Benachteiligung bei der Ehe für alle: Menschenrecht auf Muttersein
Queere Mütter müssen in Deutschland immer noch um Anerkennung kämpfen. Das Abstammungsgesetz sollte endlich reformiert werden.
D ie GroKo hat die Ehe für alle beschlossen – die Ampel löst ihr Versprechen, das Abstammungsrecht zu ändern, nicht ein. Dass zwei Mütter ins Geburtenregister für ihr Kind eingetragen werden, bleibt Zukunftsmusik. Damit werden lesbische Paare weiterhin diskriminiert: Nur die leibliche Mutter wird anerkannt. Die nicht gebärende Partnerin bekommt keinen rechtlichen Elternstatus. Frauen, die als zweite Mutter eingetragen werden wollen, können das nur über die Stiefkindadoption erreichen.
Das ist ein oft sehr aufwendiges und für die Frauen zuweilen erniedrigendes Prozedere. Ein Mann hingegen ist automatisch der rechtliche Vater eines Kindes, wenn er die Rolle anerkannt hat oder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Frau verheiratet war. Sprich: Väter müssen nur nicken, Mütter müssen gebären, um sich die Elternschaft zu verdienen. Wie anachronistisch. Ein lesbisches Paar zog deshalb gegen die Bundesregierung vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Vergeblich.
Sie sehen ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Die beiden Klägerinnen waren bereits vor das Kölner Familiengericht gezogen und hatten schließlich eine erfolglose Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun landeten sie bei der höheren Instanz, dem EGMR, das wiederum lesbische Paare als nicht für vergleichbar mit heterosexuellen Paaren betrachtet und an der bisherigen Regelung festhalten will. Einziger Weg zur Elternschaft bleibt für die Frauen die Adoption.
Die rechtliche Beziehung zwischen Eltern und Kind ungeachtet der biologischen Abstammung anzuerkennen, solange es sich um einen Mann und eine Frau handelt, sie aber nicht anzuerkennen, wenn es um zwei Frauen geht, ist nichts anderes als Diskriminierung. Elternsein war schon immer mehr als Genetik. Das Geschlecht der Eltern sollte keine Rolle spielen. Mit gutem Grund hielt die Ampel deshalb eine Reform des veralteten Gesetzes im Koalitionsvertrag fest. Wenn Kinder in die Ehe zweier Frauen geboren werden, sollten automatisch beide als Mütter anerkannt werden. Noch ist Zeit, das Versprechen einzulösen.
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