Ein Jahr Chemnitzer Ausschreitungen: War Rechtsterror möglich?
Vor einem Jahr sorgten Rechtsextreme in Chemnitz für Unruhen. Nun stehen acht von ihnen vor Gericht. Sie sollen sogar Terroranschläge geplant haben.
Am Montagmorgen werden die acht Männer erstmals wieder in die Öffentlichkeit treten, in den Hochsicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden, der abgeschirmt am Stadtrand liegt. Es werden Bauarbeiter, Securities, Arbeitslose sein, 21 bis 32 Jahre alt, alle üppig vorbestraft, einige mit Tattoos auf den Armen, die „Wehrsturm Sachsen“, „Skin“ oder „ANAB“ („All Niggers are Bastards“) lauten. Acht Rechtsextreme, keine Frage. Und auch Terroristen?
Vor einem Jahr noch standen die Männer in Chemnitz auf der Straße. Mit teils tausenden anderen Rechten zogen sie im Spätsommer 2018 durch die Stadt, nachdem dort der 35-jährige Daniel H. erstochen worden war, mutmaßlich von zwei Geflüchteten. Es war eine Eruption, Rechte aus der ganzen Republik reisten an, die AfD, Pegida, Hooligans. Der Protest zog sich über Wochen. Und er schlug in Gewalt um.
Den acht in Dresden Beschuldigten soll das nicht gereicht haben: Sie sollen gar eine Terrorgruppe namens „Revolution Chemnitz“ gebildet und Anschläge geplant haben, auf Politiker, Migranten und Linke. So jedenfalls sieht es die Bundesanwaltschaft, die sie angeklagt hat. Der Prozess, der am Montag beginnt, ist damit mehr als eine weitere Nachlese der rechten Unruhen in Chemnitz. Er soll auch die Frage klären, ob der Straßenkrawall bis hin zum Rechtsterror hätte eskalieren können.
Von Anfang an auf der Straße
Die jetzt Angeklagten waren jedenfalls von Anfang an dabei, als der Protest in Chemnitz losbrach. Schon einen Tag nach der tödlichen Messertat vom 26. August 2018 gingen einige von ihnen auf die Straße. Drei von ihnen kannten Daniel H. persönlich. Auch die acht kannten sich untereinander, einige schon seit der Jugend, andere von Stadionbesuchen beim Chemnitzer FC, aus dem Knast oder aus einer früheren rechtsextremen Kameradschaft – dem „Sturm 34“.
Nun reihten sich die acht in Chemnitz in die Proteste ein. „Ausländer raus“, schalte es über die Straßen, oder „Unsere Stadt, unsere Regeln“. Genau dies wollten die acht offenbar in die Tat umsetzen. Auf der Straße schaukelte sich die Stimmung hoch, und auch die nun Beschuldigten heizten sich in privaten Chats weiter an. Man habe die „Kanacken“ satt, die „Rotzer“, den „Abschaum“, hieß es dort.
Man wolle diese „boxen“, „schlachten“, „Jagd“ auf sie machen. Für die Mörder von Daniel H. brauche es ein „Kopfgeld“. Auch die „Zecken“ sollte man „ausrotten“. So halten es Ermittlungsergebnisse fest, welche die taz einsehen konnte.
Als es auf den Demos tatsächlich zu Gewalt kam, waren die acht begeistert: „Geil“ seien die Szenen gewesen, wurde in den Chats gejubelt. Der nun als Rädelsführer angeklagte Christian K., ein Teilzeit-Security, erst ein Jahr aus der Haft, ohne festen Wohnsitz, schrieb: „Die Zeichen stehen auf Sturm.“ Man solle jedem Bescheid sagen, der „Bock hat sich rum zu prügeln“ oder auch „ein Schritt weitergeht“. Er jedenfalls sei bereit, es „bis zum Ende durchzuziehen“.
Einen „Wendepunkt in der Geschichte“ erzwingen
Die Chats zeichnen nach, wie sich die Eskalationsspirale in Chemnitz damals immer weiterdrehte. Wie die Demos kippten. Hitlergrüße wurden dort gezeigt, dann auch Migranten, Gegendemonstranten und Journalisten attackiert, ebenso wie ein jüdisches, ein türkisches und zwei persische Restaurants in der Stadt. Allein bei den ersten beiden Aufzügen nach Daniel H.s Tod zählte das LKA Sachsen 38 Gewaltdelikte. Die Gesamtbilanz nach den Ausschreitungen in Chemnitz lag am Ende bei 138 rechtsmotivierten Straftaten.
Auch Christian K. reichte das Demonstrieren nun nicht mehr. Er gründete am 10. September eine Chatgruppe, verschlüsselt, beim Messenger-Dienst Telegram: „Planung zur Revolution“. Es sei nun „an der Zeit, nicht nur Worte sprechen zu lassen, sondern auch Taten“, schrieb der 32-Jährige. Es gehe um eine „Systemwende“, ja einen „Bürgerkrieg“. Dafür brauche es „effektive Schläge“ gegen die „Linksparasiten“ und „Merkel-Zombies“.
Der NSU werde dagegen nur „wie die Kindergartenvorschulgruppe wirken“. Der Mitbeschuldigte Tom W., ein Handwerker, der bereits als 16-Jähriger wegen rechtsextremer Straftaten verurteilt wurde, antwortete: „Für mich geht kein Ding zu weit.“
Die Gruppe suchte Waffen. Heckler & Koch oder Walther wären gut, wie es im Chat hieß. Für 800 Euro könne er etwas besorgen, schrieb Christian K. Auch Tom W. sicherte zu: „Waffen also scharfe Sachen kann ich machen“. Ein anderer Beschuldigter gestand in seiner späteren Vernehmung, es sei darum gegangen, „jemanden umzubringen“.
Und Christian K. legte bereits ein Datum zum Losschlagen fest: den 3. Oktober, in Berlin. Dort, wo die Leute säßen, „die abgesetzt werden müssen“. In Berlin werde man, am Rande einer Demonstration und mit deponierten Waffen, einen „Wendepunkt in der Geschichte“ der Bundesrepublik erzwingen, so Christian K. Der Plan war, auch Polizisten auf die eigene Seite ziehen: Die Ausschreitungen müssten nur so aussehen, als hätten die Linken angefangen, schrieb K. Dann seien „die Bullen zu 88,88 Prozent auf unserer Seite“.
„Revolution Chemnitz“-Chats entdeckt
Zu der Aktion indes kam es nicht mehr. Denn bereits zwei Wochen zuvor hatte sich Mitte September die Gruppe mit anderen Rechtsextremen zu einem „Probelauf“ in Chemnitz verabredet. Nach einer erneuten „Pro Chemnitz“-Demo zogen sie los, mit Schlaghandschuhen, abgebrochenen Flaschen, einem Messer, einem Elektroschocker. Ein junges Pärchen fragten sie, ob sie Deutsche seien, schlugen dem Mann ins Gesicht.
Auf der Schlossteichinsel bedrängten sie erst eine Jugendgruppe, dann attackierten sie eine Gruppe von Iranern, warfen einem eine Bierflasche an den Kopf. Alarmierte Polizisten schritten ein, nahmen die Männer fest – und zogen ihre Handys ein. Hier nun entdeckten die Beamten die „Revolution Chemnitz“-Chats. Am 1. Oktober 2018 wurde auch der Rest der heute Verdächtigen festgenommen.
Die Ermittler trafen auf einschlägige Bekannte: Bei einem Beschuldigten entdeckten sie eine Reichskriegsfahne neben dem Fernseher, bei einem anderen eine Gartenlaube mit Hitlerbild, bei einem dritten einen Partykeller mit raumhohem Hakenkreuz.
Bildung einer Terrorgruppe
Die freitäglichen Proteste in Chemnitz gingen indes auch danach weiter. Einer der Organisatoren, Martin Kohlmann, Chef der rechtsextremen Kleinpartei „Pro Chemnitz“, relativierte auf einer Demo nur wenige Tage nach der Festnahme: Die Terrorpläne seien ein „Märchen“. Es gehe doch nur um Leute, die „in Handynachrichten ein bissl Frust ablassen“. Kohlmann attackierte vielmehr die Ermittler: „Für wie blöd halten die uns eigentlich?“
Für die Bundesanwaltschaft dagegen ist klar: „Revolution Chemnitz“ hatte eine feste Struktur, es agierte konspirativ und verfolgte ein klar gewaltsames Ziel. Es sei den Rechtsextremen um die „Überwindung des demokratischen Rechtsstaats“ gegangen und um „todbringende Anschläge“. Also um Terror. Verteidiger der Angeklagten nennen die Vorwürfe dagegen „dünn“: Es sei zweifelhaft, dass eine reine Chatgruppe reiche, um bereits eine Terrorgruppe zu bilden.
Die Vorgeschichten der acht Angeklagten zeigen indes, dass ihre Radikalisierung in den Tagen von Chemnitz keineswegs aus dem Nichts kam. Tatsächlich verübten die Männer schon seit Jahren rechtsextreme Straftaten und waren in Strukturen der Szene eingebunden.
So war der Beschuldigte Tom W. einst Anführer der 2007 verbotenen Kameradschaft „Sturm 34“ aus Mittweida, 20 Kilometer vor Chemnitz. Mit äußerster Gewalt zog die Gruppe über Dörfer. Ziel sei eine „Säuberung“ des Gebiets von „Ausländern“, „Linken und Zecken“ gewesen, heißt es im Verbotsbescheid. Laut Ermittlern war auch der nun Mitangeklagte Sten E. damals „Sturm 34“-Mitglied, ein weiterer Beschuldigter sei Sympathisant gewesen. Christian K. und ein weiterer Angeklagter verübten einst mit den Kameradschaftlern Gewalttaten.
K. pflegte zudem Kontakte zur Kameradschaft „Nationale Sozialisten Chemnitz“, die ebenfalls für ihre Gewalt berüchtigt war, Schießtrainings absolvierte und 2014 verboten wurde. Ein anderer Beschuldigter wiederum war zuletzt Administrator einer Chatgruppe namens „Wehrsturm Sachsen“: Auch dort wurden Migranten als „Drecksbrut“ und „Mistbiester“ beschimpft. Sten E. hatte zudem Kontakt zu Leuten der früheren Hooligan-Gruppe „Elbflorenz“ aus Dresden, und bei Tom W. fanden die Ermittler auch einen NPD-Ausweis.
Die Vernetzung in die rechtsextreme Szene – offenbar nicht nur der Angeklagten – erklärt auch, warum die Aufmärsche in Chemnitz so schnell derart groß und gewalttätig wurden. Über WhatsApp-Gruppen wurde damals bundesweit nach Chemnitz mobilisiert. Einer namens „Bündnis zur Bewegung“ gehörten immerhin 350 Mitglieder aus mehreren Bundesländern an, darunter auch fünf der Angeklagten. Und auch hier schrieb der Chatgründer unmissverständlich: Man wolle „eine Wende in unserem Land herbeiführen“. Auch dieser Mann war einst „Sturm 34“-Mitgründer.
Dazu tauchte erst dieser Tage ein Foto auf, das auch Stephan Ernst, den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, auf einem der Protestmärsche Anfang September in Chemnitz zeigen soll. Die Aufzüge entblößen sich damit einmal mehr als Machtprobe der bundesweiten rechtsextremen Szene – das von der AfD bis hin zu Terrorbereiten reichte.
Hartes Gerichtsurteil erwartet
Die Aufarbeitung im „Revolution Chemnitz“-Prozess hätte dabei noch eine bizarre Wendung nehmen können. Denn zwischenzeitlich war auch Martin Kohlmann als Verteidiger mandatiert, der „Pro Chemnitz“-Chef, der Anheizer der Aufmärsche, von Beruf Anwalt. Offenbar aber überwarf sich Kohlmann mit seinem Mandanten. Noch heute aber ätzt er, die Terrorpläne entstammten „dem Bereich der Phantasie“.
Selbst einige der nun Angeklagten sehen es anders. Das Ziel sei schon so „etwas wie ein Bürgerkrieg“ gewesen, gestand einer den Beamten. Das wäre ihm letztlich „zu heiß“ geworden. Ein Mitbeschuldigter sprach dagegen noch in seiner Vernehmung von „dreckigen Südländern“. Und bei Christian K. fanden Beamte noch in seiner Gefängniszelle ein Foto von ihm mit einem Mitbeschuldigten – auf dem beide den Hitlergruß zeigen.
Folgt das Gericht der Anklage, dürften die Beschuldigten kaum auf Milde hoffen. Schon 2017 wurden vier Neonazis als Rechtsterroristen verurteilt, die als „Oldschool Society“ in einer Chatgruppe über Anschläge sinniert hatten. Zur Umsetzung kam es nicht, die Richter schickten sie dennoch bis zu fünf Jahre in Haft – wegen der „ernsthaften, verbindlichen Ziele“.
Zumindest Christian K., der mutmaßliche „Revolution Chemnitz“-Anführer, dürfte ahnen, was auch seiner Truppe droht. Im Chat warnte er einmal seine Mitstreiter: „Ihr könnt euch ja vorstellen, dass wir hier über mehr als ein Kurzzeiturlaub sprechen, wenn da mal was offengelegt wird.“
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Utøya-Attentäter vor Gericht
Breivik beantragt Entlassung
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Entlassene grüne Ministerin Nonnemacher
„Die Eskalation zeichnete sich ab“
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen