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Bundesverfassungsgericht lehnt abKeine Klage gegen Eifel-Atomraketen

Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde einer Apothekerin abgelehnt. Sie richtete sich gegen US-Atomwaffen in der Eifel.

Von wegen 99 Luftballons – Protest gegen Atomraketen Foto: Imago/Ipon

Karlsruhe taz | Die Friedensaktivistin Elke Koller aus der Eifel scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die US-Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel. Die Klage sei unzulässig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht, Koller sei nicht individuell betroffen.

Elke Koller ist pensionierte Apothekerin und saß früher für die Grünen im Kreistag. Sie wohnt in Leienkaul, rund 3,5 Kilometer vom Flugplatz Büchel entfernt. Dass in Büchel, zwischen Koblenz und Trier, US-Atomraketen stationiert sind, wurde erst in den 1990er-Jahren öffentlich bekannt. Seitdem fordert Koller einen Abzug der 20 US-Atomraketen aus der Eifel. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollte sie die Bundesregierung dazu verpflichten, bei der US-Regierung auf einen Abzug zu drängen.

Für Koller ist klar, dass Atomwaffen gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Sie seien nicht in der Lage, zwischen Soldaten und Zivilbevölkerung zu unterscheiden und unnötige Leiden zu vermeiden. Außerdem sieht sich Koller auch persönlich durch die Anwesenheit der Atomwaffen gefährdet, da diese zu terroristischen Anschlägen führen könnten.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage nun aber schon im Ansatz abgelehnt. Koller könne nur auf die Einhaltung des Völkerrechts klagen, wenn sie individuell betroffen wäre. Das humanitäre Völkerrecht schütze aber Soldaten und andere von Kampfhandlungen Betroffene, dazu gehöre Koller nicht.

Staat hat die Pflicht zum Schutz vor Terroranschlägen

Auch aus der möglichen Gefahr von Terroranschlägen leitete Karlsruhe kein Klagerecht ab. Obwohl sie in der Nachbarschaft von Büchel wohne, ergebe sich daraus keine unmittelbare Betroffenheit. Vielmehr wohnten „unüberschaubar viele“ Menschen in Deutschland in der Nähe gefährlicher oder gefährdeter Einrichtungen.

Zwar habe der Staat Schutzpflichten gegen Terroranschläge, es sei jedoch nicht ersichtlich, dass er sie verletzt haben könnte, so die Verfassungsrichter. Der Abzug der US-Atomraketen sei nicht die einzige Möglichkeit, die Bevölkerung vor Terror zu schützen.

Auch wenn die Kampagne zur Abschaffung von Nuklearwaffen im Vorjahr den Friedensnobelpreis erhielt, ist es um die Atomwaffen in der Eifel stiller geworden. Noch 2009 benannte die schwarz-gelbe Koalition im Bund auf Druck der FDP den Abzug der US-Atomwaffen ausdrücklich als Ziel. In der großen Koalition von Union und SPD spielt dieses Ziel jedoch kaum noch eine Rolle. Vielmehr werden die US-Atomwaffen in Büchel derzeit modernisiert und lenkbar gemacht.

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12 Kommentare

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  • Ich habe 2004 - 2006 für ein IT Unternehmen in der Eifel gearbeitet und wir hatten ständig Aufträge vom US Militär. Ich war damals extrem überrascht wie einfach man auf den Stützpunkt Büchel gelangen konnte. Keine Kontrolle Fahrzeugs oder des Ausweises. Ich habe immer lediglich den Lieferschein vorzeigen müssen. Im Gegensatz dazu würde in Spangdahlem oder Ramstein das komplette Fahrzeug durchsucht. Der Unterschied: In Büchel kontrolliert die Bundeswehr das Tor...

  • 9G
    96177 (Profil gelöscht)

    mir fällt da nur ein Satz ein:

    Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand....(Ludwig Thoma) die deutsche Juristerei hat im Kotau vor den Nazis und anschließend den Amis diesen Zustand quasi gepachtet.Man kann nach all dem schon froh sein, daß der Klägerin durchs hohe Gericht nicht verordnet wurde, ständig eine Aktentasche bei sich zu tragen, die sie im Angriffsfalle zur Selbstverteidigung über den Kopf halten soll.

  • 3G
    33293 (Profil gelöscht)

    na, da trauen sich die Herren aus Karlsruhe wohl nicht ran!

  • "Die Klage sei unzulässig, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht, Koller sei nicht individuell betroffen."

     

    Jemand sollte die Richter mal über die Wirkung von Atomwaffen aufklären.

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Jepp, ist man individuell betroffen ist es zu spät

    • @warum_denkt_keiner_nach?:

      Kurz nachgedacht und festgestellt: es geht um die Lagerung, nicht um die Anwendung.

      • @Trango:

        Bevor Atomwaffen angewendet werden, müssen sie gelagert werden. Und wenn sie angewendet werden, ist man auch dann betroffen, wenn sie irgendwo auf dem Globus angewendet wurden: Dass der Fallout oberirdischer Atombombenexplosionen großzügig unkontrollierbar verteilt wird, ist einer der Gründe dafür, dass man heute überall Tritium im Wasser findet und auch einer der Gründe für das Verbot oberirdischer Tests. Nun kann ich mir aber kaum vorstellen, dass die Atomwaffen in der Eifel unterirdisch angewendet werden sollen...

        • @Hanno Homie:

          Wann war der letzte Anwendungsfall auf deutschem Boden? Und auch außerhalb desselben?

      • @Trango:

        Logisch - Atomwaffen werden ja ausschließlich nur zur Lagerung hergestellt. Wozu auch sonst?

        Allerdings ist auch die Lagerung von Atomwaffen nicht so ganz ohne. Immerhin enthalten sie erhebliche Mengen so extrem giftiger und gefährlicher Stoffe wie Uran-235 oder Plutonium-239 mit Halbwertszeiten von 703,8 Mio. Jahren bzw. 24.110 Jahren.

        Im Fliegerhorst Büchel werden mit den Atomwaffen vom Typ B61 (Wasserstoffbombe nach dem Teller-Ulam-Design) gewiss auch Übungsflüge absolviert.

        Also - es gibt sicher genug Grund zur Beunruhigung für jeden einzelnen Bewohner dort, zumal auch schon mal Tornados dort abstürzen.

        https://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerhorst_B%C3%BCchel

      • @Trango:

        Weiter nachgedacht. Worauf werden wohl die ersten generischen Atombomben fallen?

        • @warum_denkt_keiner_nach?:

          Mich würde interessieren, ob es in Nähe von Lagern von Atombomben auch zu Krebsclustern kommt.

          Ansonsten sollte der Atomwaffenverbotsvertrag der Uno gültig sein, und vollstreckbar.

          • @SaberRider:

            Das ist eher unwahrscheinlich. Und gegenüber der "Explosionsgefahr" auch unerheblich.