EEG und Netzentgelte: Solardächer neu ausgerichtet
Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen abschaffen. Übergangsweise gibt es weniger Zuschüsse. Eine gute Idee?
Foto: Jürgen Ritter/imago
Die Aussichten für die Betreiber:innen neuer, kleiner Dachsolaranlagen werden sich wohl bald ändern. Das ist ein zentraler Bestandteil des Entwurfs für das veränderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Bundesregierung beschloss ihn am Mittwoch, das letzte Wort aber hat der Bundestag.
Auf Wunsch von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sollen neue, kleine Photovoltaik-Anlagen künftig keine fixe, verlässliche Einspeisevergütung nach heutigem Muster mehr erhalten. Das betrifft Solarmodule etwa für die Dächer von Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch von größeren Wohngebäuden. Heute bekommen die Betreiber:innen schon existierender Sonnen-Kraftwerke 20 Jahre lang bis zu 12 Cent pro Kilowattstunde, die sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen – daran ändert sich auch nichts.
Unter anderem auf Betreiben von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gibt es allerdings eine dreijährige Übergangsfrist. In dieser Zeit sinkt die fixe Vergütung für neue Anlagen unter 50 Kilowatt Leistung auf gut 5 Cent pro Kilowattstunde.
Danach können Betreiber:innen von Dachmodulen bis 25 Kilowatt noch weitere 4 Jahre lang mit 1,5 Cent rechnen. Dann fällt für sie auch dieser Zuschuss weg: Die Hausbesitzer:innen sollen die Energie, die sie nicht selbst nutzen, zum schwankenden Marktpreis an Stromhändler verkaufen. Dieses Modell heißt „Direktvermarktung“. Aus Sicht der Privatleute ist das unsicherer, denn sie können ihre Einnahmen nur schwer kalkulieren.
17 Milliarden für erneuerbare Energien
Der Sinn der Sache? Ministerin Reiche will die Kosten drücken, die die Transformation zur Klimaneutralität verursacht. Aus dem Bundeshaushalt fließen momentan rund 17 Milliarden Euro pro Jahr als Zuschüsse an die erneuerbaren Energien. Allerdings relativiert Andreas Bett, der Leiter des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme: „Die Kosten, die durch die Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen eingespart werden, sind gering.“ Denn den größeren Teil der Förderung beanspruchen alte Solar- und Windkraftwerke, die schon lange am Netz sind. Deren Förderung läuft mit der Zeit sowieso aus.
Andreas Bett, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme
„Kleine Solaranlagen sind inzwischen aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren können“, schreibt das Wirtschaftsministerium. Die Einspeisevergütung sei also nicht mehr nötig, sie stelle eine Überförderung dar.
Dagegen sagt Manfred Fischedick, Präsident des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt, Energie: „Für viele kleine Anlagen“ sei „aufgrund der mit der Direktvermarktung verbundenen administrativen Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit dauerhaft kein wirtschaftlicher Betrieb“ zu erwarten. Demnach ist die heutige Einspeisevergütung kein Luxus, sondern Bedingung für das Modell Dachanlage.
Ein paar Pioniere wie die Firma Enpal bieten die Direktvermarktung schon an. Die meisten Stromhändler halten sich aber zurück, weil das Geschäft mit den kleinen Stromproduzenten wenig Rendite abwirft. Praktikable Geschäftsmodelle sind Mangelware. Und es gibt einen technischen Grund: Sogenannte Smart Meter, digitale Stromzähler mit Internetansschluss, haben sich noch nicht durchgesetzt, der Einbau in Wohngebäuden geht nur schleppend voran. Die Bundesregierung will das nun beschleunigen.
Institutsleiter Fischedick empfiehlt derweil, „den Eigenverbrauch zu optimieren. Dies kann über größere Batterien erfolgen, eine kleinere PV-Anlage oder aber zusätzliche, möglichst flexibel steuerbare Verbraucher wie elektrische Wärmepumpen oder Elektroautos.“
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