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Elternschaft lesbischer PaareFamilie ist, wer Familie sein will

Patricia Hecht
Kommentar von Patricia Hecht

Ein Gericht in Celle fordert eine Regelung der Mutterschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren. Für eine moderne Gesellschaft wäre sie überfällig.

Regenbogenfamilie: Dürfen zwei Mütter Mütter sein? Foto: Jessica Tooley/imago

W er Familie ist und sein darf, ist eine große Frage. Für Heteropaare, die gerade ein Kind bekommen haben, ist es schwer vorstellbar, dass eine fremde Person anlasslos zu ihnen nach Hause kommt, nach ihrer Sexualität fragt und ihrer erzieherischen Eignung, ihr Leben begutachtet und dann darüber verfügt, ob der Mann vor dem Gesetz auch Vater sein darf.

Für lesbische Paare, die im Rahmen der Ehe für alle verheiratet sind und ein Kind miteinander haben, ist das die Norm. Eine Mutter, die nicht geboren hat, obwohl der Mann vor dem Gesetz auch Vater sein darf, wird als potenzielle Gefahr für das Kind betrachtet, ihre Kompetenz als Mutter absurderweise qua Geschlecht infrage gestellt und in einem zuweilen langwierigen Prozess überprüft.

Im Raum steht dabei die Möglichkeit, dass ihr diese Kompetenz nicht zuerkannt wird – und dahinter steht nicht etwa das Kindeswohl, sondern stehen rückwärtsgewandte Strukturen patriarchaler Kontrolle und Vorstellungen devianter Sexualität.

Das Oberlandesgericht Celle hält dies nun für verfassungswidrig. Im Bürgerlichen Gesetzbuch, so das Gericht, fehle eine Regelung für gleichgeschlechtliche Paare zu Mutter- und Vaterschaft. Das Verfahren ist ausgesetzt, der Fall ans Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Nötig ist all das übrigens nur deshalb, weil sich die Union einer zeitgemäßen Reform des Abstammungsrechts bislang verweigert.

Gleichstellung ist das Gebot

Zwar wird die eigentliche Entscheidung zu der Frage, ob zwei Mütter Mütter sein dürfen, nun also noch dauern. Doch eine andere als die, Regenbogenfamilien nach der Ehe für alle nun auch im Abstammungsrecht endlich vollständig rechtlich gleichzustellen, wäre absurd.

Weder Heterosexualität noch genetische Beteiligung sind, was Elternschaft ausmacht – sondern es ist die soziale Übernahme von Verantwortung, der Aufbau von Beziehung, das Schaffen von Geborgenheit. Wer Familie ist, ist eine große Frage. Die einfache Antwort darauf: Die, die es sein wollen.

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Patricia Hecht
Redakteurin Inland
war Chefin vom Dienst in der Berlinredaktion, hat die Seite Eins gemacht und arbeitet jetzt als Redakteurin für Geschlechterpolitik im Inland. 2019 erschien von ihr (mit M. Gürgen, S. am Orde, C. Jakob und N. Horaczek) "Angriff auf Europa - die Internationale des Rechtspopulismus" im Ch. Links Verlag. Im März 2022 erschien mit Gesine Agena und Dinah Riese "Selbstbestimmt. Für reproduktive Rechte" im Verlag Klaus Wagenbach.
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29 Kommentare

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  • Könnte man nicht auch zu dritt Mutter werde? Oder zu Fünft? Warum die Beschränkung auf zwei? Und warum dann nicht auch das Recht auf Mutterschaft für biologische Männer oder sozialgeschlechtliche Männer?

    • @Rudolf Fissner:

      Weil die Vielehe nicht erlaubt ist. Es geht doch hier um die rechtliche Gleichstellung der Homoehe mit der Heteroehe. Ein Heteroehemann wird automatisch als Vater eingetragen, wenn seine Frau ein Kind bekommt, auch wenn dieses vom Nachbarn stammt. In diesem Fall interessiert sich das Recht nicht für die Biologie. Warum soll also die Ehefrau nicht Mutter werden, wenn ihre Frau ein Kind bekommt?

      • @Kolyma:

        Mutterschaft ist nicht Ehe. Man heiratet ja keine Babys. Man muss übrigens nicht einmal verheiratet sein um Kinder zu bekommen.

        "Mutter" kann natürlich auch eine soziale Funktion sein Aber auch das ist nicht das gleiche wie "Mutterschaft" Um mütterlich zu sein brauch es ebenfalls keine Ehebeziehung. Mütterlich können daher auch mehrere Personen und auch Männer sein.

        Will man also den sozialen Begriff der Mutter mit dem biologischen Begriff gleichziehen, dann kann man Männer nicht davon ausnehmen.

        Warum also soll nur eine zusätzliche Person und nur eine Frau als Mutter eingetragen sein dürfen?

  • Die Formel "Familie ist, wer Familie sein will" definiert ein völlig neues Familienbild. Früher hieß es: Freunde sucht man sich aus, Familie hat man und kann man sich eben nicht ausssuchen.

    Natürlich ist eine Neudefinition möglich. Es geht halt viel Verbindlichkeit verloren, wenn Familie eher nach dem Modell Freundschaft funktioniert.

    So wie seit mitterweile mehr als einem halben Jahrhundert Ehescheidungen selbstverständlich geworden sind. Vorher war Ehe ein Bund fürs Leben und Scheidung eine absolute Ausnahme. Auch da ging Verbindlichkeit, Sicherheit und Solidarität verloren. Eine Entwicklung, die zu einer Gesellschaft aus Individuen geführt hat, die letztlich nur noch sich selbst verpflichtet sind, aber keine lebenslange Verantwortung für andere übernehmen wollen ("in guten wie in schlechten Tagen").

    Dahinter steht ein Menschenbild, das mir nicht gefällt: Jeder ist sich nur noch selbst der Nächste. Partner sind austauschbar. So stehen Familien nicht mehr echt zusammen, sondern sind eine zeitlich begrenzte Gemeinschaft, die jederzeit aufgekündigt werden kann.

    Wer in so einem Umfeld mit dem Kindswohl argumentiert, hat wenig Argumente. Kindern geht es am besten, wenn sie Sicherheit, Stabilität und Geborgenheit erleben. Das kann die unverbindliche Freundschaftsfamilie nicht leisten. Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun, ob es um gleichgeschlechtliche Partner geht oder nicht. Die katastrophale Situation von Hunderttausenden Alleinerziehenden betrifft mehrheitlich Kinder aus aufgekündigten Hetero-Freundschaften.

    • @Winnetaz:

      "Freunde sucht man sich aus, Familie hat man und kann man sich eben nicht ausssuchen."



      Das galt/gilt doch hoffentlich nur für die Kindesperspektive nicht für Partner*innen/Elternperspektive ...



      "Natürlich ist eine Neudefinition möglich. Es geht halt viel Verbindlichkeit verloren, wenn Familie eher nach dem Modell Freundschaft funktioniert."



      Hä? Hier geht es doch darum, dass zwei Personen eine Partner*innenschaft gebildet haben und zusammen für ihr(e) Kind(er) sorgen wollen. Wieviel verbindlicher soll es denn noch sein? Vielleicht mal die (Doppel)Standards checken ...



      " Jeder ist sich nur noch selbst der Nächste. Partner sind austauschbar. So stehen Familien nicht mehr echt zusammen, sondern sind eine zeitlich begrenzte Gemeinschaft, die jederzeit aufgekündigt werden kann."



      Oha, was für ein veraltetes Partner*innenschaftsbild. Wenn Sie ein*en Partner*in finden, die*der das auch will, können Sie das ja so halten. Daraus aber ein Leitbild für andere machen wollen? Wahrscheinlich finden Sie in der kath. Kirche Gleichgesinnte. Allerdings wäre so ein Ansinnen zum Scheitern verurteilt, wenn Sie ein*e gleichgeschlechtliche Partner*in ehelichen wollten ...

    • @Winnetaz:

      "Das kann die unverbindliche Freundschaftsfamilie nicht leisten."



      Es scheint, dass Sie selbst zwischenmenschliche Verbindlichkeit jenseits tradierter Festlegungen nicht kennengelernt haben. Das ist traurig irgendwie. Denn gerade in der Wahl steckt die Kraft zu Ausdauer und wahrer Treue.

  • "soziale Übernahme von Verantwortung, der Aufbau von Beziehung, das Schaffen von Geborgenheit" ? ja ! und nein , denn wie stets in dieser debatte wird der anspruch auf gleichstellung dem vorrangigen anspruch des kindes als gleichwertig und „ heilend „ entgegengestellt. will das kind diese lebensform ? möchte es sich ein leben lang den anderen erklären ? fühlt es sich benutzt für „ zeitgemässe „ lebensentwürfe ? kann man die menschen anhand einer gelebten alternative erziehen ? will ein kind an dieser erziehung der öffentlichkeit teilhaben ? erfahrungsgemäss wollen junge menschen bei gleichaltrigen „untertauchen“. haben sie es hier deutlich schwerer ? will ein kind zwei gesetzliche väter / mütter ? darf die rechtsgemeinschaft einen wohlbegründeten „ preis „ verlangen ? gibt es pflichten , höherwertig als die rechte ?

    • @oliver pasch:

      Mich hat auch keiner gefragt, ob ich auf das latent bis manifest frauenabwertende Heteromodell meiner Eltern stehe.

    • @oliver pasch:

      Kinder sind hunderttausende von Jahren super in Sippen großgeworden. In vielen dieser Strukturen haben Väter keine Rolle gespiel, die männlichen Verwandten der Mutter waren Bezugspersonen.



      Wann also hat sich die Vater-Mutter-Kinder-Familie erklären müssen dafür, dass sie ihren besitzorientierten Lifestyle mit Anspruch auf biologische Nachkommen- und Erbschaft dem Wohl des Kindes gleichgesetzt hat? Wann hat sich die bürgerliche Kleinfamilie erklären müssen, dass sie ihren Lebensentwurf trauter Viersamkeit dem Wohl des Kindes gleichgesetzt hat? Niemals, denn die Mächtigen brauchen sich nie zu erklären.



      Statt hier Fragen zu tippen, mit denen Sie sich Ihr Weltbild einbalsamieren, könnten Sie rausgehen in die Welt und dafür sorgen, dass Kinder in einer Welt großwerden, in welcher der/die einzelne nicht unter den Vorurteilen der anderen zu leiden hat. Damit würden sich alle Ihre Fragen erübrigen.

  • Also dass ist ja mal wieder nur die halbe Geschichte. Es gibt, und dass hat das Verfassungsgericht schon klargestellt, ein recht des Kindes zu erfahren wer die leiblichen Eltern sind - also die leibliche Mutter und der mutmaßliche/wahrscheinliche Vater.

    Es geht also nicht dass das Gesetz so geändert wird dass diesen Recht des Kindes irgendwie ausgehebelt wird. Ich sehe auch nicht dass irgendwie schwierig ist eine Regelung zu finden die sowohl dem Kind wie auch den (nicht biologischen aber in der Praxis sehr wohl) Eltern gerecht wird (4 Namen auf der Geburtsurkunde?).

    Aber diese einseitige und wesentliche Problematik weglassende Berichterstattung hilft meiner Meinung nach niemanden. Von der taz hätte ich da mehr erwartet als einfach nur die Empörung der zur Zeit wahrlich Benachteiligten aufzuschreiben.

  • 9G
    97287 (Profil gelöscht)

    Wenn 2 Lesben ein Kind auf normalen Weg bekommen. Das geht nur wenn eine dritte Person ( Samenspender) mitspielt. 1. Frau spendet Ei. 2. Samenspender spendet Samen und es erfolgt extracorporale Befruchtung. 3. Befruchtetes Ei wird 2. Frau implantiert



    (Leihmutter), die mit Frau 1 verpartnert ist. Ein Erfolg auf Anerkennung der Elternschaft kann nur durch Transparenz hergestellt werden. Dabei hat das Wohlergehen des Kindes im Vordergrund zu stehen. Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch eventuelle Risiken für das Kind durch Erbkrankheiten väterlicherseits.



    So ganz einfach wie es im Artikel dargestellt wird ist es eben auch nicht. Es geht eben nicht nur um 2 Personen.

  • Und was passiert, wenn mehr als zwei Personen Elter sein wollen? Neben den "sozialen" Eltern eine mögliche Leihmutter und/oder ein Samenspender?

  • Liebe Frau Hecht,

    solange Alles gut läuft, ist die einfache Formel, auf die Sie es bringen wollen, natürlich völlig lebbar. In aller Regel lässt sie sich sogar ganz gut leben, auch ohne eine bis ins letzte ausgestaltete rechtliche Festschreibung. Aber was passiert, wenn die schöne heile Welt einen Knacks bekommt? Wenn plötzlich NICHT mehr Familie sein will, wer es bislang sein wollte? Verantwortung übernehmen heißt auch Verantwortung tragen, und zwar eben für Eltern im Zweifel: Solange man lebt - und nicht solange man will.

    Und dann gibt es bei gleichgeschlechtlichen Eltern da noch das Problem der unvollkommenen Gleichstellung der Geschlechter in diversen Rechtsgebieten: Die Stellung von Mutter und Vater eines Kindes divergiert an etlichen Stellen, wobei die Mütter immer mehr Privilegien haben. Im Familienrecht gehen diese Privilegien zulasten des Vaters. Eine zweite Mutter müsste sich also mit einem Status zufriedengeben, der eher dem Vater im aktuellen heteronormativen Recht entspricht als der Mutter. Gleiches gilt im Zweifel auch anderswo, z. B. im Arbeitsrecht. Einfach nur "auch Mutter" dranzuschreiben, funktioniert nicht.

    Letzter Punkt: Was wird denn aus den leiblichen Elternteilen, die NICHT Teil der Partnerschaft sind? Unser Familienrecht sieht nicht nur aus Biologismus oder patriarchalem Hegemonialverständnis heraus die leiblichen Eltern in der Pflicht, sondern es sieht in der biologischen Elternschaft schlicht eine nachträglich nicht mehr änderbare Verbindung. Diese erlaubt es, jedem Kind schon vor seiner Geburt zwei Menschen zuzuordnen, die ihm gegenüber verpflichtet sind und sich da auch nicht durch Trennung, Verweigerung der entscheidenden Unterschrift etc. herausschleichen können. DAS ist die ultimative Verantwortung, die "Elternschaft" bedeutet. In dem Moment, wo die Übernahme von Verantwortung von einer Willensäußerung abhängt, ist sie nicht mehr ultimativ.

    • @Normalo:

      "DAS ist die ultimative Verantwortung, die 'Elternschaft' bedeutet. In dem Moment, wo die Übernahme von Verantwortung von einer Willensäußerung abhängt, ist sie nicht mehr ultimativ."



      Sie argumentieren letztlich dann doch wieder nur biologistisch. Und es stimmt auch sachlich nicht: Wenn Sie als Co-Mutter als zweiter Elternteil eintreten (per Willensbekundung), dann können Sie später nicht davon zurücktreten. Das ist auch für Männer so, die als Ehepartner gem. § 1592 Nr. 1 BGB Vater werden.



      Demgegenüber können Sie nur aus der biologischen Abstammung nicht herleiten, dass ein Vater seinen erzieherischen Pflichten später auch gerecht wird. Diese Verbindung ist nachträglich nicht zu ändern, das bestimmt aber noch lange nicht ihre tatsächliche Qualität. Letztere muss immer (!) durch aktives Ausfüllen der Rolle entwickelt werden.

      • @mats:

        Auch Sie gehen dagegen nicht vom Störungsfall aus, den die Elternpflicht abdecken soll, sondern dass zunmindest bis zum entscheidenden Moment Alles glatt läuft. Nun nehmen wir aber mal an, das Mütterpaar zerstreitet sich während der Schwangerschaft, oder die nicht schwangere Mutter bekommt kalte Füße. Es ist ja nicht so, als wären die dafür nötigen Emotionen zwingend mit einem Y-Chromosom verbunden. Auch ein gehörnter Ehemann kann sich von seiner Elternstellung befreien. Was ist dann?

        Wie gesagt: Die biologicsche Abstammung hat den einen, unüberwindbaren Vorteil, dass sie mit oder ohne Willen der beiden Betroffenen mit der Zeugung entsteht. Gibt es ein Kind, gibt es auch zwei biologische Eltern, und die ändern sich nicht. Keine nur auf Emotionen oder Rechtsbeziehungen aufbauende Elternschaft kann mit dieser Stringenz aufwarten. Das ist Fakt, keine Ideologie.

        Ideologie ist allenfalls, dass man unter Kindeswohlgesichtspunkten auf diese von Anfang bis Ende zwingende Verbindung als letztes Fangnetz (also wenn alle etwaigen sonstigen emotionalen oder rechtlichen Stricke reißen), zurückgreift - und damit effektiv die Biologie zur letztgültigen "Elternmacherin" erklärt. Haben Sie da ein Problem mit? Wenn ja, wäre ich dankbar für eine etwas substanziellere Erläuterung als das "-ismus"-Abkanzeln.

        Letzter Punkt: Dass mit der biologischen Elternschaft auch die faktische Befähigung oder eine effektive Bereitschaft dazu verbunden ist, hat niemand gesagt. Aber das gilt völlig unabhängig für JEDEN Menschen, der irgendwie in eine Elternrolle kommt. Das Abstammungsrecht regelt auch nicht die Eignung sondern primär die Verantwortung.

        • @Normalo:

          Bei der geforderten Neuregelung geht es ja gerade darum, die Übernahme / Zuweisung von Verantwortung zu ermöglichen. Sie haben sich hier an etwas aufhängt, möglicherweise an einem "-ismus", sind aber inhaltlich gar nicht auf meinen 2. Absatz eingegangen. Die biologische Abstammung als "Fangnetz" bleibt davon unberührt (und ich stelle sie auch nicht in Frage), wenn Kindern diese Möglichkeit eröffnet wird, dass ihre Co-Mutter qua Ehe als Elternteil rechtlich anerkannt wird.



          Das von Ihnen angeführt Szenario einer Trennung vor Geburt besteht für Hetero-Ehepaare genauso, bei denen das Kind nicht vom Ehemann abstammt oder die Vaterschaft zweifelhaft ist. Nichtsdestotrotz ist die Ehe das verbindende und verpflichtende Moment. Kann kalte Füße bekommen wer will, er/sie muss sich (rechtzeitig) scheiden lassen, um hier aus der Verantwortung zu kommen. So ist es für alle.



          Eine ganz andere Frage ist, ob es immer von allen Erwachsenen (auch von den Müttern) so gewünscht ist, dass der Erzeuger rechtlich gar keine Rolle mehr spielt. Hier wäre die Einräumung eines "kleines Sorgerechts" nützlich - und nicht nur für diesen Fall, sondern für alle Patchwork-Konstellationen.

    • @Normalo:

      Liggers. Zu Risiken & Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker!

      kurz - Suboptimal ist doch in …echt kein Ausdruck.

    • @Normalo:

      Wer nimmt denn bitte den biologischen Vater eines Kindes in die Pflicht? In der Regel steht auch in der Geburtsurkunde nur der Mann, der die Vaterschaft anerkennt (wenn es einen gibt). Das ist nicht allzu selten jemand völlig anders, als der biologische Erzeuger. Letzterer kann Zeit seines Lebens nie etwas davon erfahren.

      Rechtlich gesehen wäre eine Benachteiligung der Väter verboten. Wann immer das geschieht, ist das schlicht illegal. Nur gehen zu wenige Väter dagegen vor.

      Und was wollen die nicht-austragenden Mütter denn? Sie wollen ja eben in die Pflicht genommen werden und Verantwortung übernehmen. Das muss dann auch auch beinhalten, im Falle einer Scheidung Unterhalt zu zahlen.



      Am Ende muss immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen.

      • @Cochino:

        "Wer nimmt denn bitte den biologischen Vater eines Kindes in die Pflicht?"

        Das Gesetz. Jede nur auf Ehe oder Anerkenntis beruhende Vaterschaft kann angefochten werden, wenn der rechtliche Vater nicht der leibliche ist. Die Regel könnte man natürlich ändern, aber so richtig fair wäre das - zumindest in Fällen, wo der rechtliche Vater zunächst dachte, er wäre auch der biologische - nicht wirklich, oder? Denkbar wäre eine Unanfechtbarkeit sicherlich in Fällen wie den gleichgeschlechtlichen Elternpaaren, wo von vornherein klar ist, dass der "erklärte" Elternteil nicht der biologische sein kann. Aber das ginge auch erst NACH der Erklärung. Bis dahin müssten die biologischen Eltern weiter als letztes Fangnetz in der Pflicht gehalten werden.

        "Nur gehen zu wenige Väter dagegen vor."

        Das ist kein Wunder. Wenn sie es tun bleibt es dabei, dass die Gerichte mit zunehmender Streit-Eskalation (bis auf extreme Pflichtverletzungen der Mutter) lieber den Vater eher noch mehr vom Kind trennen, als die Mutter in ihren Rechten zu beschneiden - wegen des Kindeswohls. Ob das so ganz zeitgemäß ist, kann man natürlich trefflich streiten. Aber die Praxis ist, wie sie ist, und wer als getrennter Vater das Wohl seines Kindes vornan stellt, überlegt sich eben drei- bis fünfmal, ob er seine Rolle wirklich zum Gegenstand einer so heftigen und böses Blut hinterlassenden Auseinandersetzung machen will. Er kann ja faktisch nur verllieren oder den Pyrrhussieg erringen, umgekehrt das Kind mehr oder minder komplett seiner Mutter zu entreißen.

        • @Normalo:

          Ergänzung:

          "...wer als getrennter Vater das Wohl seines Kindes vornan stellt, überlegt sich eben drei- bis fünfmal,..."

          Eben das müsste sich dann wohl auch die nicht-leibliche Mutter nach der Trennung einer lebischen Beziehung überlegen.

  • Na da schau her.



    “ Wer Familie ist, ist eine große Frage. Die einfache Antwort darauf: Die, die es sein wollen.“ - Ach was!“

    Liggers. Mit Christian Morgenstern sprech ich einfach entre nous mal: “Heilig Heilig Heilig!“ - 😱 -

  • 4G
    4813 (Profil gelöscht)

    Leider wird bei heterosexuellen Paaren nicht die erzieherische Eignung hinterfragt.



    Kann ja noch kommen.



    Wenn zwei Lesben ein Kind auf normalen Wegen bekommen - ja und? Da sollte es kein Problem geben.



    Nur zum Kindeswohl gehört das Wissen um den Vater. Ohne Kompromisse!

    Leihmutterschaft gehört verboten! Dazu gehört für mich leider auch die durch Leihmutterschaft herbeigeführte Adoption für schwule Paare. Denn das gehört für mich in die Kategorie Menschenhandel. Reiche leisten sich einen Erben.



    Zum Kindeswohl gehört auch das Wissen um die Mutter.

    • @4813 (Profil gelöscht):

      Wer ist denn jetzt die Mutter? Die Frau, die ein Kind ausgetragen hat? Die damit biologisch verwandt ist? Oder die Frau, die das Kind groß zieht und sich darum kümmert?

      Welche Rolle haben dann Väter? Austragen kann davon keiner ein Kind, selbst zeugen tun es weit weniger, als sie glauben. Was bleibt dem Mann denn sonst übrig, um Vater zu sein? und braucht man dafür einen Penis?

      • 4G
        4813 (Profil gelöscht)
        @Cochino:

        Einen Penis braucht's heutzutage nicht mehr, aber immer noch Spermien.



        Wenn sie Spermien produzieren, sind sie ein Mann. Männer können Väter werden, müssen es nicht.



        Und ein Kind hat ein Recht zu wissen, wer seine genetischen Erzeuger sind. Auch weil es da ein Erbe in sich trägt, was irgendwann einer Erklärung bedarf.



        Die Frau, die ein Kind großzieht und nicht die biologische Mutter ist eine Freundin. Früher war es die Amme.

  • Dieser kurze Kommentar kann der komplexen Frage, auch wenn zum Schluss eine vermeintlich einfache Antwort steht, nicht annähernd gerecht werden.

    Aber es ist auch einfach, die Frage auf



    "..rückwärtsgewandte Strukturen patriarchaler Kontrolle und Vorstellungen devianter Sexualität."



    zurück zu führen. Ob es nur Männer sind, die Bedenken an dieser "modernen Gesellschaft" haben, darf wohl stark bezweifelt werden. Man muss erstmal anerkennen, dass die moderne Technik und Medizin zu der Rollenauflösung von "Eltern" geführt hat. Das kann man begrüßen. Aber meistens bleibt die Rolle der Mutter immer noch klar definiert - die Frau, die das Kind geboren hat. Gesellschaftlich kann man natürlich für Familienkonstrukte auch die Rolle von "Leihmüttern" akzeptieren, aber auch dann gibt es immer noch eine Mutter.

    Dann ist die nächste Frage, ob man die alten Bezeichnungen beibehalten möchte, oder Eltern wirklich nur noch als "Elter 1a" und "Elter 1b" führen sollte.

    Bis hin zu der Frage, ob es wirklich so einfach ist "Wer Familie ist, ist eine große Frage. Die einfache Antwort darauf: Die, die es sein wollen."

    Wenn man nicht mehr möchte, kann man dann einfach kündigen? Wenn Kind A lieber zu anderen Erwachsenen gehen möchte, wird dann damit eine neue Familie begründet? Die einfache Antwort ist wohl nicht so einfach.

  • 2G
    20104 (Profil gelöscht)

    " sondern es ist die soziale Übernahme von Verantwortung, der Aufbau von Beziehung, das Schaffen von Geborgenheit."

    Wenn die biologische Elternschaft nicht mehr relevant ist, werden alle Männer jubeln, die ein Kind gezeugt haben und deren Beziehung in die Brüche ging. Dann gibt es keine Grund mehr, Unterhaltszahlungen zu erzwingen.

    Denn: Familie sind die, die es sein wollen und der Mann (oder die Frau) wollen nicht mehr.

    • @20104 (Profil gelöscht):

      Es geht doch gar nicht um biologische Elternschaft. Es geht um die rechtliche Gleichstellung der Homoehe. Wenn in eine Heteroehe ein Kind geboren wird, sind automatisch beide Ehepartner rechtlich auch Eltern, auch wenn der Ehemann gar nicht der biologische Vater ist. Wenn in eine lesbische Ehe ein Kind geboren wird, ist die Gebärende die rechtliche Mutter, die andere Ehepartnerin steht rechtlich in keinem Verhältnis zum Kind. Das hat mit Vätern, die keinen Unterhalt zahlen wollen, so gar nichts zu tun.

      • @Kolyma:

        Es geht sehr wohl um die biologiscxhe Elternschaft!

        Dass Kinder ein Anrecht haben dass zu erfahren ist nun wirklich glasklar, und deshlab ist jeder Kommentar der das ausklammert (wie der der taz) oder der das einfach verneint (wie der Ihre) meiner Meinung einfach nur dumm und nicht hilfreich.

        Und zwar insbesondere weil es ja nun wirklich Lösungen gibt die sowohl ermöglichen dass Kinder wissen wer ihre biologischen Eltern sind (bzw. mutmaßlichen, was den Vater angeht), als auch das alle Elternpaare gleich behandelt werden...

    • @20104 (Profil gelöscht):

      Ziel sollte sein, dass möglichst viele Kinder in möglichst guten (Sicherheit, Geborgenheit, Finanziell stabil...) Verhältnissen aufwachsen. Ein Kind mit Partner/in oder auch Freunden großzuziehen ist wohl einfacher, als dies alleine zu tun.



      Geborgenheit geben geht sicherlich auch ohne 'doppelte Muttern/Vaternschaft' - aber die Familien profitieren stark davon wenn sie rechtliche Tatsachen schaffen können.

      Stellen sie sich vor, ein lesbisches Paar mit Kind trennt sich, und die nicht-Bio-Mama ist nicht unterhaltspflichtig - das wäre katastrophal für die Kinder. Es geht nicht darum, biologischen Eltern Verantwortung wegzunehmen, sondern nicht-biologischen Verantwortung zu geben.

      Wenn Sie nicht gegen Gleichgeschlechtliche Ehen/Alternative Familienmodelle sind, sollten Sie auch für die Erweiterung der Elternschaft sein.