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Ende der Prohibition in HamburgSenat kippt Billigbier(verbot)

Der Hamburger Senat hebt das Alkoholverbot auf – das kommt überraschend, denn mit Infektionsschutz hatte es ohnehin nichts zu tun.

Schlimme Zustände im Schanzenviertel im vergangenen Sommer. So soll es dieses Jahr nicht werden Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Hamburg taz | Auf diese gute Nachricht sollte man anstoßen, und zwar mit irgendetwas Hochprozentigem, zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens mitten im Schanzenviertel oder auf St. Pauli. Halleluja, die Prohibition für das Fußvolk hat ein Ende! Ab dem 4. März kann man wieder auf der Straße trinken, der Senat hebt das Alkoholverbot und das Alkohol-Mitführverbot in sogenannten „Hotspots“ auf, also überall dort, wo es Spaß macht. Das ist gut und kommt sogar ein bisschen überraschend.

Auch wenn in Hamburg und anderen Bundesländern jetzt nach und nach fast alle Coronamaßnahmen fallen, hatten viele nicht daran geglaubt, dass der Senat das Alkoholverbot im öffentlichen Raum zurücknehmen würde. Sinnvoll war die Maßnahme, die verhinderte, dass man an der frischen Luft trank statt in engen Bars, ja von Anfang an nicht.

Als im Sommer die Infektionszahlen sanken, wurde das Verbot sogar noch verschärft und die Prohibitionszone von den innerstädtischen Party­vierteln auf so ziemlich jeden Hundepiss-Grünstreifen innerhalb der Stadtgrenzen ausgeweitet. Die Bezirke tauschten die Schilder, die auf das Verbot hinwiesen, von anfänglichen provisorischen Papp-Aufstellern gegen fest installierte Metallschilder aus – die schienen für die Ewigkeit ausgelegt.

Der Senat habe nur auf eine Gelegenheit gewartet, ein Problem zu verdrängen, das mit der Pandemie nichts zu tun hat: dass die Leute in Amüsierviertel gehen, um sich zu amüsieren, und dass das mit einer gewissen Lautstärke einhergeht. So schrieben wir es auch in der taz – und lagen damit offenbar falsch.

Auch viele Gas­tro­no­m*in­nen fanden das Verbot bekloppt

Der Schluss lag auch deshalb nahe, weil die Lobby der Gas­tro­no­m*in­nen dem Senat schon lange aufs Dach steigt, weil sie das Cornern stört – also das Konsumieren von Kiosk­getränken vor und neben den Bars. Mit dem Billig­alkoholverbot schienen gleich mehrere Probleme gelöst: Die Kiosk- und Lidl-Klientel macht in den engen Szenevierteln Platz für die Cremant-Klientel – und die An­woh­ne­r*in­nen können wieder in Ruhe ihren teuer bezahlten Rausch ausschlafen – eine Win-win-Situation! Dennoch fanden es auch viele Gas­tro­no­m*in­nen einfach bekloppt, dass die Leute nicht mehr mit Bier in der Hand durch die Straßen schlendern konnten.

Was im Rathaus jetzt zum Umdenken geführt hat? Die plötzliche Einsicht, dass Menschen, die nicht acht Euro für einen Aperol-Spritz ausgeben wollen, genau so viel Spaß im innerstädtischen Raum haben dürfen wie die Schanzen-Schickeria, wird es wohl nicht gewesen sein.

Die Pandemie hat uns auch gelehrt, die Möglichkeiten zu nutzen, solange sie bestehen. Von daher: Prost!

Vielleicht dann doch eher die Sehnsucht nach dem wirklichen, echten Ende der Pandemie. Und der Reiz zu verkünden, dass jetzt auch echt fast alle Maßnahmen aufgehoben werden – und nicht immer noch so ein unangenehmes Alkoholverbot im öffentlichen Raum hinterhernuscheln zu müssen. Was auch immer der Grund war – die Pandemie hat uns auch gelehrt, die Möglichkeiten zu nutzen, solange sie bestehen. Von daher: Prost!

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2 Kommentare

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  • Zum Bild: Mir ist es schon oft aufgefallen, dass Polizisten immer ihre Splitterschutzwesten festhalten, manchmal wie im Bild, manchmal im Halsausschnitt. Es wirkt vor allem bei zierlichen Gestalten sehr lächerlich auf mich. Was soll dieses Verhalten? Ist es verboten, seine Hände im Dienst in die Hosentaschen zu stecken (wie beim Kindergarten namens Bundeswehr damals^^) oder vorm Gemächt/hinterm Rücken zu verschränken? Oder sind Westen mit dem ganzen Zeugs vorn dran so schwer, dass man seine Schultern entlasten möchte? Vielleicht kann mir ein Insider hier Auskunft geben.

  • Gute Nachricht!