli durch Socar genehmigte.
Damit stellt sich nicht nur die Frage nach strategischer Kohärenz, sondern auch nach der Glaubwürdigkeit europäischer Sanktions- und Menschenrechtspolitik.
Dabei verfügt die EU über klare rechtliche Hebel. Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Aserbaidschan erklärt die Achtung der Menschenrechte ausdrücklich zu einem „wesentlichen Bestandteil“ der Beziehungen. Die fortdauernde Inhaftierung armenischer Gefangener und die Verweigerung grundlegender Rechte für die vertriebene Bevölkerung Bergkarabachs stellen einen Verstoß gegen diesen Grundsatz dar, bleiben jedoch bislang weitgehend folgenlos.
Deutschland kommt in der EU eine zentrale Verantwortung und potenzielle Führungsrolle zu. Wer den Völkermord von 1915 als Mahnung versteht, muss auch auf heutige Verbrechen reagieren. Die Verpflichtungen aus der UN-Völkermordkonvention sind eindeutig: Sie verlangen nicht erst dann Handeln, wenn ein Genozid zweifelsfrei festgestellt ist, sondern bereits dann, wenn ein ernsthaftes Risiko besteht.
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Mit der Bundestagsresolution hat sich Deutschland 2016 zu seiner historischen Verantwortung bekannt. Sie endet nicht in der Vergangenheit, sondern bindet im Hier und Jetzt. Doch Deutschland entzieht sich erneut den Konsequenzen dieses Versprechens und gibt damit sowohl seine moralische Klarheit als auch die Glaubwürdigkeit politischen Handelns preis.
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