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Gegen die Illegalisierung von CannabisRichter Müller will Kiffern helfen

Ist die Kriminalisierung von Cannabis verfassungswidrig? Bernauer Strafrichter wendet sich an das Bundesverfassungsgericht.

Dass Cannabis illegal ist, hält Richter Müller für unverhältnismäßig Foto: Oliver Berg/dpa

Freiburg taz | Die Kriminalisierung von Cannabis ist verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kam der Strafrichter Andreas Müller vom Amtsgericht Bernau (bei Berlin). Seine Ansicht begründete er vorige Woche in einem 141-seitigen Vorlagebeschluss, über den nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss.

Im konkreten Fall hatte ein 24-jähriger Maschinenbau-Student im Görlitzer-Park (Berlin-Kreuzberg) 2,6 Gramm Marihuana gekauft und geriet anschließend in eine Polizeikontrolle. Da der junge Mann schon mal mit Marihuana erwischt worden war, lehnte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens ab und forderte eine Geldstrafe von 150 Euro.

Müller legte das Verfahren in Karlsruhe vor. Doch ihm geht es nicht nur um den Studenten, sondern um geschätzt vier Millionen Cannabis-Konsumenten in Deutschland, denen jederzeit Ärger mit Polizei und Justiz droht.

Dass Cannabis und seine Produkte Marihuana und Haschisch im Betäubungsmittelgesetz noch auf der Liste der illegalen Drogen stehen, hält Müller für unverhältnismäßig. Beim „moderaten Gebrauch“ durch Normalbenutzer sei Cannabis „relativ ungefährlich“ und deutlich harmloser als der legale Alkohol. Während Alkohol pro Jahr zehntausende Tote verursache, sei es bei Cannabis kein einziger, so Müller. Deshalb müsse zumindest der Besitz von geringen Mengen straflos sein.

Müller nutzte bei seinem Vorlagebeschluss als erster Richter ein Muster, das der Deutsche Hanfverband (DHV) Ende 2019 veröffentlichte. Der DHV will damit im Rahmen seiner „Justizoffensive“ die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erleichtern.

Legalisierung in anderen Ländern könnte helfen

Doch Müller ist selbst Überzeugungstäter. 2015 veröffentlichte er das Buch „Kiffen und Kriminalität“. Freimütig räumt der Richter auch eigene (frühere) Cannabis-Erfahrungen ein. Müller gilt als Deutschlands bekanntester Jugendrichter. Einen Namen machte er sich, als er straffälligen Jungnazis verbot, weiter Springerstiefel zu tragen.

Das Bundesverfassungsgericht muss sich nicht zum ersten Mal mit der Kifferfrage befassen. 1994 entschieden die Richter, dass es kein „Recht auf Rausch“ gebe und der Gesetzgeber bei der Einstufung von Drogen einen „Beurteilungsspielraum“ habe. Es gebe keine Pflicht, Alkohol und Cannabis gleich zu behandeln. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit genüge es, wenn Verfahren bei geringen Mengen in der Regel eingestellt werden.

Doch Müller findet, dass sich die von Karlsruhe vorgegebene Einstellungslösung nicht bewährt hat. Denn zunächst müsse sich jeder Kiffer gegenüber der Polizei rechtfertigen, es seien Festnahmen und Hausdurchsuchungen möglich.

Was eine „geringe Menge“ ist, werde zudem im Bundesvergleich unterschiedlich definiert. In Bayern und Baden-Württemberg sind es bis zu 6 Gramm, in Berlin und Bremen 15 Gramm. Unter dem Strich würden nur rund zwei Drittel aller Cannabis-Verfahren eingestellt. Jährlich gebe es deshalb bis zu 30.000 Verurteilungen.

Damit eine erneute Vorlage an das Verfassungsgericht zulässig ist, muss Richter Müller belegen, dass es seit 1994 „neue Tatsachen“ gibt. Erfolgversprechend ist vor allem der Hinweis auf die geregelte Legalisierung von Cannabis in Portugal, Uruguay, Kanada und zehn US-Bundesstaaten, die nicht zu Chaos und Kontrollverlust führte. Dies zeige, so Müller, dass das Strafrecht „nicht erforderlich“ ist, um Ziele wie den Jugendschutz zu erreichen.

Wann und wie sich das Bundesverfassungsgericht mit der Vorlage befasst, ist völlig offen. Bis dahin gilt das Cannabis-Verbot weiter. Nur die Karlsruher Verfassungsrichter können Gesetze für verfassungswidrig erklären.

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22 Kommentare

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  • Welche Erfolge hat das Drogenverbot denn vorzuweisen? Was hat es erreicht und gemessen woran? Fakten bitte. Und Quellen.

    Und was soll das Ziel sein? Hat das Verbot irgendwas besser gemacht oder verhindert? Was sind denn die Erfolge von dem Verbot das wir jetzt schon seit Jahrzehnten haben?

    Und wie gesagt: Fakten bitte. Eine Meinung habe ich selber.

    Ich habe von der CDU Berlin trotz mehrfachem Fragen auch nach Tagen keine Antwort bekommen. Von keinem. Auch keiner Daniela Ludwig und auch keinem Burkard Dregger. Und auch niemandem von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG).

    Siehe Facebook: www.facebook.com/c...os/442903436403065 und YouTube: www.youtube.com/watch?v=nYeatqeUrfI

    • @Firlefonz:

      Von Daniela Ludwig eine Antwort zu erwarten ist sinnlos.



      Seit Wochen keine zum Thema bei Abgeordnetenwatch.de. Auch vorher nur Ausweichendes. Sie scheint keine Antworten zu haben.

    • @Firlefonz:

      "Ständig verweist [die Drogenbeauftragte Daniela] Ludwig wieder auf den präventiven Charakter, den das Cannabisverbot besonders für Jugendliche habe. Doof nur, dass die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im November eine Studie veröffentlicht hatten, die genau das Gegenteil belegt. Die Forscher schrieben,

      “dass die Verfolgung einer strikten Drogenpolitik wenig bis keinen Einfluss auf das Konsumverhalten hat”.

      Vielmehr

      “wiesen einige der Länder mit den strengsten gesetzlichen Regelungen einige der höchsten Prävalenzraten* im Hinblick auf den Drogenkonsum auf, während Länder, die eine Liberalisierungspolitik verfolgen, einige der niedrigsten Prävalenzraten aufwiesen”.

      Trotz dieses Winks mit dem Zaunpfahl aus dem eigenen Hause beharrt die Drogenbeauftragte in ihrem jüngsten Interview selbst bei Konsumdelikten auf dem Erfolg repressiver Maßnahmen. Anders als es aus ihrem Munde klingt, ist der Großteil der Kiffer in Deutschland erwachsen und konsumiert moderat. Millionen erwachsene Konsumenten fühlen sich angesichts der jahrelangen Ignoranz wie Kinder, die in der Schule beim Kiffen erwischt werden. Solange Frau Ludwig mit diesen Menschen keinen Kompromiss anstrebt, wird sie die anvisierte Zielgruppe auch bei den Jugendlichen nicht erreichen."

      hanfverband.de/nac...uer-daniela-ludwig

  • Darf ein solcher Richter auch bei Drogenvergehen Urteilen, oder muss er sich selber als befangen ablehnen ?

    • @Günter Witte:

      Weshalb sollte er befangen sein? Ein Richter, der stets das Höchstmaß fordert und Gesetzesverschärfungen fordert gilt doch auch nicht als befangen.

  • Bin sehr gespannt, wie Karlsruhe da entscheidet. Schätze es bleibt dabei: Kiffen verboten! Schade!

  • 0G
    01054 (Profil gelöscht)

    Wenn man nun Cannabis mit Alkohol vergleicht, so ist ungefähr so als wenn man Pest mit Cholera vergleicht, Gesund ist alles nicht. Die gesundheitlichen Gefahren betreffen psychische und soziale Folgen bis hin zu einem hohen Risiko zu Lungenkrebs. Nicht zu vergessen, das Cannabis & Co oft als Einstiegsdroge zu harten Drogen gelten. Laut einer aktuellen WHO-Studien ist die Mortalität vier fach höher bei Langzeitkonsum. Es wird mit Cannabis-Konsum noch Auto gefahren und andere gefährdet, ebenso durch Passivrauchen im öffentlichen Raum. Drogen-Nein Danke, gilt noch immer. Wenn man jetzt in Corona-Zeiten das Leben und die Gesundheit schützt mit hohem ökonomischen und sozialen Folgen, dann sollte man nach Corona mehr Anstrengungen unternehmen im Suchtbereich und auch in anderen Bereichen einschl. einem Tempolimit.

    • @01054 (Profil gelöscht):

      (3/3) Mündigkeit bedeutet nicht nur Freiheit, sondern auch Verantwortung. Der Staat hat nicht nur kein Recht, mündige Bürger vor Fehlern zu bewahren, er ist dazu auch gar nicht in der Lage, solange es sich dabei noch um einen freiheitlichen Rechtsstaat handelt, der die Grundrechte seiner Bürger achtet.

      Das Verbot ist völlig wirkungslos. Es erreicht seine Ziele in wirklich keinster Weise. Es wird damit teilweise sogar mehr Schaden angerichtet, als es die Cannabis (und auch andere Drogen) überhaupt hinbekommen würden. Weg mit der Strafverfolgung und dem völlig nutzlosen Verbot von Cannabis. Denn alles was in den letzten 30 Jahren passiert ist, passierte bereits unter einem Verbot! Dann muss man doch mal das Verbot in Frage stellen.

      Ein Verbot sorgt nur dafür das wir sonst noch schlimmeres Zeug bekommen. Vulgo NPS - Neue Psychoaktive Substanzen. Nur um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Ein ewiges Katz und Maus Spiel. Und ein gefährliches. Weil *DAS* was *da* unterwegs ist, das will ich nicht mal mit der Kneifzange anfassen.

    • @01054 (Profil gelöscht):

      (2/2) Studien deuten darauf hin, dass Kinder, die dieser Botschaft ("Sag Nein...") ausgesetzt sind, eher Drogen konsumieren. Diese simplistische Botschaft der Primärprävention mag in einigen Fällen abschreckend wirken, birgt aber andere Risiken: nämlich die Gelegenheit zu verpassen, über die tatsächlichen Schäden von Drogen zu informieren und denjenigen, die trotzdem experimentieren werden, zu ermöglichen, dies auf die sicherste Art und Weise zu tun. Solche Botschaften untergraben zudem die Vertrauensgrundlage zwischen Behörden und Jugendlichen.

      Quelle: Weltkommission für Drogenpolitik, "Das Drogen (Wahrnehmungs)problem - Wider die Vorurteile gegenüber Menschen, die Drogen konsumieren." (GDCP-Report 2017) www.globalcommissi...eptions-GERMAN.pdf

      Wann und wo hat ein wie auch immer geartetes Verbot von Drogen zu einer Verbesserung geführt? Und zu welcher? Gemessen woran? Und zu welchem Preis? Seit den 70ern und noch früher (aber da hat es keinen Interessiert) haben wir ein Verbot. Hat es auch nur *irgendwas* gebracht? Ist unser Land frei von Drogen? Oder irgendein Anderes? Welche Probleme hat das Verbot verringert? Ich habe gesucht mit den Begriffen: "drogenverbot erfolge". Nichts. Null. Nada. Es gibt keine!

      Warum halten wir dann noch daran fest?

      Der Zweck des Strafrechts ist nicht, mündige Menschen vor Fehlern zu bewahren, sondern Menschen vor Schädigung durch ***andere*** zu schützen. Keinem Erwachsenen ist es verwehrt, unklug an der Börse oder in Immobilien zu investieren, zuviel zu essen, zu trinken oder zu rauchen, keinen Sport zu treiben oder einen Partner zu heiraten, mit dem er nicht glücklich wird.

    • @01054 (Profil gelöscht):

      (1/3) "Nicht zu vergessen, das Cannabis & Co oft als Einstiegsdroge zu harten Drogen gelten." Wer das *heute* noch behauptet zeigt vor allem eines: Das er oder sie keine Ahnung haben.

      Das Cannabis eine Einstiegsdroge ist ist seit min. 20 Jahren widerlegt.

      www.cannabislegal....mente/einstieg.htm



      medizin-heute.net/...ol-nicht-marihuana

      Lungenkrebs: Cannabis wird zudem sogar bei Krabsbehandlungen eingesetzt. Also wenn was Krebs erzeugt das die Konsumform. Ich kann es auch oral aufnehmen. AUch mit einem Vaporizer dürfte das Risiko entsprechend kleiner sein. Der Hauptrisikofaktor ist noch immer der Tabak

      www.cannabis-med.o...aq=on&Suchen=Suche

      "Drogen-Nein Danke, gilt noch immer." Funktioniert aber halt nicht vernünftig:

      Die meisten Erstkonsumenten stellen recht schnell fest, dass ein moderater Konsum von Partydrogen, Kokain oder Ketamin – von Cannabis ganz zu schweigen – durchaus zu vereinbaren ist mit einem Leben, das in normalen Bahnen verläuft. Die Justiz ist überlastet. Die meisten Drogendelikte, die vor Gericht kommen, sind Konsumentendelikte. Nimmt man denen die Drogen weg, kaufen sie halt neue.

      Die Weltkommission für Drogenpolitik zum Thema Prävention: "Die Angst vor Drogen hat sich in der Annahme niedergeschlagen, dass alle Drogen schlecht sind und „dein Leben ruinieren werden“. Daher ist das primäre Ziel der Prävention seit vielen Jahren die völlige Abstinenz. Dies zeigte sich vor allem in den „Sag einfach Nein“-Kampagnen der 1980er-Jahre in den USA, die in Asien, Afrika und Europa kopiert wurden. Es gibt nicht nur kaum Beweise für die Wirksamkeit einer solchen Botschaft, sie ist wahrscheinlich sogar kontraproduktiv.

    • @01054 (Profil gelöscht):

      "... so ist ungefähr so als wenn man Pest mit Cholera vergleicht"

      Der Vergleich mit Alkohol macht durchaus Sinn. In Deutschland ist der ab 16 legal. Er wird frei. beworben. Es gibt keine Warnhinweise. Noch dazu istber sehr billig und oft 24/7 erhältlich.

      Man sollte bei Cannabis nicht die gleichen Fehler machen. Also keine Werbung, kein Verkauf an jeder Ecke und natürlich nur für Erwachsene. Auch der Konsum überall (Passivrauchen) muss bei einer Legalisierung keineswegs erlaubt sein. Mal abgesehen davon, dass man Cannabis auch verdampfen, essen oder trinken kann ...

      Man kann also vergleichen und daraus lernen.

      Im übrigen ist Cannabis tatsächlich – ganz sicher für Erwachsene – nicht im Ansatz so gefährlich. Und das Thema "Einstiegsdroge" ist eine der Behauptungen, die zum einen falsch und außerdem längst widerlegt ist. Das als Argument zu bringen wirkt etwas hilflos.

    • @01054 (Profil gelöscht):

      Sehr geehrter Mather, ich bin ganz Ihrer Meinung.



      Und wenn wir schon dabei sind verbieten wir auch gleich noch Alkohol, Nikotin, Koffein, Zucker, fettige Speisen, Extremsport, Geschwindigkeiten über 20 km/h, Fahrzeuge allgemein, schweres Heben, Schwimmen und Tauchen sowieso, scharfe Kanten, harte und/oder schwere Gegenstände, hohe Bauwerke, tiefe Gruben und Treppen, ganz egal ob sie nach oben oder nach unten führen.



      Des weiteren muss jeder sein wöchentliches Pensum an Sport nachweisen - nicht zu viel nicht zu wenig, täglich ein paar Runden Memory spielen, 2 Seiten im Logik-Knobel-Rätselbuch ausfüllen (die Kontrolle erfolgt digital) und einen täglichen Befindlichkeits-Bericht an das "Ministerium für ein gutes Leben" schicken.



      Wer seine Wohnung verlässt, hat eine Warnweste zu tragen, sein Signalgeber zu aktivieren und darf die gekennzeichneten Wege nicht verlassen, um Kollisionen mit anderen Fussgängern zu vermeiden.



      Wer Wut, Trauer, Angst oder auch Freude verspürt, möge sich unverzüglich bei seinem Arzt einfinden, damit dieser die Medikation entsprechend anpassen kann. -.-

    • @01054 (Profil gelöscht):

      PS:



      - die meisten der psychischen und sozialen Probleme entstehen im Zusammenhang mit der Prohibition.



      (ja Cannabis ist vom Forschungsstand her nicht die Ursache psychischer Erkrankungen sondern allerhöchstens Auslöser einer bestehenden Veranlagung)

    • @01054 (Profil gelöscht):

      Machen Sie sich doch bitte erst mal schlau.



      Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1994 auch festgestellt, dass Cannabis keine Einstiegsdroge ist.



      Unter Cannabiseinfluss zu fahren ist natürlich verboten und bleibt es auch. Es sit sogar noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum verboten.



      Alkohol und Cannabis ist natürlich legitim. Das Ergebnis, dass Alkohol unglleich geschundheitsschädlicher ist. Alkohol liegt da eher auf einem Level mit Kokain.

    • @01054 (Profil gelöscht):

      Du wiederholst hier leider nur die falschen Resentiments der politischen Machthaber.



      Erst informieren, dann denken, dann Meinung äussern! Diese darfst du gerne haben und für dich auch halten wie du es magst.



      Aber hier uralte "Fake-News" in Form von Vorurteilen zu verbreiten, kann man nicht unkommentiert stehen lassen.

      -Cannabis verursacht keinen (Lungen-)Krebs. Verbrennen von verschiedenen Substanzen und inhalieren allerdings schon.



      -Cannabis ist keine Einstiegsdroge. Dies ist ein verwegener undialektischer Versuch insbesondere Hanf zu miskreditieren. Nicht nur das Studien das belegen, wirst du ohne weiteres überpruefen koennen, dass die meisten Menschen die öfters oder auch nur gelegentlich Cannabis konsumieren, nie auf harte Drogen zugreifen (ca. 8% Praevalenz in der deutschen Bevoelkerung - harte Drogen sind dabei weit geringfuegiger vertreten.) Wenn man die Logik Einstiegsdroge benutzen will, muss man dem Wort nach auch vorne anfangen, zB. bei Alkohol und Nikotin, oder gar Kaffee und Zucker/Fett.



      -Da die Mortalitaet ja auch so hoch ist hat selbst die überrestriktive WHO ja auch gerade ebend noch eine Herabstufung von Cannabis unternommen.



      -97,5% aller Konsument von Cannabis fahren nicht Auto unter dem Einfluss von Cannabis (siehe z.B. EU DRUID Metastudie). Dies ist auch ganz logisch nachvollziehbar, Cannabis steigert nicht wie andere Drogen die Risikobereitschaft sondern senkt sie!

      Also um in deinem Anfangs- und Abschlusskontext zu bleiben, eine Gleichsetzung von lebensgefahrlichen Substanzen ist zu einer nicht lebensgefaehrdenden Substanz eher der Vergleich zwischen Corona und einem Schnupfen. Das eine schädigt die Gesundheit dauerhaft und hat Folgen für die gesamte Gesellschaft, das andere nicht, es geht vorbei wenn man will )auch ohne Ansteckung wenn man sich richtig verhält) ;)

    • @01054 (Profil gelöscht):

      Zum Lungenkrebs: man muß es ja nicht rauchen. Ich als Nichtraucher bevorzuge Kekse. Übrigens als Schmerzpatient inzwischen ganz legal.

      Zur Einstiegsdroge: kein Wunder, wenn der Händler auch andere Sachen anpreist. Da greifen manche schon mal zu.

    • @01054 (Profil gelöscht):

      Das ist doch mal ein treffender Vergleich. Die heutigen Mortalitätsraten bei adäquater Behandlung liegen bei Pest immer noch bei 5-15%, die für Cholera unter 1%. Also ich wüsste was ich lieber hätte.



      Wenn Sie gegen eine Cannabislegalisierung argumentieren, gleichzeitig aber die Verhältnismäßigkeit wahren wollen, kann die Konsequenz eigenlich nur sein auch Alkohol und Tabak zu verbieten und eventuell auch über reglementierte Bezugskontingente für Fett, Zucker und Convenience Food nachzudenken.

  • "Während Alkohol pro Jahr zehntausende Tote verursache, sei es bei Cannabis kein einziger, so Müller."

    Stimmt:

    www.der-postillon.com/2019/04/null.html

  • Dann muss endlich auch der Verkauf und Handel legalisiert werden.

    Ist ja eine lächerliche Situation, dass man Cannabis legal besitzen und konsumieren könnte, der Verkauf aber illegal wäre.

    Das die Organisierte Kriminalität in Deutschland und weltweit von jedem Verkauf profitiert und ganze Länder in Mittelamerika ins Chaos stürzt



    , geht mir in der Diskussion um Drogen auch immer unter.

  • Mehr als überfällig. Einer der Hauptfaktoren, ob ich dieses rückständige Land in den nächsten fünf Jahren verlassen werde. Wer mir nach meiner 60 Stunden Woche nicht den Konsum von Cannabinoiden erlaubt ist einfach ein Feind meines Körpers, meines Geistes und meiner Seele.

    • 9G
      97287 (Profil gelöscht)
      @LennyZ:

      Warum erst in fünf Jahren? Kaum Studiengebühren, Rentensystem, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Hartz IV, Sozialhilfe, Schulpflicht und-recht, Mindestlohn, evt. auch noch Grundrente. Momentan fällt mir nur noch das Volksheim Schweden ein, aber die mögen die Deutschen nicht besonders. Kanada geht auch nicht wegen hoher Studiegebühren und man muss schon einen relevanten Beruf haben um aufgenommen zu werden. Vor 50 Jahren war Afghanistan recht liberal zu den Kiffern, Mexico ebenfalls , aber jetzt nicht mehr Place to be. Es wird schwer werden. Bleibt nur noch home gardening.

    • @LennyZ:

      Hallo Lennyz, das sehe ich auch so. Das Verbot und die strafrechtlichen Verfolgung sind gesundheitschädlich.