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Drohneneinsätze der US-ArmeeRamstein kann bleiben

Genügen die Maßnahmen der Bundesregierung gegen eventuell völkerrechtswidrige Drohnenangriffe im Jemen? Ja, sagt das Bundesverwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Andreas ­Schüller am Mittwoch im Gericht Foto: Jan Woitas/dpa

Karlsruhe taz | Die Bundesregierung hat sich in ausreichendem Maß für eine rechtmäßige Nutzung der US-Airbase in Ramstein in Rheinland-Pfalz eingesetzt. Weitergehende Maßnahmen – insbesondere eine Schließung der Airbase – konnten drei jemenitische Kläger nicht verlangen. Das entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem spektakulären Rechtsstreit.

Die drei Männer aus dem Jemen hatten Angehörige durch mutmaßlich völkerrechtswidrige US-Drohnenschläge verloren. Mit Unterstützung der Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR klagten die Jemeniten seit 2014 vor deutschen Verwaltungsgerichten gegen die Bundesrepublik. Die Bundesregierung solle dafür sorgen, dass sie künftig keine Angst mehr vor rechtswidrigen Drohnenangriffen haben müssen.

Im März 2019 konnten sie beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einen unerwarteten Erfolg erzielen. Das Gericht stellte fest, es gebe „gewichtige Anhaltspunkte“, dass die US-Drohnenangriffe im Jemen zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstießen. Die USA könnten sich nicht auf einen weltweiten „Krieg gegen den internationalen Terrorismus“ berufen.

Außerdem gebe es kein Recht zur „präventiven Selbstverteidigung“. Die USA könnten nur an der Seite der jemenitischen Regierung im dortigen Bürgerkrieg gegen al-Qaida gegen konkrete Al-Qaida-KämpferInnen vorgehen.

Nur ein Datenstrom

Die Münsteraner RichterInnen stellten damals fest, die US-Airbase in Ramstein sei wegen der Erdkrümmung ein „notwendiges Bindeglied“ zwischen der Drohnensteuerung in den USA und der Drohne im Jemen. Deutschland habe also eine Schutzpflicht für jemenitische BürgerInnen gegen rechtswidrige Drohnenangriffe.

Dieser Schutzpflicht sei die Bundesregierung bisher noch „nicht ausreichend“ nachgekommen. Die Münsteraner RichterInnen sahen aber auch keine Pflicht, die Verträge zu kündigen, auf deren Grundlage Ramstein betrieben wird.

Die Revision der Bundesregierung gegen das Münsteraner Urteil hatte Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hob die OVG-Entscheidung auf und lehnte die Klage der Jemeniten in vollem Umfang ab.

So fanden es die Leipziger RichterInnen schon fraglich, ob Deutschland hier tatsächlich eine Schutzpflicht zugunsten der jemenitischen Bevölkerung hat. Zum einen sei der Bezug zu Deutschland zu gering, wenn in Ramstein nur ein Datenstrom durchfließe. Ein „rein technischer Übermittlungsvorgang“ reiche nicht aus.

USA sicherten rechtmäßige Einsätze zu

Zum anderen müsse es in der Vergangenheit zu „regelmäßigen“ Völkerrechtsverstößen gekommen sein, um anzunehmen, dass die US-Drohnen auch künftig rechtswidrig eingesetzt werden. Bei der Frage, was völkerrechtswidrig ist, dürfe das Gericht nicht nur seine eigene Auffassung zugrunde legen, sondern müsse auch andere „vertretbare“ Positionen berücksichtigen.

In beiden Fragen hätte das Verfahren an das OVG zurückverwiesen werden können, damit die Münsteraner RichterInnen neu prüfen können. Darauf verzichteten die Leipziger RichterInnen jedoch.

Denn selbst wenn eine Schutzpflicht gegen völkerrechtswidrige US-Drohnenangriffe entstanden wäre, so der Vorsitzende Richter Ingo Kraft, habe Deutschland genug unternommen, um der Schutzpflicht gerecht zu werden: Die Bundesregierung habe das Problem gegenüber den USA thematisiert und zudem eine Zusicherung eingeholt, dass die Aktivitäten auf der Airbase „in Einklang mit dem geltenden Recht“ erfolgen. Dies sei nicht „völlig unzureichend“.

Richter Kraft wies auf die ständige Rechtsprechung hin, dass die Bundesregierung bei der Erfüllung von Schutzpflichten einen weiten Spielraum habe. Sie dürfe nur nicht untätig bleiben oder völlig ungeeignete Maßnahmen ergreifen.

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8 Kommentare

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  • Eine aktuelle Umfrage besagt dass die Mehrheit der Deutschen die Politik der USA ablehnt, aber zugleich von den USA beschützt werden will.

    Das erinnert an einen pubertären Jugendlichen, der sich gegen seine Eltern auflehnt, gleichzeitig aber das Hotel Mama nicht verlassen will um sein Leben selber in die Hand zu nehmen.

  • Sowas nennt sich Kollateralschaden, wenn eine Crusi mit 1TNT in einem Haus oder Strasse einschlägt. Was bleibt ist ein 5 Meter tiefer Krater.



    Es besteht keine Zweifel das sich die BRD



    Regierung mitschuldig macht.

  • Ach ja - Herr Rath - nunja.

    Verweise auf Vorinstanz OVG NW - nach taz -



    “ Die Bundesrepublik habe ihre Schutzpflicht für das Leben der Kläger nicht ausreichend erfüllt, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Es gebe gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die USA bewaffnete Einsätze im Jemen durchführten, die zumindest zum Teil gegen das Völkerrecht verstießen. So bleibe unklar, ob sich die Angriffe im Jemen auf zulässige militärische Ziele beschränkten. Dem Gericht lägen Informationen vor, die die zentrale Rolle der Satelliten-Relaisstation in Ramstein für bewaffnete Drohneneinsätze im Jemen belegten.



    Bewaffnete Drohnen seien zwar nicht generell vom Völkerrecht untersagt, führte das Gericht aus. Gezielte militärische Gewalt durch bewaffnete Drohneneinsätze sei jedoch nur auf Grundlage des humanitären Völkerrechts und des internationalen Menschenrechtsschutzes zulässig. Danach dürfen sich Angriffe nur gegen Kämpfer der am Konflikt beteiligten Gruppen richten. Auch in einem bewaffneten Konflikt seien willkürliche Tötungen nicht zulässig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.“



    taz.de/US-Drohnene...Ramstein/!5581199/



    &



    “ Kolumne Macht: Wenn die Welt auf Münster schaut



    Darf das US-Militär seine Drohnen von Ramstein aus koordinieren? Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte die Nato sprengen.“



    taz.de/Kolumne-Macht/!5579592/ - Bettina Gaus -



    &



    Die dortigen Ausführungen in der kommune -

    Das Bundesverfassungsgericht als reine Revisionsinstanz!



    Hat die vom OVG NW angeführten Tatsachenfeststellungen & -behauptungen einfach ignoriert & durch eine salvatorische Klausel pro Exekutive ausgehebelt.



    Das ist nicht nur schlechtes Handwerk - sondern wider die eigene Zuständigkeit.



    Banal gesprochen: Vorauseilender Gehorsam der 3. Gewalt. Unfaßbar.

    kurz - Es kann nur geraten werden: der Gang nach Karlsruhe!



    Masel tov

    • @Lowandorder:

      Sorry - ERRATA - a he techné -

      Bundesverwaltungsgericht - is korrekt!

      (Karlsruhe - hoffentlich - um diesem staatstragenden Spuk ein Ende zu bereiten! )

  • Bin ich der einzige, der diese Entscheidung und ihre Begründung widerlich findet?

    • @XXX:

      Nö! Mr. Nice hat insofern recht, daß die Rechtsstaatlichkeit immer einen Standpunkt einer bestimmten Zeit eines bestimmten Zeitortes innehat. (Man bedenke, daß Mord an der ungehorsamen Frauen für uns unvorstellbar ist, in von uns aus östlicheren Ländern aber gängige Praxis darstellt, oder daß im alten Griechenland die Beischlaf mit Kindern/Jugendlichen nichts Außergewöhnliches darstellt.) Wie es nun einmal ist, rechtlich mag es richtig entschieden sein, menschlich (wofür das Gesetz eigentlich einstehen sollte) nicht.

    • 1G
      17900 (Profil gelöscht)
      @XXX:

      Nö!



      Gesetze spiegeln natürlich auch immer die Geisteshaltung einer Gesellschaft in der jeweiligen Zeit wider.



      Nazi-Gesetzgebung, DDR-Gesetzgebung, China-Gesetzgebung ....alles war und ist rechtmäßig. Ich glaube J. Todenhöfer hat von einem angeborenen Gerechtigkeits-empfinden gesprochen. Das gewöhnt man den Leuten ab und ersetzt es durch Rechtsstaatlichkeit - das ist was anderes.

      Das Morden geht weiter, auch von Ramstein aus.

    • @XXX:

      Nö.