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Coronahilfen für SelbständigeStatt Geld kommt eine Anzeige

Zahlreiche Selbstständige erhalten Vorladungen der Polizei. Der Vorwurf: Subventionsbetrug. Verband spricht von mindestens 8.200 Fällen.

Tatsächlich Ganoven? Künstler:innen protestieren gegen die bürokratischen Coronahilfen Foto: Christian Mang

Nürnberg taz | Für Gerd „Geraldino“ Grashaußer war es ein doppelter Schlag. Der Musiker aus Nürnberg musste wegen des zweiten Lockdowns erneut Auftritte absagen, mit denen er zumindest kleine Gagen erwirtschaftet hätte. Ende Oktober flatterte dann eine Vorladung ins Haus: Grashaußer, der seit Monaten von der Grundsicherung lebt, wurde versuchter Subventionsbetrug vorgeworfen.

Wie es dazu kam? Grashaußer beantragte im März recht schnell die Soforthilfe für Selbstständige aus Mitteln des Bundes und des Landes. Diese Gelder durfte er jedoch nicht für private Lebenshaltungskosten, sondern nur für betriebliche Zahlungsverpflichtungen verwenden. Diese „Betriebskosten“-Konstruktion sorgte von Anfang an für Proteste aus Kunst und Kultur.

Im Mai besserte die Bayrische Staatsregierung nach und beschloss die Künstlerhilfe: Soloselbstständige wie Grashaußer können nun bis zu 1.000 Euro pro Monat beantragen und von diesem Überbrückungsgehalt auch ihren Lebensunterhalt finanzieren. Die Künstlerhilfe gilt aber nicht für alle. Menschen wie Grashaußer, die bereits über 3.000 Euro Soforthilfe bekommen hatten, waren ausgenommen. Was dem Musiker jedoch nicht klar war.

Grashaußer füllte also im Juni den Antrag auf Künstlerhilfe aus. In das Feld „Soforthilfe“ schrieb er eine 0, schließlich hatte er die gesamte Summe bereits im Mai ausgegeben. Der Freistaat lehnte seinen Antrag ab. Grashaußer beantragte Grundsicherung, um Miete und Essen zu bezahlen. Seinen Versuch, die Künstlerhilfe zu beantragen, wertete der Freistaat als versuchten Subventionsbetrug.

8.200 verdächtige Fälle

Der Fall von Gerd Grashaußer ist kein Einzelfall. Seit Oktober sammelt der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) solche Fälle. Bis Mitte Oktober hat der Zoll nach Recherchen des VGSD von den Banken insgesamt 8.200 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit den Coronasoforthilfen erhalten.

Stein des Anstoßes war der Veranstaltungstechniker Sebastian Groschopp aus Leipzig. Groschopp, dem im ersten Lockdown alle Aufträge wegbrachen, wurde von der Leipziger Staatsanwaltschaft vorgeworfen, in seinem Antrag falsche Angaben gemacht zu haben: Ein Liquiditätsengpass beziehungsweise eine Notlage liege nicht vor. Im Interview mit dem VGSD sagt Groschopp: „Ich habe auch keine Ahnung, wie sie darauf gekommen sind, dass ich keinen Liquiditätsengpass gehabt haben soll, obwohl mir alle Aufträge für dieses Jahr auf einen Rutsch weggefallen sind.“

Der VDSG-Vorsitzende Andreas Lutz recherchierte nach. Auf Groschopp wurden die Ermittlungsbehörden demnach aufmerksam, als der Techniker seinen Dispo nicht ausgeschöpft hatte. Solche Angaben werden von den Landesbanken, die die Hilfe auszahlen, an die Ermittlungsbehörden weitergereicht. Zuständig ist in solchen Fällen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), eine Abteilung des Zolls. Normalerweise geht sie Verdachtsfällen von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung nach.

Unklar, was gerade gilt

Anlass für eine Meldung der Banken kann etwa der Umstand sein, dass beim Antragsteller Geschäfts- und Privatadresse identisch sind, was bei Selbstständigen nicht selten vorkommt. Oder dass das Geschäftskonto auch für private Ausgaben genutzt wurde. Oder dass der Selbstständige vor Corona zwischenzeitlich kurzfristig angestellt gewesen sei. „Es handelt sich um ein breites Raster an Vorwürfen“, sagt Lutz.

Die Vorwürfe haben zum Teil gar nichts mit den Antragsbedingungen der Hilfsprogramme zu tun. Wie bei Groschopp, dem zum Verhängnis wurde, dass er seinen Dispo nicht ausschöpfte.

Zudem verändern die einzelnen Bundesländer die Bedingungen ihrer Hilfen immer wieder. „Als die Soforthilfe neu herauskam haben wir hier zehn Ehrenamtler nur damit beschäftigt herauszufinden, was gerade überhaupt gilt“, erinnert sich Verbandsvorsitzender Lutz. Der WDR berichtet von einem selbstständigen IT-Dienstleister und Videoproduzenten in Nordrhein-Westfalen, der die Soforthilfe zur Fortzahlung seines eigenen Gehalts, also für den Lebensunterhalt, verwendet hatte. Weil das Land NRW das zum Zeitpunkt des Antrags erlaubt hatte und erst später, rückwirkend, änderte. Auch gegen diesen Mann wird wegen Subventionsbetrugs ermittelt.

In anderen Fällen werden Selbstständige in Bayern wegen Subventionsbetrugs angezeigt, weil sie zu Unrecht oder zu viel Coronahilfe erhalten hätten. Über 100 Millionen Euro wurden bereits freiwillig zurückgezahlt. Wie genau die ausgezahlten Hilfen jetzt verrechnet werden sollen, was „zu viel“ überhaupt bedeutet, scheint aber noch gar nicht klar zu sein.

Das bayrische Wirtschaftsministerium schreibt auf seiner Homepage: „Zur Berechnung der Überkompensation führt der Bund aktuell Gespräche mit den Ländern. Die Einzelheiten hierzu werden nach Abschluss der Gespräche publiziert.“ Das heißt: Bevor klar ist, wie das Geld abgerechnet wird, erhalten die Betroffenen schon Anzeigen.

Hilfen werden kaum abgerufen

Als der angebliche Betrüger Grashaußer vorgeladen wurde, wusste er noch gar nicht, was genau ihm eigentlich zur Last gelegt wurde. Das erschloss sich auch im Verlaufe des polizeilichen Verhörs nur ansatzweise. Denn nur sein Anwalt bekam Akteneinsicht.

Während die ersten Programme nun abgewickelt werden, kommen neue wie die Novemberhilfe hinzu. Der Freistaat Bayern hat außerdem angekündigt, die Künstlerhilfe neu aufzusetzen. Der erste Anlauf habe nicht funktioniert: Statt der erwarteten 60.000 gingen nur 10.000 Anträge ein, von denen 8.000 bewilligt wurden.

Ähnlich verhält es sich mit den Soforthilfen des Bundes, von denen bis Oktober nur ein Drittel, 13,6 Milliarden, abgerufen wurde, wie das Finanzministerium mitteilte. Dafür haben die Unternehmen und Selbstständigen bereits 305 Millionen Euro wieder zurückgezahlt. „Das Geld wird ins Schaufenster gestellt, kommt bei denen, die es brauchen, aber nie an“, sagt Verbandsvorsitzender Lutz.

Hinzu kommt: Die Beschuldigten – ob soloselbstständig, Künstler oder Unternehmer – wurden oft gar nicht angehört oder um eine Stellungnahme gebeten, sondern direkt angezeigt. „Es ist zumindest bemerkenswert“, sagt Grashaußers Anwalt Ralf Peisl, „dass die gewährenden Behörden nicht wenigstens parallel dazu Rückforderungsbescheide versenden. Das wäre das typische Vorgehen.“

Es ist nicht Peisls einziger Fall in der Sache Subventionsbetrug derzeit. Seine Mandanten hätten sich, seiner Einschätzung nach, nach bestem Wissen und Gewissen durch die Formulare geklickt. Statt Geld gibt es jetzt häufig Anzeigen. „Ganz ehrlich“, sagt der Anwalt: „Wenn man das so verbürokratisiert und dann auch noch Ermittlungen drohen, ist es kein Wunder, wenn sich keiner mehr traut und die Hilfsmittel nicht abgerufen werden.“ Auch sein Mandant wird sich das in Zukunft zweimal überlegen.

Das Verfahren gegen Gerd Grashaußer wurde Ende November wegen Geringfügigkeit eingestellt. Es bleiben zumindest ein fader Beigeschmack und die Erinnerung an einige schlaflose Nächte.

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23 Kommentare

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  • Altmaier im März 2020: ″Schnell und unbürokratisch helfen"

    Der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland VGSD machte bereits im Oktober 2020 auf die Verfolgung vieler Antragsteller aufmerksam. Suchstichworte: VGSD Update 8.000



    Ermittlungen NRW. Schon die Antragstellung verlief zum Teil chaotisch: Mancher Nutzer erhielt statt der zu erwartenden Eingangsbestätigung sensible Daten wildfremder Antragsteller inkl. deren Adresse, Ausweisnummer, Steuer-ID, Höhe des Bedarfs und Bankverbindung – eine massenhafte Datenschutzverletzung, bei der den Strafverfolgungsbehörden eine lapidare Entschuldigung der Förderbanken aber offenbar ausreichte. Betroffene sollten sich an den VGSD wenden. Ich hoffe, dass zahlreiche Soloselbständige die "Hilfen" von Altmaier und Scholz bei den anstehenden Bundestagswahlen würdigen werden.

  • In Hamburg haben wir zu der Soforthilfe noch Geld vom Bund bekommen, ohne es beantragt zu haben. Das man als Soloselbstständige dann nur von Luft und Liebe leben soll, funktioniert auch nur, wenn einen der Partner mit festem Gehalt durchfüttert. Wir warten bis heute darauf, dass wir das Geld zurückzahlen sollen.

  • Warum reagiert eigentlich niemand mit Anzeigen gegen die Behörden? Da kommen doch Straftatbestände in Betracht wie Willkür im Amt, vorsätzliche Falschbeschuldigung, Irreführung von Strafverfolgungsbehörden u.ä.

  • Im Endeffekt bestätigt der Artikel meine Mutmaßungen und Befürchtungen die ich im Dialog mit anderen Betroffenen März /April 20 geäußert habe.



    Meine Konsequenz damals : Gewerbeabmeldung, Urlaubssemester durch Erkrankung (mittelschwere Depression ), ALG2-Antrag . Juni Studiumsabbruch. Aktuell berufliche Reha.



    Und noch etwas: Wenn man ,aus für Gründen auch immer ein faktisches Berufsverbot ohne jegliche Vorbereitung aufgedrückt bekommt, dann sind Ausgleichszahlungen für diese Zeiten fällig. ALG2 ist maximal eine Überbrückung dahin. (Mal abgesehen davon das zumindest das Gros der freien Techniker, Künstler, Manager / Betreuer nicht die Unsummen verdienen (

  • Ich kann die ganze Kritik nicht verstehen - natürlich muss der Staat prüfen ob Subventionsbetrug vorliegt und wenn er nicht vorliegt erledigt sich die Anzeige. Alle wollen das schnell und viel geholfen und gleichzeitig soll das Verfahren noch einfach und sicher sein. Nur einfach und sicher sind nun mal 2 Anforderungen die sich ein wenig widersprechen und wenn einfach dann bitte auch eine entsprechende Kontrolle im Nachgang. Erinnert euch nur an die 1ten Hilfen da wurde praktisch jedem der beantragt hat das Geld innerhalb kurzer Zeit überwiesen - hinterher kam die Kritik das es zu einfach gewesen ist zu betrügen. Wie soll es nun sein schnell und einfach oder etwas langsamer und sicher?

  • einerseits wurde der katastrophenfall ausgerufen ...

    von der bazooka gesprochen.



    auch von soforthilfe.



    insbesondere für soloselbstständige, die niemanden in der regel um sich haben, außer sich selbst.

    und dann ... hilfe, ja.



    aber bitte schön nicht zum aufessen und abwohnen !

  • 3000 Euro im Mai auf den Kopf gehauen. Damit muss manch anderer ein halbes Jahr auskommen...

    • @Fabian Wetzel:

      Wer muss denn von €500,00 leben ?



      Der Regelbedarf beträgt ca. € 450,00



      Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft, so dass sich der Gesamtbetrag mind. auf ca. € 1.000,00



      beläuft, wobei ich damit nicht ausdrücken will, dass es besonders üppig ist. Ebenso werden die Beiträge zur GKV bezahlt, die ein Soloselbständigerauch selbst zahlen muss. Können leicht auch € 300,00 sein.

      • @s. weingasi:

        ...als ALG I Empfänger, nach der Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma, hätte ich mich gegenüber noch bei dem Jobcenter anstellen können zum Aufstocken. Nee!

      • @s. weingasi:

        Ich hab von deutlich weniger gelebt...

  • So wie immer: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen will man hängen.



    Es würde mich mal interessieren, wieviel von den echten Betrügern, die völlig unberechtigte Gelder in großem Maße eingesteckt haben, man auf die Spur kommt, (Die Clans waren da ja auch schon aktiv).



    Und warum hat man nicht ( wie in Dänemark) die Unterstützung für Großbetriebe an Bedingungen geknüpft? Etliche Firmen haben z.B. ihre Lieferanten in Bangladesch ect. (auch von Pandemie betroffen) auf den Bestellungen sitzen lassen, viele Konzerne haben trotz Hilfsgeldern Dividenden ausgeschüttet ...

  • taz: "Grashaußer beantragte Grundsicherung, um Miete und Essen zu bezahlen. Seinen Versuch, die Künstlerhilfe zu beantragen, wertete der Freistaat als versuchten Subventionsbetrug."

    Jetzt bekommen Künstler auch mal einen Einblick, wie man seit vielen Jahren mit Hartz IV Empfängern in diesem Land umgeht. Irgendetwas auf dem "Zettel" falsch ausgefüllt und schwuppdiwupp kann der Hartz IV Empfänger sich eine Parkbank als "neues zu Hause" suchen.

    Die Lufthansa wird mit 9 Milliarden Euro Steuergeldern gerettet und der weltgrößte Tourismuskonzern TUI bekommt 3 Milliarden Euro Staatshilfe - so sieht soziale Gerechtigkeit in diesem Land aus, das sich immer noch gerne mit dem Sozialstaatsgedanken (Art. 20 Abs. 1 GG) schmückt.

    Der Mindestlohn für ca. 10 Millionen Niedriglohnempfänger steigt ab dem 1. Januar 2021 auf kümmerliche 9,50 Euro und Hartz IV Empfänger bekommen ab Januar 2021 lächerliche 14 Euro mehr im Monat. Aber für mittlere und größere Unternehmen sind 600 Milliarden Euro als Rettungsfonds da - und das obwohl die großen Firmen immer noch Dividenden für ihre Aktionäre ausschütten.

  • Cumex Betrügereien lässt man in millionenhöhe verjähren weil keine Beamten da sind um sie zügig zu verfolgen/anzuklagen.¨Diese beartbeiten nämlich die 1000 EURO Betrügereien - so es denn überhaupt welche sind. Die Herren machen selbst dass ihnen der einfache Man Feind wird.

  • Ganz klarer Fall: Mit einem unbürokratischen, solidarischen Grundeinkommen wäre das ganze mit wesentlich weniger Bürokratie und Gerichtsverfahren zu haben: Alle bekommen (von mir aus testweise für die Corona-Zeit) erstmal einen gewissen Grundstock fürs Leben - OHNE Altersvorsorgen etc. angreifen zu müssen.

    Und alle, die derzeit gut oder normal verdienen können diese ja umgehend zurückzahlen - oder es wird spätestens mit der Steuer eingefordert.

    Das wäre schnell und einfach und würde verhindern, daß irgendwer durchs Schutznetz fällt.

    Die beschriebenen Auswirkungen sind zumindest keine Werbung für einen funktionierenden, fürsorgenden und fairen Staat und damit Wasser auf die Mühlen der Demokratiefeinde.

  • Die hier vom Staat gezeigte Unfähigkeit sollte strafrechtliche Konsequenzen haben. Wird sie aber nicht.



    Das Beispiel "Lufthansa" verglichen mit der lächerlichen Harz-IV Erhöhung im Angesicht der Tafelschließungen zeigt wieder einmal deutlich, auf wessen Seite sich "unsere" regierenden PolitikerInnen befinden.



    Aber die Wahlergebnisse zeigen, dass ich vielleicht falsch liege. "Unsere" PolitikerInnen sind nicht unfähig, sie setzten nur den Willen der Mehrheit um, Schwächere zusätzlich in den Rücken zu treten anstatt ihnen zu helfen.



    Keine Hilfen für bedürftige Kinder bei Fernunterricht von der Arge, gerichtlich abgesichert.



    Keine Erhöhung des Harz-IV-Satzes trotz Wegfall der Tafeln und, mit Bezug auf diesen Artikel, "Soforthilfen", die zynisch betrachten nicht helfen, sondern Menschen vorbestraft zurück lassen sollen.

  • Hui, wie schnell das doch gehen kann. Und wie zügig offensichtlich Verdachtsmeldungen dann doch weitergegeben werden können, zeugt von der großartigen Leistungsfähigkeit und Personalausstattung unserer Verwaltung. Aber es hat auch was Beruhigendes: Es verschafft immerhin den großen Betrügern wieder etwas Zeit, ihre gängigen Steuerhinterziehungen und Subventionsabzockereien zu betreiben.

  • Schon beim Durchlesen der Antragsformulare ist mir aufgefallen, dass der potenzielle Betrugsverdacht groß ist. Der ganze Antrag klingt wie eine "Falle" für die Antragssteller. Ob das bei Lufthansa und der Autoindustrie auch so ist?!

  • Eine klare Überforderung der Politik und öffentlichen Verwaltung.

  • Manchmal frage ich mich ob wir hier tatsächlich noch in einem Rechtsstaat leben oder ob wir mittlerweile von einer marodierenden Horde durchgeknallter Juristen regiert werden ,,,,

  • Also sollte es sowas wie ein Harzt-IV Deluxe für "Künstler" geben? Oder wie will man eine Soforthilfe, welche für den Lebensunterhalt verbraucht wird, verstehen?

    Sozialleistungen sind für Bedürftige. Subventionen für Unternehmen. Steuererleichterungen für alle. Betrug ist, wenn dazwischen nicht unterschieden wird.

    • @TazTiz:

      Der Unterscheid ist, dass der Staat die Arbeit untersagt hat mit dem Verbot von Auftritten und von Messen und Ausstellungen. Dafür sollte es eine Entschädigung geben.

    • @TazTiz:

      Wow, was für ein Gebeine und was für eine Verweigerung von Solidarität. Hast du auch so gebrüllt, als z.B. Adidas 6 Mrd. € bekommen hat und die Quandts hunderte Millionen direkt in die eigene Tasche abwandern ließen?

    • @TazTiz:

      "Oder wie will man eine Soforthilfe, welche für den Lebensunterhalt verbraucht wird, verstehen?"

      Das selbe gibt es auch bei Harz-IV: ein Mensch, der zum ersten mal Harz-IV bezieht, wird bis zu einem halben Jahr auch eine zu große und zu teure Wohnung bezahlt.



      Ich könnte zum Beispiel nicht von jetzt auch gleich meine Ausgaben Harz-IV kompatibel machen.



      Wohnung, Handy- und DSL-Vertrag. Zu der Zeit, in der ich Harz IV bezogen hatte, habe ich erheblich weniger Geld ausgegeben. In den beschriebenen Fällen reden wir von Menschen, die gestern sich noch ihr Leben leisten konnten, heute aber nicht mehr. Z.B. verdienten Messebauer recht gut, dann kam Corona und nichts kommt mehr rein.



      Sollte keine Katastrophe sein, aber wenn Hilfe angeboten wird, wird sie auch angenommen.