piwik no script img

Bremer Bamf-ProzessUlrike B. ist unschuldig

Das Verfahren um den vermeintlichen Bremer Bamf-Skandal ist mangels Vorwürfen eingestellt worden. Dafür ermittelt nun die Generalstaatsanwaltschaft.

Das Landgericht Bremen hat den Bamf-Prozess zunächst auf großer Bühne verhandelt Foto: Michael Bahlo/dpa

Bremen taz | Der groß angelegte Prozess im sogenannten Bremer Bamf-Skandal ist zu Ende, bevor er richtig begonnen hat. Das Verfahren gegen Ulrike B., die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz: Bamf, wurde am Dienstag vom Landgericht eingestellt – gegen eine Geldauflage von 10.000 Euro. Seine Mandantin gehe „ohne Strafmakel“ aus dem Verfahren, sagt ihr Anwalt Johannes Eisenberg, es gebe keinerlei Schuldfeststellung.

Auch beim zweiten Angeklagten, einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt aus Hildesheim, seien sich alle Beteiligten im Prinzip über eine Verfahrens­einstellung einig, sagte Richterin Maike Wilkens. Er wehrt sich aber nach eigenen Angaben gegen die vorgeschlagene Geldauflage von 5.000 Euro. Bei ihm ging es um den Vorwurf, er habe Aus­län­de­r:in­nen illegal zum Aufenthalt in Deutschland verholfen.

Ulrike B. indes wurde vom CSU-geführten Bundesinnenministerium gar der Bandenbildung bezichtigt, von „massenhaftem Asylmissbrauch“ war die Rede: In „mindestens 1.200 Fällen“ habe sie zwischen 2013 und 2015 zu Unrecht Asylanträge bewilligt, so der Vorwurf aus der Politik. Angeklagt war die beurlaubte Beamtin am Ende aber nur noch wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme (Az. 2 KLs 311 Js 71761/17).

Übrig blieben zwei Hotelrechnungen

99 von 121 Anklagepunkte wurden gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen. Die Bremer Staatsanwaltschaft, die mit einem nie dagewesenen Aufwand gegen B. ermittelt hatte, konnte sie deswegen nicht eines einzigen Verstoßes gegen das Ausländerrecht beschuldigen. Was übrig blieb: Der mitangeklagte Anwalt soll ihr zwei Hotelrechnungen von je 65 Euro bezahlt haben – B. sagt, sie hätte ihm das Geld in bar zurückgegeben.

An ihren Entscheidungen im Asylrecht indes war nichts auszusetzen, im Gegenteil: Die Verwaltungsgerichte bestätigten wiederholt rechtskräftig, was die Staatsanwaltschaft als Straftat von Frau B. werten wollte. Von 18.000 durch eine Bamf-interne Gruppe untersuchten Bescheiden aus Bremen wurden jedoch lediglich 165 zurückgenommen oder widerrufen. Dabei hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer 2018 dem Bremer Bamf zwischenzeitlich sogar untersagt, überhaupt noch Asylentscheidungen zu treffen – eine Maßnahme, die von Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) in einer offiziellen Pressemitteilung seinerzeit ausdrücklich begrüßt wurde.

Der Bamf-Prozess

250 Seiten dick war die Anklageschrift der Bremer Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2018.

Bis zu 44 Er­mitt­le­r:in­nen waren auf Ulrike B. angesetzt.

0 Verstöße gegen das Ausländerrecht wurden zur Anklage zugelassen.

65 Euro sind der Gegenwert der Hotelrechnungen, deretwegen Ulrike B. der Vorteilsnahme bezichtigt wurde.

„Ein noch nicht absehbarer immenser Schaden in Millionenhöhe“ sei durch die „offensichtlich rechtswidrige Praxis“ dieser Bundesbehörde“ entstanden, fabulierte Bremens SPD-Innensenator Ulrich Mäurer 2018 in einer Pressemitteilung.

Bundesweit befeuert worden war der vermeintliche Skandal von der Bild, aber auch dem Spiegel – Medienanwalt Eisenberg kritisierte nach Prozessende denn auch jene Medien, die den Fall 2018 „aufgebauscht“ hätten. Zwischen April und September jenes Jahres hat allein das Hamburger Nachrichtenmagazin 20 Seiten mit Geschichten über Frau B. und das Bremer Bamf gefüllt.

„Darauf ist die Politik angesprungen“, sagte Eisenberg. Für ihn ist der Fall deswegen vor allem „ein Skandal der Presse“, der zeige, wie schnell ein unbescholtener Mensch in Verdacht geraten könne. Und der kein Skandal geworden wäre, hätten alle Medien „die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung beachtet“, wie Eisenberg sagt. Auch bei Informationen, die einem zugesteckt wurden, müsse man kritisch bleiben und in Erwägung ziehen, „dass einem Scheiße erzählt werden könnte“, sagte er dem Portal Übermedien.

Keine Rückkehr in den alten Job

Ulrike B. muss sich nach dem Ende des Prozesses nun noch disziplinarrechtlichen Auseinandersetzungen stellen, ihre bürgerliche Existenz als Beamtin ist aber gesichert. Doch „ganz sicher“ werde sie nicht auf ihre alte Stelle als Bamf-Behördenleiterin zurückkehren, sagte Eisenberg. Das Verfahren habe sie „stark belastet“, deswegen stimmte die Verteidigung nun der teuren Einstellung des Verfahrens zu, auch wenn aus ihrer Sicht durchaus „ein Freispruch zu erwarten“ war.

Dafür wird nun wieder gegen die Bremer Staatsanwaltschaft ermittelt: Die Generalstaatsanwältin Kirsten Graalmann-Scheer teilte der taz mit, dass sie die von der Staatsanwaltschaft Bremen schon eingestellten Ermittlungen gegen die eigenen Kol­le­g:in­nen mittlerweile an sich gezogen, die Entscheidung der ihr untergeordneten Behörde bereits aufgehoben und neue Ermittlungen angeordnet hat. Deren Ergebnis steht aber noch aus.

Mindestens ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hat durch seine Äußerungen „unzulässig in die Privatsphäre“ von Ulrike B. eingegriffen, stellte das Bremer Verwaltungsgericht schon 2019 fest. Dabei geht es um zunächst von Zeit online publizierte, dann von Focus online, dem Weser-Kurier und Presseagenturen weiter verbreitete Plaudereien, die Frau B. eine ehrenrührige Liebesgeschichte mit dem nun mitangeklagten Anwalt angedichtet hatten.

Auch glaubte der Informant, „Beweise für eine kriminelle kollusive Zusammenarbeit“ zu haben, die zu einer Haftstrafe führen könnten. Die „Mutmaßungen“ über Liebesbeziehungen gingen die Öffentlichkeit nichts an, stellte das Verwaltungsgericht klar. Die Äußerungen würden „eine Vorverurteilung darstellen“. Dabei ist die „Verletzung von Privatgeheimnissen“ eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

26 Kommentare

 / 
  • so war es doch auch gemeint.

  • 2G
    21659 (Profil gelöscht)

    In vorliegenden Fall handelt es sich hauptsächlich um einen Medienskandal. Der NDR, Radio Bremen oder die Süddeutsche sind wohl kaum Seehofer unterstellte Medien. Deren schlecht recherchierte Fakten führten in Bevölkerung und Politik zu einer hyperventilierten Stimmung, daraus resultierte die unangemessene Reaktion seitens der Staatsanwaltschaft und Politik.



    Entschuldigen müssten sich in diesem Fall viele, auch Leute, die Seehofer alles andere als nahe stehen. Aktuell bleibt die Sachlichkeit jedoch erneut auf der Strecke. Nun wird der Fall, wie man hier in einigen Kommentaren lesen kann, instrumentalisiert um Seehofer, bzw. die CSU in ein rechtes, und damit ist wohl braun gemeint, Licht zu rücken. Irgendwer erwähnt auch Söder, ein anderer die 69 Abgeschobenen. So passt dann alles wieder ins eigene Weltbild. Wären Seehofer, die CSU oder der deutsche Staat so braun und mächtig, wäre es wohl kaum zur jetzigen Entscheidung gekommen.

  • @RUDOLF FISSNER

    [...]

    Zum einen dürfte die grösste Belastung für Frau B nicht der Prozess selbst, sondern der mediale Malström gewesen sein. Und an dem hat sich Seehofer sehr wohl, aus politischem Kalkül, munter beteiligt.

    Zum anderen ist die Staatsanwaltschaft (und die bestimmt nun mal den Verlauf des Prozesses mit!) durchaus weisungsgebunden: ihr oberster Chef ist nun mal das Innenministerium.

    Die Bereitschaft der Angeklagten, ein Angebot der Staatsanwaltschaft "abzulehnen" hängt auch vom Zermürbungszustand nach Jahren ab (wobei das Durchstechen persönlicher Daten (durch die Staatsanwaltschaft [1]!) an den Qualitätsjo -äh- an die Güllepresse sicher auch einen Anteil hat).

    Ich bin auch, wie Sie, ein Fan der Gewaltenteilung. Auch ich meine, wie Sie, dass wir hier in DE einen relativ brauchbaren Zustand haben. Aber ich bin nicht so abgrundtief naiv (wie Sie) zu meinen, hier würde alles bestens funktionieren. Manchmal geht's gründlich schief, und der vorliegende ist so ein Fall.

    [...]

    Dieser Kommentar wurde gekürzt. Bitte mäßigen Sie sich und halten sich fern von Beleidigungen. Die Moderation

    • @tomás zerolo:

      Wikigedöns: "Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt. Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist der jeweilige Landesjustizminister zuständig. "

      Nix null nada Seehofer Innenminister = Chef der Staatsanwaltschaft sondern die Bremer Justizsenatorin aus der Rot-Rot-Grünen Koalition.

      Das war das einzige, wo ich Sie korrigiert habe. Unterstellen Sie mir also bitte keine weiteren Aussagen, die ich nicht getätigt habe.

  • Da diverse Kommentatoren denken DE ist eine zentralistische Monarchie die von einem blauweisen Kaiser regiert wird, hier ein paar Infos.

    Ermittlungen leitete 2018 ein und Anklage erhob 2019 die Bremer Staatsanwaltschaft. Bremen ist rot-rot-grün regiert.

  • "Ulrike B. indes wurde vom CSU-geführten Bundesinnenministerium gar der Bandenbildung bezichtigt..."



    Blablabla - gibt es da eigentlich Konsequenzen/Ermittlungen ob dieser Anschuldigungen? Verleumdung durch ein "Heimatministeriums", dessen Leiter sich am 69. Geburtstag über 69 Abschiebungen freute.

    • @Uranus:

      Der Anwaltkritisierte die Medien, die den Fall 2018 aufgebauscht hätten. "Darauf ist die Politik angesprungen" ( www.butenunbinnen....en-bremen-102.html )

      Es zeigt sich, dass auch die Medien sich untereinander nicht genügend kontrollieren und Falschbehauptungen in anderen Medien nicht genügen nachgehen.

      Wenn kommentierende Hyperventilation in Medien gegenüber solidem Journalismus überhand nimmt, dann läuft etwas schief

    • @Uranus:

      Ja. Ulrike B. zahlt 10.000 Euro wegen "14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme"

  • Dass diese Prozessfarce überhaupt inszeniert wurde, kann nur als Signal bzw. Warnung an andere BAMF gesehen werden.

  • taz: "Ulrike B. indes wurde vom CSU-geführten Bundesinnenministerium gar der Bandenbildung bezichtigt, von „massenhaftem Asylmissbrauch“ war die Rede."

    Wie so oft, bringt die Kabarettsendung 'Die Anstalt' es wieder einmal in ein paar Minuten auf den Punkt, was in diesem Land alles schief läuft, wenn die falschen Politiker am Ruder stehen.

    ***Der falsche BAMF Skandal | Die Anstalt*** www.youtube.com/watch?v=16u_2GvAJcE

  • @taz. Bitte bleibt weiter am Ball und berichtet über den Fortgang.

    Was passiert mit der Staatsanwaltschaft, die hier maßlos über das Ziel hinausgeschossen ist.

    Was wird aus dem Disziplinarverfahren?

    Wann wird Ulrike B. rehabilitiert?

  • Nun, lieber Horst S., auch für dich Zeit dich für deine unberechtigten Unterstellunge zu Entschuldigen! Wie das geht kann dir dein Kumpel Markus S. sicher erklären ... oder entschuldigt ihr euch im Verein nur wenn's was dafür gibt.

    • @TobiasK:

      Nun lieber Tobiask, auch für dich ist es nun Zeit zu erfahren, dass für die Anklageerhebung die Bremer Staatsanwaltschaft zuständig war. Chefin ist die Justizsenatorin der Rot-Rot-Grünen Regierung.

      Der Innenminister und auch der Gesundheitsminister auf Bundesebene haben da eher keine Aktien drin.

    • @TobiasK:

      Dieser Staat braucht endlich anständige Politiker und solche "Behörden" wie die BA und das BAMF müssen geschlossen und durch etwas ersetzt werden, was den Namen Behörde auch verdient.

      McKinsey und Konsorten haben in der BAMF übrigens auch wieder kräftig Reibach gemacht, denn da sind 47 Millionen Euro Steuergelder als "Beratungsgeld" allein für McKinsey geflossen. McKinsey hatte ja schon die Bundesagentur für Arbeit (BA) "beraten". Wofür haben wir eigentlich Behörden, wenn die ständig "externe Berater" brauchen? Diese "Beraterfirmen" kosten dem Steuerzahler Hunderte von Millionen Euro. Wer die wirklichen Schmarotzer in diesem Land sind, dass ist eigentlich klar - auch wenn Bildzeitungsleser und RTL2 Zuschauer das wohl nie begreifen werden. So lange die Naivität der Bürger auf Bildzeitungsniveau bleibt, werden sich unsere "Volksvertreter" auch niemals für irgendetwas entschuldigen.

    • @TobiasK:

      Entschuldigen wäre das Mindeste. Seehofer hat profilisierungssüchtig um dumpfste braun-güllige Ressentiments zu bedienen, ein Exempel an einer Untergebenen statuiert - auch um andere Untergebene einzuschüchtern und zu seinem ´Zum Geburtstag bitte Ausweisungen´-Kurs zu nötigen und hat gemeinsam mit der BILD eine der üblesten Mobbingkampagnen der neueren BRD-Geschichte betrieben.



      Hätte er die gleiche Verve bei der Bekämpfung rechtsradikaler Umtriebe bei der Polizei gezeigt, könnte man ihm unterstellen, seinen Laden nur ´sauber und korrekt´ halten zu wollen.



      Da tut er er jedoch das Gegenteil, somit ist klar, dass es ihm nur um rechtspopulistische Poserei geht.



      Ulrike B. und ihre Dienstselle sind erwiesen unschuldig. Als verantwortlicher Hauptmobber müsste ´Ausländer Mutter aller Probleme´- Horst gefeuert werden.



      Aber er ist ja in der CSU und geniest somit Nulpen-Schutz.



      In Italien wird dem fascho-Ex-Innenminister wegen Kompetenzüberschreitung der Prozess gemacht. In D wird es schwierig, das was unser Heimatminister tat, als Unrecht abzuurteilen. Sollte aber versucht werden, auch gegen die BILD. Rufmordkampagnen zur Wähler- und Kundenbindung sind unserem Land und unseren Mitbürgern nicht würdig.

  • @ARNEM:

    Wenn ich jetzt richtig aufgepasst habe, ist das lediglich ein Angebot der Staatsanwaltschaft, um nicht vollends das Gesicht zu verlieren.

    Ein Angebot à la: "Sie zahlen EUR10K, dafür machen wir Ihnen das Leben nicht weiter zur Hölle".

    Ein Angebot, das Frau B. nicht ablehnen kann, um aus einem Kultfilm zu zitieren.

    Das Vorgehen scheint bei Staatsanwaltschaften Tagesgeschäft zu sein.

    Ich drücke ja fest die Daumen, dass diese Staatsanwaltschaft von der anderen Staatsanwaltschaft ordentlich aufs Maul kriegt.

    Seehofer kommt -- leider!!! mal wieder ungeschoren davon.

    • @tomás zerolo:

      Das Angebot der Staatsanwaltschaft wurde von der Vereidigung gelobt und angenommen.



      Alles andere "Leben zur Hölle machen" ist Filmgedöns.

      "Seehofer kommt -- leider!!! mal wieder ungeschoren davon."

      Seehofer ist für die Anklageerhebung gar nicht verantwortlich. Das hat die Staatsanwaltschaft in Bremen zu verantworten.

      Was ich allerdings bemerkenswert finde ist, dass aus dieser Kritik an Seehofer hervorlugt, dass die Politik in die Arbeit der Staatsanwaltschaft eingreifen soll. Da wollen wohl so manche polnische Zustände auch in DE

  • Für die Doofen wie mich: Für welches Vergehen soll Ulrike B. 10 T Euro bezahlen. Für die falsche Abrechnung von 130 Euro Hotelkosten?



    Wenn jemand unschuldig ist, muss diejenige doch nicht dafür bezahlen, dass sie unschuldig ist.

    • @Arne M:

      Man muss in Deutschland oft auch bezahlen, wenn man unschuldig ist und sich die Tourtouren des Prozesses nicht bis zum Ende leisten kann.



      Eine Einstellung gegen Auflage mögen Gerichte und Staatsanwälte weil es deren tendenzöses Arbeiten überdeckt indem an der eigentlich unschuldigen Person ein Gschmäckle hängen bleibt und die Statistik nicht durch den berechtigten Freispruch versaut wird.

  • 0G
    04369 (Profil gelöscht)

    Ein Bundesinnenminister der eine Beamtin eines Rot Grünen Bundesland, ganz klar aus Machtpolitischen Motiven heraus, kriminalisiert und dabei auch noch vom SPD Kollegen sekundiert wird? Eine Staatsanwaltschaft, die das Privatleben der Beamtin an die Journaille durchsticht, die nur mit dem Arsch an Auflage denkt? Exemplarisch erkenne ich, wie die Mechanismen in diesem Land funktionieren um einen Menschen zu zerstören.

    Solche Kafkaesk anmuteten Verhältnisse zu überstehen, bedarf eines starken Charakter. Ulrike B. hat meine Solidarität und Respekt und ich wünsche ihr Kraft um diese ausgemachte Schweinerei zu verarbeiten.

  • Ein Skandal, der nie einer war, der aber sehr deutlich gemacht hat, warum dieses Land nicht in die Hände von CSU-Ministern gehört. Die Geldauflage von 10.000 Euro halte ich allerdings für einen Skandal. Dieses Geld müsste doch Horst Seehofer in Rechnung gestellt werden, der sich schamlos auf Kosten von Ulrike B. profilieren wollte. Das war dann wohl wieder nix.

  • Tja - wenn ein bayrischer Erfahrungsjurist auf eine karrieregeile Durchstecherperle reinfällt! Behält ein Johnny Eisenberg - wie erwartet - am Ende doch die Oberhand!



    “ Et hätt noch emmer joot jejange.“

    unterm—— fürs BAMF gilt naturellement —-



    “Wat mal n Swiintroch warden shall!



    Ward siin Leevtach keen Vigeliin!“



    & dasselbe auf ruhrpöttlerisch —



    “Aussem Scheißhaus - kannste halt kein Wohnzimmer machen! Woll.



    Nö. Normal nich •

    • @Lowandorder:

      Da Sie vom juristischen Fach sind, haben die beiden Beklagten eigentlich gute und erfolgversprechende Möglichkeiten gegen die damaligen Vorverurteilungen vorgehen zu können ? Z.B. gegen das CSU-geführte Innenministerium , den Spiegel, Focus Online und natürlich Bild und Co.?



      Schmerzensgeldklage gegen auch die Staatsanwaltschaft, eine große öffentliche Widerrufung in Großbuchstaben auf der Titelseite und ähnliches ?



      Ich persönlich kann es mir leider nicht vorstellen.

      • @Waldo:

        Da kann ich Ihnen nur juristisch sibyllinisch mit dem el classico anworten: Das kommt & käme dann:



        Draufan.

        unterm—- The Goal —- zur Potenz —



        “ Das so genannte Herrenreiter-Urteil ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Februar 1958 (BGHZ 26, 349). Es handelt sich um eine der wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen im deutschen Recht zum zivilrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Mit ihr wurde die Möglichkeit eröffnet, Schmerzensgeld bei der unbefugten Veröffentlichung von Bildern zu verlangen. Der Entscheidung lag der folgende Sachverhalt zugrunde: - 😱 -



        de.wikipedia.org/wiki/Herrenreiter-Fall ich meine 's Neckermännchen?



        „Caroline von Monaco- Entscheidung“ war später.



        & btw but not only -



        Werdens vllt verstehen - daß ich der Feststellung von “Plotte“ Ruppert von Plotznitz “#meToo ist für mich moderner Pranger!“ (Claudia Burgsmüller nickte) - zustimme. Gelle.



        (& nochens —- Gemengelagen —



        Welche - da gerade akut - da möglich sind: lesens mal hier - Thomas Fischer -



        “ Opfer-Anwalt erstattet Strafanzeige gegen Wedels neuen Co-Verteidiger



        www.welt.de/politi...homas-Fischer.html

        ps im vorliegenden Fall - roch die Kiste für Insider von Anfang - mehr als streng



        Umso entlarvender - Politikaster & Medien Arm-in-Arm. Ein einziger Skandal. Aber derer • Nothing else.

        • @Lowandorder:

          Vielen Dank für diese Antwort. Das mit dem "Kommt darauf an ... " dachte ich mir schon.



          Auch dem Punkt des Skandals von Medien & Politik "Arm in Arm" kann ich voll und ganz zustimmen.



          Das Thema #meToo nur bedingt. Ja es ist vielfach moderner Pranger aber manchmal ist dieses brachiale und brutale Vorgehen für die Betroffenen der Weg mit ihren Leid umzugehen. Zumindest kann ich es mir gut vorstellen und halte es immer noch für besser als daran zu zerbrechen wenn das Verarbeiten oder das Verdrängen alleine nicht reicht.

          • @Waldo:

            Ok. Ok. Hab ehna aber den Thomas Fischer nicht ganz zufällig an die Hand gegeben. Der hängt sich in sojet ja als Anwalt wg contra Rufmord rein.



            (& RAF-RA&JuMi Plotte & feministisches Urgestein RAin Claudia Burgsmüller - reden auch nicht wie Blinde von der Farbe.

            kurz - “Das kommt drauf an!“ - sagen sich kluge Juristen - ehses Maul aufmachen. That makes the difference.