Für niedrigere Geräuschpegel: Umwelthilfe geht wegen Straßenlärm gegen 21 Städte vor
Die Kommunen hätten ihre Pflicht verletzt, Maßnahmen für weniger Geräuschemissionen zu planen, kritisiert der Umweltverband. Er empfiehlt Tempo 30.
In einem ersten Schritt fordert die Organisation nun in offiziellen Anträgen, dass die Städte wirksame Lärmaktionspläne erstellen. Sollten die Kommunen nicht „schnellstmöglich“ handeln, will der Verband sie nach eigenen Angaben gerichtlich dazu verpflichten. Die Umwelthilfe empfiehlt zum Beispiel, die Belastung durch Verkehrslärm auf Hauptstraßen durch Tempo 30 zu reduzieren.
Nach Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme in Deutschland. Der Straßenverkehr ist nach Angaben des Umweltbundesamts die mit Abstand wichtigste Lärmquelle hierzulande: Umfragen zufolge fühlen sich etwa drei Viertel der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm gestört oder belästigt, also in der Lebensqualität eingeschränkt. Chronische Lärmbelastungen können Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfälle verursachen, wie das bundeseigene Robert-Koch-Institut warnt.
Tempo 30 koste wenig, bringe viel
Während Lärmschutzwände, spezielle Fenster oder Flüsterasphalt sehr teuer seien, sei Tempo 30 schnell und kostenlos umsetzbar, argumentiert die Umwelthilfe. „Im Vergleich zu Tempo 50 wirkt Tempo 30 auf das menschliche Ohr wie eine Halbierung des Verkehrsaufkommens. Das entspricht einer Lärmminderung um 2–3 Dezibel dB(A)“, so der Verband. Mit der Lärmaktionsplanung hätten die Städte einen wirksamen Hebel, die Geschwindigkeitsbegrenzung herabzusetzen, solange die Bundesregierung sich weigere, Tempo 30 innerorts zur Regelgeschwindigkeit zu erklären.
Zu den Städten, gegen die die Umwelthilfe nun juristisch vorgehen will, zählen auch Aalen, Baden-Baden, Bergisch Gladbach, Bremerhaven, Frankfurt (Oder), Hameln, Hildesheim, Lörrach, Ludwigshafen, Neubrandenburg, Ravensburg, Saarbrücken, Sindelfingen, Ulm, Waiblingen und Würzburg.
Städte in Deutschland sind laut DUH gesetzlich dazu verpflichtet, alle fünf Jahre einen aktuellen Lärmaktionsplan zu erstellen. Solche Pläne, die auf aktuellen Lärmkartierungen basieren, seien das zentrale Instrument der EU-Umgebungslärmrichtlinie, mit der Verkehrslärm bekämpft werden soll.
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