Empfehlungen vom Bürgerrat Ernährung: Schulessen, Steuern, Tierwohl
Wie kann die Politik nachhaltige und gesunde Ernährung fördern? Dazu hat der vom Bundestag eingesetzte Bürgerrat nun seine Empfehlungen vorgestellt.
Foto: picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte
Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ hat am Sonntag seine Empfehlungen für eine Reform der Ernährungspolitik beschlossen. Die 160 zufällig ausgelosten Teilnehmer:innen haben sich auf 9 Punkte geeinigt, die sie befürworten, um eine „gesündere und nachhaltigere Ernährung“ – so der Auftrag des Bundestages an den Bürgerrat – zu erreichen.
Zu den gewünschten Maßnahmen zählen folgende: ein kostenfreies Mittagessen für alle Kinder in Schulen und Kitas. Ein verpflichtendes staatliches Label, das die Bereiche Klima, Tierwohl und Gesundheit berücksichtigt und wissenschaftlich fundiert ist, sowie ein verpflichtendes und staatlich kontrolliertes Tierwohllabel.
Außerdem fordern die Teilnehmenden eine Überarbeitung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel. So soll unter anderem Zucker nicht mehr als Grundnahrungsmittel gelten, dafür aber pflanzliche Milchersatzprodukte, Fleischersatzprodukte und Bio-Lebensmittel. Für sie würde dann ein reduzierter Mehrwertsteuersatz fällig. Die Mehrwertsteuer „auf Produkte wie unverarbeitetes und tiefgefrorenes Obst und Gemüse in Bio-Qualität, Hülsenfrüchte, Nüsse und Vollkorngetreide sowie Mineral- und Tafelwasser“ soll ganz wegfallen.
Lebensmittelgeschäfte ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sollen dazu verpflichtet werden, genießbare Lebensmittel, die sie sonst wegwerfen würden, zu spenden. Darüber hinaus sprechen sich die Teilnehmer:innen aus für mehr Personal in der Lebensmittelkontrolle, ein Mindestalter für Energy-Drinks, eine Abgabe zur Förderung des Tierwohls und Zugang zu „gesunder und ausgewogener Ernährung“ in Gemeinschaftseinrichtungen, etwa in der Pflege.
Seit September hatten die Teilnehmer:innen an den Empfehlungen gearbeitet. Dabei erhielten sie unter anderem Input von Expert:innen etwa darüber, wie Landwirtschaft und Handel funktionieren. Der Bürgerrat soll das Ergebnis in einem Gutachten zusammenfassen, das im Februar an die Bundestagspräsidentin übergeben werden und anschließend in die parlamentarischen Beratungen gehen soll. Bindend sind die Empfehlungen nicht – die Entscheidung darüber liegt bei den Abgeordneten des Bundestages.
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