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Feuertod in der JVA KlevePolizist für unschuldig erklärt

Ein Polizeibeamter soll nicht erkannt haben, dass der in der Zelle verbrannte Amad A. Opfer einer Verwechselung wurde – glaubt die Staatsanwaltschaft.

In der Justizvollzugsanstalt Kleve Foto: Markus van Offern/dpa/picture alliance

Im Fall des ohne jede Rechtsgrundlage monatelang inhaftierten und in seiner Gefängniszelle verbrannten Kurden Amad Ahmad hat die Staatsanwaltschaft Kleve ihre Ermittlungen auch gegen den letzten im Verdacht der Freiheitsberaubung stehenden Polizisten eingestellt.

Es könne „nicht festgestellt werden“, dass der für die Polizeibehörde Kleve arbeitende Beamte Frank G. „erkannt oder zumindest billigend in Kauf genommen“ habe, dass der in Syrien geborene Amad Ahmad Opfer einer Verwechselung mit einem Mann aus dem afrikanischen Mali wurde, heißt es in einer am Donnerstagnachmittag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung der Staatsanwaltschaft Kleve und der Polizei Krefeld. Sie war eingeschaltet worden, um eine unabhängige Untersuchung zu gewährleisten.

Dabei lagen Frank G. offenbar eindeutigste Hinweise auf diese Verwechselung vor: Amad Ahmad sei „nicht identisch“ mit dem Malier Amedy G., notierte die Staatsanwältin Silke Schaper aus Braunschweig schon am 27. Juli 2018 in einem Vermerk, den sie nach einen Telefonat mit dem Klever Polizisten gefertigt hatte. Die Worte „nicht identisch“ sind in dem Schreiben, das der taz vorliegt, unterstrichen.

Amad Ahmad war am 6. Juli 2018 festgenommen worden, weil er an einem Baggersee in Geldern an der niederländischen Grenze vier junge Frauen verbal sexuell belästigt haben soll. Eine der Frauen rief daraufhin ihren Vater, einer Verkehrspolizisten, an. Die Wache in Geldern setzte zwei Streifenwagen in Bewegung, die den 26-Jährigen festnahmen. Amad Ahmad hatte in unmittelbarer Nähe des Baggersee-Strands auf einer Bank auf die Polizei gewartet.

Amad Ahmad offenbar verwechselt

Vorgeworfen wurde ihm „Beleidigung auf sexueller Grundlage“. Für eine mehrmonatige Haft reicht dieser Vorwurf nicht aus. Dennoch saß der Kurde hinter Gittern, bis am 17. September 2018 seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Kleve ausbrannte. Der vor dem syrischen Assad-Regime Geflohene wurde dabei bis zur Unkenntlichkeit entstellt – 38 Prozent seiner Haut verbrannten.

Am 29. September 2018 starb Amad Ahmad nach einer Lungentransplantation im auf schwerste Verbrennungen spezialisierten Bochumer Klinikum Bergmannsheil. Einen Tag zuvor hatte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve, Günter Neifer, den schwersten Fehler einräumen müssen, der Ermittlern unterlaufen kann: Amad Ahmad sei wohl Opfer einer Verwechselung geworden, erklärte der Oberstaatsanwalt.

Am 5. Oktober 2018 entschuldigte sich auch Nordrhein-Westfalens CDU-Innenminister Herbert Reul. Wie es zu dem tödlichen Fehler kommen konnte, klärt seit Dezember 2018 ein Untersuchungsausschuss des Landtags. Dessen Zeugenbefragungen haben bisher ergeben, dass eine sogenannte „Personenzusammenführung“ Grund für die Verwechselung gewesen sein soll.

Eine Regierungsangestellte soll Daten, die in der landeseigenen Datenbank „ViVA“ über Amad Ahmad gespeichert waren, mit Informationen über den Malier Amedy G. aus der „Inpol“-Datenbank des Bundes vermischt haben. In dem damit vorliegenden Datensatz wurde der Gesuchte einmal als „hellhäutig“, einmal als „schwarzhäutig“ beschrieben – doch das soll niemandem der über 20 Po­li­zis­t:in­nen und mindestens acht Justizvollzugsmitarbeiter:innen, die seit der Verhaftung Amad Ahmads mit dem Fall betraut waren, aufgefallen sein.

Staatsanwältin mit Gedächtnislücken

Auch die weiter vorliegenden Fotos des Afrikaners Amedy G. und des Syrers Amad Ahmad will in NRW niemand verglichen haben. Dass die Verwechselung mehr als auffällig war, bewies dagegen eine Bürokraft der niedersächsischen Staatsanwältin Silke Schaper, die Amedy G. von Braunschweig aus wegen Diebstahls suchen ließ.

Ihrer „geografisch interessierten Mitarbeiterin“ sei aufgefallen, dass Amad Ahmads in den Akten angegebener Geburtsort, das syrische Aleppo, nicht im tausende Kilometer entfernten westafrikanischen Mali liege, erklärte Schaper vor dem Landtags-Untersuchungsausschuss. Dort berief sich die Staatsanwältin allerdings auf große Gedächtnislücken. „Ich kann mich nicht erinnern“, sagte Schaper in Düsseldorf immer wieder.

Unklar blieb damit, ob die Staatsanwältin dem Klever Polizisten Frank G. in ihrem Telefonat am 27. Juli 2018 explizit klargemacht hat, dass Amad Ahmad nicht der Gesuchte Amedy G. sein könne – oder ob sie dies als Fazit des Telefonats für ihre Unterlagen notierte.

Auf dieser Unklarheit beruht jetzt die Einstellung der Ermittlungen gegen Frank G.: Es stehe „nicht fest, dass auch dem Polizeibeamten aufgrund des Gesprächs und der ihm im Übrigen vorliegenden Informationen die Personenverwechselung bewusst war“, argumentieren die Staatsanwaltschaft Kleve und die Polizei Krefeld in ihrer gemeinsamen Erklärung.

Untersuchungsausschuss prüft den Fall weiter

Den Obleuten von SPD und Grünen im Untersuchungsausschuss reicht das nicht. Selbst das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt habe „dem Kripobeamten G.in einem Gutachten attestiert, dass er die unrechtmäßige Inhaftierung hätte erkennen und darauf reagieren müssen“, kritisiert SPD-Fraktionsvize Sven Wolf.

Zumindest im noch laufenden Disziplinarverfahren gegen Frank G. müsse CDU-Innenminister Reul „das Fehlverhalten intensiv prüfen und daraus die richtigen Schlüsse ziehen“, fordert der Sozialdemokrat. Zweifel hat auch der Grüne Obmann Stefan Engstfeld: „Wir werden die Akten der Staatsanwaltschaft anfordern – und ganz genau anschauen“, sagte der Landtagsabgeordnete der taz.

Wie der Sozialdemokrat Wolf kann Engstfeld nicht verstehen, warum einer Sachbearbeiterin im niedersächsischen Braunschweig die Verwechselung auffiel – rund 30 nordrhein-westfälischen Landesbediensteten aber nicht. Auf den Untersuchungsausschuss, der aktuell Grund, Ablauf und Umstände des tödlichen Zellenbrands untersucht, wartet bis zum Abschluss der Legislaturperiode 2022 noch viel Arbeit.

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22 Kommentare

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  • Im Fall des unschuldig inhaftierten und verbrannten Syrers Amad A. haben Rechtsanwälte Strafanzeige wegen des Verdachts der Datenmanipulation in Polizeibehörden erstattet.



    Offenbar wurde Amad A. Opfer eines Systems von Datenmanipulationen, mit denen Straftaten anderer Täter willkürlich anderen Leuten „angehängt“ werden sollten.

    www.nw.de/nachrich...nipulation-an.html

  • Ich hoffe diese Beteiligten machen Urlaub nur in Deutschland. Und ich hoffe es, daß wenn sie ihren Urlaub in der Türkei oder wo auch immer machen sollten, nicht verwechselt werden.

  • Ich bekomme Würgereize, wenn ich das lese!

    In Uniform steckt halt wirklich UNINFORMIERT. Aleppo und Mali nicht auseinanderhalten können? Da reicht es doch halbwegs regelmäßig Nachrichten zu schauen. Stark vereinfacht: Der Bundeswehrmachtseinsatz ist in diesem, in jenem herrscht der Krieg und Tod.

    Aber vermutlich war das Opfer in den Augen des Behördenpersonals halt 'son Muslimayslantenterroristenschmarotzer aus Shitholistan' die sind ja alle gleich.

    Den Seehofer wirds freuen, weil es gibt ja keinen strukturellen Rassismus oder andere Vorurteilsmechanismen bei der Exekutive und Judikative, woher denn.

    Da bleibt mir nur ein beschämtes



    "Nicht in meinem Namen" wird tagtäglich so mit Menschen umgegangen.

    Die Seebrückenkerzen am Stuttgarter Eggensee leuchten auch für alle so zugrundegerichteten und misshandelten Menschen.

    Mensch möchte da pauschal "dreizehnzwölf" brüllen, wenn da nicht die Vernunft entgegenhält, dass dies ja genau dieselbe Schiene ist.

    Ich geh jetzt kotzen, schönes Wochenende

  • Es müssen wohl starke Brillen bei der Polizei in NRW verteilt werden. Einen Bürger aus Mali von einem Syrer nicht unterscheiden zu können ist schon schwer verständlich. Aber für Ausländerfeinde bei der Polizei ist das ja wohl egal, es sind halt Ausländer.



    Und dass die Staatsanwaltschaften kein Interesse bei der Aufklärung von Verfehlungen bei der Polizei haben ist ja hinlänglich bekannt. Bei den prügelnden Polizisten beim G20 ist ja keiner angeklagt worden. Unbegreiflich, wenn man sich die relevanten Videos anschaut. Na ja, auch kein Wunder, wenn man es mit maskierten und ungekennzeichneten Uniformträgern zu tun hat. Dazu kommt natürlich noch die Unwillgkeit der zuständigen Stellen. Danke auch an die Polizeigewerkschaften, die ja eine höllische Angst vor Stigmatisierung haben. Wenn bei denen ein paar kluge Köpfe sitzen würden, sollten die doch ein Interesse haben, die schwarzen Schafe auszusortieren.



    Dies soll kein generelles Polizeibashing sein, aber mit dem Gewaltmonopol muß teilweise sorgsamer umgegangen werden.

    • @Senza Parole:

      Die argumentieren, Weißer könne kein Malier sein, die Rechten argumentieren, ein Schwarzer könne kein Deutscher sein.

      Fällt Ihnen die Parallele in der Argumentation auf?

  • Wenn alle nichts wissen, weiß man nichts, und geht unbefleckt nach Hause. Ja, die Gedächtnislücken sind auch ohne Folgen. Denn wenn die Staatsanwältin die Info, die alles auf den Kopf gestellt hätte, nicht gesagt hätte, sollte sie dazu belangt werden. Also weiß sie nicht, ob sie es tat, und sonst weiß auch keiner was. Und diese Beamten oder Vertreter des Staates stehen weiter im ausführenden Dienst. Ist das nicht gefährlich für uns alle? Und weil man nichts weiß, werden die Verfahren eingestellt. Könnten wir nicht zumindest Berufsverbot für demente bzw. schlecht sehende Staatsanwälte und Beamte erwarten?

  • Freiheitsberaubung ist ein Straftatbestand, der Vorsatz verlangt. "Hätte wissen müssen" oder "hätte erkennen können" ist Fahrlässigkeit.

    • @Dr. McSchreck:

      Hat wider die offensichtliche Tatsache, dass da eine Verwechslung vorliegt wissen- und willentlich dagegen gehandelt und damit einen Menschen seiner Freiheitsrechte beraubt.

  • Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Polizisten die Verwechselung kannten, dann darf die Staatsanwaltschaft keine Klage erheben.

    Was der jeweilige Polizist hätte wissen müssen und ob dies möglicherweise beamtenrechtliche Konsequenzen hat, ist für die Frage der Straftatbestandsverwirklichung vollkommen belanglos. Zumal ja auch ein Vorsatz bewiesen werden müsste.

    Nur weil das Ganze möglicherweise politisch relevant sein könnte und möglierweise dem einen oder anderen nicht passt rechtfertigt dies noch nicht die Eröffnung einer Hauptverhandlung.

    Das erinnert so ein wenig an die Neuköllner Anschlagserie. Hier wird auch mit allen Mitteln ein Schuldiger gesucht und nicht gefunden.

  • Das widerwärtigste dieser äffäre ist nach dem tod des unschuldig inhaftierten Amad Ahmad die tatsache, dass die staatsanwaltschaft kleve sich noch nichtmal um den blossen anschein der unabhängigkeit bemüht. Stattdessen schlägt sie allen menschen mit der gemeinsam mit der polizei kleve veröffentlichten einstellungsverfügung ins gesicht. Eine untersuchungsbehörde die nach palmströms lehrsatz vorgeht kommt daher zwangsläufig zu dem gewünschten resultat. Wie dichtete Christian Morgenstern?



    "Und er kommt zu dem Ergebnis:



    "Nur ein Traum war das Erlebnis.



    Weil", so schließt er messerscharf,



    "nicht sein kann, was nicht sein darf."

  • Mir verbrennen einfach zu viele Menschen in deutschen Gefängnissen.

  • Äh, und wenn es in den Augen der Beamten keine Verwechslung war, ist es ok, ihn verbrannt zu haben? Nach welchen Gesetzen? Stand Deutschland 1937?

  • Solche Fälle kommen ja ungewöhnlich häufig vor - vielleicht sollte man die mal genauer Untersuchen. Und in paar Rauchmelder mit Direktverbindung zur Feuerwehr installieren.

    de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh

    www.morgenpost.de/...oueberwachung.html

    www.focus.de/regio...n_id_11116120.html

    Ich erinnere mich an einen weiteren Fall im Bremer Polizeihaus etwa um 2000, bei dem ein Häftling verbrannte, nachdem er zufolge Informationen der Polizei gefesselt seine Matratze angezündet hat.

  • Wie ist es möglich, dass jemand im Gefängnis verbrannt wird ... was ist mit Deutschland passiert?

  • Natürlich gibt es nach wie vor nicht den geringsten Hinweis auf irgend einen strukturellen Rassismus im Ländle...

  • Das zusätzlich Perverse was scheinbar außer mir noch Niemanden in Rage versetzt hat, weil es bisher nirgends zu lesen war, ist dass dieser vermeidbare Feuertod ja höchstwahrscheinlich zwei Leben gekostet hat, nämlich zusätzlich zu dem Amid noch die Person die die Lunge stattdessen erhalten hätte, wenn man nicht versucht hätte ihn zu retten, was ich ehrilch gesagt nicht sowieso nicht nachvollziehen kann bei 38 % Verbrennungen 3. Grades.

    War das nicht von vornherein ein Todesurteil oder ist die Verbennungsbehandlung soviel besser geworden die letzten Jahre?

  • "Hätte erkennen müssen" ist Fahrlässigkeit. Für Freiheitsberaubung als Straftat braucht es aber Vorsatz.

    • @Dr. McSchreck:

      Es geht um konsequenzloses Handeln, das ein Menscheleben gekostet hat. Klarheit ist wichtig, Definitionen auch, ist aber am Thema vorbei. Das bedeutet: wie können so viele "Fehler" von ausgebildeten, erwachsenen Menschen in Ausübung ihrer professionellen Arbeit zu einem Menschenlebenverlust führen?



      Konsequenzlose Handlungen durch Freisprüche. Und nun? Zu was führt das? 1.Es führt zu Frustration bei Menschen, die verantwortungsbewußt handeln und leben 2.die Beteiligten, die weiter ihren Dienst ausüben, werden ermutigt, vergleichbar zu handeln, da sie gerade lernen, dass in Deutschland keine Strafe auf Handlungen dieser Art zu erwarten sind.



      Daher meine Frage: selbst, wenn Vorsatz nicht nachweisbar ist, so ist zumindest deutlich, dass die Beteiligten nicht im Interesse der Allgemeinheit gehandelt haben. Also sollte man sie, um die Öffentlichkeit zu schützen, ihrer Ämter entheben. Das reduziert die Möglichkeit auf Wiederholungen, und wir beide sollten uns sicherer fühlen, wenn wir ins Gefängnis gesteckt würden, obgleich jemand anderes (und anderem Aussehen) eine Tat ausführte, für die wir beide gerade hinter Gittern sitzen.



      Bei allem, was RECHT und RECHTENS ist: konsequenzloses Handeln führt nicht zu Lernkurven bei begangenen Fehlern, ob NACHWEISBAR oder nicht. Der Mann ist gestorben aufgrund einer Verkettung von Fehlern, die sich wiederholen, wenn wir keine Verbesserung einfordern.

      • @Fuji_:

        weiter zur Fragen der Konsequenzen. Auch wenn das Strafverfahren eingestellt wurde, heißt das nicht, dass solche Fehler nicht disziplinarrechtliche Folgen haben - aber das ist nicht Thema des Artikels, der von den strafrechtlichen Ermittlungen handelt.

      • @Fuji_:

        Konkret handelt der Artikel von der Einstellung eines Strafverfahrens wegen Freiheitsberaubung. Da kommt es eben genau auf die Definitionen an.

        Fehleraufarbeitung muss natürlich viel weiter gehen und tut sie auch...ein Bekannter arbeitet in NRW im Bereich Strafrecht - und die Behörden sind extrem dahinter her, dass zum Beispiel Namen, die sich nachträglich als falsch herausstellen, sehr zügig berichtigt werden. Das war von 2015 bis zu diesem Vorfall noch nicht der Fall, weil sehr viele Menschen sehr viele alias-Personalien hatten. Welcher Name der richtige war, interessierte da weniger - was die strafrechtliche Seite betrifft, zum Ausländerrecht mag das anders gewesen sein.

        • @Dr. McSchreck:

          Das "dumme" ist mal dass Freiheitsberaubung hier überhaupt nicht der einschlägige Straftatbestand ist,sondern Vollstreckung gegen Unschuldige.



          Aber das will man sicher in NRW gar nicht so genau wissen,denn da könnte sich ja jeder in der Verwantwortungskette strafbar gemacht haben, nicht nur die unterste Ebene.



          Davon ab ist es nicht nachvollziehbar nur auf den Vorsatz abzustellen,wir haben auch so etwas wie eine Garantenpflicht des Staates,vertreten durch seine Beamten,mithin sind Unterlassungshandlungen vorrangig mitzuprüfen.

  • So funktioniert der Rechtsstaat - NICHT!

    Polizei hält einen Unsschuldigen monatelang fest um ihn am Ende auf brutalste Art zu ermorden. (lebendig verbrennen!!!)



    Und es passiert - NICHTS!



    Strafrechtliche Verfahren werden eingestellt, dienstliche gibt es sowieso nicht.

    Weder Gerechtigkeit noch Recht wird in diesem Staat durchgesetzt.



    Rechtsstaat? Wohl kaum! Polizeistaat, das haben wir hier!