Bremer Bamf-Prozess: Ulrike B. ist unschuldig

Das Verfahren um den vermeintlichen Bremer Bamf-Skandal ist mangels Vorwürfen eingestellt worden. Dafür ermittelt nun die Generalstaatsanwaltschaft.

Landgricht tagt im Konzerthaus Glocke in Bremen

Das Landgericht Bremen hat den Bamf-Prozess zunächst auf großer Bühne verhandelt Foto: Michael Bahlo/dpa

BREMEN taz | Der groß angelegte Prozess im sogenannten Bremer Bamf-Skandal ist zu Ende, bevor er richtig begonnen hat. Das Verfahren gegen Ulrike B., die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz: Bamf, wurde am Dienstag vom Landgericht eingestellt – gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro. Seine Mandantin gehe „ohne Strafmakel“ aus dem Verfahren, sagt ihr Anwalt Johannes Eisenberg, es gebe keinerlei Schuldfeststellung.

Auch beim zweiten Angeklagten, einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt aus Hildesheim, seien sich alle Beteiligten im Prinzip über eine Verfahrens­einstellung einig, sagte Richterin Maike Wilkens. Er wehrt sich aber nach eigenen Angaben gegen die vorgeschlagene Geldauflage von 5.000 Euro. Bei ihm ging es um den Vorwurf, er habe Aus­län­de­r:in­nen illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen.

Ulrike B. indes wurde vom CSU-geführten Bundesinnenministerium gar der Bandenbildung bezichtigt, von „massenhaftem Asylmissbrauch“ war die Rede: In „mindestens 1.200 Fällen“ habe sie zwischen 2013 und 2015 zu Unrecht Asylanträge bewilligt, so der Vorwurf aus der Politik. Angeklagt war die beurlaubte Beamtin am Ende aber nur noch wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17).

Übrig blieben zwei Hotelrechnungen

99 von 121 Anklagepunkte wurden gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen. Die Bremer Staatsanwaltschaft, die mit einem nie dagewesenen Aufwand gegen B. ermittelt hatte, konnte sie deswegen nicht eines einzigen Verstoßes gegen das Ausländerrecht beschuldigen. Was übrig blieb: Der mitangeklagte Anwalt soll ihr zwei Hotelrechnungen von je 65 Euro bezahlt haben – B. sagt, sie hätte ihm das Geld in bar zurückgegeben.

An ihren Entscheidungen im Asylrecht indes war nichts auszusetzen, im Gegenteil: Die Verwaltungsgerichte bestätigten wiederholt rechtskräftig, was die Staatsanwaltschaft als Straftat von Frau B. werten wollte. Von 18.000 durch eine Bamf-interne Gruppe untersuchten Bescheiden aus Bremen wurden jedoch lediglich 165 zurückgenommen oder widerrufen. Dabei hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer 2018 dem Bremer Bamf zwischenzeitlich sogar untersagt, überhaupt noch Asylentscheidungen zu treffen – eine Maßnahme, die von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in einer offiziellen Pressemitteilung seinerzeit ausdrücklich begrüßt wurde.

250 Seiten dick war die Anklageschrift der Bremer Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2018.

Bis zu 44 Er­mitt­le­r:in­nen waren auf Ulrike B. angesetzt.

0 Verstöße gegen das Ausländerrecht wurden zur Anklage zugelassen.

65 Euro sind der Gegenwert der Hotelrechnungen, deretwegen Ulrike B. der Vorteilsnahme bezichtigt wurde.

„Ein noch nicht absehbarer immenser Schaden in Millionenhöhe“ sei durch die „offensichtlich rechtswidrige Praxis“ dieser Bundesbehörde“ entstanden, fabulierte Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer 2018 in einer Pressemitteilung.

Bundesweit befeuert worden war der vermeintliche Skandal von der Bild, aber auch dem Spiegel – Medienanwalt Eisenberg kritisierte nach Prozessende denn auch jene Medien, die den Fall 2018 „aufgebauscht“ hätten. Zwischen April und September jenes Jahres hat allein das Hamburger Nachrichtenmagazin 20 Seiten mit Geschichten über Frau B. und das Bremer Bamf gefüllt.

„Darauf ist die Politik angesprungen“, sagte Eisenberg. Für ihn ist der Fall deswegen vor allem „ein Skandal der Presse“, der zeige, wie schnell ein unbescholtener Mensch in Verdacht geraten könne. Und der kein Skandal geworden wäre, hätten alle Medien „die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung beachtet“, wie Eisenberg sagt. Auch bei Informationen, die einem zugesteckt wurden, müsse man kritisch bleiben und in Erwägung ziehen, „dass einem Scheiße erzählt werden könnte“, sagte er dem Portal Übermedien.

Keine Rückkehr in den alten Job

Ulrike B. muss sich nach dem Ende des Prozesses nun noch disziplinarrechtlichen Auseinandersetzungen stellen, ihre bürgerliche Existenz als Beamtin ist aber gesichert. Doch „ganz sicher“ werde sie nicht auf ihre alte Stelle als Bamf-Behördenleiterin zurückkehren, sagte Eisenberg. Das Verfahren habe sie „stark belastet“, deswegen stimmte die Verteidigung nun der teuren Einstellung des Verfahrens zu, auch wenn aus ihrer Sicht durchaus „ein Freispruch zu erwarten“ war.

Dafür wird nun wieder gegen die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt: Die Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheer teilte der taz mit, dass sie die von der Staatsanwaltschaft Bremen schon eingestellten Ermittlungen gegen die eigenen Kol­le­g:in­nen mittlerweile an sich gezogen, die Entscheidung der ihr untergeordneten Behörde bereits aufgehoben und neue Ermittlungen angeordnet hat. Deren Ergebnis steht aber noch aus.

Mindestens ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hat durch seine Äußerungen „unzulässig in die Privatsphäre“ von Ulrike B. eingegriffen, stellte das Bremer Verwaltungsgericht schon 2019 fest. Dabei geht es um zunächst von Zeit online publizierte, dann von Focus online, dem Weser-Kurier und Presseagenturen weiter verbreitete Plaudereien, die Frau B. eine ehrenrührige Liebesgeschichte mit dem nun mitangeklagten Anwalt angedichtet hatten.

Auch glaubte der Informant, „Beweise für eine kriminelle kollusive Zusammenarbeit“ zu haben, die zu einer Haftstrafe führen könnten. Die „Mutmaßungen“ über Liebesbeziehungen gingen die Öffentlichkeit nichts an, stellte das Verwaltungsgericht klar. Die Äußerungen würden „eine Vorverurteilung darstellen“. Dabei ist die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.

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